Wie sieht eine Selbstauskunft für Mieter aus?

Gefragt von: Herr Dr. Philip Fleischmann
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I. Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir in der Lage bin/ sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie Miete nebst Nebenkosten, zu leisten. II. Ich/ Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Was muss alles in einer Selbstauskunft stehen?

Welche Daten enthält die klassische Selbstauskunft im Allgemeinen? Bei einer Selbstauskunft für Dritte handelt es sich für gewöhnlich um einen Fragebogen, der sowohl Informationen zur Person als auch zu den wirtschaftlichen Verhältnissen enthält. Obligatorisch sind Personenangaben wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum.

Wie muss eine Mieterselbstauskunft aussehen?

Angaben zum Mietinteressenten: Neben Name und Vorname hinterlassen Sie anschließend sowohl Ihre aktuelle Adresse als auch weitere persönliche Daten wie Mail-Adresse oder Telefonnummer. Ebenso können Sie nach Einkommen, Beruf und Arbeitsverhältnis gefragt werden. Mitmieter müssen die gleichen Angaben hinterlegen.

Wie sieht eine Selbstauskunft für den Vermieter aus?

In der Mieterselbstauskunft machen Mietinteressenten Angaben zu wirtschaftlichen und persönlichen Lebensumständen. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sind Vermieter verpflichtet, hinsichtlich der Informationen aus der Mieterselbstauskunft den Datenschutz zu wahren.

Wie kann man Selbstauskunft schreiben?

In der vertraulichen Selbstauskunft für den Mieter solltest Du zusammenfassend die folgenden Angaben abfragen:
  1. persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, etc.),
  2. Nettoeinkommen,
  3. Beruf und Arbeitgeber,
  4. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder eine Räumungsklage läuft.

🖊️Mieterselbstauskunft kurz erklärt!

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Was darf der Vermieter nicht fragen?

Haustiere, die über Kleintiere hinausgehen, müssen benannt werden. Auch die Zahl der einziehenden Personen darf der Vermieter erfragen. Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig.

Was muss der Mieter dem Vermieter vorlegen?

Diese Dokumente sollten Sie dabei haben
  • Personalausweis – oder Pass und Meldebescheinigung.
  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
  • Bestätigung ihres derzeitigen Vermieters, dass ihre Miete bezahlt wurde (und bei Untermietern den Untermietvertrag)
  • eine Schufa-Auskunft, die höchstens drei Monate alt ist.

Wer muss die Selbstauskunft ausfüllen?

Es besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. In der Regel handelt es sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Ein Wohnungsbewerber kann also das Ausfüllen der Selbstauskunft verweigern, er sollte jedoch keine Falschangaben machen, wenn er das Dokument doch ausfüllt.

Wie viel kostet eine Selbstauskunft?

Die 29,95 Euro teure Bonitätsauskunft enthält neben dem Dokument für die Selbstauskunft auch noch ein Dokument zur Weitergabe an Drittparteien, wie zum Beispiel den Vermieter, und enthält Informationen zu Ihrer Bonität, zur Regelmäßigkeit der Einkünfte und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit.

Wird eine Selbstauskunft überprüft?

Berechtigte Vermieter-Fragen bei der Selbstauskunft

"Es muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob Mietinteressenten dem Vermieter ihre komplette Finanzlage darlegen müssen“, schränkt DMB-Justiziar Norbert Eisenschmid ein.

Was darf der Vermieter den Mieter fragen?

Grundsätzlich darf der Vermieter alle Fragen stellen, die er möchte. Frei nach dem Motto: Fragen darf man ja. Jedoch muss der Mieter diese Fragen nicht beantworten.

Welche Auskunft darf man vom Mieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Was schreibt man in die Mieterselbstauskunft?

Was steht in der Mieterselbstauskunft? Neben personenbezogenen Daten enthält die Mieterselbstauskunft auch Informationen zu Arbeitgeber, Beruf, Einkommen und Bonität der Mietbewerber. Sie erfasst ebenfalls den Familienstand und die Anzahl der Personen, die in der Immobilie wohnen werden.

Kann Vermieter Selbstauskunft verlangen?

Grundsätzlich ist es legitim, eine Mieterselbstauskunft zu verlangen. Allerdings dürfen Vermieter dies erst dann tun, wenn der potenzielle Mieter die Wohnung bereits besichtigt hat und sie dann auch tatsächlich mieten möchte. Persönliche Fragen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren.

Ist eine Selbstauskunft eine SCHUFA Auskunft?

Was ist der Unterschied zur Selbstauskunft? Die Selbstauskunft, auch Schufa-Selbstauskunft genannt, ist ein Dokument, das die Schufa jeder Privatperson einmal im Jahr kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Sie enthält weniger detaillierte Daten als die reguläre und nicht kostenfreie Schufa-Auskunft.

Wo bekomme ich eine Selbstauskunft für Vermieter?

Die meisten Vermieter verlangen vor Abschluss des Mietvertrags eine Mieterselbstauskunft. Bei itsmydata kannst du dir das kostenlose Formular der Mieterselbstauskunft als PDF oder Word-Datei herunterladen. Damit gehst du sicher, dass du nur wirklich notwendige Angaben machst und somit deine Daten schützt.

Wie lange dauert eine Selbstauskunft?

Auf eine kostenlose Schufa-Auskunft wartest du etwa ein bis vier Wochen. Ebenso lange wartest du auf eine Selbstauskunft von Informa Solutions (Arvato/ Infoscore/ Experian). Nur ein wenig schneller sind Boniversum und Crif. Hier bekommst du die Selbstauskunft nach ein bis zwei Wochen zugesandt.

Was kann der Vermieter in der SCHUFA sehen?

Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse wird in der Schufa-Auskunft für Vermieter nur erwähnt, ob Sie nur positive oder auch negative Einträge haben. Außerdem gibt das Unternehmen eine Einschätzung ab, ob Sie den Zahlungen werden nachkommen können.

Was darf in der Selbstauskunft gefragt werden?

Folgende Fragen gelten rechtlich als zulässig und müssen von dir wahrheitsgemäß beantwortet werden:
  • Identität. ...
  • Zukünftige Haushaltsangehörige. ...
  • Einkommen. ...
  • Sozialamt. ...
  • Arbeitsverhältnis. ...
  • Nutzung der Wohnung. ...
  • Mietschulden. ...
  • Insolvenzverfahren.

Was prüft der Vermieter?

Vermieter wollen häufig umfassend die Bonität der Wohnungsbewerber prüfen. Gängige Praxis ist das Verlangen einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft, sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Wo bekomme ich Selbstauskunft her?

Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen. Diese Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter.

Was muss ich meinem Vermieter sagen?

In der Regel fragt der Vermieter im Selbstauskunftsbogen, auch Mieterselbstauskunft genannt, nach dem Gehalt. Darüber hinaus wünscht er meist auch einen konkreten Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen. Das bezieht sich auf alle Einnahmen: Neben dem Gehalt können Sie hier auch Mieteinnahmen oder Kindergeld angeben.

Welche Unterlagen darf ein Vermieter fordern?

Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind
  • Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
  • Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft.
  • Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.

Was will der Vermieter alles haben?

Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

Wer muss den E Check bezahlen Mieter oder Vermieter?

E-CHECK bei jedem Mieterwechsel

Vermieter können die Kosten des E-CHECK übrigens auf die Miete umlegen. Dafür muss die Prüfung von Elektroanlagen unter den „sonstigen Betriebskosten“ im Mietvertrag aufgeführt sein. Alternativ können die Kosten als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.