Wie lange nach dem Eintritt in den Ruhestand kann man wieder arbeiten gehen?
Gefragt von: Herr Dr. Harald Finksternezahl: 4.3/5 (66 sternebewertungen)
Nach dem Renteneintritt können Sie sofort wieder arbeiten gehen, da es keine gesetzliche Wartezeit gibt; die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten wurden abgeschafft, Sie müssen aber je nach Situation (z.B. bei Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus) neue Verträge schließen und arbeitsrechtliche Details beachten, was die Flexibilität erhöht.
Wie lange darf man nach dem Renteneintritt arbeiten?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbeschränkt hinzuverdienen. Es erfolgt keine Einkommensanrechnung auf Ihre Altersrente. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen, Ihr Arbeitgeber aber schon.
Wie lange nach dem Eintritt in den Ruhestand kann man wieder arbeiten gehen?
Es gibt keine festgelegte Frist für die Rückkehr in den Beruf , vorausgesetzt, die Absicht war aufrichtig. Sollten Sie sich für die Rückkehr in den Beruf entscheiden, sind etwaige spätere Beitragszahlungen nicht mehr verfügbar, sobald Sie erneut in Rente gehen oder das 65. Lebensjahr vollenden.
Ist eine befristete Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintritt möglich?
Ja, eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt ist möglich und kann befristet werden, aber die Befristung ohne Sachgrund ist für bestehende Mitarbeiter schwierig; es braucht eine einvernehmliche "Hinausschiebensvereinbarung" (§ 41 S. 3 SGB VI) oder einen Sachgrund (z.B. Elternzeitvertretung) nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), da der Rentenbezug allein kein Sachgrund für eine sachgrundlose Befristung ist. Arbeitgeber können das Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Renteneintritt vereinbaren und dann durch eine separate Vereinbarung hinausschieben, oft auch mehrfach.
Wann muss man dem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn man in Rente geht?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren, sobald Sie den Rentenbescheid haben, idealerweise aber etwa 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn, da sich die Sozialversicherungsbeiträge ändern können und eventuell eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag nötig ist, falls der Arbeitsvertrag nicht automatisch endet (oft bei der Regelaltersgrenze). Prüfen Sie Ihren Vertrag auf eine Klausel zur automatischen Beendigung, denn bei vorzeitiger Rente oder ohne Klausel müssen Sie aktiv kündigen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Ab welchem Vermögen kann man aufhören zu arbeiten?
Wann muss ich meinen Arbeitgeber kündigen, wenn ich in Rente gehe?
Sie müssen kündigen, wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Klausel enthält, die eine automatische Beendigung bei Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht – was oft der Fall ist. Kündigen Sie so früh wie möglich, mindestens jedoch unter Einhaltung Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist (oft vier Wochen zum Monatsende), um finanzielle Lücken zu vermeiden und den Rentenantrag rund drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen, um nahtlos Übergänge zu gewährleisten.
Wann muss ich den Rentenbescheid beim Arbeitgeber vorlegen?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald der Rentenbescheid da ist, insbesondere bei Alters- oder Erwerbsminderungsrente, damit dieser die korrekten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) berechnen kann; eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber die sofortige Mitteilung ("ohne schuldhaftes Zögern") ist wichtig, oft reicht die Antragsbestätigung, aber der Bescheid dient als Nachweis, falls im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Vorlagepflicht steht, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kann man nach Renteneintritt mit 63 Jahren in seinem Betrieb einfach weiterarbeiten?
Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten trotzdem weiter arbeiten? Dann können Sie unbegrenzt hinzuverdienen und es gibt Vorteile bei der Rente. Zahlen Sie weiter Beiträge, erhöhen Sie dadurch einmal im Jahr Ihre Rente.
Kann man Rente beziehen und Vollzeit weiterarbeiten?
Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ist der Renteneintritt ein Kündigungsgrund?
Das Arbeitsverhältnis endet zum Renteneintritt immer dann, wenn zu diesem Termin vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß gekündigt worden ist. Wie sonst auch, muss das Kündigungsschreiben die gesetzliche Form wahren, sonst wäre die Kündigung unwirksam.
Kann ich vor Rentenbeginn aufhören zu arbeiten?
Wenn du deutlich früher aufhören willst zu arbeiten, etwa mit 61 Jahren, kannst du deine Rente mit einem Nebenjob aufbessern. Früher gab es hier Hinzuverdienstgrenzen, aber die wurden am 1. Januar 2023 aufgehoben. Krankengeld kannst du maximal rund 1,5 Jahre beziehen.
Ist es möglich, nach 45 Dienstjahren in den Ruhestand zu gehen?
So steigt dieser mit Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 14,4 % (4 Jahre x 3,6 %). Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.
Wie viel Zeit bleibt im Ruhestand?
Bei Erreichen des Rentenalters verbleiben Arbeitnehmer:innen in Deutschland durchschnittlich zwischen 18 und 23 Jahre Lebenszeit. Das zeigt eine Studie der OECD, die das durchschnittliche Renteneintrittsalter und die durchschnittliche Lebenserwartung in jedem der untersuchten Länder berücksichtigt.
Kann ich mit 63 in Rente gehen und weiter arbeiten?
Ja, Sie können mit 63 in Rente gehen und weiterarbeiten, denn seit 2023 gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass Sie unbegrenzt zu Ihrem Gehalt verdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Der beste Weg ist oft, eine Teilrente (z. B. 99,99 %) zu beantragen, da Sie dann weiterhin Beiträge zahlen und Ansprüche auf Sozialversicherungen wie Arbeitslosen- und Krankengeld behalten, während Sie mit 63 in Rente gehen können, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. 35 Beitragsjahre).
Kann ich nach Renteneintritt noch Rentenpunkte sammeln?
Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich eine Rente beziehe und weiterarbeite?
Muss ich den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ich eine Rente beziehe? Bei Zahlung einer Rente sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Unter Umständen kann sich der zusätzliche Rentenbezug steuerlich auf die Beschäftigung auswirken.
Welche Abzüge habe ich, wenn ich als Rentner Vollzeit arbeite?
Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.
Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt bekommen?
Die gute Nachricht gleich vorweg: Ja, du darfst neben deiner Rente arbeiten – und zwar so viel du willst. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ganz egal, ob du 500 Euro, 2.000 Euro oder sogar 5.000 Euro als Gehalt dazuverdienst: Deine Rente wird nicht gekürzt.
Ist es möglich, im Ruhestand zu arbeiten?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einig sind. Eine weitere Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze muss nicht in vollem Umfang erfolgen.
Wie lange darf ich nach meinem Renteneintritt weiterarbeiten?
Wer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung unbegrenzt hinzuverdienen und seine volle Rente beziehen. Dann muss man keine Rentenbeiträge entrichten, aber man darf sie weiter in die Rentenkasse einzahlen - wodurch sich die Rente erhöht.
Wie lange vorher muss ich kündigen, wenn ich in Rente gehe?
Sie müssen so früh wie möglich kündigen, um die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, da das Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet (außer bei speziellen Klauseln oder vorzeitiger Rente). Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag auf automatische Beendigungsklauseln oder eine festgesetzte Frist; fehlt dies, gelten oft vier Wochen zum Monatsende. Stellen Sie Ihren Rentenantrag auch schon drei Monate vorher bei der Rentenversicherung, um Lücken zu vermeiden.
Was muss ich beim Arbeitgeber machen, wenn ich in Rente gehe?
Wenn ein Mitarbeiter in Rente geht, muss der Arbeitgeber vor allem den Arbeitsvertrag prüfen, um zu sehen, ob dieser das Arbeitsverhältnis automatisch beendet (meist bei Erreichen der Regelaltersgrenze). Falls nicht, müssen Vereinbarungen getroffen, administrative Aufgaben wie die Endabrechnung erledigt und die Personalakten aktualisiert werden, während gleichzeitig die Sozialversicherungsmeldungen für den Statuswechsel vorbereitet werden müssen, auch wenn die Rentenversicherung oft automatisch informiert.
Wie lange vorher muss man dem Arbeitgeber sagen, dass man in Rente geht?
Das Wichtigste zum Thema „Rentenantrag stellen“
Keine Rente ohne Antrag. Für die Altersrente gilt eine Frist von 3 Monaten. Sie sollten also spätestens 3 Monate vor dem Renteneintritt den Antrag einreichen.
Wie erfährt der Arbeitgeber von Renteneintritt?
Die Rentenversicherung informiert den Arbeitgeber NICHT über einen Rentenantrag oder gar einen Renteneintritt. Dies liegt allein in der Verantwortung des Rentenantragstellers. Die Rentenversicherung fragt über den Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach schon gezahlten Gehälter an. Mehr aber nicht.
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber bei Renteneintritt?
Für den Renteneintritt benötigt Ihr Arbeitgeber hauptsächlich die Information über den geplanten Rentenbeginn und die Bestätigung der Rentenversicherung, um die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen – hierfür ist oft die Antragsbestätigung oder der Rentenbescheid hilfreich, sowie die Daten für die Lohnabrechnung (Steuer-ID, Bankdaten). Eine direkte Pflicht zur Vorlage des Rentenbescheids besteht nicht immer, aber wenn das Arbeitsverhältnis bei Rentenbezug weiterläuft, wird die Krankenkasse informiert und der Arbeitgeber erhält Kenntnis, was eine Meldung erfordert, insbesondere bei Vollrente, da sich der Beitragssatz ändert.