Wie lange bin ich schon in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Gefragt von: Mirco Rausch B.Eng.
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Um herauszufinden, wie lange Sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, müssen Sie Ihre Versicherungsunterlagen prüfen, insbesondere Ihre Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer), da diese den Beginn Ihrer Sozialversicherungszeit markiert; die Dauer Ihrer aktuellen Mitgliedschaft hängt von Ihrem Berufsstatus (Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentner) ab und ob Sie familienversichert waren, was oft über die Renteninformation oder die direkte Abfrage bei der Krankenkasse geklärt werden kann, die Ihnen den genauen Startzeitpunkt nennt.

Wie finde ich heraus, seit wann ich krankenversichert bin?

Das geht entweder über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine maschinelle Ausfüllhilfe wie dem SV-Meldeportal. Die Abfrage der Nummer erfolgt mit dem Datensatz Versicherungsnummernabfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV).

Wann bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2025: 73.800 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich) liegt.

Wie lange bin ich gesetzlich krankenversichert?

Man bleibt gesetzlich versichert, solange eine Versicherungspflicht besteht (z.B. als Arbeitnehmer unter der Einkommensgrenze), bis zum Renteneintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn man die Voraussetzungen erfüllt, oder freiwillig, wenn man über der Grenze verdient, wobei der Wechsel in die PKV mit 55 Jahren fast unmöglich wird. Kinder bleiben oft bis 23 mitversichert, wenn nicht erwerbstätig. 

Wie lange ist man krankenversichert nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft für einen Monat (ca. 30 Tage) ohne eigene Beitragszahlung versichert – das ist der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch". Dieser gilt für Pflichtversicherte in der GKV, solange keine neue Mitgliedschaft (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) besteht. Wichtig: Falls Sie eine Familienversicherung beim Partner nutzen können, geht diese vor, und bei freiwillig gesetzlich Versicherten oder Privatversicherten gelten andere Regeln. 

Von der Privaten zurück in die Gesetzliche – wie gelingt der Krankenkassenwechsel? #64

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Wie lange bin ich nach Ende einer Beschäftigung noch krankenversichert?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft für einen Monat (ca. 30 Tage) ohne eigene Beitragszahlung versichert – das ist der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch". Dieser gilt für Pflichtversicherte in der GKV, solange keine neue Mitgliedschaft (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) besteht. Wichtig: Falls Sie eine Familienversicherung beim Partner nutzen können, geht diese vor, und bei freiwillig gesetzlich Versicherten oder Privatversicherten gelten andere Regeln. 

Wie lange ist man krankenversichert nach Vertragsende?

Der nachgehende Leistungsanspruch greift, wenn die Mitgliedschaft in der Krankenkasse beendet ist, aber noch keine neue besteht. Der Anspruch ist auf maximal 30 Tage begrenzt. Bei Überschreiten der Frist gilt ein rückwirkender Zwang zur freiwilligen Mitgliedschaft.

Bis wann kommt man in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Man kann grundsätzlich bis zum Alter von 55 Jahren leichter in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, meist durch Jobwechsel mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder bei Arbeitslosigkeit; nach dem 55. Geburtstag wird der Wechsel sehr schwierig, ist aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Vorversicherungszeiten in der Rente oder speziellen Familienkonstellationen) noch möglich, da der Gesetzgeber eine Rückkehr älterer Privatversicherter in die GKV verhindern will. 

Wie lange zahlt die Krankenkasse volles Gehalt?

Volles Krankengeld gibt es maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Krankheit, wobei die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet werden, sodass die Kasse bis zu 72 Wochen zahlt. Danach endet die Zahlung (Aussteuerung), aber bei Aussicht auf Besserung kann man eventuell Bürgergeld beantragen. 

Wann endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (Versicherungspflichtgrenze) dauerhaft übersteigt, was für 2025 bei 73.800 Euro liegt (2026 steigt sie auf 77.400 Euro), oder wenn man bestimmte Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht erfüllt. Dann wird die Versicherung freiwillig (GKV) oder man wechselt in die private Krankenversicherung (PKV), wenn die Bedingungen passen, insbesondere wenn man älter als 55 ist. 

Wann gilt die gesetzliche Krankenversicherung?

Was gilt für Pflichtversicherte? Arbeitnehmer:innen mit einem Jahreseinkommen bis zu 69.300 Euro brutto (monatlich 5.775 Euro) werden automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen.

Wie lange muss ich angestellt sein, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen?

Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt voraussichtlich 1 Jahr unterhalb der Grenze liegt.

Wie lange ist man bei der Krankenkasse nachversichert?

Nach dem Ende der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist man in Deutschland maximal einen Monat nachversichert, der sogenannte „nachgehende Leistungsanspruch“, wenn man unmittelbar vorher pflichtversichert war, keine neue Versicherung hat und keinen neuen Job beginnt. Dieser Anspruch gilt auch für Familienmitglieder und ist eine nahtlose Absicherung bei kurzen Lücken, z.B. beim Jobwechsel, bevor eine neue Mitgliedschaft (oder Familienversicherung beim Partner) greift. 

Wo kann ich meine Versicherungsjahre einsehen?

Einen Auszug Ihrer persönlichen Versicherungszeiten (Versicherungsverlauf) erhalten Sie gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei jedem Sozialversicherungsträger (nicht jedoch beim Dachverband der Sozialversicherungsträger).

Wie komme ich mit 60 wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?

Mit 60 Jahren zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist schwierig, aber möglich, wenn Sie unter 55 sind, mindestens 90 % der zweiten Lebenshälfte in der GKV waren, oder durch eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (ca. 69.300 € für 2024). Bei Überschreiten der 55 Jahre sind oft nur spezielle Fälle wie eine vorübergehende Familienversicherung (z.B. bei Minijob mit Ehepartner) oder der Wechsel nach einem Auslandsaufenthalt in der GKV relevant. 

Wie weiß ich, ob ich noch krankenversichert bin?

Die Mitgliedsbescheinigung der AOK enthält persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Sie weist Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach – zum Beispiel bei einer neuen Arbeitsstelle oder beim Krankenkassenwechsel.

Was passiert, wenn ich länger als 72 Wochen krank bin?

Wenn Sie länger als 72 Wochen krank sind, endet der Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse ("Aussteuerung") nach maximal 78 Wochen (wegen der ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung). Danach müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, um Arbeitslosengeld (ALG I) zu beantragen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber auch nicht arbeitslos gemeldet sind – dies wird oft über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) abgedeckt, die eine Lücke schließt, bis eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bewilligt wird, falls die Arbeitsfähigkeit dauerhaft gemindert ist. 

Ist es erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten und dann wieder krank zu werden?

Man darf trotz Krankschreibung arbeiten, ist versichert, aber riskiert bei Unfällen Leistungskürzungen; wird man dann wieder krank, beginnt die Lohnfortzahlung bei neuer, unabhängiger Krankheit nach einer Pause von mindestens einem Tag, ansonsten zählt die Fehlzeit zusammen. Wichtig: Arbeitgeber dürfen nicht zwingen, man muss die Genesung priorisieren und nicht-genesungsförderliches Verhalten (z.B. schwere Privat-Arbeit) kann abgemahnt werden. 

Wann ist man zu oft krank?

Man ist "zu oft" krank, wenn die Fehlzeiten die arbeitgeberseitige Toleranzschwelle überschreiten, meist nach über 30 Krankheitstagen pro Jahr (ca. 6 Wochen), was auf Dauer als unzumutbar gilt und arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben kann, auch wenn es keine exakte gesetzliche Grenze gibt; bei Kindern gelten mehr als acht Infektionen pro Jahr als häufig. Ärztlich ist man aufmerksam, wenn Infekte länger als eine Woche dauern oder das Immunsystem versagt, was eine Ursachenabklärung beim Arzt nötig macht. 

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
 

Wie lange ist man gesetzlich krankenversichert?

Man bleibt gesetzlich versichert, solange eine Versicherungspflicht besteht (z.B. als Arbeitnehmer unter der Einkommensgrenze), bis zum Renteneintritt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wenn man die Voraussetzungen erfüllt, oder freiwillig, wenn man über der Grenze verdient, wobei der Wechsel in die PKV mit 55 Jahren fast unmöglich wird. Kinder bleiben oft bis 23 mitversichert, wenn nicht erwerbstätig. 

Kann man mit 60 noch die Krankenkasse wechseln?

Wer mindestens 12 Monate Mitglied bei seiner alten Krankenkasse war, kann in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln - unabhängig vom Alter, dem Gesundheitszustand oder einer laufenden Behandlung. Wenn die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Wie lange ist man versichert nach Vertragsende?

Wie lange besteht die Schutzfrist nach Beendigung meiner Erwerbstätigkeit? Ihr Versicherungsschutz bleibt sechs Wochen nach Beendigung Ihrer Erwerbstätigkeit aufrecht.

Wann erlischt die gesetzliche Krankenversicherung?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn das regelmäßige Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (Versicherungspflichtgrenze) dauerhaft übersteigt, was für 2025 bei 73.800 Euro liegt (2026 steigt sie auf 77.400 Euro), oder wenn man bestimmte Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht erfüllt. Dann wird die Versicherung freiwillig (GKV) oder man wechselt in die private Krankenversicherung (PKV), wenn die Bedingungen passen, insbesondere wenn man älter als 55 ist. 

Wie ist man krankenversichert, wenn man nicht mehr arbeitet?

Wenn Sie in Deutschland nicht arbeiten, sind Sie trotzdem krankenversicherungspflichtig und müssen sich entweder freiwillig gesetzlich, privat oder über eine Familienversicherung absichern, wobei die Beiträge je nach Einkommen oder Vermögen berechnet werden; bei Bezug von Arbeitslosengeld übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge, sonst müssen Sie meist selbst zahlen, können aber Zuschüsse beantragen oder sich bei Angehörigen mitversichern, wenn die Voraussetzungen stimmen.