Wie oft muss der Schornstein geprüft werden?

Gefragt von: Viola Großmann-Schäfer
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Ein Schornstein muss je nach Heizungsart unterschiedlich oft geprüft werden, aber die Feuerstättenschau ist alle 7 Jahre zweimal Pflicht, dazwischen mindestens 3 Jahre. Generell gilt: Gas- und Ölheizungen müssen oft jährlich gekehrt und geprüft werden, während Brennwertgeräte je nach Alter und Typ seltener dran sind (z. B. alle 2 Jahre), aber immer eine jährliche Kehrung erforderlich sein kann. Festbrennstoffkessel (Kaminöfen) müssen häufiger (bis zu dreimal jährlich) gekehrt werden.

Wie oft muss ein Schornstein überprüft werden?

Schornsteinfeger-Intervalle hängen von der Heizungsart ab: Die Feuerstättenschau ist mindestens alle 3 Jahre (2x pro 7 Jahre) Pflicht, oft durch den Bezirksschornsteinfeger. Abgaswegeüberprüfungen und Messungen bei Gas- und Ölheizungen sind meist alle 2 Jahre, bei älteren (über 12 J.) oder bestimmten Systemen auch jährlich, während modernere Anlagen (Brennwert, Wärmepumpen, BHKW) oft nur alle 2-3 Jahre gemessen werden, die konkreten Termine stehen im Feuerstättenbescheid.
 

Wie oft sollte ein Schornstein gewartet werden?

Eine regelmäßige Schornsteinreinigung ( etwa einmal jährlich ) reduziert die Kreosotablagerungen im Schornstein und senkt das Risiko von Schornsteinbränden erheblich. Achten Sie außerdem darauf, dass die Schornsteinabdeckung in einwandfreiem Zustand ist und der Schornsteinzug keine Lücken oder Löcher aufweist.

Bin ich verpflichtet, den Schornsteinfeger rein zu lassen?

Ja, Sie müssen den Schornsteinfeger reinlassen, denn die Prüfung von Heizungen und Kaminen ist gesetzlich vorgeschrieben, um Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten, und die Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger ist eine hoheitliche Aufgabe, die nicht verweigert werden darf. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder und im Extremfall kann der Zutritt sogar zwangsweise durchgesetzt werden. Mieter müssen den Zutritt dulden, können aber den Termin verschieben. 

Kann ich meinen Schornstein selbst inspizieren?

Gehen Sie nach draußen und überprüfen Sie die Stabilität und den Zustand des Schornsteins . Wenn Sie sich sicher fühlen, steigen Sie mit einer Leiter aufs Dach. Achten Sie auf fehlende Ziegel und Risse in den Fugen. Stellen Sie sicher, dass die Schornsteinverkleidung intakt und fachgerecht angebracht ist.

Kernbohrung

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Wer kontrolliert den Schornstein?

Aufgaben eines Schornsteinfegers

Der Schornsteinfeger führt in diesem Zusammenhang die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen durch. Darüber hinaus erfolgen auch Messungen, welche die Einhaltung gesetzlicher Richtwerte gewährleisten sollen.

Kann ich den Schornsteinfeger verweigern?

Sie dürfen den Schornsteinfeger nicht einfach so abweisen, da die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, um Brand- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden; bei wiederholter Verweigerung drohen empfindliche Bußgelder (bis zu 50.000 €), die Meldung an die Behörde, eine Zwangsdurchsetzung durch den Schornsteinfeger mit polizeilicher Hilfe oder die Veranlassung durch die Behörde selbst. Vereinbaren Sie stattdessen einen Ersatztermin, wenn der angekündigte Termin nicht passt, da die Pflicht zur Duldung des Zugangs besteht, um die Sicherheit der Feuerstätte zu gewährleisten.
 

Kann man den Kaminfeger frei wählen?

Kann ich mir einen Schornsteinfeger aussuchen? Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für bestimmte Aufgaben eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen.

Kann ich meinen Schornstein selbst kehren?

Grundsätzlich ist es möglich, den Schornstein als Hausbesitzer selbst zu kehren. Zulässig ist das allerdings nicht. Denn das „Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk“ (kurz: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder SchfHwG) verlangt die Beauftragung eines ausgebildeten Schornsteinfegers.

Wie oft sollte man das Ofenrohr reinigen?

Das Ofenrohr sollte mindestens einmal jährlich vor der Heizsaison gereinigt werden, bei intensiver Nutzung auch öfter, idealerweise nach jeder Heizperiode, um Kaminbrände durch Rußablagerungen zu verhindern. Die Reinigung erfolgt meist über eine Reinigungsöffnung mit speziellen Bürsten oder einem Aschesauger und ist wichtig für Sicherheit und Effizienz, da der Schornsteinfeger diesen Teil meist nicht übernimmt.
 

Wann muss man einen Schornstein ausbrennen?

Vor allem der Teergehalt im Ruß ist eine akute Gefahr. Werden Brennstoffe, wie Holz, Braunkohle oder Torf verbrannt, so kann sich Glanzruß im Kamineinsatz vom Kamin und im Schornstein ablagern. Um diesen im Extremfall wieder entfernen zu können, muss der Schornstein gezielt ausgebrannt werden.

Was passiert, wenn der Schornstein nicht regelmäßig gereinigt wird?

Wenn der Schornstein nicht regelmäßig gereinigt wird, drohen Schornsteinbrände durch Rußablagerungen, die sich entzünden können, gesundheitsschädliche Abgase wie Kohlenmonoxid (CO) durch schlechten Zug, mangelnde Effizienz der Heizung und hohe Bußgelder, da die Reinigung gesetzlich vorgeschrieben ist und bei Nichteinhaltung zu hohen Strafen führen kann,.
 

In welche Räume muss der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger muss Zugang zu allen Räumen haben, in denen sich Feuerstätten (Heizungen, Öfen, Kamine) oder Lüftungsanlagen befinden, sowie zu den dazugehörigen Abgasanlagen, Schornsteinen und Zugängen wie Dachluken, um die Sicherheit und Funktion zu gewährleisten. Sie müssen also alle Räume betreten lassen, die für die Wartung der Heizung, des Kamins oder der Lüftung relevant sind, was auch den Heizungskeller, den Dachboden und manchmal sogar den Wohnbereich einschließt, wenn dort Öfen stehen.
 

Wie hoch sind die Gebühren für eine Feuerstättenschau?

Die Kosten für eine Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid sind gebührenpflichtig, hängen von Bundesland, Anzahl der Feuerstätten und Arbeitswerten ab, liegen aber oft bei 30 bis 100 Euro pro Besuch für ein Einfamilienhaus, wobei der Bescheid extra abgerechnet wird. Die Preise basieren auf der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), mit einem kürzlich erhöhten Arbeitswert (AW) von 1,40 Euro (inkl. MwSt.) ab 2025, wobei Grundgebühren (ca. 10 AW) und zusätzliche AW pro Anlage anfallen. 

Wie lange vorher muss sich ein Schornsteinfeger ankündigen?

(1) Die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat den Termin der Feuerstättenschau spätestens fünf Werktage vor der Durchführung anzukündigen, soweit nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder deren Beauftragter auf die Ankündigung ...

Ist ein Kaminfeger Pflicht?

Das Ausbrennen von Abgasanlagen muss zwingend vom Kaminfeger durchführt werden. Vorgängig muss der Besitzer auf der ganzen Länge der Abgasanlage (insbesondere in Estrichen oder auf Heubühnen) sämtliches brennbares Material um die Abgasanlage herum entfernen.

Kann man den Bezirksschornsteinfegermeister wechseln?

Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen.

Wie kann man sich gegen den Schornsteinfeger wehren?

Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden.

Was passiert, wenn ich den Schornsteinfeger nicht reinlasse?

Die im Feuerstättenbescheid angemerkten Arbeiten müssen Sie als Hausbesitzer durchführen lassen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann der Schornsteinfeger das Pflichtversäumnis an die zuständige Behörde melden. In diesem Fall kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Bin ich an einen Schornsteinfeger gebunden?

Als Hauseigentümer sind Sie an Ihren Bezirksschornsteinfeger gebunden und können nicht einfach so einen anderen Betrieb beauftragen, sofern es um die Feuerstättenschau, den Feuerstättenbescheid, das Führen des Kehrbuchs und die Abnahme neuer Anlagen geht.

Wie oft muss ein Kamin kontrolliert werden?

Ein Kamin muss je nach Nutzung mindestens einmal jährlich von einem Schornsteinfeger überprüft und gereinigt werden (oft 1-3 Kehrungen pro Jahr), zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre für die Betriebssicherheit; daneben sind eigene, regelmäßige Reinigungsarbeiten (Asche leeren, Kaminscheiben putzen) wichtig, abhängig davon, wie oft der Ofen läuft, mit der Faustregel: Je mehr Sie heizen, desto öfter müssen Sie selbst reinigen.