Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf die Witwenpension angerechnet?
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Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auf die Witwenrente angerechnet werden, aber es hängt entscheidend davon ab, ob Sie das neue oder alte Recht für Ihre Rente anwenden, wobei nach dem neuen Recht Mieteinnahmen angerechnet werden und nach dem alten Recht (bestimmte Voraussetzungen erfüllen) nicht. Nach dem neuen Recht wird der Netto-Gewinn nach Abzug von Werbungskosten und Pauschalen (z.B. 25% für Steuern) über einem Freibetrag (aktuell ca. 1.038,50 € ab Juli 2024) zu 40 % gekürzt.
Werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auf die Witwenrente angerechnet?
Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nicht auf die anstehende Witwenrente angerechnet. Für die Witwe gilt bei der Rechtsanwendung der Einkommensanrechnung noch altes Recht.
Welche Einkünfte werden nicht auf die Witwenpension angerechnet?
Dies sind z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld. Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung zählen nicht zum anzurechnenden Einkommen.
Welche Einkünfte werden nicht auf die Witwenrente angerechnet?
Auf die Witwenrente werden bestimmte Einkommen nicht angerechnet, vor allem Bedarfsorientierte Sozialleistungen wie Grundsicherung und Bürgergeld sowie andere Hinterbliebenenrenten (z.B. Waisenrente) und Leistungen der Beamtenversorgung (Witwen-/Witwergeld), aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgeerträge (Riester) und der Anteil des Arbeitsentgelts bis zu einem bestimmten Freibetrag (z.B. ab Juli 2025 ca. 1.077 € brutto) werden nur teilweise oder gar nicht gekürzt, wobei für die ersten drei Monate (Sterbevierteljahr) gar keine Anrechnung erfolgt.
Wann wird die Witwenpension gekürzt?
Eine Witwenpension wird gekürzt, wenn eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt (ab Juli 2025: 1.076,86 € + Kinderzuschlag) und der Verstorbene vor dem 65. Geburtstag starb (>>Abschlag<<), oder bei Beamten nach kurzer Ehedauer oder großem Altersunterschied (>>Altersvorsorge<<, >>Versorgungsehe<<). Auch eine erneute Heirat führt zum Erlöschen des Anspruchs.
So werden Mieteinnahmen auf die Witwenrente angerechnet!
Wie wird das Einkommen bei der Witwenpension angerechnet?
Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.
Werden Kapitalerträge auf Witwenrente angerechnet?
Ja, Kapitalerträge werden auf die Witwenrente angerechnet, wenn Sie die Witwenrente nach neuem Recht beziehen (Ehegatte verstorben nach dem 31.12.2001) und die Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen müssen gemeldet werden, werden pauschal netto berechnet (abzüglich 25 %), und 40 % des Betrags über dem Freibetrag werden von der Rente abgezogen. Nach altem Recht (Ehegatte vor 2002 verstorben) bleiben solche Einkünfte meist unberücksichtigt.
Werden Mieteinnahmen auf die Rente angerechnet?
Ja, Mieteinnahmen können unter bestimmten Umständen auf die Rente angerechnet werden, hauptsächlich bei der Grundrente und bei Hinterbliebenenrenten, aber nicht bei der regulären Altersrente, es sei denn, die Vermietung wird gewerblich betrieben. Bei der Altersrente zählen sie in der Regel zum Gesamteinkommen, aber nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst, was nur bei gewerblichen Mieteinnahmen zu einer Kürzung führen kann.
Welche Einkünfte zählen bei Witwenrente?
Freibeträge bei der Witwen- und Witwerrente
Als Einkommen gelten neben Erwerbseinkommen zum Beispiel auch Altersrenten, Einkünfte aus Arbeitslosengeld I und Krankengeld, Betriebsrenten, Elterngeld und Renten aus privaten Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen.
Was schmälert die Witwenrente?
Ja, die Witwenrente wird oft gekürzt, wenn der Hinterbliebene eigenes Einkommen (Rente, Gehalt) hat, das einen Freibetrag übersteigt; dieser liegt 2025 bei ca. 1.077 € (plus 228 € pro Kind), und 40 % des übersteigenden Betrags werden angerechnet, wobei die Kürzung nicht im Dezember 2025 stattfand. Früher gab es auch Kürzungen wegen des Altersunterschieds (große Rente 55 % statt 60 %) und der Dauer (kleine Rente befristet).
Wie wird die Witwenpension eines Beamten gekürzt?
Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.
Werden Mieteinnahmen auf Versorgungsbezüge angerechnet?
Als Hinzuverdienst neben der Altersrente zählen Arbeitsverdienste und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte zählen nicht dazu und haben daher keinen Einfluß auf die Höhe der Altersrente.
Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?
Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.
Werden Mieteinnahmen zum Einkommen gezählt?
Die Mieteinnahmen werden nach Abzug der Kosten wie normales Einkommen berücksichtigt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie als Privatperson oder gewerblich vermieten. Die Höhe der Steuern ergibt sich aus Ihrem persönlichen Steuersatz.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente jetzt gekürzt?
Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Rente, Vermietung) einen Freibetrag übersteigt, der seit Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt und sich pro Kind um 228,42 € erhöht; der Teil des Einkommens, der über diese Freibeträge hinausgeht, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt.
Sind Mieteinnahmen Vermögenseinkommen?
Mieteinnahmen, die nicht gewerblich erzielt werden, fallen unter das Vermögenseinkommen.
Wie wirken sich Mieteinnahmen auf die Witwenrente aus?
Mieteinnahmen werden auf die Witwenrente nach dem alten Recht nicht angerechnet, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde oder der Ehepartner vor 2002 gestorben ist (Vertrauensschutz) – was für viele Witwen gilt; unter dem neuen Recht werden sie jedoch berücksichtigt: Von den steuerpflichtigen Mieteinnahmen (nach § 21 EStG) werden 25 % als pauschale Werbungskosten abgezogen, und vom verbleibenden Betrag werden 40 %, die über einen Freibetrag hinausgehen, von der Witwenrente abgezogen.
Welche Einkommen werden nicht auf die Witwenrente angerechnet?
Auf die Witwenrente werden bestimmte Einkommen nicht angerechnet, vor allem während des Sterbevierteljahres (erste drei Monate), sowie Bedarfssicherungsleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung und BAföG, dazu Riester-Renteneinkünfte und Vermögenseinkommen (Zinsen, Mieten) unter bestimmten Umständen, insbesondere bei älteren Ehepaaren (vor 2002 geheiratet) oder nach dem Altrecht, wobei aber viele andere Einkünfte (eigene Rente, Arbeitseinkommen) angerechnet werden, wenn sie einen Freibetrag übersteigen.
Wird Pacht auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, Pachteinnahmen werden grundsätzlich auf die Witwenrente angerechnet, wenn das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt, da sie als Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zählen; es gibt jedoch einen Freibetrag und Ausnahmen (z.B. altes Recht oder Sterbevierteljahr). Überschreiten Ihre Einkünfte diesen Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags auf die Witwenrente angerechnet.
Werden Mieteinnahmen zum Einkommen angerechnet?
Mieteinnahmen zählen steuerlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und müssen grundsätzlich dem Finanzamt gemeldet werden. Werbungskosten wie Zinsen, Renovierung, Abschreibung und Verwaltungskosten senken die steuerpflichtigen Einkünfte.
Werden Zinserträge auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, Zinserträge können auf die Witwenrente angerechnet werden, aber es kommt darauf an, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt; nach dem alten Recht (wenn der Ehepartner vor 2002 starb) werden Zinsen meist nicht angerechnet, nach dem neuen Recht werden sie abzüglich Freibeträgen und Pauschalen (z.B. 25% für Steuern) zu 40% auf die Rente angerechnet, wenn sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen, was jährlich neu berechnet wird.
Wird der Verkauf einer Immobilie auf die Witwenrente angerechnet?
Ein Hausverkauf kann die Witwenrente kürzen, wenn ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird (meist innerhalb 10 Jahre nach Kauf/Erbschaft), da dieser Gewinn als Einkommen zählt und ab einem Freibetrag zu 40 % angerechnet wird, wobei Einmalzahlungen über 12 Monate verteilt werden; bei Bezug von "altem Recht" (Heirat vor 2002) erfolgt jedoch oft keine Anrechnung, selbst bei steuerpflichtigem Verkauf. Entscheidend ist, ob der Verkaufsgewinn steuerpflichtig ist und nach "altem" oder "neuem Recht" abgerechnet wird.
Welche Einnahmen werden auf die große Witwenrente angerechnet?
Die große Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Einkommen (wie Lohn, Mieteinnahmen, Renten) einen bestimmten Freibetrag übersteigt; dieser liegt aktuell (ab 1. Juli 2025) bei 1.076,86 € monatlich und erhöht sich pro Kind um 228,42 €, wobei 40 % des darüber liegenden Nettoeinkommens (nach pauschalen Abzügen vom Brutto) angerechnet werden. Es gibt auch Einkünfte, die gar nicht angerechnet werden, und das sogenannte "Sterbevierteljahr" ist anrechnungsfrei, daher sollten Sie sich individuell bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei Witwen?
Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt. Bis zum 31. Dezember 2022 betrug dieser 801 Euro bzw. 1.602 Euro.
Welche Ansprüche kann eine Witwe geltend machen?
Sie können unter Umständen Hinterbliebenenbeihilfe beantragen, wenn Sie zwischen 45 Jahren und dem Renteneintrittsalter verwitwet sind. Sie können diese Beihilfe bis zu 52 Wochen lang ab dem Todestag Ihres Ehemanns, Ihrer Ehefrau oder Ihres eingetragenen Lebenspartners erhalten.