Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Gefragt von: Herr Dr. Ullrich Stumpf
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Damit Ihre eigene Pension die Witwenpension nicht kürzt, muss Ihr Gesamteinkommen (eigene Pension + andere Einkünfte) einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst, lag ab Juli 2025 bei ca. 1.076,86 € (plus Erhöhung pro Kind) und wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berechnet; Einkommen darüber wird zu 40 % angerechnet, aber es gibt eine Mindestleistung von 20 % der ursprünglichen Witwenpension.

Wie hoch ist die Witwenpension bei eigener Pension?

Die Witwenrente (oder Pension) wird durch Ihre eigene Rente gekürzt, indem Ihr Einkommen (abzüglich Freibeträgen und pauschaler Kürzung) angerechnet wird, aber es gibt immer einen Mindestanspruch – bei Beamten sind es 20 %, bei Angestellten oft 25 % der Kleinen Witwenrente (24 Monate) oder 25 % der großen, wenn die 24 Monate um sind, wobei der volle Satz 55 % des verstorbenen Einkommens (oder 60 % bei Altfällen) beträgt. Ihre eigene Rente wird dabei immer unverändert weitergezahlt, nur die Hinterbliebenenrente wird verrechnet, was oft zu einer Kürzung führt, aber nie ganz entfällt. 

Wird eigene Pension auf Witwenpension angerechnet?

Hinterbliebenenrenten, die Sie aus dem Recht Ihres verstorbenen Ehegatten erhalten, werden nicht auf Ihr Ruhegehalt angerechnet. Ebenso werden eigene Altersrenten, die eine Witwe oder ein Witwer einer verstorbenen Ruhegehaltsempfängerin bzw. eines verstorbenen Ruhegehaltsempfängers erhält, nicht auf die Witwen- bzw.

Wann wird meine Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
 

Wie wird das Einkommen bei der Witwenpension angerechnet?

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Was beeinflusst den Rentenanspruch von Witwen?

Die Anspruchsberechtigung auf Hinterbliebenenleistungen der Sozialversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Alter des überlebenden Ehepartners zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers, der Dauer der Ehe, dem Vorhandensein unterhaltsberechtigter Kinder sowie der Erwerbsbiografie und den Sozialversicherungsbeiträgen des Verstorbenen.

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenpension angerechnet?

Dies sind z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld. Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung zählen nicht zum anzurechnenden Einkommen.

Wie hoch ist die Pension einer Beamtenwitwe?

Die Pension einer Beamtenwitwe beträgt in der Regel 55 % des Ruhegehalts des verstorbenen Beamten, aber bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, können es noch 60 % sein, wobei der Prozentsatz auch vom eigenen Einkommen der Witwe abhängt, um Kürzungen zu vermeiden, mit einem Mindestbezug von 20 %. 

Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle. Beamte, die die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sich Ihre Beitragsanteile erstatten lassen.

Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?

Mindestdauer der Ehe für eine unbefristete Witwen*Witwerpension: 3 Jahre bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre. 5 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 20 bis zu 25 Jahre. 10 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren.

Wie berechne ich meine Witwenpension?

Für eine Witwenpension-Berechnung nutzt man Online-Rechner, die den Prozentsatz des Verstorbenen (meist 55% der Rente) berechnen und dann eigenes Einkommen (§ 97 SGB VI) berücksichtigen, indem Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen zu 40 % gekürzt wird, bis zu einem bestimmten Betrag, was eine Simulation der "kleinen" oder "großen" Witwenrente ermöglicht, oft mit Schutzbeträgen für Geringverdiener. 

Wann entfällt die Witwenpension?

Wann erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenpension? Mit der Wiederverehelichung erlischt der Anspruch auf Witwen(Witwer)pension. Aufgrund der Verehelichung gebührt eine Abfertigung in der Höhe des 35fachen der Witwen(Witwer)pension, auf die im Zeitpunkt der neuen Eheschließung Anspruch bestand.

Wie wird die Beamtenpension auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, eine eigene Beamtenpension (Ruhegehalt) wird auf die Witwenrente (Witwengeld) angerechnet, aber es gibt eine Höchstgrenze, die meist bei ca. 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Verstorbenen liegt, um zu verhindern, dass die Summe aus beiden Versorgungen diese Grenze überschreitet; zuerst wird das eigene Ruhegehalt gezahlt, dann die Witwenversorgung gekürzt, bis die Summe die Grenze nicht übersteigt, wobei mindestens ein Teil der Witwenversorgung erhalten bleibt. Es gibt spezielle Regeln für das Zusammentreffen von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente. 

Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich selber Rente bekomme?

Wichtig ist zunächst: Niemand muss sich um seine eigene Rente sorgen. Diese wird in jedem Fall auch an Witwen und Witwer unverändert gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird aber oft um das anzurechnende Einkommen gekürzt. Dabei wird vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 % abgezogen.

Wie wird die Witwenpension berechnet?

Für eine Witwenpension-Berechnung nutzt man Online-Rechner, die den Prozentsatz des Verstorbenen (meist 55% der Rente) berechnen und dann eigenes Einkommen (§ 97 SGB VI) berücksichtigen, indem Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen zu 40 % gekürzt wird, bis zu einem bestimmten Betrag, was eine Simulation der "kleinen" oder "großen" Witwenrente ermöglicht, oft mit Schutzbeträgen für Geringverdiener. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?

Freibetrag bei der Witwenrente ist wichtig für Erwerbstätige

Davon wird der Einkommensfreibetrag von 1.077 Euro (gerundet) abgezogen, das macht 543 Euro. 40 Prozent davon – das sind 217,20 Euro – werden auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente wird also um 217,20 Euro gekürzt.

Wie wird die Witwenpension mit meiner eigenen Rente verrechnet?

Die Hinterbliebene erhält neben der eigenen Rente die Witwenpension. Witwenversorgung ruht nicht. Keine Anrechnung der Witwenversorgung auf eigene Rente.

Welche Beihilfe erhält eine Witwe mit Witwenpension?

Witwenpension (Hinterbliebenenversorgung für Beamte) und Beihilfe sind zwei separate Leistungen: Die Pension ist der monatliche Betrag (meist 55 % des Ruhegehalts), während die Beihilfe ein Zuschuss zu Krankheitskosten ist, der auch für Witwen gilt, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen (z.B. ca. 20.878 €/Jahr) nicht überschreiten, wobei der eigene Krankenversicherungsanspruch Vorrang hat. Sie müssen sich bei der Pensionsstelle und der Krankenkasse melden, da die Pension beitragspflichtig ist und die Beihilfe die Krankenversicherung ergänzt, was zu einer nahtlosen Absicherung führt, aber auch zu entsprechenden Abzügen, so Verivox und LBV. 

Wie wird die Witwenpension eines Beamten gekürzt?

Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.

Werden Mieteinnahmen auf die Witwenpension angerechnet?

Ja, Mieteinnahmen können die Witwenrente kürzen, aber das hängt vom sogenannten "alten" oder "neuen" Hinterbliebenenrecht ab, das durch das Todesdatum des Ehepartners und das Heiratsdatum bestimmt wird: Nach dem alten Recht (relevant, wenn der Ehepartner vor 2002 starb oder bestimmte Heirat/Geburtskriterien erfüllt sind) werden Mieteinnahmen nicht angerechnet; nach dem neuen Recht (ansonsten) werden sie als Vermögenseinkommen einbezogen und führen zur Kürzung, wenn der Freibetrag überschritten wird. Bei Anrechnung werden 25 % pauschal abgezogen, und der übersteigende Betrag wird zu 40 % von der Rente abgezogen. 

Wie hoch ist die Höchstgrenze für Hinterbliebenenrenten?

Die maximale Witwenrente hängt von der Rente des Verstorbenen ab, beträgt aber in der Regel 55 % (oder 60 % nach altem Recht) der Rente des Verstorbenen und wird nach dem ersten Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente) bei eigenem Einkommen gekürzt, wobei der Freibetrag ab Juli 2025 bei ca. 1.076,86 € liegt. Bei einem Höchstrentner (ca. 3.538 € Rente) würde die Witwenrente bei 55 % somit bei ca. 1.946 € brutto liegen, wobei Kinderzuschläge und eventuelle Abschläge die Summe beeinflussen. 

Welche Witwen bekommen weniger Rente?

Witwen bekommen weniger Rente, wenn sie die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente erfüllen (jünger als ca. 47, keine Kinder, nicht erwerbsgemindert) oder wenn ihr eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Vermietung) den Freibetrag übersteigt und auf die Rente angerechnet wird, was zu Kürzungen führt. Auch die Umstellung auf das „neue Recht“ (ab 2002) führt bei der großen Witwenrente zu einer Absenkung von 60 % auf 55 %. 

Warum wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Hinterbliebene haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn die Verstorbenen eine Rente bezogen beziehungsweise einen Rentenspruch erworben haben. Verfügen die Hinterbliebenen über ein eigenes Einkommen wie eine Rente, wird dieses auf die Witwenrente angerechnet, sofern das Einkommen den Freibetrag übersteigt.

Wie viel Rente erhalten Witwen nach neuem Recht?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.