Wie mache ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch?
Gefragt von: Nils Benz-Forstersternezahl: 4.8/5 (14 sternebewertungen)
Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig. Auch wenn du wenig verdienst, kannst du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Du musst dich bei deiner Gründung nur für einen Weg entscheiden. Als Kleinunternehmer*in musst du bis auf die Umsatzsteuer auch weiterhin Einkommensteuer und Gewerbesteuer bezahlen.
Wie wende ich die Kleinunternehmerregelung an?
Wenn Ihr bestehendes Unternehmen unter die Umsatzgrenzen fällt und Sie sich dazu entscheiden die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich in einem formlosen Schreiben an ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt?
Die Anmeldung für Kleinunternehmer funktioniert folgendermaßen: Nutzen Sie dafür das ELSTER-Formular zur steuerlichen Erfassung. Geben Sie die Planzahlen für Ihr Geschäft an der gegebenen Stelle an. Wenn Sie neu gründen, werden Sie wahrscheinlich keinen festen Umsatz angeben können.
Wie kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?
Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln? Ja, du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, auch wenn dein Umsatz unter 25.000 EUR (bis 2024: 22.000 EUR) liegt, und zwar immer zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Der freiwillige Verzicht gilt für mindestens fünf Jahre.
Wann kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden?
Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG dann angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 25.000 Euro beträgt. Überschreiten Sie die vorgegebenen Grenzen, erfolgt automatisch ein Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung.
SMALL BUSINESS REGULATION from 2025 | Everything you should know as a SMALL BUSINESS OWNER now
Wie kann ich zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln?
Für den Wechsel zurück in die Kleinunternehmerregelung genügt eine formlose Mitteilung an dein Finanzamt. Anschließend kannst du dann ab dem nächsten Kalenderjahr wieder darauf verzichten, die Umsatzsteuer auszuweisen. Natürlich gilt dies nur, wenn du dann weniger als 25.000€ Umsatz machst.
Wann muss man einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung stellen?
Sie können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € betragen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt.
Ist die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden, wenn man erneut verzichtet?
Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn er/sie dies tut, ist er/sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Dies gilt auch unabhängig davon, dass unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wie dies hier der Fall ist.
Was ist besser, Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?
Was ist besser, Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung? Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich eher bei geringen Einnahmen, da sie keine Umsatzsteuerpflicht vorsieht. Andererseits bietet die Regelbesteuerung Vorteile, wenn man Vorsteuer auf Anschaffungen absetzen möchte.
Was ändert sich bei der Kleinunternehmerregelung 2025?
Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.
Was muss ich beim Finanzamt als Kleinunternehmer abgeben?
Als Kleinunternehmer:in musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Teil der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). In dieser Anlage ermittelst Du Deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, indem Du Deine Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnest.
Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?
Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie also teure Investitionen wie einen neuen PC, Büroeinrichtungen oder Maschinen tätigen, können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen.
Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 Euro verdiene?
Im Jahr 2021 erzielt er einen Umsatz von 38.000 Euro. Damit liegt er zwar unter der Grenze von 50.000 Euro, aber er hat bereits im Vorjahr (2020) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig.
Wie formuliere ich die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer?
Den Hinweis auf die Steuerbefreiung können Sie wie folgt formulieren: Es liegt eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG vor. Auf die Anwendung der Regelbesteuerung wird verzichtet.
Wie melde ich mich als Kleinunternehmer beim Finanzamt an?
Füllen Sie online auf www.elster.de den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schicken Sie diesen elektronisch an Ihr Finanzamt. Ihre Steuernummer erhalten Sie von Ihrem Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post.
Kann ich rückwirkend die Kleinunternehmerregelung beantragen?
Prinzipiell können Sie auch rückwirkend noch mit der Umsatzsteuererklärung des Folgejahres den Kleinunternehmerstatus beantragen, sofern Sie seitdem keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung gestellt und erfüllen auch die sonstigen Bedingungen.
Wie wechselt man von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer?
Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. Bestimmte Formvorschriften gibt es nicht. Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt sind, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform.
Wie erkläre ich meinem FA, dass ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte?
Voraussetzung des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung Der Unternehmer kann dem FA bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG (sog. Kleinunternehmerregelung) verzichtet.
Wann kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Sie können die Kleinunternehmerregelung über das Jahr der Gründung hinaus in Anspruch nehmen, wenn der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im darauffolgenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt.
Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.
Welche Ausgaben kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen?
Was kann ich als Kleinunternehmer:in absetzen? Du kannst fast alle Ausgaben, die überwiegend beruflich genutzt werden, steuerlich geltend machen. Beispiele sind Technik, Büromaterial, Reisekosten oder Miete. Die Nutzung muss betrieblich begründet und belegbar sein.
Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?
2026 erzielst du jedoch einen Jahresumsatz von 26.000 €. Für das Jahr 2026 giltst du noch als Kleinunternehmer:in, würdest für das nächste Jahr jedoch in die Regelbesteuerung wechseln, da im Jahr 2027 dein Umsatz aus dem Jahr 2026 als Umsatz des Vorjahres zählt und demnach die Grenze von 25.000 € überschreitet.
Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?
Zu den Nachteilen gehört, dass Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Sie werden wie Endverbraucher behandelt, die Umsatzsteuer entrichten müssen, so dass sie im Ver gleich zu „regulären“ Unternehmern höhere Betriebsausgaben und damit einen höheren Liquiditätsbedarf haben.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung überschreite?
Wird im laufenden Kalenderjahr die maßgebliche Umsatzgrenze von 100.000 Euro (bzw. im Gründungsjahr 25.000 Euro) überschritten, endet die Kleinunternehmer-Regelung sofort. Bereits der Umsatz, der über die Grenze hinausgeht, unterliegt der Regelbesteuerung – ebenso alle weiteren Umsätze des Jahres.
Welche Änderungen gibt es ab 2025 für Kleinunternehmer?
Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.