Wie hoch war das Sterbegeld der Krankenkasse?

Gefragt von: Marina Born
sternezahl: 4.8/5 (74 sternebewertungen)

Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft, aber zuletzt betrug es 1.050 € für Mitglieder und 525 € für familienversicherte Angehörige. Heute gibt es Sterbegeld noch von der gesetzlichen Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten) oder bei privaten Verträgen und tariflichen Vereinbarungen (z.B. für Beamte oder Gewerkschaftsmitglieder).

Wie hoch war früher das Sterbegeld von der Krankenkasse?

Das Sterbegeld ist als Leistung der Krankenkasse im Jahr 2004 ausgelaufen. Festgelegt wurden bei der letzten regulären Bemessung im Jahr 1989 noch 2100,- DM (1050€) für Mitglieder und 1050,- DM (525€) beim Tod eines familienversicherten Angehörigen.

Wie hoch ist das Sterbegeld, das man von der Krankenkasse bekommt?

Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße (Rechtsgrundlage: § 64 SGB VII). Ist die Person nicht am Ort der ständigen Familienwohnung gestorben, erstattet die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Sterbefall?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt kein Sterbegeld mehr. Private Zusatzversicherungen oder eine Sterbegeldversicherung können Bestattungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein, um Leistungen zu prüfen.

Wie hoch ist das Sterbegeld bei der AOK?

Ebenso musste er zum Zeitpunkt des Todes in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Seit dem 01. Januar 2004 ist das Sterbegeld in Höhe von 1050,- € beim Tod eines Mitglieds und 525,- € beim Tod eines familienversicherten Angehörigen nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse.

13 sehr wichtige Tipps zur Abrechnung des 131 Euro Entlastungsbetrages – Neu abJuli 2025!

18 verwandte Fragen gefunden

Was zahlt die Pflegekasse bei Tod?

Hat der Verstorbene zuletzt Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist. Bereits überwiesenes Geld muss also nicht zurückgezahlt werden.

Kann man bei der Krankenkasse Sterbegeld beantragen?

Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse mehr. Dennoch haben noch einige wenige Personengruppen Anspruch auf Sterbegeld – allerdings nicht von der Krankenkasse. Dazu gehören unter anderem Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Wann bekommt man Bestattungsgeld?

Geld zur Beerdigung gibt man üblicherweise direkt in die Trauerkarte, die man bei der Trauerfeier überreicht, um die Hinterbliebenen praktisch zu unterstützen, oft mit einem Vermerk, wofür (z.B. Grabschmuck). Während es keine starren Fristen gibt, sollte es zeitnah zur Beerdigung geschehen, da es eine Geste der Anteilnahme in der akuten Trauerphase ist. Die Beträge variieren (oft 20-200€), je nach Nähe zur Familie und regionalen Bräuchen.
 

Wer gibt Geld zur Beerdigung?

Geld für die Beerdigung kommt primär von den Erben (gesetzliche Pflicht nach § 1968 BGB) und dem Ehe- oder Lebenspartner. Können diese nicht zahlen, springt bei finanzieller Bedürftigkeit das Sozialamt mit Bestattungskostenhilfe ein. Freunde und Bekannte geben oft Geld als Beitrag in der Trauerkarte oder als Spende statt Blumen, um die Hinterbliebenen zu unterstützen, wenn diese es wünschen.
 

Ist mir die bereits bezahlte Krankenkassenprämie im Todesfall zu?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Todesfall nichts mehr für Bestattungskosten, da das Sterbegeld 2004 abgeschafft wurde. Es gibt aber Leistungen der Rentenversicherung (Witwen-/Witwerrente, Sterbevierteljahr), der gesetzlichen Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall) und eventuell von Gewerkschaften oder privaten Vorsorgen wie der Sterbegeldversicherung, die die Kosten decken können. 

Was zahlt die Rentenkasse im Sterbefall?

Die deutsche Rentenversicherung zahlt im Todesfall kein Sterbegeld, aber sie zahlt für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat (Sterbevierteljahr) die Rente des Verstorbenen in voller Höhe an den überlebenden Ehepartner/Lebenspartner, wenn ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht – das sogenannte Sterbevierteljahr. Danach können Hinterbliebene eine Rente beantragen, meistens Witwen- oder Witwerrente (groß oder klein), und Kinder erhalten eine Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente). 

Wie berechnet man das Sterbegeld?

Das Sterbegeld beträgt grundsätzlich das Zweifache der im Sterbemonat zustehenden Dienst- oder Versorgungsbezüge (brutto) ohne Kindergeld. Eventuell überzahlte Bezüge werden angerechnet. Der verbleibende Betrag wird in einer Summe ohne Nachweis der entstandenen Aufwendungen gezahlt.

Welche Gelder nach dem Tod?

Versorgungsamt: Hinterbliebene von verstorbenen Kriegsopfern können vom Versorgungsamt Sterbegeld erhalten. Das gilt für Angehörige, die mit der verstorbenen Person in einem Haushalt gelebt haben. Das Geld kann direkt bei der Versorgungsbehörde beantragt werden.

Wie viel Sterbegeld bekommt man von der Krankenkasse?

Wird das Sterbegeld noch gezahlt? Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Der Gesetzgeber hat es ersatzlos gestrichen.

Warum wurde Sterbegeld abgeschafft?

Die Private Krankenversicherung zahlt kein Sterbegeld. Der Hintergrund dafür ist, dass Tod kein Versicherungsfall ist, der Leistungen aus einer Krankenversicherung auslöst.

Wann müssen Rentner keine Krankenversicherung zahlen?

Rentner müssen Krankenversicherung zahlen, außer wenn sie entweder keine Rente beziehen (z.B. nur Grundsicherung), sehr geringe Einnahmen (unter ca. 187 €/Monat aus Betriebsrente/Selbstständigkeit) haben, hauptberuflich selbstständig sind (mit sehr geringem Einkommen) oder privat versichert sind und die Voraussetzungen für die gesetzliche Rentner-KV (KVdR) nicht erfüllen und sich auch freiwillig versichern können/wollen. Eine Befreiung ist möglich, wenn man privat versichert bleibt, z.B. wenn man durch eine andere Vorrangversicherung (z.B. durch Anstellung) pflichtversichert ist oder die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt und stattdessen freiwillig versichert bleibt. 

Was zahlt der Staat bei Todesfall?

Der Staat zahlt bei einem Todesfall kein allgemeines Sterbegeld mehr für gesetzlich Versicherte, aber es gibt spezifische Leistungen wie Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer-, Waisenrente), Unterstützung für Beamte und Sozialhilfeempfänger (Sozialbestattung), sowie Zahlungen aus der Unfallversicherung oder Bundesversorgungsgesetz (z. B. bei Kriegsopfern). Die wichtigste Unterstützung ist die Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung, die den Partner absichert, während das Sozialamt bei Bedürftigkeit die Kosten für eine einfache Bestattung übernimmt (Sozialbestattung).
 

Wann müssen Kinder die Beerdigung der Eltern nicht zahlen?

Kinder müssen grundsätzlich für die Bestattung ihrer Eltern zahlen, aber Ausnahmen bestehen, wenn die Kosten wirtschaftlich unzumutbar sind (z.B. bei extremer Bedürftigkeit, dann Sozialamt) oder wenn schwerwiegendes Fehlverhalten des Verstorbenen vorlag, was aber selten zu einer vollständigen Befreiung führt. Die Pflicht gilt auch bei zerrütteten Familienverhältnissen, da sie eine gesetzliche, öffentlich-rechtliche Pflicht ist, die unabhängig vom Erbe besteht, und das Sozialamt nur bei fehlender Zahlungsfähigkeit einspringt. 

Wie hoch sind die Bestattungskosten im Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr (Witwen-/Witwerrente in voller Höhe für 3 Monate) ist eine wichtige Finanzhilfe, um die ersten Wochen nach dem Todesfall zu überbrücken, aber oft nicht ausreichend, um die gesamten Bestattungskosten (durchschnittlich 6.000-7.000 €) zu decken, da Angehörige das Geld auch für Miete etc. benötigen. Es ist eine Vorschusszahlung der Witwenrente, die nicht auf Einkommen angerechnet wird, aber kein spezielles Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen mehr ist (seit 2004). Eine private Sterbegeldversicherung oder eine betriebliche Versorgung sind oft notwendig, um die Lücke zu schließen. 

Was passiert, wenn ich sterbe und kein Geld für die Beerdigung habe?

Doch was, wenn der Verstorbene keine finanziellen Mittel hinterlassen hat? Dann springt unter Umständen das Sozialamt für die Übernahme der Kosten ein. In Deutschland wird nach § 74 SGB XII jedem „Mittellosen“ eine würdige Bestattung gewährleistet.

Wie hoch war das Sterbegeld für Rentner?

Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung vom Staat, die ausschließlich den Hinterbliebenen von Beamten zugutekommt – und das unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt ihres Todes noch im Dienst oder bereits im Ruhestand waren. Es beträgt in der Regel 2 Monatsbezüge.

Warum haben Beamte Anspruch auf Sterbegeld?

Beamte haben im Todesfall Anspruch auf ein staatliches Sterbegeld. Es kommt den nahen Angehörigen zugute und soll die Kosten der Bestattung abfedern. Absicherung: Angehörige von Beamten (auch im Ruhestand) erhalten im Todesfall ein einmaliges Sterbegeld in Höhe von 2 Monatsbezügen.

Was zahlt die AOK im Sterbefall?

Worum geht es. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wurde das Sterbegeld für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK oder Ersatzkassen) grundsätzlich gestrichen. In Zukunft muß deshalb bei einem Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers verzichtet werden.

Wann steht mir Sterbegeld zu?

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ein Sterbegeld aus, wenn sich ein tödlicher Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet oder wenn es zu einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit kommt. Empfänger sind die Angehörigen, die die Bestattungskosten zu tragen haben.

Kann man Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen?

Ja, Beerdigungskosten können in der Regel vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, oft sogar ohne sofortigen Erbschein, indem die Bank die Rechnung des Bestattungsinstituts begleicht, da dies eine gesetzliche Verpflichtung der Erben ist. Die Bank zahlt meist gegen Vorlage der Rechnung, solange das Konto gedeckt ist, aber es besteht kein einklagbarer Anspruch und die Bank kann einen Erbschein verlangen, besonders bei Unklarheiten. Falls das Konto nicht ausreicht, müssen Unterhaltspflichtige oder bei deren Fehlen andere Angehörige die Kosten tragen.