Wie hoch ist der Rentenfreibetrag im Jahr 2025?

Gefragt von: Frau Gabriele Giese B.A.
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Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2025 liegt er für Ledige bei 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) und für Verheiratete bei 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro). Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Renten im Jahr 2025?

2025 ändert sich der Grundfreibetrag erneut und wird auf 12.084 Euro angehoben, wie die Bundesregierung mitteilt. Die Besteuerung der Rente beginnt in der Regel also erst oberhalb dieses Betrages.

Wie hoch ist der Freibetrag für 2025?

Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro, der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro pro Kind (3.336 Euro pro Elternteil).

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

Für 2022 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 10.347 Euro und bei Zusammenveranlagung 20.694 Euro. Für 2023 liegen die Grundfreibetragsgrenzen bei 10.908 bzw. 21.816 Euro und für 2024 liegt die vorläufige Grundfreibetragsgrenze bei 11.604 bzw. 23.208 Euro.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag 2026?

Der steuerliche Grundfreibetrag dafür liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro.

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Werden Rentner 2025 steuerlich entlastet?

Aktuell ist noch ein gewisser Teil der Rente steuerfrei (2025: 16,5%). Dieser Rentenfreibetrag sinkt bis zum Rentenbeginn 2058 auf 0%, sodass ab diesem Jahr die gesetzliche Rente zu 100% versteuert werden muss. Relevant für die Steuerfreiheit ist immer das Jahr des Rentenbeginns.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für die Rente im Jahr 2026?

Die Aktivrente bringt eine klare steuerliche Entlastung: Einkommen bis zu 2.000 Euro im Monat bleibt steuerfrei. Damit erhöht sich das verfügbare Nettoeinkommen deutlich. Der Freibetrag gilt zusätzlich zur bereits gezahlten Rente. Der steuerfreie Betrag hat keinen Einfluss auf den persönlichen Steuersatz.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner im Jahr 2025?

Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Rentner bei etwa 12.096 €. Dies bedeutet, dass Rentner, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen. Für verheiratete Rentner, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf etwa 24.192 €.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag im Jahr 2027?

Beim Rentenbeginn 2026 hat man einen Rentenfreibetrag von 16 Prozent. Erhält man 2027 18.000 Euro Rente, sind lebenslang 16 Prozent davon steuerfrei, das sind 2.880 Euro pro Jahr. Beträgt die Rente 24.000 Euro, erhält man 3.840 Euro pro Jahr steuerfrei.

Wie hoch ist der individuelle Rentenfreibetrag?

Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Welche Abzüge gibt es bei der Rente 2025?

Ja, es gibt mehrere Effekte, die 2025 zu einer gefühlten oder tatsächlichen Rentenkürzung führen können: Höhere Krankenkassen-Beiträge (ab März), gestiegene Pflegeversicherungsbeiträge (rückwirkend ab Juli) und das Ende der Übergangsfrist für den Einkommensfreibetrag beim neuen Erwerbsminderungsrenten-Zuschlag ab Dezember 2025, was besonders Witwen und Witwer betrifft, da der Zuschlag dann angerechnet wird und ihre Hinterbliebenenrente senkt, obwohl der Zuschlag selbst bleibt.
 

Wann wird der Grundfreibetrag 2025 berücksichtigt?

Beträgt Ihr Einkommen 2025 nicht mehr als 12.096 Euro pro Jahr, müssen Sie keine Steuern zahlen. Denn das ist der sogenannte Grundfreibetrag.

Was ändert sich für Rentner 2025?

Für Rentner in Deutschland ändert sich 2025 vor allem die Rentenanpassung zum 1. Juli mit 3,74 % mehr Rente, die Verlängerung der Rentenniveau-Haltelinie bei 48 % und der Übergang zum integrierten Auszahlungsformat des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten ab Dezember, während ab 2026 die neue Aktivrente für weiterarbeitende Rentner mit bis zu 2.000 € steuerfrei Einkommen kommt. 

Wie hoch ist der Höchstbetrag der Rente im Jahr 2025?

Der Höchstbetrag für die Rente 2025 hängt vom Kontext ab: Die maximale monatliche Rente (nach 45 Beitragsjahren) liegt bei rund 3.572 Euro (basierend auf dem aktuellen Rentenwert), die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Berechnung der Entgeltpunkte beträgt 96.600 € pro Jahr (oder 8.050 €/Monat), und der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgebeiträge (z.B. Rürup-Rente) liegt für Alleinstehende bei 29.344 €. 

Wie viel Steuern zahle ich bei 2400 € Rente?

Von einer Bruttorente von 2.400 Euro bleiben dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben etwa 1.930 bis 1.950 Euro netto im Monat. Die genaue Höhe hängt von deinem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und deinem Steuersatz ab.

Wird der Grundfreibetrag von der zu versteuernden Rente abgezogen?

Allerdings wird auch bei der Rentenbesteuerung noch der bundesweit geltende steuerliche Grundfreibetrag abgezogen. Dieser liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro für Einzelpersonen und 24.696 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner (2025: Ledige 12.096 Euro / Paare 24.192 Euro).

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag, wenn ich 2025 in Rente gehe?

Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2025 liegt er für Ledige bei 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) und für Verheiratete bei 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro). Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag ab 2026?

Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen vom Mai 2025 bei 16.853 € (ledig, keine weiteren Einkünfte). 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 €, während der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner auf 84 % anwächst.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag ab 2025?

Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025 gewährleistet.

Wie hoch ist die Freigrenze für sonstige Einkünfte im Jahr 2025?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr. Das bedeutet: Liegt der Gewinn unter dieser Grenze, bleibt er steuerfrei. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Wie hoch ist die Steuergrenze im Jahr 2025?

Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.096 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Rentner im Jahr 2026?

Für 2026 gibt es zwei wesentliche Änderungen: Den Grundfreibetrag erhöht sich für Alleinstehende auf 12.348 €. Zusätzlich kommt für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, die Aktivrente mit einem monatlichen steuerfreien Hinzuverdienst von 2.000 € (jährlich 24.000 €). In Kombination können diese Rentner bis zu 36.348 € steuerfrei verdienen. 

Welche Jahrgänge der Rentner werden nicht mehr doppelt besteuert?

dass die Vollbesteuerung der Renten erst ab dem Jahr 2070 greift, um Fälle von Doppelbesteuerung zu verhindern.

Was ändert sich 2026 für Rentner?

Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.