Wie bekomme ich Auskunft aus dem Vollstreckungsportal?

Gefragt von: Adrian Wolf
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Was muss ich beachten, um eine Auskunft zu erhalten? Zur Erlangung einer Auskunft aus dem Vollstreckungsportal ist die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erforderlich. Zur Einsichtnahme bedarf es der einmaligen Registrierung und anschließenden Freischaltung im gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

Wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis?

Verfahrensablauf. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder: Registrieren Sie sich online und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht dar. Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Abfrage starten (kostenpflichtig).

Kann jeder das Schuldnerverzeichnis einsehen?

Eine Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jeder Person gestattet, die ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Was ist eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal?

Beschreibung. Über das zentrale Schuldnerverzeichnis im Vollstreckungsportal erhalten Sie Auskunft über Einträge, die eine natürliche Person oder die eine juristische Person betreffen und können auch Ihre eigenen Datensätze einsehen.

Ist das Schuldnerverzeichnis öffentlich?

Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen. Das Schuldnerverzeichnis ist öffentlich.

Wie beantrage ich einen Vollstreckungsbescheid?

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Hat das Schuldnerverzeichnis auch mit Schufa?

Unterschied zwischen Schufa und Schuldnerverzeichnis

Die Schufa ist ein privates Unternehmen, das Daten sammelt, um dem Kreditgeber oder Vermieter eine Bonitätseinschätzung zu liefern. Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis. Dieses wird durch das zuständige Amtsgericht geführt.

Wer hat Zugriff auf Schuldnerverzeichnis?

Einsicht in die Datenbank können Gerichtsvollzieher und staatliche Stellen (wie z.B. die kommunalen Vollstreckungsbehörden und die Staatsanwaltschaften) nehmen. Der Gläubiger selbst erhält das seine Schuldner betreffende Verzeichnis unmittelbar vom Gerichtsvollzieher.

Wie funktioniert das Vollstreckungsportal?

In dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Wie melde ich mich beim Vollstreckungsportal an?

Es ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
  1. Aufruf der Internetseite www.vollstreckungsportal.de.
  2. Registrierung Auskunft. ...
  3. Speichern. ...
  4. Freischaltungs-Link + PIN-Schreiben. ...
  5. Registrierung ohne Email-Adresse:
  6. Freischaltung nach Erhalt der PIN. ...
  7. Rechtliche Hinweise. ...
  8. Einsicht im Schuldnerverzeichnis.

Wie viel kostet ein Schuldnerverzeichnis?

Einsicht ins Schuldnerverzeichnis

Hierfür fallen Kosten in Höhe von 4,50 EUR netto und 5,36 EUR brutto an, deren Ersatz sie vom Schuldner verlangt.

Wo kann ich meine Gläubiger ausfindig machen?

Leitfaden Gläubigerliste
  1. Holen Sie sich (einmal jährlich kostenlos) eine aktuelle Schufaauskunft.
  2. Fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher nach. ...
  3. Fragen Sie bei Ihrem Amtsgericht nach Gerichtsverfahren, wo Sie Beklagter waren.
  4. Nehmen Sie Einsicht in die Schuldnerliste Ihres Amtsgerichtes.

Wie lange bleibt man im Schuldnerverzeichnis?

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis wird nach drei Jahren automatisch gelöscht. Für folgende Eintragungen können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen: Sie sind der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen.

Wie kann man feststellen ob jemand verschuldet ist?

Die SCHUFA ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftei. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Eine aktuelle vollständige Schufa-Auskunft kann am schnellsten über eine Filiale der Postbank für 29,95 € ausgedruckt werden.

Kann man Vollstreckungsbescheid einsehen?

Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 1. Januar 2013 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar.

Was steht alles im Schuldnerverzeichnis?

Das Schuldnerverzeichnis enthält nach § 882b Abs. 2 und 3 ZPO: persönliche Daten des Schuldners: bei natürlichen Personen Name, Vorname (ggfs. Geburtsname), Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, bei juristischen Personen die Firmenbezeichnung, Sitz und das Registerblatt im Handelsregister.

Wie lange dauert es bis der Antrag auf Löschung von Schuldnerverzeichnis durch ist?

Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem Zentralen Vollstreckungsgericht gesetzlich gelöscht (§ 882 e Abs. 1 ZPO). Nachdem die Eintragung gelöscht wurde erhält der Schuldner bzw. dessen Vertreter eine schriftliche Mitteilung hierüber.

Wann werden Eintragungen im Vollstreckungsportal gelöscht?

Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e Abs. 1 ZPO grundsätzlich für drei Jahre gespeichert. Maßgeblich für die automatische Löschung nach Ablauf dieser Frist ist das Datum der Eintragungsanordnung. Dieses ergibt sich aus der Eintragung.

Wann bekommt man einen Vollstreckungsbescheid?

Nach zwei Wochen noch keine Zahlung: Der Vollstreckungsbescheidsantrag. Falls nach zwei Wochen weder eine vollständige Zahlung des Gegners erfolgte, noch von diesem ein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Antragsteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

Was benötigt der Gläubiger für den Antrag beim Vollstreckungsgericht?

Voraussetzungen. Sie müssen als Gläubiger/in einen Vollstreckungstitel (gerichtliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat) haben. Das sind z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheide als Ergebnis eines Mahnverfahrens, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, gerichtliche Vergleiche und notarielle Urkunden.

Wo bekomme ich das Vermögensauskunft her?

Wer darf eine Vermögensauskunft einholen – und unter welchen Voraussetzungen? Die Abgabe einer Vermögensauskunft kann vom Gläubiger beim Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Schuldner wohnhaft ist, beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Vorliegen einer titulierten Forderung.

Wie komme ich an ein Vermögensverzeichnis?

Das Verzeichnis wird für zwei Jahre beim zuständigen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Der Gläubiger, der die Vermögensauskunft beauftragt hat, erhält eine Abschrift vom Vermögensverzeichnis vom Gerichtsvollzieher. Andere Gläubiger können eine solche mit einem eigenen Vollstreckungsauftrag beantragen.

Wird ein Vollstreckungsbescheid im Schuldnerverzeichnis eingetragen?

1 Nr. 2 ZPO wird der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen, wenn eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses offensichtlich nicht geeignet wäre, zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers zu führen, auf dessen Antrag die Vermögensauskunft erteilt (§ 802c oder § 802d Abs. 1 S.

Wo werden Schulden eingetragen?

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) speichert diese Informationen unter dem Schufa-Profil des jeweiligen Verbrauchers.

Ist eine Vermögensauskunft schlimm?

Im Falle einer Überschuldung ist die Abgabe der Vermögensauskunft grundsätzlich kein Problem. Achtung: Die Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner bedeutet nicht, dass der Gläubiger nicht zur gleichen Zeit Pfändungsmaßnahmen vornehmen kann.

Wie lange dauert es bis ein negativer Schufa Eintrag gelöscht ist?

In der Regel werden SCHUFA-Einträge 3 Jahre gespeichert. Dabei gilt zu beachten, dass die Löschfrist erst dann beginnt, wenn Sie die Forderung beglichen haben.