Wie hoch kann ich Mahngebühren ansetzen?

Gefragt von: Carlo Heim-Bartsch
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Sie können Mahngebühren in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen, aber Gerichte erkennen meist Pauschalen zwischen 2,50 € und 5 € pro Mahnung an; höhere Beträge müssen Sie belegen können, wobei 2 bis 3 € als angemessen für Material- und Portokosten gelten und Beträge über 5 € oft als unzulässig angesehen werden, insbesondere bei Privatkunden. Bei Geschäftskunden (B2B) kommt zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von 40 € hinzu, unabhängig von den Mahnkosten.

Wie berechnet man die Mahngebühr?

Mahngebühren berechnen Sie durch Addition von Verzugszinsen (abhängig vom Basiszinssatz + 5 % bei Verbrauchern, + 9 % bei Unternehmen) und ggf. einer Pauschale: Bei Geschäften mit Verbrauchern sind realistische Kosten (z.B. 2,50–5 €) üblich, während Sie bei Firmenkunden eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB berechnen können. Die Berechnung erfolgt taggenau ab Fälligkeit, nicht ab Mahnung.
 

Sind 40 Euro Mahngebühren zulässig?

Im Fall des Zahlungsverzugs kommen mehrere Ansprüche des Gläubigers in Betracht. Neben einem Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, auf Zahlung von Verzugszinsen hat der Gläubiger auch Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.

Welche Höhe an Mahngebühren ist zulässig?

Mahngebühren müssen angemessen sein und dürfen nur die tatsächlich entstandenen Kosten decken (Porto, Papier, Druck), nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten. Üblich und meist akzeptiert sind 2 bis 5 Euro pro Mahnung, wobei Gerichte oft 2,50 bis 4 Euro als Grenze sehen; höhere Beträge müssen nachgewiesen werden. Bei Verzugseintritt (oft 30 Tage nach Fälligkeit, wenn kein konkretes Datum genannt wurde) können zusätzlich Verzugszinsen oder bei B2B-Geschäften eine Verzugspauschale von bis zu 40 € fällig werden. 

Kann ein Privatperson Mahngebühren erheben?

Ja, als Privatperson können Sie Mahngebühren verlangen, aber nur, wenn der Schuldner in Verzug ist und die Gebühren die tatsächlichen Kosten für Mahnung (Porto, Papier) decken, nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten; typischerweise sind 2-3 Euro als Pauschale erlaubt, alles darüber muss der Gläubiger nachweisen, da der BGH pauschale Gebühren über 2,50 € (in bestimmten Fällen) für unzulässig erklärte. 

Mahngebühren | Mahngebühren wie hoch ? | Mahngebühren ab wann?

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Wann sind Mahngebühren nicht zulässig?

Wann sind Mahngebühren unzulässig? Fehlende oder unwirksame Vertragsgrundlage: Mahngebühren dürfen nicht beliebig erhoben werden. Fehlt eine Vereinbarung oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage, sind sie nicht durchsetzbar. Erste Mahnung ohne Gebühr: Die erste Mahnung sollte grundsätzlich gebührenfrei sein.

Sind Mahngebühren bei der ersten Mahnung zulässig?

Ja, Mahngebühren können schon bei der ersten Mahnung zulässig sein, aber nur, wenn der Kunde wirklich in Zahlungsverzug gerät und die Gebühren angemessen sind, d.h., die tatsächlichen Kosten für Porto, Papier, Druck und Versand (ca. 2-3 €), nicht aber Personalkosten abdecken. Oft wird die erste Mahnung als Zahlungserinnerung gebührenfrei gehalten, aber sobald der Schuldner nach der Fälligkeit gemahnt wird und die Frist verstreicht, ist er im Verzug und die Kosten dürfen berechnet werden, sofern vereinbart oder bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 5 BGB).
 

Sind Mahngebühren bei Zahlungserinnerung zulässig?

Nein, eine Zahlungserinnerung als erste freundliche Aufforderung sollte keine Mahngebühren enthalten, da der Schuldner rechtlich noch nicht im Verzug ist. Mahngebühren (Verzugsschaden) werden erst ab der zweiten oder späteren formellen Mahnung fällig, wenn der Schuldner durch eine klare Fristsetzung in Verzug gesetzt wurde und die Zahlung weiterhin ausbleibt. 

Wie kann ich an die Gebühren erinnern?

Sehr geehrte/r [Name des Elternteils], wir möchten Sie daran erinnern, dass die Gebühr für [Name des Schülers/der Schülerin] am [Fälligkeitsdatum] fällig ist. Bitte zahlen Sie rechtzeitig, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Bin ich verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Ja, grundsätzlich müssen Sie Mahngebühren bezahlen, wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten sind und die Gebühren angemessen sind. Sie sind verpflichtet, die Kosten zu decken, die dem Gläubiger durch Ihre verspätete Zahlung entstehen (Verzugsschaden), aber nur, wenn der Verzug tatsächlich eingetreten ist und die Gebühren (z.B. Porto, Arbeitsaufwand) nachvollziehbar sind. Unangemessen hohe oder pauschale Gebühren, die nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, müssen Sie nicht zahlen. 

Was kann ich tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?

Wichtig: Sind die Mahngebühren zu hoch, müssen Sie diese nicht zahlen. Begleichen Sie die offene Rechnung und verlangen Sie eine Aufstellung der Kosten. Dasselbe gilt für Verzugszinsen sowie Anwalts- oder Inkassogebühren. Legen Sie Widerspruch gegen die Kosten ein.

Kann man Mahngebühren verweigern?

Aber im Gesetz steht nirgendwo, dass man für Mahnungen generell Gebühren verlangen kann. Das Gesetz kennt nur einen sogenannten Verzugsschaden. Der umfasst auch Kosten, um eine Forderung einzutreiben - aber eben nur, wenn sich der Schuldner tatsächlich im Verzug befindet.

Wann ist es zulässig, Mahngebühren zu erheben?

Was sind Mahngebühren? Bei Mahngebühren handelt es sich um die Gebühren, die ein Gläubiger von seinem Schuldner verlangen kann, wenn dieser sich nicht rechtzeitig um die Begleichung seiner Rechnung gekümmert hat. Allerdings ist es nicht erlaubt, besagte Mahnkosten direkt und „ohne Vorwarnung“ zu erheben.

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein. 

Wie hoch dürfen Mahnspesen sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Wie hoch sind die Verzugszinsen pro Tag?

Art des Verzugszinssatz

Für Verbrauchergeschäfte gilt, der Verzugszinssatz liegt 5% über dem Basiszins, für Handelsgeschäfte sind es 9%.

Was ist eine Erinnerung gegen den Kostenansatz?

§ 66 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde. (1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Sind die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt, ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig.

Was sind Beispiele für Gebühren?

Gebühren sind spezielle Entgelte, die für die tatsächliche Nutzung gemeindlicher Einrichtungen zu leisten sind. In Form von Benutzungsgebühren fallen sie unter anderem für öffentliche Kultur-, Freizeit- oder Sportangebote, Müllabfuhr, Abfallbeseitigung etc.

Wie kann man sich an etwas erinnern, was man vergessen hat?

5 psychologische Techniken, mit denen Sie vergessen können, was Sie wollen

  1. Tipp 1: Halten Sie sich wiederholt davon ab, darüber nachzudenken. ...
  2. Tipp 2: Ändern Sie den Kontext. ...
  3. Tipp 3: Machen Sie ein stärkeres Gedächtnis. ...
  4. Tipp 4: Lenken Sie Ihren Geist mit einem positiven Aspekt ab. ...
  5. Tipp 5: Ändern Sie die Perspektive.

Wie hoch kann man eine Mahngebühr ansetzen?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Ist Erinnerung gleich Mahnung?

Eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung haben im Mahnwesen dieselbe Funktion. Beide erinnern den Schuldner mehr oder weniger höflich daran, seine Rechnung zu begleichen. Der Unterschied liegt darin, dass die Mahnung rechtlich geregelt ist (§ 286 BGB). Der Gesetzgeber kennt allerdings keine Zahlungserinnerung.

Welche Mahngebühren sind pro Mahnung erlaubt?

Mahngebühren sind nicht gesetzlich pauschal festgelegt, sollten aber angemessen sein und die tatsächlichen Kosten decken; Gerichte sehen oft 2,50 € bis 4 € pro Mahnung als Obergrenze, wobei Beträge darüber hinaus (z.B. 5 € oder mehr) vom Gläubiger nachgewiesen werden müssen, da Personalkosten meist nicht erstattungsfähig sind, sondern nur Portokosten, Papier etc. Im Geschäftsverkehr (B2B) kann der Gläubiger zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von bis zu 40 € verlangen. 

Bin ich gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Legen sie dort auch eine pauschale Mahngebühr fest, ist es ebenfalls gestattet, diese zu berechnen. Sind der Verzugszinssatz und/oder die Mahngebühren jedoch unverhältnismäßig hoch, müssen Schuldner diese nicht bezahlen. Es ist gesetzlich jedoch nicht geregelt, wie hoch Mahngebühren angesetzt werden dürfen.

Sind 8 Euro Mahngebühren zulässig?

In der Praxis gelten üblicherweise Mahngebühren in Höhe zwischen 2,50 und 3,00 Euro als zulässig. Im Zweifel muss der Gläubiger darlegen, wie teuer die Mahnung für ihn wirklich war. Selbst geringe Mahngebühren können unzulässig sein.

Kann ich als Privatperson Mahngebühren verlangen?

Ja, als Privatperson können Sie Mahngebühren verlangen, aber nur, wenn der Schuldner in Verzug ist und die Gebühren die tatsächlichen Kosten für Mahnung (Porto, Papier) decken, nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten; typischerweise sind 2-3 Euro als Pauschale erlaubt, alles darüber muss der Gläubiger nachweisen, da der BGH pauschale Gebühren über 2,50 € (in bestimmten Fällen) für unzulässig erklärte.