Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze für Rentner im Jahr 2025?

Gefragt von: Klaus-Peter Kohl
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Für vorgezogene Altersrenten gibt es seit 2023 keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr – Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen und die Rente wird nicht gekürzt; bei Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) gelten individuelle Grenzen, die sich an der Bezugsgröße 2025 (ca. 3.745 € monatlich/44.940 € jährlich) orientieren, wobei die Grenze bei teilweiser EM-Rente mindestens 39.322,50 €/Jahr beträgt, während bei Minijobs die Grenze 2025 bei 556 €/Monat liegt.

Wie viel darf ein Rentner 2025 steuerfrei hinzuverdienen?

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich an Ihrem höchsten Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Sie beträgt mindestens rund 39.322 Euro (Stand 01.01.2025).

Was darf ich zur Rente 2025 dazuverdienen?

Für die reguläre Altersrente (Regelaltersrente und vorgezogene Altersrente) gibt es 2025 keine gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen mehr – Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten jedoch weiterhin spezifische Grenzen: 2025 liegt diese bei mindestens 39.322,50 € für eine teilweise Erwerbsminderungsrente und 19.661,00 € für eine volle Erwerbsminderungsrente, mit individueller Berechnung nach Ihrem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Minijobs bleiben bei 556 € monatlich. 

Was ändert sich 2025 für arbeitende Rentner?

Weiterarbeiten im Rentenalter wird steuerlich begünstigt

„Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, profitiert von dieser Regelung erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze.“ Beschäftigte können künftig monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Das entspricht einem Jahresbetrag von 24.000 Euro.

Wie hoch ist der Freibetrag 2025 für Rentner?

Der aktuelle regelmäßige Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich. Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen durch die Neuberechnung des Zuschlages ab Dezember 2025 über dem Freibetrag, wird sich das aber erst ab 1. Juli 2026 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.

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Was kommt auf die Rentner 2025 zu?

Rentner bekommen 2025 eine 3,74%ige Rentenerhöhung zum 1. Juli, was zu einem höheren monatlichen Einkommen führt (z.B. 1000€ werden zu 1037,40€). Zusätzlich gibt es einen Rentenzuschlag für Langzeitversicherte mit Rentenbeginn vor 2019, der im Dezember 2025 gezahlt wird, sowie mögliche Beitragsrückerstattungen und Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Barauszahlung wird ab Dezember 2025 eingestellt. 

Wie viel steuerfrei dürfen Rentner hinzuverdienen?

Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen, was einen jährlichen steuerfreien Betrag von 24.000 Euro bedeutet. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Welche Änderungen gibt es ab Mai 2025 für Rentner?

Rentner dürfen sich ab Mai 2025 auf eine gesetzliche Änderungen einrichten, die unmittelbar Auswirkungen auf ihr Leben haben kann. Personalausweise, Reisepässe und der Führerschein werden nur noch ausschließlich mit digital erstellten Fotos ausgestellt.

Welche Änderungen gibt es für Rentner im Februar 2025?

6 wichtige Änderungen für Rentner im Februar 2025

  • Rentner können zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern.
  • Rentenbeginn für diese Jahrgänge im Februar 2025.
  • Rentenzahltermin/ Bürgergeld Monat Februar 2025.
  • Bundestagswahl 2025 steht an.
  • Regelsätze für die Grundsicherung im Alter werden nicht erhöht.

Welche Änderungen gibt es im April 2025 für Rentner?

April beschlossenen Rentenanpassung erhalten die Rentnerinnen und Rentner hierzulande zum 1. Juli mehr Geld. Die diesjährige Rentenanpassung führt in den alten und in den neuen Bundesländern zu einer Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert wird damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben.

Wie viel darf man ab 2025 dazuverdienen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aktuell 556 Euro pro Monat mit Minijobs verdienen – im Rahmen der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze. Das ist die Grenze seit dem 1. Januar 2025.

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen im Monat 2026?

Ab 2026 dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten – das ist die neue Aktivrente. Darüber hinaus gilt der allgemeine jährliche Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro (2026), aber die Aktivrente bietet einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag für Arbeit nach der Rente, der nicht auf den Steuersatz des restlichen Einkommens durchschlägt. 

Welche Steuerklasse bei Rente und Hinzuverdienst 2025?

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) liegt im Jahr 2025 bei 556 Euro pro Monat. Verdient ein Rentner in einem Nebenjob mehr als diesen Betrag, gilt die Beschäftigung nicht mehr als Minijob, sondern als steuerpflichtiger Zweitjob – und fällt damit automatisch in Steuerklasse 6.

Welche Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen?

Bei allen Altersrenten darf seit 1.1.2023 unbegrenzt hinzuverdient werden, die Rentenversicherung muss nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit informiert werden. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung wurden deutlich erhöht, hier gilt nach wie vor die Informationspflicht.

Welche Steuerentlastungen gibt es 2025 für Rentner?

Für Rentner gibt es 2025 Vergünstigungen durch steuerliche Entlastungen (höherer Grundfreibetrag), verbesserte Pflegeleistungen (flexibles Entlastungsbudget), günstigere ÖPNV-Angebote wie das Deutschlandticket (regional unterschiedlich) und mögliche Zuschüsse wie Wohngeld oder Krankenkassenleistungen bei geringem Einkommen, aber auch durch den Rentenausweis für Rabatte bei Kultur und Freizeit. Wichtig sind auch die gestiegenen Hinzuverdienstgrenzen und Minijob-Grenzen.
 

Was ändert sich ab September 2025 für Rentner?

Im September 2025 gab es wichtige Rentenänderungen, vor allem die vollständige Auswirkung der Rentenerhöhung von 3,74 % nach Pflegeversicherungs-Rückrechnungen, die separate Auszahlung des Rentenzuschlags (für wenige Monate noch). Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag in die reguläre Rente integriert, was zu einem neuen Rentenbescheid führt. Auch das Rentenpaket 2025 brachte Verbesserungen, etwa für Mütterrente III und erleichtertes Weiterarbeiten.
 

Welche Rentner bekommen die Einmalzahlung von 5000 €?

Die 5000 € Einmalzahlung geht an Rentner, die in Härtefällen der Ost-West-Rentenüberleitung, als Spätaussiedler oder als jüdische Kontingentflüchtlinge leben und eine sehr geringe Rente haben, die nur knapp über der Grundsicherung liegt – sie richtet sich an Personen, die die Grenze zur Grundsicherung knapp verfehlen und gehört zum Härtefallfonds, der zwar eine Frist hatte, aber für bestimmte Gruppen weiterhin relevant ist, insbesondere wenn sie sich in den ostdeutschen Bundesländern (MV, Thüringen, Berlin) befinden.
 

Welche Änderungen gibt es für Rentner ab März 2025?

Rentnerinnen und Rentner werden erst im März 2025 die Folgen der Erhöhung des Zusatzbeitrages zu spüren bekommen. Die monatlichen Zahlbeträge der Renten ändern sich. Für viele Millionen Rentner geht es runter mit dem Zahlbetrag. Die ersten Rentner sind Ende Februar 2025 betroffen.

Wie hoch ist der Hinzuverdienst zur Rente ab 2025?

Für 2025 gibt es für Rentner verschiedene Zuverdienst-Regelungen: Altersrentner dürfen ohne Abzüge unbegrenzt hinzuverdienen (keine Grenzen mehr). Bei Erwerbsminderungsrenten gelten klare Grenzen (mindestens 19.661,25 € für volle EM, rund 39.322 € für Teil-EM). Zudem gibt es Freibeträge für Minijobs (ab 2026 mehr, aber 2025 noch 556 €/Monat) und auch neue Regelungen wie die "Aktivrente" (bis 2.000 € steuerfrei). 

Was müssen Rentner 2025 mehr bezahlen?

Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2025 bekommen Rentnerinnen und Rentner pro 100 Euro Rente 3,74 Euro mehr (brutto). Die Tabelle zeigt, wie groß das Rentenplus ist bei Renten zwischen 800 und 2.400 Euro. Wer zum Beispiel bis Juni 1.500 Euro Rente bekam, erhält seit Juli gut 1.556 Euro.

Werden die Renten 2025 gekürzt?

Nein, eine allgemeine Rentenkürzung gibt es 2025 nicht, aber es gibt wichtige Änderungen: Eine einmalige Absenkung der Netto-Auszahlung im Juli 2025 durch eine Nachberechnung der Pflegebeiträge und eine Umstellung des Rentenzuschlags (besonders für Witwen/Witwer) ab Dezember 2025, die bei manchen zu einer geringeren Nettosumme führen kann, da der Zuschlag dann angerechnet wird, obwohl die Bruttorente steigt. 

Wie viel dürfen Rentner neben der Rente hinzuverdienen?

Rentner können in Deutschland unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Für Minijobs gelten die üblichen Grenzen (556 €/Monat 2025), aber auch hier kann man mehr verdienen, da es keine generelle Obergrenze gibt, nur die spezielle Minijob-Grenze. Ab 2026 plant die Regierung zudem eine Aktivrente mit einem steuerfreien Freibetrag von 2.000 €/Monat für Arbeit nach der Regelaltersgrenze. 

Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner im Jahr 2025?

Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2025 liegt er für Ledige bei 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) und für Verheiratete bei 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro). Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen.