Wie hoch ist der Grenzwert für die Witwenpension?

Gefragt von: Walther Hartwig B.Eng.
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Der Grenzwert für die Witwenpension hängt vom Land ab, aber in Österreich gibt es einen Schutzbetrag von ca. € 2.547,91 (Stand 2025), bis zu dem die Pension aufgestockt wird, wenn das Gesamteinkommen (Pension + eigenes Einkommen) darunter liegt, aber maximal bis 60 % der Verstorbenenpension. In Deutschland gibt es einen Einkommensfreibetrag, der 2025 bei ca. € 1.077,- monatlich liegt, und Einkommen wird nur zu einem Teil angerechnet, mit Kürzung der Witwenrente je nach Einkommenshöhe.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?

Freibetrag bei der Witwenrente ist wichtig für Erwerbstätige

Davon wird der Einkommensfreibetrag von 1.077 Euro (gerundet) abgezogen, das macht 543 Euro. 40 Prozent davon – das sind 217,20 Euro – werden auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente wird also um 217,20 Euro gekürzt.

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Wie hoch ist die maximale Witwenpension?

Anderenfalls kommt es zu einer Erhöhung, wenn die Summe aus Witwenpension und Einkommen weniger als € 2.547,91 beträgt. Die Pension wird dann so weit angehoben, dass dieser Grenzwert von € 2.547,91 erreicht wird, je- doch maximal bis auf 60 Prozent der Pension des Verstorbenen.

Wie hoch darf die Pension sein, um Witwenrente zu bekommen?

Die Höhe des Witwen-/Witwergelds beträgt 55 Prozent (früher noch 60 Prozent) des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wie wird die Witwenpension eines Beamten gekürzt?

Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, Ihre eigene Rente wird auf die Witwenrente (Witwenpension) angerechnet, was zu einer Kürzung führen kann, wenn Ihr Einkommen über einem bestimmten Freibetrag liegt; dabei werden bis zu 40 % des übersteigenden Betrags abgezogen, wobei es Ausnahmen und spezielle Regeln für Beamtenpensionen gibt, weshalb eine genaue Prüfung bei der zuständigen Stelle ratsam ist. 

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Die genaue Höhe hängt vom Jahr der Eheschließung ab. Wer vor 2002 geheiratet hat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, bekommt monatlich 60 Prozent des Ruhegehalts der verbeamteten Person als Witwengeld ausgezahlt. Bei Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften nach 2002 sind es noch 55 Prozent.

Wie berechnet sich die Witwenpension bei eigener Pension?

Die Witwenrente (oder Pension) wird durch Ihre eigene Rente gekürzt, indem Ihr Einkommen (abzüglich Freibeträgen und pauschaler Kürzung) angerechnet wird, aber es gibt immer einen Mindestanspruch – bei Beamten sind es 20 %, bei Angestellten oft 25 % der Kleinen Witwenrente (24 Monate) oder 25 % der großen, wenn die 24 Monate um sind, wobei der volle Satz 55 % des verstorbenen Einkommens (oder 60 % bei Altfällen) beträgt. Ihre eigene Rente wird dabei immer unverändert weitergezahlt, nur die Hinterbliebenenrente wird verrechnet, was oft zu einer Kürzung führt, aber nie ganz entfällt. 

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Die Höhe der Witwenpension/Witwerpension beträgt zwischen null Prozent und 60 Prozent der Pension der Verstorbenen/des Verstorbenen.

Wann entfällt die Witwenpension?

Wann erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenpension? Mit der Wiederverehelichung erlischt der Anspruch auf Witwen(Witwer)pension. Aufgrund der Verehelichung gebührt eine Abfertigung in der Höhe des 35fachen der Witwen(Witwer)pension, auf die im Zeitpunkt der neuen Eheschließung Anspruch bestand.

Wird die Witwenrente gekürzt, wenn die eigene Rente zu hoch ist?

Wichtig ist zunächst: Niemand muss sich um seine eigene Rente sorgen. Diese wird in jedem Fall auch an Witwen und Witwer unverändert gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird aber oft um das anzurechnende Einkommen gekürzt. Dabei wird vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 % abgezogen.

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenpension angerechnet?

Dies sind z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld. Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung zählen nicht zum anzurechnenden Einkommen.

Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle.

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
 

Wie hoch darf das eigene Einkommen sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.076,86 Euro pro Monat; Einkommen darüber hinaus wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. Dieser Freibetrag steigt jährlich mit den Rentenwerten an und gilt für das gesamte Einkommen (abzüglich Freibeträge). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind im Haushalt gibt es einen zusätzlichen Freibetrag (2024: 220,19 €), der die Anrechnung weiter reduziert, erläutert Deutsche Rentenversicherung. 

Welche Pension bekommt eine Beamtenwitwe?

Eine Beamtenwitwe erhält in der Regel 55 % des Ruhegehalts, das ihr verstorbener Ehepartner bezogen hat oder hätte beziehen können, wobei der Anspruch je nach Heiratsdatum und eigenen Einkünften variieren kann, mit einem Mindestanteil von 20 % der Originalpension, wenn eigene Einkünfte angerechnet werden. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, können es auch 60 % sein, aber meistens sind es 55 %. 

Wird die eigene Rente auf die Witwenpension angerechnet?

Ja, Ihre eigene Rente wird grundsätzlich auf die Witwenpension angerechnet, aber nur wenn Sie bestimmte Freibeträge überschreiten; die Berechnung erfolgt pauschal, wobei 40 % des darüber liegenden Einkommens abgezogen werden, aber es gibt wichtige Unterschiede je nach Art der Rente (gesetzlich vs. Pension) und den jeweiligen Rentenbeginn-Daten. Die eigene Rente kürzt die Hinterbliebenenversorgung, aber nur über einen bestimmten Freibetrag hinaus, der regelmäßig angepasst wird, und es gibt auch eine Zeit des „Sterbevierteljahres“, in dem keine Anrechnung erfolgt. 

Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?

Mindestdauer der Ehe für eine unbefristete Witwen*Witwerpension: 3 Jahre bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre. 5 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 20 bis zu 25 Jahre. 10 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren.

Wie viel von der Rente meines Mannes erhalte ich, wenn er stirbt?

Wenn Ihr Ehepartner vor 2002 einen Anspruch auf eine „zusätzliche“ staatliche Rente (oft SERPS genannt) erworben hat, können Sie mindestens 50 % dieses Betrags erben; je nach Geburtsdatum Ihres Ehepartners kann dieser Prozentsatz jedoch bis zu 100 % betragen – eine Tabelle mit Daten und Prozentsätzen finden Sie weiter unten.

Wie berechnet man die Witwenpension?

Die Witwenrente wird aus der Rente des Verstorbenen berechnet: Grundsätzlich gibt es 60 % (altes Recht) oder 55 % (neues Recht, ab 2002) der Rente des Partners für die große Witwenrente, während die kleine Witwenrente (mit eigener Rente/Einkommen) bei 25 % liegt, wobei die ersten drei Monate 100 % betragen. Das eigene Einkommen des Hinterbliebenen wird angerechnet, was den Prozentsatz mindern kann, aber ein Mindestbezug bleibt oft bestehen, und bei Beamten gibt es eigene Regeln und Zuschläge.
 

Kann man gleichzeitig Rente und Pension bekommen?

Ja, man kann Rente und Pension bekommen, wenn man in verschiedenen Systemen gearbeitet hat (z.B. als Angestellter und später als Beamter), aber die Pension wird gekürzt, wenn die Summe aus Pension und Rente eine gesetzliche Höchstgrenze (meist 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) übersteigt, wobei Rententeile aus freiwilligen Beiträgen unberücksichtigt bleiben können. Man muss beide Leistungen beantragen und die Anrechnung erfolgt nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
 

Wie wird das Einkommen bei der Witwenpension angerechnet?

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.