Wie berechnet man die Spesen für Verpflegungsmehraufwand?

Gefragt von: Reimund Reimann-Harms
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Verpflegungsmehraufwand 2025 (Inland) Für Dienstreisen mit einer Dauer von weniger als 24 aber mehr als 8 Stunden müssen 14 Euro in der Reisekostenabrechnung vermerkt werden. Bei einer Mindestdauer von 24 Stunden können für jeden ganzen Tag 28 Euro abgerechnet werden sowie für An- und Abreisetag jeweils 14 Euro.

Wie berechnet man Spesen für Verpflegungsmehraufwand?

Spesen werden durch Pauschalen des Finanzamts berechnet, die sich nach der Dauer der Abwesenheit richten: 14 € für > 8h, 28 € für 24h (Stand 2025), plus Übernachtungspauschalen (oft 20 €), wobei Mahlzeiten (Frühstück 20%, Mittag-/Abendessen 40%) von den Tagessätzen abgezogen werden müssen, wenn sie übernommen wurden; Fahrtkosten werden separat nach Kilometern oder Pauschalen erstattet, und es müssen Belege gesammelt werden, um die tatsächlichen Kosten für Unterkunft, Reise und Nebenkosten abzurechnen, wie z.B. Taxifahrten. 

Wie rechnet man die Verpflegungspauschale richtig ab?

Für Inlandsreisen gilt ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die kleine Verpflegungspauschale (14 €). Ab 24 Stunden Abwesenheit kann die volle Verpflegungspauschale (28 €) angerechnet werden. Bei mehrtägigen Reisen kann für jeden ganzen Tag die volle Pauschale berechnet werden.

Wie hoch sind die Spesen für 24 Stunden Abwesenheit?

Für eine Abwesenheit von 24 Stunden bei einer Dienstreise gibt es in Deutschland eine steuerfreie Verpflegungspauschale von 28 Euro (die große Pauschale), während bei Abwesenheiten von 8 bis unter 24 Stunden die kleine Pauschale von 14 Euro gilt. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen werden ebenfalls jeweils 14 Euro gezahlt, unabhängig von der genauen Dauer. 

Wie berechne ich den Verpflegungsmehraufwand ab?

Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand berechnen?

  1. Abwesenheit < 8 Stunden: 0 Euro.
  2. Abwesenheit 8 bis 24 Stunden: 14 Euro pro Tag.
  3. Abwesenheit > 24 Stunden: 28 Euro pro Tag.
  4. An- und Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen: 14 Euro pro Tag.

Additional Meal Expenses - How to Use the Flat Rate Correctly for Yourself | Kontist

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Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit?

Seit Januar 2020 gilt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für eine längere Abwesenheit über 24 Stunden können 28 Euro geltend gemacht werden.

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen abgerechnet?

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand abgerechnet? Die Berechnung erfolgt nach dem folgenden Schema: Wenn der Reisende mehr als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist, erhält dieser ab 2024 15 Euro am Tag (bis 2023 14 Euro). Für den Tag der An- oder Abreise werden pauschal jeweils 15 Euro veranschlagt (bis 2023 14 Euro).

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2025 für genau 8 Stunden Dienstreisen?

Auf Geschäftsreisen können Verpflegungskosten pauschal erstattet werden, sofern die Reise länger als acht Stunden dauert. Der Verpflegungsmehraufwand 2025 beträgt in Deutschland 14 Euro für kürzere Reisen und 28 Euro für ganztägige Abwesenheiten.

Wie viele Tage muss man bei Verpflegungsmehraufwand angeben?

Wie lange kann man Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen? Der Verpflegungsmehraufwand kann bei Dienstreisen von mehr als 90 Tagen für die ersten 3 Monate angerechnet werden. Wird die dienstliche Abwesenheit für 4 Wochen unterbrochen, beginnt die Dreimonatsfrist erneut.

Wie berechnet man die Auslöse für Dienstreisen?

Insgesamt gilt bei der Auslöse Deutschland: Für jede Abwesenheit zwischen acht und 24 Stunden gibt es 14 €, für eine volle 24-stündige Abwesenheit 28 €. Für eine Übernachtung gibt es 20 € Auslöse, die Spesen Abzug Frühstück betragen 5,60 € und die Kürzungen für ein Mittag- oder Abendessen liegen bei jeweils 11,20 €.

Wie hoch ist die tägliche Verpflegungspauschale?

Für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 Euro bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar.

Sind Spesen und Verpflegungsmehraufwand das Gleiche?

Um auf diesen dienstlich bedingten Mehrkosten, auch Verpflegungsmehraufwand, nicht sitzen zu bleiben, können Angestellte sich die Kosten erstatten lassen. In der Regel übernehmen Arbeitnehmer diese Mehrbelastung. Eine solche Vergütung der Verpflegungsmehraufwendungen wird als Spesen bezeichnet.

Wie hoch ist die Verpflegungserstattung für Dienstreisen?

Für kürzere Dienstreisen können Sie keine Kosten für Verpflegung absetzen. Folgende Verpflegungspauschalen gibt es (Stand Januar 2025): „Kleine“ Spesenpauschale: Abwesenheit von mehr als 8, aber weniger als 24 Stunden oder aber An-/Abreisetag (ohne Mindestabwesenheitszeit) bei mehrtägigen Reisen: 14 Euro.

Wie berechnet man die Tagespauschale?

Innerhalb Deutschlands gelten die Pauschalen bereits seit 2017, Sie können demnach folgende Beträge ansetzen:

  1. Reisedauer zwischen acht und 24 Stunden - 12 Euro pro Tag => 14 Euro.
  2. Reisedauer 24 Stunden - 24 Euro pro Tag => 28 Euro.

Was gehört alles zu den Spesen?

Spesen sind Ausgaben, die bei beruflichen Tätigkeiten außerhalb des regulären Arbeitsplatzes oder auf Geschäftsreisen anfallen. Sie umfassen Kosten für Verpflegung, Transport, Unterkunft und andere notwendige Ausgaben. Arbeitgeber erstatten die Spesen meist steuerfrei über Pauschalbeträge oder durch Spesenabrechnung.

Wie wird die Reisezeit abgerechnet?

Grundsätzlich gilt: Reisezeit, die im Auftrag des Arbeitgebers und ausschließlich in dessen Interesse erfolgt, zählt zur Arbeitszeit und ist entsprechend zu vergüten. Dies trifft insbesondere auf Dienstreisen zu, unabhängig davon, ob sie während oder außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei genau 8 Stunden Abwesenheit?

Verpflegungspauschale: Kleine Pauschale vs.

Kleine Pauschale: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden stehen Ihnen 14 € zu. Große Pauschale: Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden erhalten Sie 28 €. Mehrtägige Reisen: Für An- und Abreisetage gilt die kleine Pauschale von 14 €.

Wie berechne ich den Verpflegungsmehraufwand?

Bei einer Abwesenheit Ihrer Mitarbeiter:innen von der üblichen Arbeitsstätte, die zwischen 8 und 24 Stunden dauert, gilt eine Verpflegungsmehraufwand-Pauschale in Höhe von 14,00 EUR. Bei Auswärtstätigkeiten ab 24 Stunden greift aktuell eine Verpflegungspauschale in Höhe von 28,00 EUR pro Tag.

Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand nachweisen?

Key Facts. Pauschaler Anspruch ohne Nachweise: Der Verpflegungsmehraufwand entsteht, wenn Arbeitnehmende beruflich länger als acht Stunden unterwegs sind. Er wird als Pauschale gewährt – Restaurantrechnungen oder Quittungen müssen nicht vorgelegt werden, allerdings gibt es eine Belegvorhaltepflicht.

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale für Verpflegung im Jahr 2025?

Trotz anhaltend hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber die Verpflegungspauschalen für das Inland nicht erhöht. Die Sätze bleiben auch im Jahr 2025 stabil: 14 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 bis unter 24 Stunden. 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.

Was ist die 3-Monats-Friss?

Die Dreimonatsregel besagt, dass ein Mitarbeiter nur für die ersten drei Monate seiner Auswärtstätigkeit steuerfreie Verpflegungspauschalen von seinem Arbeitgeber erhalten, bzw. diese über seine Einkommensteuererklärung geltend machen darf.

Wie viele Spesen pro Tag?

Pro Tag gibt es in Deutschland zwei Haupt-Spesenpauschalen: 14 € für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden (kleine Pauschale) und 28 € für Abwesenheiten von über 24 Stunden (große Pauschale), wobei für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen ebenfalls 14 € gelten. Diese Beträge sind steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen, die Arbeitgeber erstatten oder Arbeitnehmer absetzen können, aber bei gestellten Mahlzeiten gekürzt werden müssen.
 

Sind Spesen das Gleiche wie Verpflegungsmehraufwand?

Der umgangssprachliche Begriff "Spesen" ist gleichbedeutend mit dem steuerrechtlich korrekten Begriff "Verpflegungsmehraufwendungen".

Wie erfasse ich Dienstreisen in Personio?

Wie kann ich in Personio die Arbeitszeit für Dienstreisen erfassen? Bei uns gilt: Geleistete Arbeitszeit während Dienstreise wird mit 150% verrechnet, An-und Abreise zu 50%. Außerdem erhält man pro Übernachtung 2h Zeitausgleich.