Wie berechnet man die Auslöse für Dienstreisen?
Gefragt von: Herr Prof. Ingo Haasesternezahl: 4.1/5 (56 sternebewertungen)
Die Auslöse (Verpflegungsmehraufwand) berechnet man in Deutschland pauschal nach der Dauer der Abwesenheit: 14 € bei 8 bis 24 Stunden, 28 € für volle Tage (> 24 Std.) und 14 € für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen. Bei gestellten Mahlzeiten (Frühstück 20 %, Mittag/Abendessen 40 %) wird gekürzt; volle Erstattung ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zahlt.
Wie berechne ich die Auslöse?
Für eine Dienstreise im Inland können die folgenden Verpflegungsmehraufwendungen (Auslöse) angesetzt werden: 24,00 EUR wenn sie 24 Stunden abwesend sind von Ihrer Arbeitsstätte, 12,00 EUR wenn Sie mindestens 14 Stunden abwesend sind und 6,00 EUR wenn Sie mindestens 8 Stunden abwesend sind.
Wie hoch ist die Auslöse pro Tag?
Die Höhe der "Auslöse" (Verpflegungspauschale) in Deutschland hängt von der Dauer der Dienstreise ab: 14 Euro für Abwesenheiten von mehr als 8 bis unter 24 Stunden (oder für den An-/Abreisetag bei mehrtägigen Reisen) und 28 Euro für volle 24-stündige Abwesenheiten, wobei Arbeitgeber Mahlzeiten verrechnen können und es je nach Branche (z.B. Baugewerbe mit 34,50 €) Sonderregelungen geben kann.
Wie werden An- und Abreisetage berechnet?
Hierbei gilt: Tag der An- und Abreise werden stets mit 14,- EUR berechnet. Wichtig: Ist beispielsweise das Frühstück im Hotel inklusive müssen 20 Prozent von der vollen Pauschale abgezogen werden. Es gibt demnach 5,60 EUR weniger, ganz egal, ob es ein voller Reisetag ist oder es sich um einen Abreisetag handelt.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale für Dienstreisen?
Das Wichtigste in Kürze: Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine steuerfreie Pauschale für Mehrkosten bei Geschäftsreisen ab 8 Stunden Abwesenheit. Die aktuellen Pauschalsätze betragen 2025 für Inlandsreisen 14 € pro Tag (bei 8-24 Stunden Abwesenheit) und 28 € pro Tag (bei über 24 Stunden Abwesenheit).
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Wie wird der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen abgerechnet?
Wie wird der Verpflegungsmehraufwand abgerechnet? Die Berechnung erfolgt nach dem folgenden Schema: Wenn der Reisende mehr als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist, erhält dieser ab 2024 15 Euro am Tag (bis 2023 14 Euro). Für den Tag der An- oder Abreise werden pauschal jeweils 15 Euro veranschlagt (bis 2023 14 Euro).
Wie berechne ich die Verpflegungspauschale?
Die Verpflegungspauschale im Inland ist wie folgt zu kürzen:
- Pauschale: 2 x 14 Euro (An- und Abreisetag) und 1 x 28 Euro (> 24 Stunden) = 56 Euro.
- Kürzung um 2 x 5,60 Euro (Frühstück) und 2 x 11,20 Euro = 33,60 Euro.
Wie hoch ist das Verpflegungsgeld für eine Dienstreise über 8 Stunden?
Bei einer beruflichen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden steht Ihnen der sogenannte Verpflegungsmehraufwand zu: 14 € für Abwesenheiten zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise, und 28 € für vollständige Kalendertage mit 24 Stunden Abwesenheit, wobei Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber gestellt werden, zu Kürzungen führen.
Wo beginnt und endet die Dienstreise?
Zeitlicher Rahmen der Dienstreise
Der Beginn der Dienstreise wird hierbei durch die Abfahrt vom Dienst- bzw. Wohnort markiert. Die am Schluss der Reise stehende Rückkehr an den Dienst- bzw. Wohnort bildet dessen Ende.
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2025 für genau 8 Stunden Dienstreisen?
Auf Geschäftsreisen können Verpflegungskosten pauschal erstattet werden, sofern die Reise länger als acht Stunden dauert. Der Verpflegungsmehraufwand 2025 beträgt in Deutschland 14 Euro für kürzere Reisen und 28 Euro für ganztägige Abwesenheiten.
Was ist der Unterschied zwischen Auslöse und Verpflegungsmehraufwand?
Inhalt. Auslöse, auch Verpflegungsmehraufwand oder Spesen genannt, umfasst die Verpflegungskosten, die bei einer beruflich veranlassten Reise anfallen. Wie werden diese abgerechnet? Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer:innen für ihr Unternehmen auf Reisen gehen müssen.
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand für Auswärtige?
16 Euro für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung und mit einer Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von mehr als acht Stunden. 32 Euro für mehrtägige Auswärtstätigkeiten mit Übernachtung für jeden Kalendertag mit einer Abwesenheit von 24 Stunden.
Wie hoch sind die Reisekosten für den Abreisetag in Deutschland?
Für inländische Geschäftsreisen dürfen in Deutschland aktuell folgende Verpflegungspauschalen berechnet werden: Für Reisen von 8-24 Stunden sowie den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen dürfen 14 Euro berechnet werden. Ab einem 24-stündigen Aufenthalt können 28 Euro angesetzt werden.
Wie viel Auslöse am Tag?
Die "Auslöse pro Tag" (Verpflegungspauschale) in Deutschland beträgt für Dienstreisen aktuell 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (kleine Pauschale) und 28 € bei Abwesenheit von über 24 Stunden (große Pauschale). Bei mehrtägigen Reisen gibt es für den An- und Abreisetag jeweils 14 €, unabhängig von der tatsächlichen Dauer, während volle Zwischentage mit 28 € berechnet werden.
Wie kalkuliert man Reisekosten?
Zu den klassischen Reisekosten, die in einer Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden, zählen Übernachtungs- und Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten sowie Telefon- und Internetkosten. Eine gut strukturierte Vorlage zur Reisekostenabrechnung hilft dabei, an alle wichtigen Angaben zu denken.
Wer legt die Spesensätze für Dienstreisen fest?
Die Spesen für deutschlandweite Geschäftsreisen unterliegen jährlich aktualisierten Spesenpauschalen des Bundesfinanzministeriums, nach denen sich alle Arbeitgeber zu richten haben. Dabei wird zwischen der kleinen Spesenpauschale und der großen Spesenpauschale unterschieden.
Wie wird die Arbeitszeit bei Dienstreisen berechnet?
Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.
Was ist der Unterschied zwischen einer Dienstreise und einer Geschäftsreise?
Dienstreise und Geschäftsreise sind im Kern dasselbe: eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte, aber der Begriff Dienstreise wird eher im öffentlichen Dienst genutzt (mit strengeren Regeln), während Geschäftsreise in der Privatwirtschaft üblich ist (mit flexibleren, unternehmensinternen Regeln). Beide bezeichnen eine Reise, die der Arbeitgeber anordnet oder genehmigt, um berufliche Ziele zu verfolgen (z.B. Kundentermine, Messen, Fortbildungen).
Wie werden Dienstreisen abgerechnet?
Werden Dienstreisen mit privaten Reisen von mehr als fünf Arbeitstagen verbunden, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Kosten als Fahrtauslagen erstattet; Tage- und Übernachtungsgeld wird für die Dauer des Dienstgeschäfts sowie die zusätzliche Reisezeit gewährt.
Ist die Auslöse steuerfrei?
Auslöse ist eine steuerfreie Pauschale für Verpflegung und Unterkunft. 2025 gelten 28 €/Tag bei ganztägiger Abwesenheit, 14 €/Tag bei An- und Abreisetagen. Die Beträge gelten nur, wenn der Arbeitgeber keine Verpflegung stellt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, aber oft steht die Auslöse im Vertrag.
Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Dienstreisen?
Die Übernachtungspauschale für Dienstreisen innerhalb Deutschlands beträgt 20 € pro Nacht (Stand 2025) und wird steuerfrei ausgezahlt, wenn der Arbeitgeber sie erstattet und tatsächliche Übernachtungskosten entstanden sind, auch wenn diese niedriger oder null sind (z.B. bei Freunden, im Lkw, aber nicht bei Arbeitgebergestellter Unterkunft). Bei höheren Kosten können bis zu 70 € erstattet werden, wenn sie nachgewiesen werden, darüber hinaus nur, wenn sie unvermeidbar sind; die Pauschale gilt maximal drei Monate. Für das Ausland gelten länderspezifische Pauschalen.
Ist eine Dienstreise am Wochenende Arbeitszeit?
Eine Dienstreise am Wochenende ist in der Regel Arbeitszeit, wenn Sie weisungsgebunden reisen (z.B. Auto) oder arbeiten, aber Freizeit, wenn Sie sich erholen können (z.B. Zug/Flug ohne Arbeit) und der Arbeitgeber es so anordnet. Für Sonntagsarbeit sind Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) möglich (z.B. Messe), erfordern aber zwingend einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen und die Einhaltung von Mindestens 15 freien Sonntagen pro Jahr. Bei An- und Abreise am Wochenende gilt: Eigene Anreise im Dienstwagen/Auto = Arbeitszeit; Zug/Flug, wenn entspannt = oft keine Arbeitszeit, aber vergütungspflichtig.
Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei genau 8 Stunden Abwesenheit?
Verpflegungspauschale: Kleine Pauschale vs.
Kleine Pauschale: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden stehen Ihnen 14 € zu. Große Pauschale: Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden erhalten Sie 28 €. Mehrtägige Reisen: Für An- und Abreisetage gilt die kleine Pauschale von 14 €.
Wie rechnet man Spesen richtig ab?
Einen Überblick über die Spesenpauschalen, welche bei einer Spesenabrechnung zu beachten sind, zeigt die folgende Übersicht:
- Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden: 14,00 €
- Abwesenheit über 24 Stunden: 28,00 €
- Übernachtungskosten: 20,00 €
- 20 % Kürzung für Frühstück: 5,60 €
- Kürzungen für Mittag- und Abendessen: 11,20 € jeweils.
Wie hoch ist die tägliche Verpflegungspauschale?
Für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar.