Wie hoch ist der Stundenlohn bei der Ehrenamtspauschale?
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Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keinen festen Stundenlohn, sondern steuerfreie Pauschalen: die Ehrenamtspauschale (840 €/Jahr) für allgemeine Vereinsarbeit (z.B. Vorstand, Platzwart) und die höhere Übungsleiterpauschale (3.000 €/Jahr) für pädagogische/künstlerische Tätigkeiten (z.B. Trainer, Betreuer), die auch Fahrtkosten abdecken kann, wobei sich rechnerisch ein Stundenlohn ergibt, z.B. 7 €/Stunde bei 120 Stunden (840 €/Jahr). Bestimmte öffentliche Dienste (z.B. Schöffen, Wahlhelfer) können höhere, oft monatliche, Beträge erhalten (bis 250 €/Monat steuerfrei).
Wie hoch darf eine Ehrenamtspauschale pro Stunde sein?
Somit beträgt der stündliche Lohn der Ehrenamtspauschale 5,80 Euro und die jährlichen 840 Euro sind erreicht. Bei einer Überschreitung der 840-Euro-Grenze würden sie keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten, sondern den stündlichen Mindestlohn.
Wie hoch ist der Stundenlohn der Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale ist eine steuer- und abgabenfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € pro Jahr (Stand 2025), es gibt aber keinen festen Stundenlohn, da sie pauschal gezahlt wird; rechnet man sie um, ergeben sich je nach Stundenzahl niedrige Beträge (z.B. 7 €/Stunde bei 120 Std./Jahr), die steuerfrei bleiben, solange die Grenze nicht überschritten wird; für bestimmte Tätigkeiten gibt es die höhere Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr).
Wie wird ehrenamtliche Tätigkeit bezahlt?
Bei der Vergütung von Ehrenamtlichen muss zwischen zwei Positionen unterschieden werden: dem Aufwendungsersatz und der Aufwandsentschädigung. Der Aufwendungsersatz wird für Kosten bezahlt, die die Ehrenamtlichen für den Verein verauslagen.
Wie hoch ist zur Zeit die Ehrenamtspauschale?
Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf (von 3.000 auf) 3.300 Euro bzw. (von 840 auf) 960 Euro angehoben. Ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger unseres Staates verdient große Anerkennung. Es leistet einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft.
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Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung?
Die Aufwandsentschädigung zählt zu den Einkünften und ist somit vom Prinzip her steuerpflichtig. Im Rahmen des Ehrenamtes gibt es jedoch Freibeträge (Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale), die steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind.
Wie hoch ist der Aufwendungsersatz?
Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr.
Wie viel verdient man in einem Ehrenamt?
Für ein Ehrenamt bekommt man kein Gehalt. Die Arbeit ist freiwillig und unbezahlt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, wie Ehrenamtliche finanziell entlastet oder unterstützt werden können: Viele Organisationen und Vereine erstatten Ehrenamtlichen die Fahrtkosten oder andere Ausgaben, die bei ihrer Tätigkeit entstehen.
Wie viele Stunden darf ich ehrenamtlich arbeiten?
Ehrenamtliche dürfen grundsätzlich so viel arbeiten, wie sie möchten, solange es ihr Hauptberuf nicht beeinträchtigt, wobei sich 10-15 Stunden pro Woche als guter Richtwert für die Kombination mit einem Job etabliert haben und für die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) eine Tätigkeit gilt, die nicht mehr als ein Drittel der Hauptberufszeit einnimmt (ca. 14 Std./Woche). Bei Arbeitslosigkeit gelten striktere Regeln: Bis zu 15 Stunden/Woche sind meist unproblematisch, bei mehr muss die Agentur für Arbeit informiert werden und die Vermittlung hat Vorrang. Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz mit klaren Grenzen (max. 8 Std./Tag, 40 Std./Woche).
Welche Fahrtkosten werden im Ehrenamt erstattet?
Fahrtkosten im Ehrenamt werden idealerweise vom Verein steuerfrei erstattet, meist über eine Kilometerpauschale (z.B. 30 Cent/km), was unkompliziert ist. Werden sie nicht erstattet, können sie in der Steuererklärung nur begrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden, oft nur über die sogenannte Ehrenamtspauschale (bis 840 € pro Jahr steuerfrei) hinaus, wobei Nachweise nötig sind. Grundsätzlich gilt: Ehrenamtliche sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben, aber die Erstattung muss ordnungsgemäß abgewickelt werden, oft durch interne Regelungen oder Verträge.
Welche Beispiele gibt es für die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) gilt für allgemeine, nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Vorstandsarbeit, Kassier, Platzwart, Schriftführer, Gerätewart, Reinigung, Betreuung, Fahrdienste oder als Schiedsrichter im Amateurbereich – nicht aber für Lehrtätigkeiten, die unter die höhere Übungsleiterpauschale fallen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist (max. 1/3 der Vollzeit-Zeit) und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Wie viel darf man maximal ehrenamtlich verdienen?
Verdienen ein/e Übungsleiter/in oder ein/e Betreuer/in mehr als 3.000 Euro und ein/e Ehrenamtliche/r mehr als 840 Euro pro Jahr, werden für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, Steuern fällig. Eingetragen in der Steuererklärung wird das Ganze als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S).
Ist Bezahlung unter Mindestlohn erlaubt?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführt. Damals lag er bei 8,50 Euro brutto pro Stunde, ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Er markiert die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Was bringt mir die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale bringt bis zu 840 € pro Jahr (Stand 2025) an steuer- und sozialabgabenfreier Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen, was das bürgerschaftliche Engagement fördert, indem sie Zeitaufwand kompensiert, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen, wobei der Betrag in der Steuererklärung angegeben, aber steuerfrei bleibt. Es ist ein Freibetrag, der den Anreiz schafft, sich ehrenamtlich zu engagieren, ohne dass größere bürokratische Hürden entstehen.
Wie hoch ist der Stundenlohn eines Ehrenamtlichen Übungsleiters?
Gemeinnützige Vereine können ihren Übungsleitern und Ehrenamtlichen Helfern steuer- und sozialversicherungsfrei einen Lohn in gewisser Höhe zukommen lassen. Es handelt sich dabei um Aufwandsersatz (nicht um Auslagenersatz!) Stundenaufstellung der Übungsleiter, maximaler Stundensatz 60,00 € pro Stunde.
Wie viel Zeit verwenden Ehrenamtliche in der Regel pro Woche für das Ehrenamt?
Die Anzahl der Stunden für ein Ehrenamt pro Woche ist flexibel und liegt bei Ihnen, es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber Richtwerte, die sich an der Haupttätigkeit orientieren: Bis zu 14 Stunden pro Woche gelten als "nebenberuflich", was für die Ehrenamtspauschale relevant ist; viele Tätigkeiten bewegen sich in der Praxis zwischen 10 und 15 Stunden, wobei die gesamte Belastung mit Hauptberuf die 48-Stunden-Grenze nicht überschreiten sollte.
Wie viel verdient man ehrenamtlich pro Stunde?
Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keinen festen Stundenlohn, sondern steuerfreie Pauschalen: die Ehrenamtspauschale (840 €/Jahr) für allgemeine Vereinsarbeit (z.B. Vorstand, Platzwart) und die höhere Übungsleiterpauschale (3.000 €/Jahr) für pädagogische/künstlerische Tätigkeiten (z.B. Trainer, Betreuer), die auch Fahrtkosten abdecken kann, wobei sich rechnerisch ein Stundenlohn ergibt, z.B. 7 €/Stunde bei 120 Stunden (840 €/Jahr). Bestimmte öffentliche Dienste (z.B. Schöffen, Wahlhelfer) können höhere, oft monatliche, Beträge erhalten (bis 250 €/Monat steuerfrei).
Was bekommen ehrenamtliche Helfer?
Ehrenamtliche Helfer bekommen in Deutschland oft eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sogenannte Ehrenamtspauschale (bis 960 €/Jahr ab 2026) oder die Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr) für bestimmte Tätigkeiten, sowie Ersatz für tatsächlich entstandene Kosten (Fahrt, Porto). Zusätzlich gibt es oft Anerkennung, soziale Kontakte und die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zu leisten, sowie bei öffentlichen Ämtern (z. B. Wahlhelfer) kleine Aufwandsentschädigungen wie das Erfrischungsgeld.
Wie wirkt sich Ehrenamt auf Rente aus?
Ehrenamt hat meist keine negativen Auswirkungen auf die Rente, solange es sich um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung handelt (Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr oder Übungsleiterfreibetrag bis 3.000 €/Jahr), die keine echten Verdienstausfälle ersetzt. Bei vorzeitiger Alters- oder Erwerbsminderungsrente zählt die Entschädigung jedoch als Hinzuverdienst, wenn sie über den Freibeträgen liegt und als Ersatz für ein Einkommen gezahlt wird, was die Rente mindern kann. Für Rentner über der Regelaltersgrenze gibt es nahezu unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten. Spezielle Tätigkeiten wie die Pflege Angehöriger können sogar Rentenpunkte bringen.
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale im Monat?
Das heißt: Den Freibetrag von 840€ kann steuerfrei nur erhalten, wer auch tatsächlich einen nachweisbaren Anspruch darauf hat. Man kann also nicht einfach 840€ von der Steuer abziehen mit der Begründung: „Ich arbeite ja ehrenamtlich. “ Die Ehrenamtspauschale muss dem Vereinsmitglied aktiv zuerkannt werden.
Welche Vorteile hat man, wenn man ehrenamtlich arbeitet?
Ehrenamtliche Tätigkeit bietet viele Vorteile: Sie ermöglicht persönliche Weiterentwicklung, das Erlernen neuer Fähigkeiten (wie Erste Hilfe, Organisation, Konfliktlösung), neue Kontakte und Freundschaften mit Gleichgesinnten sowie mehr Selbstbewusstsein und Zufriedenheit. Berufliche Vorteile sind ein Pluspunkt im Lebenslauf, da Engagement, soziale Kompetenzen und praktische Erfahrungen signalisiert werden; zudem gibt es oft steuerfreie Aufwandsentschädigungen (Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr) und regionale Vergünstigungen (Ehrenamts-Card). Es stärkt den sozialen Zusammenhalt und die Gemeinschaft und kann gesundheitlich (z.B. gegen soziale Isolation) förderlich sein.
Kann ich mein Ehrenamt steuerlich absetzen?
Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür Geld erhält, hat Anspruch auf den sogenannten Ehrenamtsfreibetrag. Aktuell beträgt er 840 Euro pro Jahr. Auch wenn Sie mehrere Ehrenämter ausüben, gibt es diesen bestimmten Freibetrag nur einmal jährlich.
Wie hoch ist die Aufwendungspauschale?
Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Das heißt, bis zu diesem Betrag ist Deine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt steuer- und sozialabgabenfrei. Bis 2020 lag der Wert noch bei 720 Euro.
Wie hoch ist eine angemessene Aufwandsentschädigung?
Eine angemessene Aufwandsentschädigung hängt von der Art der Tätigkeit ab, wobei der Staat steuerfreie Pauschalen vorsieht: die Ehrenamtspauschale bis 840 €/Jahr (z.B. für Vorstände) und die Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr (für Trainer, Betreuer etc.). Diese Beträge sind steuerfrei und sozialabgabenfrei, solange die jeweiligen Freigrenzen nicht überschritten werden; darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig. Auch der tatsächliche Ersatz von Auslagen (z.B. Fahrtkosten) ist steuerfrei, muss aber nachgewiesen werden.
Welche Freibeträge gibt es für Ehrenamte?
Der Freibetrag für ehrenamtlich Tätige
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler dürfen 840 Euro steuerfrei im Jahr als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben anfallen und Steuerabzüge an das Finanzamt abzuführen sind.