Wie ist die Einkommensgrenze bei BAföG?

Gefragt von: Herr Prof. Dierk Haas MBA.
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Die BAföG-Einkommensgrenze ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von individuellen Freibeträgen ab, die für Studierende (eigenes Einkommen/Vermögen) sowie für Eltern oder Ehepartner berechnet werden, wobei höhere Freibeträge für Verheiratete und Kinder gelten; für Studierende selbst gibt es zudem Freigrenzen für Minijobs (ca. 603 €/Monat ab 2026) und Vermögen (15.000 € für U30).

Was ist die Einkommensgrenze der Eltern bei BAföG?

Einkommensgrenzen der Eltern und Studierenden im Überblick

Verheiratete Elternpaare dürfen bis zu 2.540 Euro im Monat verdienen, damit der volle BAföG-Anspruch bestehen bleibt. Bei Alleinstehenden sind es 1.690 Euro, bei Stiefeltern 850 Euro. Auch Kapitalerträge sind darin eingeschlossen.

Wie viel darf man verdienen, um BAföG zu bekommen?

Um BAföG zu bekommen, gibt es eine Einkommensgrenze für Studierende: Ihr jährliches Einkommen darf 6.672 € nicht übersteigen, was monatlich etwa 556 € (2025) für einen Minijob bedeutet, aber auch Einkommen aus anderen Quellen wie Ferienjobs zählt dazu, und ab 2026 erhöht sich die Minijobgrenze auf 603 €. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag vom BAföG abgezogen. Wichtig ist, dass dieses Einkommen innerhalb des Bewilligungszeitraums (meist 12 Monate) erzielt wird. 

Welches Einkommen ist für das BAföG relevant?

Beim BAföG zählt grundsätzlich alles, was du (oder deine Eltern/Ehepartner) steuerpflichtig verdienst – also Lohn, Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte. ABER es gibt Freibeträge (z.B. für Nebenjobs bis ca. 556 €/Monat), und Einkommen wie Elterngeld, Waisenrente (mit Freibetrag) oder bestimmte Stipendien (bis 300 €) werden speziell behandelt. Entscheidend ist meist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr (bei Eltern) oder das aktuelle Einkommen (bei dir als Studierende(r)), wobei bei wesentlicher Einkommensminderung ein „Aktualisierungsantrag“ gestellt werden kann, um das aktuelle Einkommen anzusetzen. 

Wer bekommt BAföG und wer nicht?

Wer bekommt Bafög und wer nicht? Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG). Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.

قرض البافوك بالمانيا | BAföG

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Wann wird das BAföG abgelehnt?

BAföG wird abgelehnt, wenn das Einkommen der Eltern/des Ehepartners/des Antragstellers zu hoch ist, eigenes Vermögen die Grenze überschreitet, man zu alt ist (meist über 45 bei Beginn), in Teilzeit studiert, die Regelstudienzeit überschreitet (nach dem 4. Semester), es sich um ein Zweitstudium handelt oder wichtige Unterlagen fehlen/Fehler enthalten sind, wie zu alte Kontoauszüge oder falsche Angaben. Auch Fehler im Antrag oder das Nichterfüllen von Zulassungsvoraussetzungen können zur Ablehnung führen.
 

Wann bekommt man kein BAföG mehr?

Man bekommt kein BAföG mehr, wenn man die Altersgrenze (meist 45 Jahre bei Studienbeginn), die Regelstudienzeit überschreitet, ein zu hohes Einkommen oder Vermögen hat (eigene oder elterliche), den geforderten Leistungsnachweis nicht erbringt oder das Studium abbricht; es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, etwa bei der zweiten Ausbildung oder familiären Gründen, die eine Förderung über diese Grenzen hinaus ermöglichen können.
 

Was ist das anrechenbare Einkommen?

Anrechenbares Einkommen ist der Teil Ihrer Einnahmen (Löhne, Renten, Unterhalt etc.), der bei Sozialleistungen wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Grundrente berücksichtigt wird, nachdem gesetzliche Freibeträge, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen wurden, um Ihren tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und Ihre Leistung zu kürzen oder zu streichen. Grundsätzlich zählen fast alle Geld- oder geldwerten Leistungen, es gibt jedoch spezifische Abzüge und Freibeträge je nach Art der Leistung und Höhe des Einkommens.
 

Ist BAföG ab 25 Elternunabhängig?

Ja, elternunabhängiges BAföG ist ab 25 möglich, oft sogar einfacher, da das Einkommen der Eltern dann meist nicht mehr zählt, wenn du vor dem Studium mindestens fünf Jahre gearbeitet hast, eine abgeschlossene Ausbildung und danach mindestens drei Jahre gearbeitet hast, oder wenn du bei Studienbeginn über 30 Jahre alt bist, wobei auch andere Fälle (z.B. Waisen, unbekannter Aufenthaltsort der Eltern) zählen, da das Gesetz hier eine Förderung ohne elterliche Einbeziehung vorsieht, wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind oder die Förderung gefährdet wäre. 

Wann steht mir BAföG zu?

BAföG steht Ihnen zu, wenn Sie sich in einer schulischen oder akademischen Ausbildung befinden, das 45. Lebensjahr bei Ausbildungsbeginn nicht überschritten haben, Ihre finanzielle Situation (bzw. die Ihrer Eltern/Ehepartners) einen Bedarf ergibt und Sie die nötigen formalen Voraussetzungen erfüllen (z.B. Staatsangehörigkeit, kein zweiter Hochschulabschluss), wobei es auch Freibeträge und Ausnahmen für elternunabhängiges BAföG gibt, etwa bei längerer Berufstätigkeit. Wichtig: Geld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung, also immer frühzeitig beantragen!.
 

Wie viel muss man verdienen, um BAföG zurückzuzahlen?

Die BAföG-Rückzahlung hat eine Einkommensgrenze für eine vollständige Freistellung: Aktuell liegt der persönliche Freibetrag für Alleinstehende bei 1.690 € monatlich (Stand: ab 01.10.2024), bei Überschreitung dieser Grenze werden Raten fällig, wobei diese ab 42 € monatlich berechnet werden und bei geringem Überschuss sogar eine vollständige Freistellung möglich ist, wenn der Betrag unter 42 € liegt. Für die Zeit des Bezugs gilt eine andere Grenze: Im Bewilligungszeitraum dürfen bis zu 556 € monatlich (ab WS 2024/25) hinzuverdient werden, ohne dass das BAföG gekürzt wird. 

Was passiert, wenn ich als Student mehr als 520 € verdiene?

Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um andere Vorteile nicht zu verlieren. Übersteigt das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2025 556 Euro im Monat, müssen sich Studierende selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.

Wie viel Geld darf man haben, um noch BAföG zu bekommen?

Die BAföG-Vermögensgrenze liegt für Studierende unter 30 Jahren bei 15.000 € und für Studierende ab 30 Jahren bei 45.000 €, wobei zusätzlich Freibeträge von 2.300 € pro Ehepartner und Kind gelten. Übersteigt das Vermögen diese Freibeträge, wird der Mehrbetrag durch die Anzahl der Bewilligungsmonate geteilt und monatlich vom BAföG-Satz abgezogen, bis das gesamte Vermögen aufgebraucht ist. 

Was gilt als Einkommen?

Was zählt zu Einkommen und wie wird mein Einkommen angerechnet? Zum Einkommen (§ 11 SGB II) zählen sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldwert, die Ihnen oder den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bezugs von Leistungen zufließen.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze bei BAföG?

Beim BAföG gibt es keine starre Einkommensgrenze, sondern Freibeträge, die je nach Familiensituation (verheiratete/getrennte Eltern, Kinder) berechnet werden und vom Gesamteinkommen abgezogen werden; für verheiratete Eltern liegt der Grundfreibetrag bei 2.540 € monatlich, für Alleinerziehende bei 1.690 € (Stand 2025), und auch das eigene Einkommen und Vermögen des Studierenden werden angerechnet, wobei für Studierende selbst Freibeträge und Vermögensgrenzen gelten (z.B. 15.000 € Vermögen). 

Ist anrechenbares Einkommen Brutto oder Netto?

Die Freibeträge werden nach dem Bruttoeinkommen abzüglich des Grundfreibetrages berechnet.

Wie viel Geld darf man verdienen, um trotzdem noch Kindergeld zu bekommen?

Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn Ihr Kind eine geringfügige Beschäftigung (zum Beispiel einen 566 €-Job) hat, solange es als arbeitssuchend gemeldet ist.

Welches Einkommen wird nicht angerechnet?

Renten und andere Einkommen

Einige Einkommen werden dagegen nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, das Blindengeld oder das Pflegegeld bei Vollzeitpflege.

Wie viel müssen meine Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme?

Für BAföG-Voraussetzungen ist das Elterneinkommen wichtig: Es gibt feste Freibeträge (z.B. 2.540 € für verheiratete Eltern, 1.690 € für Alleinerziehende) und weitere Abzüge für Geschwister und Unterhaltsberechtigte; nach Abzug dieser Freibeträge werden nochmals 50 % des Restes gestrichen. Entscheidend ist das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr (z.B. 2023 für Bewilligung ab Herbst 2025). Die Eltern sind verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen, wenn nur Teilförderung gezahlt wird. 

In welchen Fällen wird BAföG abgelehnt?

Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre, mit Ausnahmen) überschreit, die Regelstudienzeit stark überschreitet, bereits einen ersten Hochschulabschluss hat (z.B. Master nach Bachelor), Teilzeit studiert, bestimmte Vermögensgrenzen überschreitet oder die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringt. Auch bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung ohne anerkannte Gründe kann die Förderung entfallen. 

Wann bekommt ein Student kein BAföG?

Studenten bekommen kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder das eigene Einkommen zu hoch ist, sie die Regelstudienzeit oder die Altersgrenze (i.d.R. 45 Jahre) überschreiten, zu viele Leistungsnachweise fehlen, ein Zweitstudium begonnen wird oder die Ausbildung nicht förderungswürdig ist (z.B. duales Studium, Fernstudium, Pflichtpraktika), aber es gibt auch Ausnahmen. 

Wann bekommt man BAföG nicht?

Man bekommt kein BAföG, wenn das Einkommen der Eltern oder eigenes Einkommen zu hoch ist, man die Altersgrenze (meist 45 Jahre, mit Ausnahmen) überschreit, die Regelstudienzeit stark überschreitet, bereits einen ersten Hochschulabschluss hat (z.B. Master nach Bachelor), Teilzeit studiert, bestimmte Vermögensgrenzen überschreitet oder die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringt. Auch bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung ohne anerkannte Gründe kann die Förderung entfallen. 

Woher weiß das BAföG-Amt, wie viel ich verdiene?

Das BAföG-Amt führt regelmäßig den sog. Datenabgleich durch. Dabei werden solche Kapitaleinkünfte, von denen keine Steuern abgezogen werden (Sparerfreibetrag) vom Bundeszentralamt für Steuern an das BAföG-Amt übermittelt. Das passiert automatisch immer, wenn Ausbildungsförderung bewilligt wird.

Was sind schwerwiegende Gründe für das BAföG?

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG kann beispielsweise eine schwere Krankheit ein solcher "schwerwiegender Grund" sein. Wichtig: Sind Krankheiten chronisch oder länger andauernd (über 6 Monate) und erschwert sich dadurch die Teilhabe im Studium, handelt es sich per Definition um eine Behinderung.