Wie kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Gefragt von: Marietta Noll-Klemm
sternezahl: 4.2/5 (6 sternebewertungen)

Der Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung kann wie bisher formlos gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Daher ist grundsätzlich auch weiterhin die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung unter Anwendung der Regelbesteuerung als Verzicht zu werten.

Ist es möglich, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten?

Unternehmer können weiterhin freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, etwa wenn sie hohe Investitionen planen und den Vorsteuerabzug nutzen möchten. Der Verzicht kann nun rückwirkend bis Ende Februar des übernächsten Jahres erklärt werden. Für 2025 ist das beispielsweise bis zum 28. Februar 2027 möglich.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.

Ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung rückgängig zu machen?

Antwort. Ein Wechsel von der Kleinunternehmerregel zur Regelbesteuerung ist grundsätzlich möglich. Dies kann auch noch rückwirkend bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung beim Finanzamt formlos beantragt werden.

Wie kann ich die Besteuerungsform von Kleinunternehmer zu Kleinunternehmer wechseln?

Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. Bestimmte Formvorschriften gibt es nicht. Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt sind, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform.

Finger weg von der Kleinunternehmerregelung! Deshalb solltest du verzichten!

15 verwandte Fragen gefunden

Wie kann ich von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren?

Für den Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung (und wieder zurück) genügt eine formlose Mitteilung ans Finanzamt. Der Umstieg ist grundsätzlich nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an möglich.

Kann man von IST auf Sollversteuerung wechseln?

Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten ist bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig. Denn nach Auffassung des BFH steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ohne Weiteres zur Sollbesteuerung zurückzukehren.

Wann lohnt sich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Dafür verlieren Selbstständige durch die Kleinunternehmerregelung die Möglichkeit, selbst gezahlte Vorsteuer auf betrieblich angeschaffte Wirtschaftsgüter anzusetzen. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG bei der Umsatzsteuer kann sich also auch bei Umsätzen unter 22.000 Euro jährlich lohnen.

Ist die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden, wenn man erneut verzichtet?

Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn er/sie dies tut, ist er/sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Dies gilt auch unabhängig davon, dass unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wie dies hier der Fall ist.

Wann macht die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn?

Ab einem steuerpflichtigen Umsatz von 18.488 Euro liegen Sie rechnerisch bereits über der Umsatzgrenze (18.488 Euro + 3.512,72 Euro = 22.000,72 Euro): Damit hätten Sie im Folgejahr keinen Anspruch auf die Kleinunternehmer-Regelung.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2024 für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?

Grundfreibetrag steigt: Ab 2026 liegt er bei 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet: Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei – eine spürbare Entlastung für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer keinen Umsatz mache?

Vermerken Sie aber keine Ausgaben und haben auch keinen Umsatz, hat dies keine Konsequenzen. Sie sind lediglich verpflichtet, weiter eine Steuererklärung einzureichen.

Wann prüft das Finanzamt Kleinunternehmer?

Kleinunternehmern droht wie allen anderen Unternehmern eine Betriebsprüfung, wenn das Finanzamt feststellt, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung gibt. Dazu zählen folgende Punkte: Ihre jährlichen Gewinne schwanken stark. Ihre Steuererklärung war nicht plausibel.

Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Zu den Nachteilen gehört, dass Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Sie werden wie Endverbraucher behandelt, die Umsatzsteuer entrichten müssen, so dass sie im Ver gleich zu „regulären“ Unternehmern höhere Betriebsausgaben und damit einen höheren Liquiditätsbedarf haben.

Wie erkläre ich den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Voraussetzung des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung Der Unternehmer kann dem FA bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG (sog. Kleinunternehmerregelung) verzichtet.

Kann man nachträglich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Wer die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nützen will oder darf, kann dies jederzeit tun. Für beide Fälle haben wir Ihnen auf dieser Seite Formulierungshilfen vorbereitet. Laden Sie sich diese Musterformulierungen herunter und lernen Sie, wie Sie Wahl und Abwahl der KUR dem Finanzamt mitteilen.

Kann ich jederzeit von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja, du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, auch wenn dein Umsatz unter 25.000 EUR (bis 2024: 22.000 EUR) liegt, und zwar immer zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Der freiwillige Verzicht gilt für mindestens fünf Jahre.

Wie verzichte ich auf die Kleinunternehmerregelung?

Der Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung kann wie bisher formlos gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Daher ist grundsätzlich auch weiterhin die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung unter Anwendung der Regelbesteuerung als Verzicht zu werten.

Wie kann ich zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln?

Für den Wechsel zurück in die Kleinunternehmerregelung genügt eine formlose Mitteilung an dein Finanzamt. Anschließend kannst du dann ab dem nächsten Kalenderjahr wieder darauf verzichten, die Umsatzsteuer auszuweisen. Natürlich gilt dies nur, wenn du dann weniger als 25.000€ Umsatz machst.

Ist die Kleinunternehmerregelung verpflichtend?

Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 25.000 € überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei. Neu ist auch der verpflichtende Hinweis auf Steuerbefreiung des § 19 UStG, § 34a Nr. 5 UStDV. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und USt-Jahreserklärungen befreit.

Was muss ich beim Wechsel von der Umsatzsteuerpflicht zur Kleinunternehmerregelung beachten?

Dabei müsen Sie zwei Dinge beachten:

  • Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer abführen.
  • Ein Kleinunternehmer darf sich jedoch auch keine Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Ist Besteuerung bei Betriebsaufgabe?

Für Unternehmer bedeutet das, dass sie bei einer Betriebsaufgabe den Aufgabegewinn sowie den laufenden Gewinn versteuern müssen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Ist-Versteuerung?

Die Ist-Versteuerung können Sie direkt bei der Unternehmensgründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Haben Sie diesen Zeitpunkt bereits überschritten, so können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Wechsel beantragen.