Wie hoch ist der steuerfreie Betrag für die Aufwandsentschädigung im Jahr 2025?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Emmi Janssen
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Für das Jahr 2025 beträgt der steuerfreie Betrag für die Ehrenamtspauschale weiterhin 840 € pro Jahr für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen, während die Übungsleiterpauschale bei 3.000 € pro Jahr liegt und beide Pauschalen kombiniert werden können, wenn unterschiedliche Tätigkeiten vorliegen.

Wie hoch ist die Aufwendungspauschale im Jahr 2025?

Die Ehrenamtspauschale 2025 beträgt weiterhin 840 Euro pro Jahr und Person. Dieser steuerfreie Höchstbetrag wurde zuletzt 2021 von zuvor 720 Euro angehoben und bleibt auch 2025 unverändert. Vereine können diesen Betrag als Aufwandsentschädigung auszahlen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

Ist die Aufwandsentschädigung im Jahr 2025 steuerfrei?

Dieser Betrag bleibt zusätzlich zur Übungsleiterpauschale steuerfrei. Davon profitieren insbesondere Studenten und Hausfrauen oder -männer. Du kannst in diesem Fall als Übungsleiter 2025 insgesamt 4.230 Euro Aufwandsentschädigung steuerfrei einnehmen.

Wie hoch ist der Freibetrag für 2025?

Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro, der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro pro Kind (3.336 Euro pro Elternteil).

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für Betreuer 2025?

Für 2025 bleibt die allgemeine Ehrenamtspauschale bei 840 € und die Übungsleiterpauschale bei 3.000 € bestehen. Für ehrenamtliche Betreuer gibt es jedoch eine spezielle Erhöhung: Die Aufwandspauschale nach § 1878 BGB steigt temporär auf 449 € (statt 425 €) für Zahlungen zwischen 2024 und Ende 2025, plus eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung von 24 €. Ab 2026 wird die Pauschale dann dauerhaft auf 450 € angehoben.
 

Aufwandsentschädigung & Steuer: Was du unbedingt wissen musst!

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Wie hoch ist die Aufwandspauschale für gesetzliche Betreuer?

Gesetzliche Betreuer, die ehrenamtlich tätig sind, erhalten eine jährliche Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2023 425 € beträgt und durch das Inflationsausgleichsgesetz für 2024 und 2025 auf 449 € angehoben wurde, die steuerfrei ist und beim Gericht beantragt wird. Bei professionellen Betreuern (Berufsbetreuern) gibt es hingegen eine Vergütung, die sich nach Stundensätzen richtet und je nach Qualifikation zwischen ca. 27 € und 44 € pro Stunde liegt, wie MLP erklärt. 

Wie hoch ist der Freibetrag für die Übungsleiterpauschale im Jahr 2025?

Wichtiger Hinweis: Egal, ob du selbstständig oder angestellt bist, die steuerfreie Höchstgrenze der Übungsleiterpauschale liegt 2025 bei 3.000 Euro jährlich. Nur der darüber liegende Anteil deiner Einnahmen ist steuerpflichtig. Achte darauf, die Beträge richtig auszuweisen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Wie hoch ist die Freigrenze für sonstige Einkünfte im Jahr 2025?

Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, also die Lohnsteuer oder veranlagte Einkommensteuer. Die Freigrenze von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro).

Wie hoch ist die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag im Jahr 2025?

Um Gering- und Mittelverdiener:innen zu entlasten, hob die Bundesregierung die Freigrenzen erheblich an: Im Jahr 2025 beträgt die Freigrenze 19.950 EUR (bei Einzelveranlagung) bzw. 39.900 EUR (bei Zusammenveranlagung). Nur wenn die Einkommensteuer höher ausfällt, wird Solidaritätszuschlag fällig.

Wie viel Schrott darf ich als Privatperson im Jahr abgeben 2025?

Liegt die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres unter 1.000 Euro (ab 2024) bzw. 600 Euro (vor 2024) wird die Freigrenze nicht überschritten und es müssen keine Steuern gezahlt werden.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Nicht zum einsetzbaren Einkommen gehören Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr. 12, Nr. 26 oder Nr. 26a EStG steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten (§ 82 Abs.

Was ist der Unterschied zwischen Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale?

Die Aufwandsentschädigung zählt zu den Einkünften und ist somit vom Prinzip her steuerpflichtig. Im Rahmen des Ehrenamtes gibt es jedoch Freibeträge (Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale), die steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind.

Wie hoch darf eine Aufwandsentschädigung im Jahr sein?

Der gesetzliche Höchstbetrag (€ 840 bzw. € 3.000 pro Jahr) gilt für die Summe aller Aufwandsentschädigungen, die eine Person innerhalb eines Kalenderjahres, egal aus welcher Tätigkeit, vereinnahmt hat.

Wie hoch ist die gesetzliche Fahrkostenpauschale im Jahr 2025?

Die Pendlerpauschale liegt 2025 bei 0,30 Euro pro Kilometer bis zum 20. Kilometer. Ab dem 21. Kilometer werden 0,38 Euro angesetzt.

Wie trage ich Aufwandsentschädigung in die Steuererklärung?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer trägst Du Deine steuerfreie Aufwandsentschädigung oder Einnahmen bis zu 840 Euro in der Anlage N in Zeile 22 ein. Das gilt für die Steuererklärung für das Jahr 2024.

Was ändert sich 2025 für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer bringen 2025 wichtige Änderungen: Der Mindestlohn steigt auf 12,82 €/Stunde, die Minijob-Grenze wird auf 556 € angehoben, und der Mindestlohn in der Zeitarbeit erhöht sich auf 14,53 €/Stunde (März 2025). Das Bürokratieentlastungsgesetz erleichtert die Digitalisierung, z.B. bei Arbeitszeugnissen (elektronisch möglich). Es gibt steuerliche Anreize für Prämien und Überstunden, Verbesserungen bei der Pendlerpauschale (ab 2026) und neue Regeln für den Hinzuverdienst in der Rente, um Fachkräfte zu binden. 

Wie hoch ist die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag?

Seit dem 1. Januar 2021 wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. unter 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.

Wie hoch ist der Freibetrag 2025 für Rentner?

Der aktuelle regelmäßige Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich. Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen durch die Neuberechnung des Zuschlages ab Dezember 2025 über dem Freibetrag, wird sich das aber erst ab 1. Juli 2026 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.

Wie hoch ist der steuerfreie Grundfreibetrag im Jahr 2026?

2026 werden die Freigrenzen weiter angehoben auf eine Einkommensteuer ab 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung und ab 20.350 Euro für Einzelveranlagte. Das Kindergeld für das Jahr 2025 wurde von 250 Euro auf 255 Euro angehoben und für das Jahr 2026 auf 259 Euro.

Welcher Betrag ist 2025 steuerfrei?

Daher wird der Grundfreibetrag jährlich angepasst. So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen.

Wie hoch ist die steuerfreie Zuverdienstgrenze 2025?

Minijob Die Minijob-Grenze 2025 steigt auf 556 Euro

Du arbeitest in einem Minijob, wenn Du 2025 nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienst. Dann musst Du nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen. Steuern werden Dir in der Regel auch nicht vom Lohn abgezogen.

Wie hoch steigt der Freibetrag 2025?

Für Paare entsprechend auf 23.568 Euro. Davon konntest Du mit der Gehaltsabrechnung im Dezember 2024 profitieren. Je nach Höhe Deines Gehalts waren es zwischen 30 und 50 Euro mehr netto als ohne diesen erhöhten Steuerfreibetrag 2024. Der Steuerfreibetrag für 2025 steigt auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung 2025?

Für 2025 bleiben die Hauptpauschalen zur Aufwandsentschädigung im Ehrenamt bestehen: Die Ehrenamtspauschale beträgt weiterhin 840 € pro Jahr, und die Übungsleiterpauschale liegt bei 3.000 € jährlich; beide können kombiniert werden, wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, aber es gab Diskussionen im Jahressteuergesetz 2025 über Erhöhungen, die aber teilweise noch nicht umgesetzt wurden oder sich auf andere Bereiche beziehen. 

Wie viel Honorar pro Jahr ist steuerfrei?

Bis zu einem Einkommen von 12.096 Euro bleibt das Einkommen für ein Kalenderjahr steuerfrei (2025). Ab 12.097 Euro steigt der Steuersatz von 14 auf bis zu 42 Prozent an.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale im Jahr 2025?

Die Ehrenamtspauschale bleibt 2025 unverändert bei 840 Euro, aber eine Erhöhung auf 960 Euro wird durch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, zusammen mit einer Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und einer angepassten Haftungsgrenze für Ehrenamtliche. Bis Ende 2025 können also noch die 840 € steuerfrei ausgezahlt werden, wobei die neuen, höheren Beträge ab 2026 gelten.