Wie kann man verhindern, dass Geschwister Erben?
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Um zu verhindern, dass Geschwister erben, müssen Sie ein gültiges Testament verfassen, in dem Sie sie explizit von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen und stattdessen andere Personen (z. B. Ehepartner, Kinder, Freunde) als Erben einsetzen oder einen Negativtestament (enterben ohne Erben zu benennen) errichten, denn Geschwister haben als gesetzliche Erben nur eine nachrangige Rolle und untereinander keinen Pflichtteilsanspruch. Der Schlüssel ist eine klare und vollständige Regelung in der letztwilligen Verfügung.
Wie kann ich verhindern, dass meine Geschwister Erben?
Wie enterbe ich einen Angehörigen bzw. einen gesetzlichen Erben? Soll eine dieser Personen (oder alle) nicht Erbe werden, muss dies durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) angeordnet werden. Es genügt regelmäßig ein entsprechender Satz im Testament.
Kann ich meinen Bruder vom Erbe ausschließen?
Ja, Sie können Ihren Bruder enterben, und er hat keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, da Geschwister nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören (§ 2302 BGB). Sie müssen dies lediglich in einem Testament oder Erbvertrag klar festlegen, um ihn von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, andernfalls erben Geschwister, wenn keine Kinder da sind.
Wann Erben Geschwister nicht?
Geschwister erben nicht, wenn der Verstorbene Kinder oder Enkel hat, da diese Vorrang haben (Erben 1. Ordnung). Auch wenn Elternteile leben, erben diese vor den Geschwistern. Geschwister können durch ein Testament oder einen Erbvertrag vollständig enterbt werden und haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch wie Kinder.
Wie kann man den Pflichtteil minimieren?
Um den Pflichtteil zu reduzieren, gibt es verschiedene Wege wie Schenkungen zu Lebzeiten (mit Abschmelzung), der Abschluss eines notariellen Pflichtteilsverzichts gegen Abfindung oder die strategische Vermögensverschiebung, z.B. durch eine Leibrente oder Güterstandsänderung, um den Nachlasswert zu minimieren oder den Pflichtteilssanspruch zu verringern. Eine vollständige Entziehung ist nur bei schweren Vergehen möglich und an hohe Hürden geknüpft, weshalb eine fachkundige Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht unerlässlich ist, um die rechtlichen und steuerlichen Folgen zu verstehen, so Rechtsanwalt Jönsson.
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Wie kann ich meinen Pflichtteil reduzieren?
Was ist ein Pflichtteilsverzicht? Es ist möglich, zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten einen notariellen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Lässt sich das Kind auf einen Pflichtteilsverzicht ein, so kann es im Erbfall seinen Pflichtteil weder verlangen noch einklagen.
Ist es möglich, Kinder zu enterben, ohne dass sie Pflichtteil geltend machen können?
Pflichtteilsverzicht. Kinder enterben, ohne dass sie Pflichtteilsansprüche geltend machen können, ist auch mithilfe eines Pflichtteilsverzichts möglich. Dafür braucht man einen Vertrag zwischen Erblasser und Kind, in welchem der Verzicht auf Pflichtteilsansprüche seitens des Erben geregelt ist.
Wann muss man Geschwister nicht auszahlen?
Wann muss man Geschwister nicht auszahlen? Geschwister müssen dann nicht ausgezahlt werden, wenn sie im Testament durch den Erblasser enterbt wurden oder einen Pflichtteilsverzicht vereinbart haben. Ein solcher Pflichtteilsverzicht wird oft bereits zu Lebzeiten durch eine notarielle Vereinbarung geregelt.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Geschwistern?
Sie erhält 50 % vom Erbe. Die übrigen 50 % teilen sich auf die 2 Geschwister auf. Somit erhält jeder 25 % von der Erbmasse des Erblassers. Sollten beide Eltern verstorben sein, wird das Erbe vollständig und zu gleichen Teilen auf die Geschwister aufgeteilt.
Wann muss ich als Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen?
Ist ein Pflichtteilsanspruch vorhanden, obliegt es dem Alleinerben, diesen auszuzahlen. Die Auszahlungspflicht besteht jedoch nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch fristgerecht geltend macht. Ohne eine solche Geltendmachung ist der Alleinerbe nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.
Wie schlage ich das Erbe meines Bruders aus?
Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des oder der Verstorbenen. Dort müssen Sie Ihre Ausschlagungserklärung innerhalb der gesetzlichen Frist persönlich abgeben oder durch eine Notarin oder einen Notar einreichen lassen.
Wer erbt, wenn der kinderlose Bruder stirbt?
Wenn ein kinderloser Bruder stirbt, erben nach dem deutschen Erbrecht zuerst seine Eltern (falls sie leben). Sind die Eltern bereits verstorben, erben seine Geschwister zu gleichen Teilen. Gibt es auch keine Geschwister mehr, kommen die Nichten und Neffen (Kinder der Geschwister) zum Zug. Ein Testament hat aber immer Vorrang.
Kann man den Pflichtteil durch ein Testament aussschließen?
Nein, der Pflichtteil kann durch ein Testament nicht einfach so ausgeschlossen werden; er bleibt bestehen, wenn jemand enterbt wird, aber es gibt die Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung, die nur bei sehr schwerwiegenden Gründen (z.B. schweres Verbrechen, vorsätzliche Straftat gegen den Erblasser oder Angehörige) im Testament angeordnet werden kann. Die Voraussetzungen sind hoch, daher ist der reguläre Weg oft ein notarieller Pflichtteilsverzicht durch den Berechtigten selbst.
Kann ich mein Erbe an meine Schwester abtreten?
Nun kann jeder Erbe seinen Erbteil an z.B. seine Geschwister abtreten. Dies kann während der Erbauseinandersetzung geschehen und dazu beitragen, dass die Erbengemeinschaft sich auflösen kann.
Was kostet ein Erbverzichtsvertrag?
Die Kosten einer Erbverzichtserklärung hängen stark davon ab, ob Sie nur das Erbe ausschlagen (geringe Gerichtsgebühr, ca. 30 €) oder einen notariellen Erbverzichtsvertrag schließen (Notarkosten richten sich nach dem Wert des verzichteten Erbes, z. B. 150 € bei 10.000 € Wert, 546 € bei 100.000 € Wert). Ein Erbverzichtsvertrag ist komplexer und wird notariell beurkundet, während die reine Erbausschlagung beim Amtsgericht (mit geringerer Gebühr) erfolgt.
Ist es möglich, den Pflichtteil zu Lebzeiten zu fordern?
Nein, den gesetzlichen Pflichtteil kann man nicht einfach zu Lebzeiten einfordern, da der Anspruch erst mit dem Tod des Erblassers entsteht; aber einvernehmlich sind Lösungen möglich, etwa ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht gegen sofortige Abfindung oder eine vorweggenommene Schenkung, die später angerechnet wird, wobei der Erblasser zustimmen muss.
Kann ich meine Geschwister vom Erbe ausschließen?
Ja, Sie können Ihre Geschwister vom Erbe ausschließen, indem Sie ein Testament erstellen und sie ausdrücklich enterben, da Geschwister keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben und somit leer ausgehen können, wenn Sie sie nicht bedenken oder explizit enterben. Um dies rechtssicher zu tun, sollten Sie Ihre Wünsche klar formulieren, vielleicht durch ein "Negativtestament" (wer nichts bekommt) oder eine klare Enterbung, idealerweise mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe, um sicherzustellen, dass sie nicht indirekt über andere Erben (wie die Eltern) doch etwas erhalten.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 200.000 €?
Der Pflichtteil bei 200.000 € Nachlass beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was je nach Verwandtschaftsgrad variiert (z. B. 1/4 für ein Kind) und somit bei 50.000 € (1/4) liegt, wenn ein Kind enterbt wurde, aber auch höher (bis zu 100.000 €) oder niedriger ausfallen kann, wenn andere gesetzliche Erben (z.B. Ehepartner) ebenfalls an der Erbfolge beteiligt sind, die dann den großen oder kleinen Pflichtteil geltend machen können.
Wann Erben Geschwister des Verstorbenen?
Geschwister erben nach deutschem Recht als sogenannte Erben zweiter Ordnung, wenn der Verstorbene keine direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) und auch keine Ehepartner oder Eltern hinterlässt, bzw. diese bereits verstorben sind. Sie rücken dann in die Erbfolge nach und teilen sich das Erbe zu gleichen Teilen, wobei der Erbteil eines verstorbenen Geschwisters an dessen Kinder (Nichten/Neffen) übergeht. Wichtig: Geschwister haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie durch ein Testament enterbt werden.
Muss ich das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können?
Um den Pflichtteil auszuzahlen, wenn ein Haus vererbt wird, muss der Erbe nicht zwingend verkaufen; Alternativen sind die Nutzung eigener Mittel, Verkauf anderer Nachlasswerte, Aufnahme eines Kredits mit Grundschuld auf das Haus oder Ratenzahlung, aber oft ist der Verkauf die einzige Lösung, wenn Liquidität fehlt, da der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist. Wichtig ist, dass der Anspruch schnell geltend gemacht wird (Verjährung 3 Jahre), der Pflichtteilsberechtigte Auskunft verlangen kann und der Erbe die Stundung bei Härtefällen beantragen kann.
Was ist besser, Schenkung oder Überschreibung?
Es gibt keinen Unterschied zwischen Schenkung und Überschreibung – eine Überschreibung ist eine Schenkung, oft als "vorweggenommene Erbfolge" bezeichnet, mit dem Hauptvorteil, dass steuerliche Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können, um die Erbschaftssteuer zu minimieren, was besonders bei wertvollen Immobilien (z.B. Häusern) steuerlich oft klüger ist als das Warten auf den Erbfall, wobei man sich durch Auflagen (Wohnrecht, Nießbrauch) absichern kann, aber Eigentum aufgibt.
Muss ich meine Geschwister auszahlen, wenn ich das Haus meiner Eltern kaufe?
Wenn ein Geschwisterteil das Elternhaus kauft oder übernimmt, müssen die anderen Geschwister meist ausgezahlt werden, was über einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag geregelt wird. Um Streit zu vermeiden, ist eine transparente Einigung über den Wert mittels Gutachten wichtig, und es sollten die finanziellen und steuerlichen Aspekte (Grunderwerbsteuer entfällt oft, Schenkungssteuer/Pflichtteilsergänzung beachten) geklärt werden. Dies geschieht entweder zu Lebzeiten der Eltern durch einen Kauf/Schenkung oder nach dem Erbfall.
Wie kann man Pflichtteile verhindern?
Den Pflichtteil kann man verhindern, indem man zu Lebzeiten einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag mit dem Berechtigten schließt, oft gegen Abfindung. Alternativ kann der Pflichtteil nur unter sehr strengen Voraussetzungen durch eine Enterbung im Testament entzogen werden (z.B. bei schweren Vergehen gegen den Erblasser oder Unterhaltsverweigerung). Auch durch rechtzeitige Schenkungen oder die Gestaltung des ehelichen Güterstands kann der Pflichtteil reduziert werden, aber nicht vollständig ausgeschaltet werden.
Was hat Vorrang, Testament oder Pflichtteil?
Was hat Priorität: das Testament oder der Pflichtteil? Der Pflichtteil hat im deutschen Erbrecht Vorrang vor einem Testament. Das bedeutet, dass selbst wenn ein Erblasser jemanden im Testament enterbt oder weniger bedacht hat, pflichtteilsberechtigte Personen dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil haben.
Wie kann man den Pflichtteil verringern?
Den Pflichtteil zu verringern ist möglich, aber oft schwierig und erfordert eine gute Planung, z.B. durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, Schenkungen zu Lebzeiten (mit 10-Jahres-Regel), steuerlich optimierte Vermögensübertragungen (z.B. Nießbrauch, Leibrente), die Gestaltung von Eheverträgen (Gütertrennung) oder spezielle Klauseln in Testamenten (z.B. im Berliner Testament), um den Anspruch unattraktiv zu machen, aber eine komplette Entziehung ist nur bei schwerwiegenden Verfehlungen möglich.