Wie hoch ist der Grundfreibetrag bei der Betriebsrente?

Gefragt von: Gisbert Klemm
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Der monatliche Freibetrag für die Sozialversicherungsbeiträge bei der Betriebsrente liegt 2025 bei 187,25 Euro (GKV und Pflegeversicherung). Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich dieser Freibetrag auf 197,75 Euro, wobei die Beiträge nur auf den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der diesen Betrag übersteigt (Krankenkasse), während bei der Pflegeversicherung bei Überschreitung der gesamten Summe Beiträge fällig werden.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Betriebsrente?

Betriebsrentnerinnen und -rentner werden seit 2020 durch einen Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet. 2025 beträgt der monatliche Freibetrag 187,25 Euro. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Bezieherinnen und Beziehern von Betriebsrenten, Zahlungen an die Krankenkasse zu prüfen.

Wie hoch ist der Freibetrag 2025 bei Betriebsrenten?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein monatlicher Freibetrag von 187,25 Euro (2024: 176,75 Euro). Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.

Wie viel Betriebsrente ist steuerfrei?

Bis 322 Euro im Monat sind die Beiträge sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Das sind 322 Euro ohne Abzüge. Die restlichen 178 Euro (500 Euro – 322 Euro) sind zwar weiterhin steuerfrei, aber nicht mehr sozialversicherungsfrei. Für Beiträge über 644 Euro fallen dann sowohl Steuern als auch Sozialabgaben an.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Auszahlung der Betriebsrente?

Der Freibetrag bei der monatlichen Betriebsrente liegt bei 187,25 € pro Person (Stand: 2025).

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Wie hoch wird die Auszahlung der Betriebsrente versteuert?

Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sogenannte „sonstige Einkünfte“. Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig. Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wie hoch ist der Freibetrag bei den Betriebsrenten?

Der Freibetrag bei der Betriebsrente für gesetzlich Pflichtversicherte liegt 2025 bei 187,25 € monatlich; nur der Teil der Rente, der diesen Betrag übersteigt, ist für die Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Für freiwillig gesetzlich Versicherte oder privat Versicherte gilt dieser Freibetrag nicht. Die Pflegeversicherung hat zudem eine separate Freigrenze, die ebenfalls bei 187,25 € (Stand 2025) liegt, was bei Überschreitung der gesamten Betriebsrente beitragspflichtig macht. 

Welche Abzüge gibt es bei der Auszahlung der Betriebsrente?

Genau wie die gesetzliche Rente wird auch die Betriebsrente nicht "brutto für netto" ausgezahlt - es fallen also Abgaben an. Was viele Ruheständler in spe nicht berücksichtigen: Auch auf die Betriebsrente werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Wird die gesetzliche Rente und die Betriebsrente zusammen versteuert?

Wie wird die Betriebsrente versteuert? Die Betriebsrente wird nachgelagert besteuert. Das heißt: Während der Einzahlungsphase profitierst du von Steuerfreiheit oder Steuervergünstigungen. Bei der Auszahlung im Ruhestand jedoch wird die Rente als sonstige Einkünfte voll versteuert ( § 22 EStG ).

Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten ab 2026?

Für 2026 steigt der monatliche Freibetrag bei der Betriebsrente in der Krankenversicherung auf 197,75 €; nur Beträge darüber sind beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze von 197,75 €, aber ab dem ersten Euro darüber werden Beiträge fällig. Zusätzlich wird für Neurentner (ab 2026) der steuerpflichtige Anteil auf 84 % angehoben.
 

Wie viel Prozent Abzüge gibt es bei Betriebsrente?

Von der Betriebsrente werden Steuern (Einkommensteuer mit Freibeträgen) und Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung, je nach Status) abgezogen, wobei die Höhe stark vom Rentenbeginn, Ihrer persönlichen Situation (z.B. Kinder) und dem jeweiligen Freibetrag abhängt, der jährlich sinkt; es gibt jedoch eine Entlastung durch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das Kassenbeiträge reduziert, aber auch hier gelten Freigrenzen. 

Was ändert sich 2025 bei der Betriebsrente?

Die Betriebsrente wird 2025 durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gestärkt, was zu mehr Förderung für Arbeitgeber (z.B. höherer Arbeitgeberzuschuss auf 360 €), höheren Einkommensgrenzen für Geringverdiener und einer Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen führt, während der Krankenkassen-Freibetrag auf 187,25 €/Monat steigt, was die Beiträge für Rentner senkt, aber eine allgemeine Erhöhung der Betriebsrenten hängt vom Arbeitgeber und den Gesetzen ab, die teils noch beschlossen werden müssen. 

Wie viel bleibt von der Betriebsrente nach Steuern und Abgaben übrig?

Von der Betriebsrente bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto oft nur ein Teil übrig, typischerweise zwischen 60 und 80 Prozent der Bruttorente, da Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer fällig werden. Es gibt Freibeträge, die die Abzüge mindern, aber die genaue Höhe hängt vom Jahr des Rentenbeginns, der Höhe der Rente, Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Krankenversicherung ab – grob kann man sagen, dass etwa ein Drittel der Rente für Abgaben draufgeht. 

Wie hoch ist der Freibetrag Betriebsrente 2025?

Für 2025 gibt es zwei wesentliche Freibeträge für Betriebsrenten: Einen monatlichen Freibetrag von 187,25 € für die Kranken- und Pflegeversicherung (wobei bei Pflege ab Überschreiten der Grenze der volle Beitrag fällig wird) und steuerliche Fördergrenzen, wobei Arbeitgeberbeiträge bis zu 7.728 Euro (8 % der BBG) steuerfrei sind und für Rentenbezieher ein Steuerfreibetrag von 12.084 € (Grundfreibetrag) gilt. 

Was ist der Unterschied zwischen Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag?

Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Rentnerinnen und Rentner, die nach Abzug des Rentenfreibetrags mit ihren Renteneinkünften unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, müssen keine Steuern zahlen.

Wie berechne ich den Grundfreibetrag meiner Rente?

Beim Rentenbeginn im Jahr 2023 liegt der Rentenfreibetrag bei 17,5 Prozent. Wer 2023 in Rente gegangen ist und im Folgejahr 18.000 Euro Rente erhält, hat lebenslang 17,5 Prozent davon steuerfrei, das sind 3.150 Euro pro Jahr. Bei einer Jahresbruttorente von 24.000 Euro beträgt der Rentenfreibetrag 4.200 Euro pro Jahr.

Wie viel Steuern muss ich auf meine Betriebsrente bezahlen?

Wenn Sie eine solche Betriebsrente ab 65 beziehen, müssen Sie nur 18 Prozent davon versteuern. Bei einer Betriebsrente in Höhe von 200 Euro sind dies 36 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent müssen Sie dann mit einer steuerlichen Belastung von 9 Euro im Monat rechnen.

Was ist die Fünftelregelung bei der Betriebsrente?

Das Wichtigste zur Fünftelregelung in Kürze

Die Fünftelregelung verteilt eine hohe Einmalzahlung (z. B. aus der Betriebsrente) rechnerisch auf fünf Jahre, um die Steuerlast zu senken. Sie gilt nur bei außergewöhnlichen (atypischen) Zahlungen, etwa bei vorzeitiger Kündigung oder unerwarteter Kapitalauszahlung.

Wie hoch ist der steuerfreie Grundfreibetrag für Renten im Jahr 2025?

Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2025 liegt er für Ledige bei 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) und für Verheiratete bei 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro). Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Betriebsrenten?

Der Freibetrag bei Betriebsrenten für gesetzlich Krankenversicherte liegt 2025 bei 187,25 € monatlich; erst höhere Beträge sind beitragspflichtig, während die Pflegeversicherung eine Freigrenze hat, die bei Überschreitung die vollen Beiträge auslöst, wobei der Freibetrag jährlich angepasst wird (für 2026 geplant: 197,75 €), doch freiwillig Versicherte profitieren nicht davon. 

Wird die Betriebsrente automatisch an das Finanzamt übermittelt?

Hinweis: Die Daten zur VBL-Rente werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Ab dem Steuerjahr 2019 müssen Sie daher das Rentenende nicht mehr in der Anlage R zur Einkommensteuererklärung eintragen.

Wie wird die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert?

Die Auszahlung einer Betriebsrente wird im Alter voll als Einkommen besteuert (nachgelagerte Besteuerung), allerdings mit dem persönlichen, meist niedrigeren Steuersatz im Ruhestand und unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags sowie spezieller Freibeträge wie dem Altersentlastungsbetrag und dem Versorgungsfreibetrag (der jährlich sinkt), was oft zu geringeren Steuern führt. Hinzu kommen Sozialabgaben (Kranken-, Pflegeversicherung), aber keine Rentenversicherungsbeiträge. Steuern fallen nur auf den Teil an, der die Freibeträge übersteigt.
 

Wie viel Abzüge gibt es bei der Betriebsrente?

Bei der Betriebsrente fallen Einkommensteuer (nach dem persönlichen Steuersatz), Krankenversicherungsbeiträge (mit Freibetrag) und Pflegeversicherungsbeiträge (ohne Freibetrag) an, die vom Bruttobetrag abgezogen werden, wobei insgesamt etwa ein Drittel der Rente durch Abzüge verloren gehen kann. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen von Rentnern grundsätzlich selbst getragen werden, anders als im Erwerbsleben. Für die Krankenversicherung gibt es seit 2025 einen Freibetrag von ca. 187,25 €, darüber hinaus fallen Beiträge an; bei der Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag, es fallen die vollen Beiträge an.
 

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Betriebsrente im Jahr 2026?

Für 2026 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Betriebsrente: Der Krankenkassen-Freibetrag steigt auf 197,75 € monatlich (erst ab da werden KV-Beiträge fällig), während durch die neue Aktivrente ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € (24.000 €/Jahr) für Arbeit nach der Regelaltersgrenze eingeführt wird, aber auch der Grundfreibetrag (ca. 12.348 €) bleibt relevant, und bei neu beginnenden Renten wird der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente auf 16 % gesenkt. 

Wie hoch ist der Freibetrag bei mehreren Betriebsrenten?

Bei Bezug mehrerer Betriebsrenten wird der Freibetrag nur insgesamt bis maximal 187,25 Euro monatlich berücksichtigt. Dieser Freibetrag gilt allerdings nicht für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge, hier gilt weiterhin nur die vorstehend beschriebene Freigrenze.