Wie lange bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?

Gefragt von: Herr Prof. Heinz-Georg Fröhlich B.Eng.
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Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so lange pflichtversichert, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, meist durch eine Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) oder als Rentner bei langer Vorversicherungszeit; die Pflicht endet mit dem Jobverlust (wenn Sie nicht älter als 55 sind und die Rückkehrbedingungen erfüllt sind) oder wenn Ihr Einkommen dauerhaft über die Grenze steigt, was zu einer freiwilligen Versicherung führt.

Wann endet die Pflichtversicherung der Krankenkasse?

Man ist nicht mehr krankenversichert, wenn die ** Versicherungspflicht endet**, z.B. bei Jobverlust oder Überschreiten der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die private Versicherung, beim Tod, bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit ohne Rückkehr in die GKV, oder bei der Nichtzahlung der Beiträge über einen längeren Zeitraum (Ruhen der Leistungen). Bei Studenten endet die Befreiung von der Pflicht spätestens mit dem Studienabschluss, was eine neue Versicherungspflicht auslösen kann. 

Wann endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Man "fliegt" aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr oder ca. 6.150 €/Monat) oder bei Selbstständigkeit/anderen spezifischen Situationen, wobei über 55-Jährige oft nicht mehr zurück in die GKV können; umgekehrt kann man auch aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV zurück, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Alter unter 55, Jobverlust, ALG I-Bezug) erfüllt sind. 

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
 

Bis wann ist man pflichtversichert?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2025: 73.800 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich) liegt.

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Woher weiß ich, ob ich pflichtversichert bin?

Wer ist pflichtversichert? Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die aus ihrer Beschäftigung ein regelmäßiges beitragspflichtiges Einkommen von mehr als 603 Euro pro Monat und maximal 6.450 Euro pro Monat verdienen.

Wann kann man nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung?

Man "fliegt" aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr oder ca. 6.150 €/Monat) oder bei Selbstständigkeit/anderen spezifischen Situationen, wobei über 55-Jährige oft nicht mehr zurück in die GKV können; umgekehrt kann man auch aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV zurück, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Alter unter 55, Jobverlust, ALG I-Bezug) erfüllt sind. 

Wann kann man aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?

Man "fliegt" aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr oder ca. 6.150 €/Monat) oder bei Selbstständigkeit/anderen spezifischen Situationen, wobei über 55-Jährige oft nicht mehr zurück in die GKV können; umgekehrt kann man auch aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV zurück, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Alter unter 55, Jobverlust, ALG I-Bezug) erfüllt sind. 

Wann wird man aus der Krankenkasse geschmissen?

Man ist nicht mehr krankenversichert, wenn die ** Versicherungspflicht endet**, z.B. bei Jobverlust oder Überschreiten der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die private Versicherung, beim Tod, bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit ohne Rückkehr in die GKV, oder bei der Nichtzahlung der Beiträge über einen längeren Zeitraum (Ruhen der Leistungen). Bei Studenten endet die Befreiung von der Pflicht spätestens mit dem Studienabschluss, was eine neue Versicherungspflicht auslösen kann. 

Wann entfällt die Versicherungspflicht?

Angestellte, die im Jahr weniger als 73.800 Euro brutto verdienen, müssen in eine gesetzliche Krankenkasse. Verdienst Du mehr oder bist aus einem anderen Grund nicht pflichtversichert, musst Du Dich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung.

Wie lange ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Man bleibt in Deutschland grundsätzlich lebenslang krankenversichert, entweder durch eine abhängige Beschäftigung (gesetzlich oder privat) oder durch eine freiwillige/familienversicherte Mitgliedschaft, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. Einkommensgrenzen bei Familienversicherung (bis 25 Jahre bei Ausbildung), bei Arbeitslosigkeit oder als Rentner, wobei die genaue Dauer und Art der Versicherung von der individuellen Lebenssituation abhängt (Studium, Job, Alter). 

Wie lange ist die Laufzeit einer Krankenversicherung?

Wartezeiten bei der Krankenversicherung

Krankenversicherungen sehen häufig eine anfängliche Wartezeit von 30 bis 90 Tagen vor, wobei 90 Tage die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer darstellen. Bei bestimmten Erkrankungen und Eingriffen können jedoch längere Wartezeiten gelten, bevor der Versicherungsschutz greift.

Wann ist man wieder gesetzlich krankenversichert?

Man kann grundsätzlich bis zum Alter von 55 Jahren leichter in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, meist durch Jobwechsel mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder bei Arbeitslosigkeit; nach dem 55. Geburtstag wird der Wechsel sehr schwierig, ist aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Vorversicherungszeiten in der Rente oder speziellen Familienkonstellationen) noch möglich, da der Gesetzgeber eine Rückkehr älterer Privatversicherter in die GKV verhindern will. 

Wie lange ist man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch krankenversichert?

Nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Jobs besteht in Deutschland für einen Monat ein nachgehender Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 SGB V), also eine nahtlose Absicherung ohne eigene Beitragszahlung; danach muss man sich entweder freiwillig versichern, familienversichern oder, bei Arbeitslosigkeit, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Bei privater Krankenversicherung (PKV) läuft der Vertrag weiter, man muss aber alle Beiträge selbst zahlen. 

Wann endet die Pflichtversicherung bei der ÖGK?

Die Pflichtversicherung endet, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen (zum Beispiel Wegfall des Entgeltanspruches) hierfür vorliegen. mit dem Ende des Beschäftigungs-, Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses.

Wann muss man sich selbst krankenversichern?

Man muss sich selbst krankenversichern, wenn man aus der Familienversicherung ausscheidet (z.B. mit Aufnahme einer Ausbildung/Studium) oder wenn das Einkommen über der Grenze für die Versicherungspflicht liegt, was zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung führt, sowie als Selbstständiger, da hier eine eigene Versicherungspflicht besteht, wenn man nicht anderweitig abgesichert ist. Ab 2024 liegt die Grenze für Arbeitnehmer, die freiwillig oder privat wählen können, bei 73.800 € Jahresbruttoeinkommen (oder 6.150 €/Monat), eine wichtige Grenze ist auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze. 

Wann fällt die gesetzliche Krankenversicherung weg?

Seit 2013 wurde diese Entgeltgrenze um über 48 Prozent erhöht: von 52.200 Euro auf 77.400 Euro ab 2026. Anders gerechnet: Ab dem kommenden Jahr muss ein Arbeitnehmer 2.100 Euro mehr im Monat verdienen als im Jahr 2013, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können.

Wann wird man von der Krankenkasse abgemeldet?

Man wird von der Krankenkasse abgemeldet, wenn das Arbeitsverhältnis endet (Arbeitgeber meldet ab, oft innerhalb von 6 Wochen), man die Krankenkasse wechselt (neue Kasse kümmert sich), oder bei Wechsel des Versicherungsstatus (z.B. von versicherungspflichtig zu freiwillig), wobei die Kasse dies bei Statusänderungen oder längeren (über 1 Monat) Unterbrechungen (unbezahlter Urlaub, Streik) meldet, um den korrekten Versicherungsschutz zu gewährleisten. 

Wie lange ist man krankenversichert ohne Arbeit?

Ohne Arbeit sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst für bis zu einen Monat nach dem letzten Arbeitstag über den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch abgesichert, sofern Sie vorher pflichtversichert waren und kein neues Einkommen erzielen. Bekommen Sie Arbeitslosengeld (ALG I), sind Sie während des gesamten Bezugszeitraums versicherungspflichtig (Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit). Endet der ALG-I-Bezug oder erhalten Sie gar kein ALG, müssen Sie sich freiwillig versichern oder privat versichern, wobei bei ALG-I-Bezug eine Befreiung von der GKV möglich ist, wenn Sie lange privat versichert waren.
 

Kann man nach 55 noch in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach 55 ist möglich, aber sehr schwierig und nur unter engen Ausnahmen zulässig, hauptsächlich über die Familienversicherung oder bei Rentenbeginn mit langer GKV-Vergangenheit, da der Gesetzgeber eine Rückkehr meist blockiert. Die Hauptwege sind die Familienversicherung, wenn der Partner GKV-versichert ist und man selbst wenig verdient, oder durch eine neue Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre versicherungspflichtig in der GKV war. 

Wie lange ist man krankenversichert, wenn man selber kündigt?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft für einen Monat (ca. 30 Tage) ohne eigene Beitragszahlung versichert – das ist der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch". Dieser gilt für Pflichtversicherte in der GKV, solange keine neue Mitgliedschaft (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) besteht. Wichtig: Falls Sie eine Familienversicherung beim Partner nutzen können, geht diese vor, und bei freiwillig gesetzlich Versicherten oder Privatversicherten gelten andere Regeln. 

Wann ist man von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit?

Sie ein Studium beginnen. Sie eine unbezahlte berufspraktische Tätigkeit ausüben, zum Beispiel ein Praktikum. Sie als Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung, zum Beispiel einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, beschäftigt sind.

Wann verliert man seine Krankenversicherung?

Man ist nicht mehr krankenversichert, wenn die ** Versicherungspflicht endet**, z.B. bei Jobverlust oder Überschreiten der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die private Versicherung, beim Tod, bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbstständigkeit ohne Rückkehr in die GKV, oder bei der Nichtzahlung der Beiträge über einen längeren Zeitraum (Ruhen der Leistungen). Bei Studenten endet die Befreiung von der Pflicht spätestens mit dem Studienabschluss, was eine neue Versicherungspflicht auslösen kann. 

Bis wann gilt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die wichtigste Altersgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt bei 55 Jahren: Wer nach dem 55. Geburtstag aus der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die GKV möchte, hat es extrem schwer bis fast unmöglich, da der Gesetzgeber den Wechsel ab diesem Alter grundsätzlich verhindert, um eine spätere Belastung der Solidargemeinschaft zu vermeiden. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, Familienversicherung) und vor dem 55. Geburtstag sind die Bedingungen einfacher zu erfüllen, insbesondere durch Absinken unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
 

Was ist die 55er-Regel in der GKV?

Nach § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, vom 1. Juli 2000 an krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.