Wie lange hat man Zeit, eine Nachzahlung zu zahlen?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Heide Brandt B.Sc.
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Nach Erhalt einer korrekten Betriebskostenabrechnung haben Mieter in der Regel 30 Tage Zeit, um eine Nachzahlung zu leisten, sofern der Vermieter nichts anderes angibt. Der Vermieter muss die Abrechnung jedoch spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen, andernfalls können Nachzahlungen verweigert werden; Guthaben müssen aber ausgezahlt werden. Bei Zweifeln an der Abrechnung empfiehlt sich eine Zahlung unter Vorbehalt und/n oder die Anforderung von Belegen.

Wie lange Zeit braucht man, um Nachzahlung zu bezahlen?

Sofern in der Betriebskostenabrechnung nichts anderes angegeben ist, hat der Mieter bis zu 30 Tage Zeit, die Nebenkosten-Nachzahlung zu leisten. Der Vermieter kann auch eine kürzere Frist setzen, diese sollte aber nicht unter 14 Tagen liegen.

Was passiert, wenn man die Nachzahlung nicht zahlt?

Mahnungen und Mahngebühren: Vermieter können Mahnungen aussprechen und Mahngebühren verlangen, wenn die Zahlung der Nebenkosten ausbleibt. Zahlungsverzug: Verzugsschadensersatz, Verzugszinsen und eventuelle Inkassokosten können entstehen, wenn Nebenkostenzahlungen ausstehen.

Wann verfällt eine Nachzahlung?

Nachzahlungen unterliegen laut § 195 BGB einer dreijährigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Guthaben des Mieters. Nachzahlungen sollten vom Mieter innerhalb von 30 Tagen geleistet werden. Bestehen Zweifel an der Abrechnung, empfiehlt sich eine Zahlung “unter Vorbehalt”.

Wie lange hat man Anspruch auf Nachzahlung?

Gemäß § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Nachzahlung für diese Nebenkostenabrechnung vom Mieter nicht mehr einforderbar.

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Können Nachzahlungen verjähren?

Art des Anspruchs

Auch Zinsansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erhielt.

Welche Zahlungsfrist gilt für Nebenkostennachzahlungen?

Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung haben Mieter normalerweise 30 Tage Zeit, um eine Nachzahlung zu leisten; diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung, auch bei einem Auszug oder Widerspruch, wobei die Zahlung dann „unter Vorbehalt“ erfolgen kann, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und sich die Prüfrechte zu wahren. Verjähren können Nachzahlungsansprüche des Vermieters nach drei Jahren nach Ende des Abrechnungszeitraums, aber die 30-Tage-Zahlungsfrist ist für Mieter essenziell, um in keinen Verzug zu geraten.
 

Wie hoch dürfen Nachzahlungen sein?

Eine Nachzahlung (z. B. bei Nebenkosten) darf grundsätzlich keine gesetzliche Obergrenze haben, sie richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. Allerdings muss die Abrechnung formal korrekt sein, darf nur umlagefähige Kosten enthalten und muss für dich verständlich sein, sonst darfst du die Zahlung verweigern, bis sie korrigiert ist. Hohe Nachzahlungen können jedoch zur fristlosen Kündigung führen, wenn der Betrag mehr als zwei Monatsmieten übersteigt, aber Ratenzahlung ist oft verhandelbar. 

Wann muss man eine Nebenkostenabrechnung nicht mehr bezahlen?

Sie müssen eine Nebenkostenabrechnung nicht mehr zahlen, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellt, da er dann seinen Anspruch auf Nachzahlung verliert (Ausnahme: bei Verschulden des Mieters oder unverschuldeter Verspätung wie z.B. nachträgliche Grundsteuererhöhung). Auch bei formellen Mängeln (fehlende Angaben) müssen Sie nicht zahlen, bis der Vermieter die Abrechnung korrigiert hat, aber Guthaben dürfen Sie auch bei verspäteter Abrechnung einfordern. 

Wann sind Nebenkostennachzahlungen verjährt?

Nebenkosten-Nachzahlungen verjähren nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (z.B. nach Erhalt der Abrechnung). Der Anspruch muss vom Vermieter innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sonst verfällt er. 

Was kann ich tun, wenn ich die Nachzahlung nicht bezahlen kann?

Wenn Sie eine Nachzahlung (z.B. Nebenkosten, Strom) nicht bezahlen können, sollten Sie sofort das Gespräch mit dem Gläubiger (Vermieter, Energieversorger) suchen, eine Ratenzahlung vereinbaren und sich unbedingt Hilfe beim Jobcenter oder Sozialamt holen, da diese Kosten übernehmen können, oft in Form eines Darlehens, um Sperrungen zu vermeiden und eine drohende Kündigung abzuwenden, besonders bei hohen Mietnebenkostennachzahlungen. 

Wie viele Mahnungen gibt es bei einer Nebenkostenabrechnung?

Wie viele Mahnungen versendet werden müssen, regelt das Gesetz eindeutig: nur eine. Diese erste Mahnung, die auch oft nur Zahlungserinnerung genannt wird, hat den Zweck, den Schuldner in Verzug setzen (falls dieser nicht automatisch eintritt) und ihn zur Zahlung aufzufordern.

Wer muss die Nachzahlung zahlen?

Nach pünktlichem Erhalt der Nebenkostenabrechnung sind Mieter verpflichtet, daraus entstehende Nachzahlungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Kommen sie dem nicht nach, handeln sie pflichtwidrig und der Vermieter kann sie auf die Begleichung verklagen.

Was tun bei hoher Nachzahlung?

Wenn eine Nachzahlung zu hoch ist, prüfen Sie zuerst die Abrechnung (Frist 12 Monate), legen Sie bei Fehlern schriftlich Widerspruch ein, fordern Sie Belege an und zahlen Sie ggf. unter Vorbehalt, und sprechen Sie bei Zahlungsproblemen mit dem Vermieter oder Finanzamt über Ratenzahlung oder Stundung, eventuell mit Hilfe einer Beratungsstelle wie dem Mieterverein oder der Caritas. Bei Steuernachzahlungen kann ein Antrag auf Stundung beim Finanzamt gestellt werden. 

Wann ist eine Betriebskostenabrechnung zu spät?

Das Gesetz ist in diesem Punkt erfreulich klar. Nach § 556 Absatz 3 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter mitteilen. Diese Frist ist keine bloße Empfehlung, sondern eine verbindliche Ausschlussfrist.

Wie hoch kann die Nachzahlung sein?

Es gibt keine feste Obergrenze für Nachzahlungen: Entscheidend sind dein tatsächlicher Verbrauch und die entstandenen Kosten im Abrechnungszeitraum. Fällt deine Nebenkostenabrechnung unerwartet hoch aus, hast du das Recht, sie gründlich zu prüfen, Belege einzusehen und bei Fehlern Einspruch einzulegen.

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Endabrechnung?

Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate lang Zeit, Mieter/innen ihre Betriebskostenabrechung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums zu laufen. Beispiel: Die Abrechnung über den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 muss den Mieter/innen spätestens am 31.12.2017 zugehen.

Ist es möglich, eine Nebenkostennachzahlung unter Vorbehalt zu zahlen?

Eine Nebenkostennachzahlung unter Vorbehalt bedeutet, dass der Mieter die geforderte Summe zahlt, aber gleichzeitig ausdrücklich erklärt, die Abrechnung nicht anzuerkennen und sich das Recht vorbehält, die Zahlung später zurückzufordern, falls die Abrechnung fehlerhaft ist. Dies sichert dem Mieter seine Rechte, da er die 365-tägige Frist zur Beanstandung der Abrechnung nicht verliert. Wichtig ist die klare Kennzeichnung im Verwendungszweck (z.B. „Zahlung unter Vorbehalt“) und die Prüfung der Abrechnung. 

Ist eine Nebenkostenabrechnung von 3000 Euro normal?

Eine Nebenkostenabrechnung von 3000 Euro ist ein hoher Betrag, der oft durch gestiegene Energiepreise (Heizung/Warmwasser), schlechte Dämmung (bes. Einrohrheizungen) oder falsche Abrechnung verursacht wird, was zu Nachzahlungs-Schocks führt, aber Mieter sollten die Abrechnung prüfen, Belege anfordern und gegebenenfalls Widerspruch bei Mieterverein oder Verbraucherzentrale einlegen, da es oft keine Einzelfälle sind. 

Wann verfallen Nachzahlungen?

Verjährung der Nebenkostenabrechnung: Forderungen daraus verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Frist beachten: Wird die Abrechnung nicht bis zum Ende des Folgejahres erstellt, sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Wie lange hat der Mieter Zeit, die Nebenkostennachzahlung zu bezahlen?

Mieter müssen eine Nachzahlung für Betriebskosten in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der korrekten Nebenkostenabrechnung leisten, auch wenn sie Widerspruch einlegen (dann „unter Vorbehalt“ zahlen). Wichtig ist, dass der Vermieter die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt haben muss, sonst können Nachforderungen verweigert werden, aber Guthaben müssen ausgezahlt werden. 

Sind 250 € Nebenkosten viel?

250 € Nebenkosten können viel oder normal sein, je nach Wohnungsgröße und Region, aber sie liegen oft leicht über dem Durchschnitt (ca. 2–3 €/m²), da der Durchschnittswert oft niedriger ausfällt und die Kosten durch steigende Energiepreise zunehmen; für eine 80-qm-Wohnung sind 250 € im oberen Mittelfeld, während es für eine kleinere Wohnung hoch und für eine größere normal oder sogar günstig sein kann. 

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahle?

Wenn ein Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt, muss der Vermieter ihn in Verzug setzen, was oft durch eine Mahnung mit Fristsetzung geschieht, um Verzugszinsen, Mahngebühren und schließlich ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage einleiten zu können, wobei eine Mahnung zur Kündigung führen kann, wenn der Rückstand hoch genug ist. Auch wenn der Mieter automatisch nach 30 Tagen in Verzug gerät, ist eine Mahnung ratsam, um die Situation zu dokumentieren und die rechtlichen Schritte vorzubereiten. 

Wann muss ich die Nebenkostenabrechnung nicht mehr bezahlen?

Sie müssen eine Nebenkostenabrechnung nicht mehr zahlen, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellt, da er dann seinen Anspruch auf Nachzahlung verliert (Ausnahme: bei Verschulden des Mieters oder unverschuldeter Verspätung wie z.B. nachträgliche Grundsteuererhöhung). Auch bei formellen Mängeln (fehlende Angaben) müssen Sie nicht zahlen, bis der Vermieter die Abrechnung korrigiert hat, aber Guthaben dürfen Sie auch bei verspäteter Abrechnung einfordern. 

Kann man Nebenkostennachzahlungen in Raten zahlen?

Ja. Wenn der Betrag der Nachzahlung höher als zwei Monatsmieten ist, darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Doch auch nach der angedrohten Kündigung, kannst Du noch mit Deiner:Deinem Vermieter:in sprechen. Oft kann man eine Ratenzahlung vereinbaren.