Wie bekommt man die Einspeisevergütung ausgezahlt?
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Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen, der den eingespeisten Strom misst, woraufhin der Netzbetreiber monatliche Abschläge oder eine jährliche Abrechnung auf Ihr Konto zahlt.
Wer überweist die Einspeisevergütung?
Gezahlt wird die Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber.
Wie komme ich an die Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom.
Wird die Einspeisevergütung monatlich ausgezahlt?
Ab Februar 2026 gelten 7,70 Cent/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp. Nach Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister bekommen Sie die Vergütung. Sie erhalten die Einspeisevergütung in der Regel monatlich als Abschlagszahlung.
Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?
Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss.
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Wie funktioniert die Auszahlung der Einspeisevergütung?
Ihr Netzbetreiber muss sich bei der Auszahlung der Einspeisevergütung nach den gesetzlich vorgegebenen Vergütungssätzen richten. Die Auszahlung sollte laut EEG über monatliche Abschläge in einem angemessenen Umfang erfolgen.
Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?
Nein, die Einspeisevergütung wird grundsätzlich nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume gezahlt; sie beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage und läuft 20 Jahre, wobei der Satz vom Inbetriebnahmedatum abhängt, aber es gibt eine wichtige Ausnahme bei der Einkommensteuer: Steuerbefreiungen für kleine Anlagen gelten rückwirkend ab 2022, und bei Verzögerungen der Auszahlung durch Netzbetreiber wird die Vergütung für die gesamte Zeit nachgezahlt, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist.
Was kann ich tun, wenn die Einspeisevergütung nicht gezahlt wird?
Sollte die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber dennoch nicht bezahlt werden, so haben Sie 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Netzbetreiber das Recht, beim zuständigen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes einen Mahnbescheid zu erlassen. Hier können Sie nach § 288 BGB Verzugszinsen geltend machen.
Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten.
Wann wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt?
Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Februar 2026
Vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gäbe es 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 kWp. Möglich ist jedoch auch, dass es künftig kein Geld mehr gibt.
Wo kann ich meine Einspeisevergütung einsehen?
Wie hoch die Einspeisevergütung ist, können Sie jederzeit auf der Website der Bundesnetzagentur einsehen.
Wann ist die Einspeisevergütung fällig?
Der Anspruch auf jährliche Einspeisevergütung besteht, wenn die Abschläge ordnungsgemäß gezahlt wurden, nur noch aus dem Überschuss der tatsächlich erfolgten Einspeisung gegenüber der für die Abschläge geschätzten Einspeisung. spätestens zum 28. Februar des Folgejahres, wenn der Netzbetreiber Messstellenbetreiber ist.
Wie erhält man die beste Einspeisevergütung?
Zeitabhängige Einspeisevergütungen für Solarstrom
Eine zeitabhängige Einspeisevergütung (FiT) bedeutet, dass der Kunde die höchste Vergütung erhält, wenn er während der Spitzenlastzeiten (z. B. 16–21 Uhr an Wochentagen) Strom einspeist, und die niedrigste Vergütung, wenn er außerhalb der Spitzenlastzeiten (z. B. 10–14 Uhr) Strom einspeist. Wenn Ihre Solaranlage über einen Solarspeicher verfügt, kann eine zeitabhängige Einspeisevergütung die beste Option sein .
Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom.
Wann wird eingespeister Strom abgerechnet?
Diese Abschläge betreffen sowohl die Einspeisevergütung als auch die Marktprämie. Die Abschläge sind spätestens bis zum 15. Kalendertag eines jeden Monats zu leisten. Diese Regelung stellt sicher, dass Du regelmäßig und zeitnah für den eingespeisten Strom bezahlt wirst.
Was tun, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Wenn die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage ausläuft, haben Sie mehrere Optionen: Weiterlaufen lassen (automatische Nutzung der "Auffangregelung" mit geringerer Vergütung nach Jahresmarktwert Solar bis 2027), Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung (lohnt sich oft mit Stromspeicher, erfordert Investition, aber spart Stromkosten), oder Direktvermarktung über einen Direktvermarkter, was für größere Anlagen attraktiv ist. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Anlage durch einen Batteriespeicher nachrüsten oder ob sich eine energetische Sanierung lohnt, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Wie lange dauert die Auszahlung der Einspeisevergütung?
Hier erklären wir Ihnen, wie wir die Abschläge berechnen und worauf Sie bei der Steuer achten müssen. Von der Anmeldung bis zur Abrechnung dauert es bei neuen Anträgen zwischen 10 und 12 Wochen. Bei älteren Anträgen dauert es vereinzelt länger.
Wann wird die Einspeisevergütung festgeschrieben?
Die Einspeisevergütung wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die erneuerbaren Energien über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Einspeisevergütung wird ab dem Monat der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.
Wie lange wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Wie lange wird die Einspeisevergütung bezahlt? Die gesetzliche Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) wird für 20 Jahre - zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs - gezahlt.
Wer ist für die Auszahlung der Einspeisevergütung zuständig?
Für die Auszahlung der Vergütung ist gemäß EEG bzw. KWKG derjenige Netzbetreiber zuständig, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Als Netzbetreiber übernimmt die Hamburger Energienetze GmbH üblicherweise die Abrechnung der Stromeinspeisung.
Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?
Nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung nach dem EEG, aber die PV-Anlage produziert weiter Strom: Sie erhalten eine geringere, schwankende Anschlussvergütung (Jahresmarktwert Solar) für den eingespeisten Strom oder können auf höheren Eigenverbrauch (mit Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox) umsteigen, um Kosten zu sparen, da der eigene Strom dann praktisch "kostenlos" ist, wenn die Anlage amortisiert ist. Der Betrieb einer "ausgeförderten" Anlage (Ü20-Anlage) bleibt dank bestehendem Netzzugang und Abnahmepflicht möglich, oft mit Modernisierung (Repowering) und Eigenverbrauch als wirtschaftlichste Option.
Was passiert mit der Einspeisevergütung 2025?
Die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb gehen, beträgt 7,86 Cent pro kWh (Teileinspeisung) bzw. bis zu 12,47 Cent/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp, wobei die Sätze halbjährlich leicht sinken. Wichtig: Bei Stromüberangebot kann die Vergütung entfallen (Solarspitzengesetz), und Eigenverbrauch lohnt sich oft mehr, da Netzstrom teurer ist.
Warum erhalte ich keine Einspeisevergütung mehr?
Wenn zu viel Strom im Netz ist und die Strompreise negativ werden (d.h., der Netzbetreiber Strom bezahlen müsste, um den überschüssigen Strom abzunehmen), erhalten Betreiber von neuen PV-Anlagen keine Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom.
Was tun nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten.
Was kann ich tun, wenn der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht zahlt?
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn die Einspeisevergütung nicht rechtzeitig gezahlt wird? Bei Fragen und Beschwerden aufgrund ausstehender Förderzahlungen ist der erste Ansprechpartner der Netzbetreiber. Der zivilrechtliche Zahlungsanspruch besteht ihm gegenüber (§ 21 Abs.