Wie lange ist man krankenversichert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Gefragt von: Hans-J. Maier-Hecht
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Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt der Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übergangslos bestehen. Endet das alte Arbeitsverhältnis und beginnt das neue innerhalb eines Monats, besteht ein sogenannter "nachgehender Leistungsanspruch", der Sie bis zu 30 Tage beitragsfrei weiterversichert.

Wie lange ist man krankenversichert zwischen zwei Arbeitsverhältnissen?

Du hast ab dem Tag nach der Beendigung deines Jobs noch einen Monat lang Anspruch auf alle Leistungen deiner Krankenkasse – ohne extra Beiträge zahlen zu müssen. Dieser sogenannte nachgehende Leistungsanspruch ist in §19 des Sozialgesetzbuchs geregelt.

Wie lange ist man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch krankenversichert?

Nach dem Ende eines sozialversicherungspflichtigen Jobs besteht in Deutschland für einen Monat ein nachgehender Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 SGB V), also eine nahtlose Absicherung ohne eigene Beitragszahlung; danach muss man sich entweder freiwillig versichern, familienversichern oder, bei Arbeitslosigkeit, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Bei privater Krankenversicherung (PKV) läuft der Vertrag weiter, man muss aber alle Beiträge selbst zahlen. 

Wie lange ist man krankenversichert, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Für den Arbeitnehmer entstehen keine Nachteile, wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht bezahlt. Er bleibt somit dennoch krankenversichert, solange die Beschäftigung gegen Entgelt fortbesteht.

Ist man bei einem Arbeitgeberwechsel freiwillig versichert?

Freiwillige Versicherung

Wenn du in deinem neuen Job ein Gehalt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst (2025: 73.800 Euro brutto), bist du freiwillig versichert und kannst direkt ab Beginn des neuen Jobs in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

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Wie lange ist man nach einer Kündigung noch versichert?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für maximal einen Monat über den sogenannten "nachgehenden Leistungsanspruch" versichert, der eine nahtlose Absicherung garantiert, bis eine neue Anstellung oder ein anderer Versicherungsstatus greift. Danach hängt die weitere Absicherung vom Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I), einer Familienversicherung, einer freiwilligen Weiterversicherung oder dem Wechsel in die private Krankenversicherung ab, wobei die Agentur für Arbeit bei ALG I die Beiträge übernimmt. 

Was muss man bei einem Arbeitgeberwechsel beachten?

Ein Arbeitgeberwechsel erfordert eine gute Planung: Prüfen Sie Kündigungsfristen und -form, fordern Sie ein Arbeitszeugnis, klären Sie Resturlaub und Überstunden, und prüfen Sie den neuen Vertrag (Gehalt, Arbeitszeit, Klauseln) gründlich, bevor Sie kündigen; mündliche Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Melden Sie sich bei der Krankenkasse ab (automatisch) und informieren Sie den neuen Arbeitgeber über Ihre Kasse. 

Wie lange bin ich ohne Arbeit krankenversichert?

Ohne Arbeit sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst für bis zu einen Monat nach dem letzten Arbeitstag über den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch abgesichert, sofern Sie vorher pflichtversichert waren und kein neues Einkommen erzielen. Bekommen Sie Arbeitslosengeld (ALG I), sind Sie während des gesamten Bezugszeitraums versicherungspflichtig (Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit). Endet der ALG-I-Bezug oder erhalten Sie gar kein ALG, müssen Sie sich freiwillig versichern oder privat versichern, wobei bei ALG-I-Bezug eine Befreiung von der GKV möglich ist, wenn Sie lange privat versichert waren.
 

Was passiert mit meiner Sozialversicherung, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Beim neuen Arbeitgeber müssen Sie in aller Regel ein Formular mit Personaldaten ausfüllen. Hier geben Sie neben Anschrift, Bankverbindung und weiteren Daten auch Ihre Krankenkasse an. Zusätzlich können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung anfordern und diese dann beim neuen Arbeitgeber vorlegen.

Wie ist man krankenversichert, wenn man nicht mehr arbeitet?

Wenn Sie in Deutschland nicht arbeiten, sind Sie trotzdem krankenversicherungspflichtig und müssen sich entweder freiwillig gesetzlich, privat oder über eine Familienversicherung absichern, wobei die Beiträge je nach Einkommen oder Vermögen berechnet werden; bei Bezug von Arbeitslosengeld übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge, sonst müssen Sie meist selbst zahlen, können aber Zuschüsse beantragen oder sich bei Angehörigen mitversichern, wenn die Voraussetzungen stimmen. 

Bin ich noch krankenversichert, wenn ich selber kündige?

Ob Sie arbeitslos Ihre private Krankenversicherung selbst bezahlen, kommt auf Ihren persönlichen Fall an. Beziehen Sie nach Ihrer Kündigung Arbeitslosengeld und waren zuvor privat krankenversichert, werden Sie üblicherweise dennoch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, mich bei der Krankenkasse abzumelden?

Für die Meldung steht dem Arbeitgeber eine Frist von maximal sechs Wochen zur Verfügung. Das Einhalten dieser Frist ist von entscheidender Bedeutung für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers. Außerdem könnte bei einer verzögerten Abmeldung der Verdacht der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit) im Raume stehen.

Wie lange bin ich nachversichert?

Man ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) maximal einen Monat nachversichert, wenn die Mitgliedschaft endet, z.B. durch einen Jobwechsel, dank des sogenannten nachgehenden Leistungsanspruchs (§ 19 SGB V), der medizinische Versorgung sicherstellt, bis eine neue Mitgliedschaft greift (z.B. durch Arbeitslosengeld oder freiwillige Versicherung). Diese Nachversicherung gilt auch für Familienmitglieder und überbrückt Lücken, geht aber der Familienversicherung beim Partner nach. 

Wie lange bin ich nach meiner Kündigung noch krankenversichert?

Nach einer Kündigung bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft für einen Monat (ca. 30 Tage) ohne eigene Beitragszahlung versichert – das ist der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch". Dieser gilt für Pflichtversicherte in der GKV, solange keine neue Mitgliedschaft (z. B. durch Arbeitslosengeldbezug) besteht. Wichtig: Falls Sie eine Familienversicherung beim Partner nutzen können, geht diese vor, und bei freiwillig gesetzlich Versicherten oder Privatversicherten gelten andere Regeln. 

Wer meldet der Krankenkasse den neuen Arbeitgeber?

Mitgliedsbescheinigungen aus Papier haben seit 2021 ausgedient: Beschäftigte teilen dem neuen Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erhält er dann elektronisch zurück.

Wer zahlt die Krankenkasse, wenn man kein Einkommen hat?

Freiwillig versicherte Selbstständige oder Freiberufler:innen sind Selbstzahler. Das heißt, Sie zahlen die Versicherungsbeiträge selbst an die Krankenkasse. Auch andere freiwillig Versicherte, die nicht angestellt tätig sind, wie zum Beispiel Studierende über der Altersgrenze, zahlen ihre gesamten Beiträge selbst.

Wie lange ist man krankenversichert bei einem Jobwechsel?

Nach dem Ende Deines Jobs bleibst Du meist einen Monat weiter krankenversichert. Diesen nachgehenden Leistungsanspruch musst Du nicht extra beantragen. Während dieser Zeit zahlst Du keine Beiträge und bekommst trotzdem alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Wird die Krankenkasse bei einem Wechsel automatisch gekündigt?

Eine Kündigung ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nur Mitglieder, die das System der GKV verlassen wollen, müssen bei der bisherigen Krankenkasse kündigen.

Welche Lücke droht in der Krankenkasse?

Eine Versicherungslücke bei der Krankenkasse entsteht, wenn der Versicherungsschutz unterbrochen wird, z.B. bei Jobwechsel ohne nahtlosen Anschluss, was hohe Nachzahlungen und nur Notfallversorgung zur Folge hat. Wichtig ist, Lücken durch lückenlose Anmeldungen (freiwillig/pflichtversichert) oder den einmonatigen "nachgehenden Leistungsanspruch" nach § 19 SGB V zu vermeiden, der aber bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit endet. Bei Lücken müssen oft rückwirkend Beiträge gezahlt werden, aber die Krankenkasse kann diese nur vier Jahre einfordern, außer bei gerichtlicher Mahnung (30 Jahre). 

Ist man während der Sperrfrist krankenversichert?

Ja, Sie bleiben während einer Sperrzeit bei Arbeitslosengeld I grundsätzlich krankenversichert, da die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt, solange ein dem Grunde nach bestehender Anspruch auf ALG I vorhanden ist. Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, entsteht eine Versicherungspflicht, die Ihren Schutz sichert. 

Wann bin ich nicht mehr krankenversichert?

Sie sind nicht mehr krankenversichert, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 73.800 € (2025) dauerhaft übersteigen und sich freiwillig abmelden, wenn Sie aus der GKV ausscheiden (z.B. bei Jobverlust oder Rentenbeginn) und nicht nahtlos in eine neue Versicherung (z.B. PKV oder freiwillige GKV) wechseln, oder wenn Sie nach dem Studium/Ausbildung nicht sofort wieder pflichtversichert werden, aber auch keine andere Form der Absicherung wählen, was aber gesetzlich nicht vorgesehen ist und zu Lücken führt, die Sie selbst schließen müssen (oft durch Nachversicherung in der GKV). 

Was passiert, wenn der Arbeitgeber wechselt?

§ 613a BGB bestimmt: „Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil über, so tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein“. Der neue Inhaber übernimmt also das Arbeitsverhältnis vom alten Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer ist der Käufer also sein neuer Arbeitgeber.

Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist oft besser als eine Kündigung, weil er Flexibilität, Rechtssicherheit und die Chance auf bessere Konditionen (z.B. Abfindung, gutes Zeugnis, schnellerer Ausstieg) bietet, da er einvernehmlich verhandelt wird und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidet, aber man muss die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten und sorgfältig verhandeln. Während eine Kündigung oft zu einem langwierigen und kostspieligen Kündigungsschutzprozess führt, schafft der Aufhebungsvertrag Klarheit und ermöglicht maßgeschneiderte Vereinbarungen für beide Seiten.
 

Wann lohnt sich ein Arbeitgeberwechsel?

Sie sollten den Arbeitgeber wechseln, wenn Sie dauerhaft unzufrieden, unter- oder überfordert sind, keine Entwicklungsmöglichkeiten sehen, unter einem schlechten Arbeitsklima leiden oder Gesundheitsprobleme durch Stress auftreten, wobei ein Wechsel oft nach 2-4 Jahren in der Karriere üblich ist, um sich weiterzuentwickeln und Gehaltssprünge zu ermöglichen, aber idealerweise erst nach dem neuen Vertragsschild.