Wie kann ich den Pflegepauschbetrag geltend machen?

Gefragt von: Marco Dorn
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Den Pflegepauschbetrag können Sie in ihrer Einkommensteuererklärung in der „Anlage Sonderausgabe / außergewöhnliche Belastungen“ in den Zeilen 30 bis 39 geltend machen. Wenn Sie keine Steuerberatung benötigen, können Sie Ihre Steuererklärung kostenlos unter www.elster.de selbst erstellen.

Kann man den Pflege-Pauschbetrag für sich selbst beantragen?

Wer bekommt den Pflegepauschbetrag? Der Pflegepauschbetrag gilt nur für die pflegende Person, nicht für eine Person, die selbst gepflegt wird. Pflegebedürftige Personen können zum Beispiel über zumutbare Belastungen eigene Kosten steuerlich geltend machen.

Wie kann ich die Pflege von Angehörigen in meiner Steuererklärung geltend machen?

Wenn Sie pflegebedürftige Angehörige persönlich in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person pflegen, dann können Sie einen Pflege-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen. Der Pflege-Pauschbetrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 Euro.

Wie bekomme ich den Pflege-Pauschbetrag?

Um den Pflegepauschbetrag zu erhalten, muss die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens mit Pflegegrad 2 regelmäßig und unentgeltlich betreuen. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen, und es darf keine Vergütung für die Pflegeleistungen erhalten werden.

Wer kann den Pflegepauschbetrag geltend machen?

Den Pflege-Pauschbetrag kann beantragen, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in der eigenen Wohnung betreut. Der Pauschbetrag wird gewährt, um pauschal für die Belastungen bei der Pflege zu entschädigen, ohne dass Einzelbelege erforderlich sind.

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Was gilt als Nachweis für den Pflegepauschbetrag?

Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag

Zum Nachweis muss die Pflegeperson beim ersten Antrag auf den Pflegepauschbetrag dem Finanzamt den Bescheid der Pflegekasse über den festgestellten Pflegegrad der von ihr gepflegten Person vorlegen oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen H.

Welche Personen haben Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?

Für wen ist der Pflegepauschbetrag? Der Pflegepauschbetrag ist für alle geregelt, die persönlich und unentgeltlich pflegen und Fürsorge leisten. So sollen zum Beispiel pflegende Angehörige finanziell entlastet werden. Des Weiteren haben auch nahestehende, nicht-verwandte Personen Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.

Was meldet die Pflegekasse an das Finanzamt?

Die Krankenkassen melden die Höhe der durch ihre Mitglieder selbst gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt. Die Meldung umfasst vor allem Beitragszahlungen zur freiwilligen Krankenversicherung, als Student oder aus Versorgungsbezügen.

Kann ich den Pflegepauschbetrag in meiner Steuererklärung nachträglich beantragen?

Kann ich den Pflegepauschbetrag auch rückwirkend beantragen? Ja, Sie können den Pflege-Pauschbetrag auch rückwirkend geltend machen.

Wer kann als Pflegeperson eingetragen werden?

Als Pflegeperson kann grundsätzlich jeder eingetragen werden, der einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht-erwerbsmäßig zu Hause pflegt, und zwar mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und dabei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Das können Angehörige, Freunde, Nachbarn sein, aber auch angestellte Pflegekräfte außerhalb ihrer Arbeitszeit; wichtig ist, dass die Pflege ehrenamtlich erfolgt und die genannten zeitlichen Kriterien erfüllt sind, um Leistungen wie Pflegegeld oder Rentenversicherung zu erhalten. 

Kann ich den Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich schließt Pflegegeld, das direkt an Sie als Pflegeperson ausgezahlt wird, den Pflegepauschbetrag aus, denn es gilt steuerlich als Einnahme. Eine Ausnahme besteht bei Eltern, die ihr eigenes behindertes Kind pflegen. Sie dürfen den Pflegepauschbetrag trotz Pflegegeld in Anspruch nehmen.

Welche Nachweise müssen bei Unterstützung von Angehörigen gemacht werden?

Diese Unterlagen müssen vorliegen:

  • Einkommensteuererklärung: Eine Anlage Unterhalt für jeden unterstützten Haushalt (vollständig ausgefüllt),
  • Nachweise für die Unterhaltszahlungen, z.B. Kontoauszüge (Nachweise für Unterhaltszahlungen sind nicht nötig, wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt).

Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter Pflege?

Wenn Sie Ihre Mutter pflegen, stehen Ihnen je nach Pflegegrad Ihrer Mutter Pflegegeld (monatlich bis zu 990 €) oder Pflegesachleistungen (bis zu ca. 2.299 €) zu, außerdem haben Sie Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge (für spätere Rente), einen Entlastungsbetrag (125 € monatlich) sowie Verhinderungs-/Kurzzeitpflege und können Pflegeunterstützungsgeld für akute Ausfälle beantragen, wobei die genauen Beträge vom Pflegegrad abhängen und durch die Pflegekasse abgerechnet werden. 

Was kann ich als pflegender Angehöriger absetzen?

Aktuell liegen die gültigen Pflegepauschbeträge bei: 600 Euro (für Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3), 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5 und bei Merkzeichen H). Wichtig: Die Pflege der Angehörigen muss unentgeltlich erfolgen. Andernfalls wird der Pflegepauschbetrag nicht gewährt!

Wer bekommt den Bonus für pflegende Angehörige?

Wenn Sie seit mind. 1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung pflegen und Ihr durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen im letzten Kalenderjahr nicht mehr als € 1.594,50 betrug, müssen Sie den Angehörigenbonus bei dem Pensionsversicherungsträger beantragen, der das Pflegegeld auszahlt.

Wie kann ich einen Pauschbetrag beantragen?

Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden. Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird in der Einkommensteuererklärung beantragt. Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

Wie kann ich den Pauschbetrag rückwirkend beantragen?

Kann ich den Pauschbetrag rückwirkend beantragen? Wird eine Behinderung rückwirkend festgestellt, dann können Sie den Pauschbetrag auch rückwirkend in Anspruch nehmen. Dafür muss das Versorgungsamt bescheinigen, wann die Behinderung eingetreten ist. Das Finanzamt muss dann zu viel gezahlte Steuern zurückbezahlen.

Kann man sich rückwirkend als Pflegeperson eintragen lassen?

Ja, Pflegepersonen können nachträglich bei der Pflegekasse gemeldet werden, was wichtig für die Rentenansprüche ist, aber Rentenpunkte gibt es erst ab dem Zeitpunkt der Meldung, nicht rückwirkend. Die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) kann hingegen bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, um Kosten für eine Vertretung nachträglich erstattet zu bekommen – dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und Nachweise über die Pflegeleistung einreichen. 

Kann der Ehemann den Pflegepauschbetrag beantragen?

das weitergeleitete Pflegegeld vom Pflegebedürftigen. Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag haben auch Eheleute, bei denen einer den anderen pflegt.

Welche Unterlagen sind für den Pflegepauschbetrag notwendig?

Antragstellung in der eigenen jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage außergewöhnliche Belastungen. Nachweis der Pflegebedürftigkeit: mindestens Pflegestufe 2 (seit 2021) bzw. Schwerbehinderung mit Kennzeichen H (hilflos) oder Bl (blind) Höhe der Pflegepauschbeträge (seit 2021) 600 € bis 1.800 € jährlich.

Kann die Krankenkasse beim Finanzamt nachfragen?

Für die Berechnung der Beitragshöhe braucht die gesetzliche Krankenkasse Informationen über die Einkünfte des Vertragspartners. Bei freiwillig Versicherten kann sie diese Auskünfte beim Finanzamt einfordern.

Was wird dem Finanzamt automatisch gemeldet?

So liegen dem Finanzamt nicht nur die Informationen über das aktuelle Gehalt vor, sondern auch die Höhe eventueller Kapitalerträge und Einzahlungen in die Riester-Rente. Auch die Daten der Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Elterngeldstelle werden dem Finanzamt in regelmäßigen Abständen übermittelt.

Wer hat Anspruch auf einen Pflege-Pauschbetrag?

Den Pauschbetrag bekommen Sie für die Pflege einer pflegebedürftigen Person ab dem Pflegegrad 2. Sie können ihn auch bekommen, wenn Sie eine Person mit dem Merkzeichen H für „hilflos“ im Schwerbehindertenausweis pflegen.

Kann man den Pflege-Pauschbetrag für sich selbst beantragen?

Wer eine Person selbst pflegt, kann unter bestimmten, engen Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Pflege-Pauschbetrag beträgt pro Jahr 924 EUR (§ 33b Abs.

Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?

Für pflegende Angehörige gibt es in Deutschland finanzielle Unterstützung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Steuer-Pauschbetrag) und Entlastungsleistungen (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Reha/Kur), sowie soziale Absicherung (Rente, Unfallversicherung). Die Leistungen hängen vom Pflegegrad ab und werden durch die Pflegekasse gezahlt, wobei ab 2026 eine neue Budgetierung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt wird.