Wie hoch darf die Rente sein, um von der Zuzahlung befreit zu werden?

Gefragt von: Moritz Franke-Lenz
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Um von den Zuzahlungen befreit zu werden, müssen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die meist bei 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens liegt; für chronisch Kranke reduziert sich diese Grenze auf 1 % des Einkommens, wobei Freibeträge für Angehörige vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Eine Befreiung ist möglich, sobald die Summe Ihrer jährlichen Zuzahlungen diese Grenze überschreitet, woraufhin Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen müssen, idealerweise mit Belegen für alle Zuzahlungen und Einkommensnachweise.

Welches Einkommen zählt für die Zuzahlungsbefreiung Rentner?

Für Rentner werden folgende Einkommen zur Zuzahlungsbefreiung berücksichtig: Das Bruttoeinkommen aus ihrer vollen Rente. Dazu weiter Einkünfte wie Arbeitseinkommen. Miet- und Kapitaleinkünften.

Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen im Jahr 2025?

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %; für 2025 gelten angepasste Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung, z.B. 6.741 € für Ehepartner und 9.600 € pro Kind, um die Grenze zu unterschreiten, was eine Befreiung ermöglicht. 

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Gut zu wissen: Bestimmte Freibeträge können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Für 2025 gelten folgende Freibeträge: 6.741 Euro für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. 9.600 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Zuzahlungsbefreiung?

Die Einkommensgrenze für die Zuzahlungsbefreiung hängt von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab und liegt bei 2 % (für Chronisch Kranke bei 1 %) der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, wobei Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden. Für 2025 beträgt der Freibetrag für Ehepartner 6.741 € und pro Kind 9.600 €, danach wird die Belastungsgrenze berechnet, und wenn Sie diese erreicht haben, können Sie sich befreien lassen. 

VdK-TV: Applying for exemption from co-payments: How does it work?

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Wann ist man von der Zuzahlungsbefreiung befreit?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit. Davon ausgenommen sind Fahrkosten. Schwangere müssen Sie keine Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln leisten, wenn die erbrachte Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist.

Wie wird die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse berechnet?

Die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung basiert auf 2 % (bei chronischer Krankheit 1 %) des jährlichen Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts, wovon Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden, um eine individuelle Belastungsgrenze zu ermitteln; übersteigen die tatsächlichen Zuzahlungen diese Grenze, kann eine Erstattung oder eine Befreiungskarte beantragt werden. 

Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?

Diese Richtsätze werden für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht (2025: 196,57). Personen, die in einem Altersheim etc gepflegt werden, erhalten die Rezeptgebührenbefreiung, wenn die Pension 2025 € 3.057,58 (240 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen) nicht übersteigt.

Ist es möglich, sich im Voraus von Zuzahlungen befreien zu lassen?

Eine Vorauszahlung für die Zuzahlungsbefreiung ist eine Option, bei der Sie Ihre voraussichtliche jährliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronischer Krankheit 1 %) an Ihre Krankenkasse überweisen, um sofort eine Befreiungskarte zu erhalten und Belege zu sparen; Sie müssen dafür einen Antrag stellen und die Differenz wird nicht erstattet, falls die Grenze nicht erreicht wird. Dies ist eine Alternative zur nachträglichen Erstattung nach Jahresende, bei der Sie Belege sammeln und die Differenz zurückfordern. 

Wer ist 2025 von der Rezeptgebühr befreit?

Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2025): Alleinstehende: 1.273,99 Euro. Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.465,09 Euro.

Wie hoch ist die individuelle Belastungsgrenze bei Rentnern?

Diese Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, d.h. wer darüber hinaus Geld für Zuzahlungen ausgeben muss(te), kann sich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen bzw. bekommt den Mehrbetrag von der Krankenkasse zurückerstattet.

Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung?

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich für Sie, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei allen gesetzlich Versicherten bei zwei Prozent – und bei chronisch Kranken bei einem Prozent – des jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommens.

Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?

Die Rezeptgebührenbefreiung in Österreich (und ähnliche Zuzahlungsbefreiungen in Deutschland) ermöglicht es Personen mit geringem Einkommen oder bestimmten Krankheiten, sich von der Rezeptgebühr (in Österreich 7,55 € pro Medikamentenpackung) befreien zu lassen, entweder durch automatische Befreiung (z.B. für Kinder, Sozialhilfeempfänger) oder durch Antrag, wenn die individuelle Belastungsgrenze (meist 2 % des Jahresnettoeinkommens) erreicht ist. Chronisch Kranke haben oft eine niedrigere Belastungsgrenze von 1 %. Man beantragt die Befreiung bei der Krankenkasse (ÖGK, BVAEB etc.) und erhält bei Erreichen der Grenze einen Befreiungsausweis, der bei der e-card hinterlegt wird.
 

Wie hoch ist der Freibetrag für die Zuzahlungsbefreiung im Jahr 2025?

Für die Zuzahlungsbefreiung 2025 gelten Freibeträge, die Ihre Bruttoeinnahmen mindern, damit Sie die 2%-Grenze (1% für chronisch Kranke) leichter erreichen; 2025 sind das 6.741 € für Ehepartner und 9.600 € je Kind (Stand 2025), zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, der sich aus Ihrer Familiensituation ergibt und die jährlichen Zuzahlungen begrenzt. Personen unter 18 Jahren und Schwangere sind von Zuzahlungen befreit, mit Ausnahme von Fahrtkosten. 

Können Rentner Zuzahlungen von der Steuer absetzen?

Absetzbar sind sämtliche Kosten, die in Folge einer Krankheit oder ärztlichen Behandlung entstanden sind. Dazu zählen die Kosten für eine Brille oder ein Hörgerät ebenso wie der Eigenanteil beim Zahnarzt oder der Krankengymnastik und die Zuzahlungen bei Medikamenten.

Welches Einkommen zählt für Zuzahlungsbefreiung?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Ehepartner, Kinder bis 18, evtl. familienversicherte Kinder über 18), einschließlich Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Von diesem Bruttoeinkommen werden Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen, bevor die persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht wird, ab der Sie sich befreien lassen können.
 

Wann wird man als Rentner von der Zuzahlung befreit?

Rentner werden von Zuzahlungen befreit, sobald ihre jährlichen Gesundheitskosten eine persönliche Belastungsgrenze überschreiten: Diese liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei nur 1 %. Die Befreiung beantragt man bei der Krankenkasse, indem man alle Zuzahlungsnachweise und Einkommensnachweise einreicht; für die 1 % Regel muss zusätzlich eine chronische Krankheit oder Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 3-5, GdB 60%, Dauerbehandlung) nachgewiesen werden. 

Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Rezeptgebührenbefreiung?

Ratgeber. Auf Antrag bei der ÖGK können Sie sich von der Rezeptgebühr befreien lassen, wenn Ihr Einkommen unter der Grenze von 1.308,39 Euro liegt. Leben Sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihrem/Ihrer Partner:in, liegt die Grenze für das gemeinsame Partner:inneneinkommen bei 2.064,12 Euro.

Wie hoch ist der Selbstbehalt für Rezepte im Jahr 2025?

Sie bezahlen bei Erhalt der Medikamente nur einen Selbstbehalt in Höhe der Rezeptgebühr (pro Packung), die restlichen Kosten übernimmt die ÖGK. Im Jahr 2025 beträgt die Rezeptgebühr EUR 7,55 pro Packung. Die Rezeptgebühr müssen Sie direkt in der Apotheke oder Hausapotheke der Ärztin bzw. des Arztes bezahlen.

Wie kann ich von der Rezeptgebühr befreit werden?

Um eine Befreiung von Rezeptgebühren (Zuzahlungen) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben (2 % des Brutto-Haushalts-Einkommens, bei chronischer Krankheit 1 %). Dazu reichen Sie Nachweise über Ihre Einkommen und die bereits geleisteten Zuzahlungen ein; bei chronischer Erkrankung sind zusätzliche Nachweise (z.B. GdB von mind. 60 %) nötig. Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit, außer bei Fahrkosten. 

Welche Nachweise sind für Zuzahlungsbefreiung notwendig?

Ihre Einkommensnachweise wie Verdienstbescheinigung, Mietvertrag über Mieteinnahmen, Nachweis über Zinseinkünfte, Bescheid über Betriebsrenten. Nachweise über weitere Einkünfte (sofern zutreffend) Ihre IBAN (optional) Rechnungen und Zahlungsnachweis/Quittung der bereits gezahlten Zuzahlungen (falls vorhanden)

Welche Kosten zählen bei der Zuzahlungsbefreiung?

Zur Anrechnung für eine Zuzahlungsbefreiung gehören die gesetzlichen Zuzahlungen für ausschließlich diese Leistungsarten:

  • Arznei- und Verbandmittel.
  • Fahrkosten.
  • Haushaltshilfe.
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen)
  • Hilfsmittel.
  • Häusliche Krankenpflege.
  • Soziotherapie.
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus.

Wann gilt man als chronisch krank?

Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, oft schwer heilbare Krankheit besteht, die mindestens ein Jahr andauert und eine kontinuierliche ärztliche Behandlung (mindestens einmal pro Quartal) notwendig macht, oft verbunden mit Einschränkungen der Lebensqualität und speziellen Bedürfnissen für die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen. Es gibt keine einzelne, starre Definition, aber die Regeln der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen sind hier maßgeblich.