Wie formuliere ich die Kleinunternehmerregelung auf meiner Rechnung?

Gefragt von: Cathrin Weiss
sternezahl: 4.9/5 (54 sternebewertungen)

Für die Kleinunternehmerregelung auf Rechnungen müssen Sie einen Hinweis auf § 19 UStG einfügen, z.B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“, „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ oder „Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer“. Dieser Satz ist eine Pflichtangabe und erklärt, warum Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Was schreibt man als Kleinunternehmer auf die Rechnung?

Zwingende Anforderungen an eine Rechnung für Kleinunternehmer sind: ➢ Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers ➢ Vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers ➢ Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungs-Datum) Steuer-Nr. und/oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.

Wie formuliere ich die Kleinunternehmerregelung?

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. “ „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

Was bedeutet der Hinweis "Hinweis 19 UStG" auf einer Rechnung?

Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Auf Ihrer Rechnung sollte sich daher der Hinweis finden: „Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

Wie schätze ich meinen Umsatz als Kleinunternehmer?

Wenn Sie als Existenzgründer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihre Umsätze für das erste Kalenderjahr realistisch schätzen. Gründen Sie Ihr Unternehmen im Laufe des Jahres, müssen Sie Ihren Umsatz des ersten Kalendermonats monatsgenau auf ein ganzes Jahr hochrechnen.

KLEINGEWERBE vs. KLEINUNTERNEHMEN | Wo liegt der Unterschied?

29 verwandte Fragen gefunden

Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung?

Die Anmeldung für Kleinunternehmer funktioniert folgendermaßen: Nutzen Sie dafür das ELSTER-Formular zur steuerlichen Erfassung. Geben Sie die Planzahlen für Ihr Geschäft an der gegebenen Stelle an. Wenn Sie neu gründen, werden Sie wahrscheinlich keinen festen Umsatz angeben können.

Wie prüfe ich die Kleinunternehmerregelung?

Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Wie wird man als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG besteuert?

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, das heißt sie müssen keine Umsatzsteuer auf ausgehenden Rechnungen ausweisen. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht muss für die Kunden durch einen Hinweis auf der Rechnung zu § 19 UStG ersichtlich sein.

Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer mehr als 22000 verdient?

Im Jahr 2021 erzielt er einen Umsatz von 38.000 Euro. Damit liegt er zwar unter der Grenze von 50.000 Euro, aber er hat bereits im Vorjahr (2020) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig.

Was muss auf einer Quittung für Kleinunternehmer stehen?

Auf einer Kleinunternehmer-Quittung müssen Name & Anschrift des Ausstellers, Datum, Art & Menge der Leistung, der Gesamtbetrag (brutto) und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG (z.B. "Gemäß § 19 UStG enthält der Betrag keine Umsatzsteuer") stehen; Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden. Zusätzliche Angaben wie Empfängername, Verwendungszweck, fortlaufende Nummer und Unterschrift sind ebenfalls wichtig für eine vollständige Quittung.
 

Wie wähle ich die Kleinunternehmerregelung?

Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt.

Wie mache ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch?

Für den Wechsel zurück in die Kleinunternehmerregelung genügt eine formlose Mitteilung an dein Finanzamt. Anschließend kannst du dann ab dem nächsten Kalenderjahr wieder darauf verzichten, die Umsatzsteuer auszuweisen. Natürlich gilt dies nur, wenn du dann weniger als 25.000€ Umsatz machst.

Ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung 2025 brutto oder netto?

Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR netto Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR, kann Kleinunternehmer*in sein (bis 2024 waren diese Grenzwerte 22.000 bzw. 50.000 EUR und es galten jeweils die Bruttobeträge).

Wie lautet der Satz für Kleinunternehmerregelung?

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. “ „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

Was muss auf einer Rechnung stehen Muster?

Eine Rechnung muss immer Name und Adresse von Ihnen und dem Empfänger oder der Empfängerin, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Umsatzsteuer-ID (falls zutreffend) sowie Nettobetrag und Bruttobetrag enthalten.

Wann prüft das Finanzamt Kleinunternehmer?

Kleinunternehmern droht wie allen anderen Unternehmern eine Betriebsprüfung, wenn das Finanzamt feststellt, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung gibt. Dazu zählen folgende Punkte: Ihre jährlichen Gewinne schwanken stark. Ihre Steuererklärung war nicht plausibel.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung überschreite?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € Umsatz, müssen Sie unterjährig zur Regelbesteuerung wechseln. Das heißt: 👉 Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. 👉 Es kann vorkommen, dass Sie mitten im Jahr zur Regelbesteuerung wechseln müssen.

Was ändert sich 2026 für Kleinunternehmer?

Grundfreibetrag steigt: Ab 2026 liegt er bei 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet: Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei – eine spürbare Entlastung für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige.

Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Zu den Nachteilen gehört, dass Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Sie werden wie Endverbraucher behandelt, die Umsatzsteuer entrichten müssen, so dass sie im Ver gleich zu „regulären“ Unternehmern höhere Betriebsausgaben und damit einen höheren Liquiditätsbedarf haben.

Was muss bei Kleinunternehmern auf der Rechnung stehen?

Auf einer Kleinunternehmerrechnung müssen Name/Adresse des Ausstellers & Empfängers, Steuernummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung (Menge/Art), Gesamtbetrag (ohne USt.), und der entscheidende Hinweis: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer nach § 19 UStG" stehen, damit Kunden und Finanzamt wissen, warum keine USt. ausgewiesen wird. Zusätzlich sind Rechnungsnummer, Lieferdatum und Zahlungsbedingungen wichtig. 

Wie viel Geld darf ich als Kleinunternehmer steuerfrei verdienen?

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer:in steuerfrei verdienen? Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Einkünfte unter diesem Betrag sind einkommensteuerfrei. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Umsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Wie nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch?

Voraussetzungen dafür sind, dass du im vorigen Geschäftsjahr nicht mehr als 25.000 EUR netto (bis 2024: 22.000 EUR brutto) Umsatz erwirtschaftet hast und dein Umsatz im laufenden Geschäftsjahr 100.000 EUR netto (bis 2024: 50.000 EUR brutto) nicht überschreitet. Als Kleinunternehmer*in hast du keine Umsatzsteuerpflicht.

Kann ich rückwirkend die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Prinzipiell können Sie auch rückwirkend noch mit der Umsatzsteuererklärung des Folgejahres den Kleinunternehmerstatus beantragen, sofern Sie seitdem keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung gestellt und erfüllen auch die sonstigen Bedingungen.

Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?

Als Kleinunternehmer:in musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Teil der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). In dieser Anlage ermittelst Du Deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, indem Du Deine Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnest.

Wie berechne ich die Kleinunternehmerregelung?

Er rechnet Anfang Oktober mit einem monatlichen Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 1.500 Euro. Umrechnung auf das Jahr: 4.500 Euro (geschätzter Gesamtumsatz Oktober bis Dezember, also 1.500 Euro x 3) x 12/3 (das heißt 12 Monate / 3 Monate) = 18.000 Euro (brutto) < 22.000 Euro.