Wie hoch ist die Einigungsgebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Gefragt von: Tim Steffen-Bühler
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Die Einigungsgebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), beträgt meist 0,7-Gebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG, berechnet auf Basis eines reduzierten Gegenstandswerts von nur 50 % des ursprünglichen Anspruchs (§ 31b RVG). Bei geringfügigen Forderungen kann dies immer noch teuer wirken, aber die Gebühr ist im Vergleich zu anderen Vereinbarungen deutlich geringer und wird mit einer Pauschale für Post & Telekommunikation abgerundet, wobei die Kosten je nach Fall (z. B. ob schon ein Vollstreckungstitel vorliegt) variieren können.

Wie hoch ist die Einigungsgebühr bei einer Ratenzahlungsvereinbarung?

Der Gebührensatz der Einigungsgebühr wird beim Abschluss einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung ab dem 1.10.21 von 1,5 auf 0,7 gesenkt. Im Gegenzug beträgt der Gegenstandswert dann 50 Prozent statt bisher 20 Prozent des Anspruchs.

Wie hoch sollte die Vergleichsgebühr sein?

Die grobe Faustregel, die wir im Allgemeinen zur Ermittlung der Höhe der durchschnittlichen Abfindungssumme (im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) verwenden, beträgt zwei bis drei Monatsbruttogehälter (zusätzlich zu Ihrer Kündigungsentschädigung, Ihrem Urlaubsgeld usw., wie oben beschrieben).

Wie hoch ist die Erledigungsgebühr?

Die Einigungs- und Erledigungsgebühr entsteht nach VV 1004 i.V.m. 1000 bzw. 1002 in Höhe einer 1,3-Gebühr. Bei den Betragsrahmengebühren richtet sie sich nach der Höhe der Verfahrensgebühr (VV 1006, 3204). Dies gilt auch dann, wenn die nicht in dem Eilverfahren rechtshängige Hauptsache miterledigt wird.

Welche Gebühren entstehen bei einer Erledigungserklärung?

Die Kosten einer Erledigungserklärung hängen davon ab, ob die Parteien sich einigen oder das Gericht entscheiden muss: Bei übereinstimmender Erklärung können die Gerichtskosten von 3,0 auf 1,0 Gebühren reduziert werden, wenn die Parteien die Kostenregelung treffen, andernfalls entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen, wer die Kosten trägt. Anwaltskosten (Termins-, Einigungsgebühr) fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, oft als 1,2- oder 1,3-fache Gebühr, abhängig von den Umständen, wobei Verzögerungen zu Mehrkosten führen können. 

Besonderheiten der Einigungsgebühr - RVG einfach erklärt

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Wie hoch ist die Einigungsgebühr im RVG?

1000 Nr. 2 VV RVG verwiesen wird, beträgt die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung regelmäßig 0,7, unabhängig davon, ob der Anspruch bei Gericht oder Gerichtsvollzieher geltend gemacht wird oder nicht. Auch dies führt zu einer deutlichen Reduzierung gegenüber den bisherigen Abrechnungsmöglichkeiten.

Welche Gebühren fallen bei einem Vergleich an?

Bei einem gerichtlichen Vergleich gelten die Kosten automatisch als gegeneinander aufgehoben, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden.

Wie hoch sollte ein Vergleich sein?

Generelle Antwort: Die Vergleichsquote muss den Gläubiger finanziell besser stellen, als er in einem Insolvenz-verfahren gestellt wäre. Je höher das Angebot, desto schneller ist eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Faustregel: 30 % des geschuldeten Betrages führen in aller Regel zum Erfolg.

Wann fällt die Vergleichsgebühr an?

Demnach fällt die Einigungsgebühr an, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dieser Vertrag muss also nicht unbedingt ein Vergleichsvertrag im Sinne des BGB sein.

Wann fällt die Terminsgebühr 3104 an?

Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG fällt auch ohne Beteiligung des Gerichts an. Voraussetzung ist, dass der Anwalt an Besprechungen, z.B. mit der Versicherung mitwirkt, die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind.

Wer zahlt den Anwalt bei einer Einigung?

Bei einem Vergleich zahlen die Parteien in der Regel ihre eigenen Anwaltskosten, wenn nichts anderes vereinbart wird (§ 98 ZPO). Die Kosten werden also „gegeneinander aufgehoben“ – jede Seite trägt die Kosten für ihren eigenen Anwalt, und die Gerichtskosten werden oft geteilt. Es ist jedoch möglich, im Vergleich abweichende Regelungen zu treffen, z. B. dass eine Partei alle Kosten übernimmt oder die Kosten in einem bestimmten Verhältnis aufteilt. Fehlt eine Regelung, greift die gesetzliche „Kostenaufhebung“.
 

Was ist der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr?

Als Gegenstandswert für die Einigungsgebühr ist der Wert der Ansprüche anzusehen, die durch den Vergleich bzw. den Vertrag erledigt werden. Es kommt also nicht auf den Wert an, auf den man sich letztendlich geeinigt hat, sondern darauf, worüber die Einigung erzielt wurde.

Ist eine Ratenzahlungsvereinbarung ein Vergleich?

Die bloße Vereinbarung einer Ratenzahlung stellt daher keinen Vergleich dar (OLG Nürnberg JurBüro 84, 1675). Stellung von Bürgschaften (OLG Hamburg JurBüro 84, 1358; OLG Nürnberg JurBüro 84, 1675; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 57 Rn. 27).

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 10.000 €?

Bei einem Streitwert von 10.000 € liegen die einfachen Anwaltsgebühren (Grundgebühr) je nach Tätigkeit zwischen ca. 550 € und 650 €. Für eine vollständige Vertretung (Verfahrens- und Terminsgebühr) sowie das Erstgespräch und Korrespondenz können die Gesamtkosten aber auch höher ausfallen, oft im Bereich von ca. 1.200 € bis 2.300 € für die Anwaltsleistungen, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. 

Ist eine Einigungsgebühr rechtens?

Haben Betroffene sich mit den Inkassounternehmen auf eine Ratenzahlung verständigt, so gibt es dafür eine eigene Einigungsgebühr in Höhe von 0,7 x Rechtsanwaltsgebühr. Die Gebühr darf jedoch nur nach einem reduzierten Geschäftswert von 50% berechnet werden. Diese Einigungsgebühr ist rechtlich zulässig.

Wie hoch sollte ich bei einem Vergleich anbieten?

Wie viel sollte man bei einem Vergleich anbieten? Wie viel Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich zahlen müssen, ist Verhandlungssache. Einen festen Satz gibt es nicht. Häufig wird ein Anteil von 20 bis 30 Prozent der Forderung gerade bei Einmalzahlungen als gute Verhandlungslösung genannt.

Was ist eine gütliche Einigung?

Eine gütliche Einigung bedeutet eine freundschaftliche, außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen streitenden Parteien, bei der beide Seiten Kompromisse eingehen, um einen langwierigen und teuren Prozess zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie wird oft in einem Güteverfahren vor Gericht angestrebt, insbesondere im Arbeitsrecht, und führt zu einem gerichtlichen Vergleich, der rechtlich bindend ist, aber keine Gerichtskosten verursacht.
 

Ist es möglich, einen Vergleich in Raten zu zahlen?

Je nach der persönlichen Situation des Schuldners und der Schuldenhöhe ist es möglich, den Vergleich durch sofortige Entschuldung – also eine Einmalzahlung – oder auf der Basis von monatlichen Raten zu gestalten. Infrage kommt auch eine Kombination aus Einmalzahlung und Monatsraten.

Was verdient der Anwalt bei einem Vergleich?

Bei einem Vergleich tragen die Parteien meist ihre eigenen Anwaltskosten selbst (sog. "gegenseitige Aufhebung", § 98 ZPO), die aber oft geringer sind als bei einem Prozess durch spezielle Einigungs- und Verfahrensgebühren (z.B. 1,5 Einigungsgebühr außergerichtlich, 1,0 gerichtlicher Vergleich), die auf Basis des Streitwerts berechnet werden; wichtig ist, die Kostenregelung explizit zu vereinbaren, da sonst oft jede Seite ihre Kosten trägt und Gerichtskosten geteilt werden.
 

Was ist der Gebührensatz der Einigungsgebühr?

Die 1,5-Einigungsgebühr ist ein Honoraransatz im deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den Abschluss einer außergerichtlichen Einigung, die auf dem vollen Gegenstandswert basiert, im Gegensatz zu einer 1,0-Gebühr, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft (dann oft nur 1,0 oder 1,3), wobei der Wert bei reinen Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG) reduziert wird, oft auf 0,7. Sie wird nach Nr. 1000 VV RVG berechnet und ist der Regelsatz für eine Einigung außerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens, wenn keine speziellen Reduzierungen greifen.
 

Sollte ich einen gerichtlichen Vergleich annehmen?

Ob Sie einen gerichtlichen Vergleich annehmen sollten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab; er ist oft sinnvoll, um Kosten, Zeit und Unsicherheit zu sparen, bietet mehr Kontrolle über das Ergebnis als ein Urteil und erhält Beziehungen, aber Sie müssen die Bedingungen genau prüfen (z. B. Abgeltungsklauseln) und sich umfassend beraten lassen, um nicht nachträglich Nachteile zu erleiden, da Vergleiche bindend sind.
 

Wie hoch ist die Einigungsgebühr bei Ratenzahlung?

Gebührenrechtlich löst dieser Ratenzahlungsvergleich eine Einigungsgebühr nach Anmerkung Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zu Ziffer 1000 VV RVG aus. Gemäß § 31b RVG beträgt der Gegenstandswert derzeit 20 % der Forderungen einschließlich der Kosten und Zinsen gemäß § 25 Abs.

Wann fällt die Einigungsgebühr an?

Die Einigungsgebühr ist eine Erfolgsgebühr; sie ent- steht also erst dann, wenn eine Einigung auch tat- sächlich zustande kommt; sie entsteht zusätzlich zu anderen Gebühren, die im RVG geregelt sind. Für die Entstehung der Einigungsgebühr ist ein gegenseitiges Nachgeben nicht erforderlich.

Kann ein Anwalt auf eine Einigungsgebühr verzichten?

Das Gesetz verbietet dem Rechtsanwalt somit, in gerichtlichen Angelegenheiten eine Vergütung zu fordern oder zu vereinbaren, die niedriger ist als die gesetzliche Gebühr, weil das RVG für gerichtliche Angelegenheiten – im Gegensatz zu einer außergerichtlichen Tätigkeit – keine Ausnahmeregelung vorsieht.