Wie viel darf ein Rentner ab 2026 steuerfrei dazuverdienen?

Gefragt von: Natalie Meißner
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Ab 2026 dürfen Rentner unter der sogenannten "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen, wenn sie das reguläre Rentenalter erreicht haben; das sind 24.000 Euro pro Jahr, ohne dass dies ihren Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht, wobei Minijobs, Selbstständige und Beamte ausgenommen sind und Sozialabgaben weiter anfallen.

Wie viel steuerfrei können Rentner ab 2026 dazuverdienen?

Ab Januar 2026 tritt die sogenannte Aktivrente in Kraft. Dahinter verbirgt sich ein Steuerbonus für alle, die im Rentenalter weiterarbeiten. 2000 Euro können sie künftig pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz am 19. Dezember zugestimmt.

Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner 2026?

Für Rentner gibt es 2026 zwei wichtige Freibeträge: Der allgemeine Grundfreibetrag steigt auf ca. 12.348 €, und durch das neue Aktivrentengesetz können zusätzlich bis zu 2.000 € monatlich (also 24.000 € jährlich) aus nichtselbstständiger Arbeit steuerfrei hinzuverdient werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Dieser spezielle Freibetrag gilt nur für Arbeitseinkommen, nicht für die Rente selbst, und die Sozialversicherungsbeiträge müssen weiterhin gezahlt werden.
 

Wie viel dürfen Rentner ab 2025 steuerfrei hinzuverdienen?

13.344 Euro im Jahr. In Ausnahmefällen darf die Minijob-Grenze in einem Zeitraum von zwölf Monaten an zwei Monaten überschritten werden (für 2025 demnach 14 x 556 Euro, insgesamt 7.784 Euro).

Was ändert sich 2026 für Rentner?

Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Aktivrente ab 2026: Rentner können bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen

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Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für 2026?

Grundfreibetrag: Im Jahr 2026 soll der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro steigen (2025 lag er bei 12.096 Euro). Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag: 24.696 Euro für 2026 (2025: 24.192 Euro).

Wie viel steuerfrei dürfen Rentner hinzuverdienen?

Wer 5.000 Euro brutto verdient und nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, muss nur 3.000 Euro versteuern – 2.000 Euro sind steuerfrei.

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Wie hoch ist der Freibetrag 2025 für Rentner?

Der aktuelle regelmäßige Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich. Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen durch die Neuberechnung des Zuschlages ab Dezember 2025 über dem Freibetrag, wird sich das aber erst ab 1. Juli 2026 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.

Welche Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen?

Bei allen Altersrenten darf seit 1.1.2023 unbegrenzt hinzuverdient werden, die Rentenversicherung muss nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit informiert werden. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung wurden deutlich erhöht, hier gilt nach wie vor die Informationspflicht.

Wie hoch ist die neue Minijobgrenze für Rentner im Jahr 2026?

Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Obergrenze von 8.842 Euro pro Jahr. Grund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren vor allem Rentner, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern möchten.

Was ändert sich mit der Steuer 2026?

Steuerfreibetrag und Kinderfreibetrag 2026

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt im neuen Jahr. 2026 liegt er dann bei 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Wann wird die Steuer für Rentner abgeschafft?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du keine Einkommensteuer zahlen musst. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Rentner bei etwa 12.096 €. Dies bedeutet, dass Rentner, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Rentner ab 2026?

Ab 2026 gibt es für Rentner zwei wichtige steuerfreie Beträge: den allgemeinen Grundfreibetrag, der auf ca. 12.348 € steigt, und die neue "Aktivrente", die bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 €/Jahr) steuerfrei als Hinzuverdienst aus Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erlaubt; zusammen ergeben sich theoretisch bis zu 36.348 € Gesamteinkommen steuerfrei. 

Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.

Wie wird der Zuverdienst zur Rente besteuert?

Der Hinzuverdienst zur Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber durch den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für 2025) geschützt, sodass oft erst bei höherem Gesamteinkommen (Rente + Job) Steuern anfallen; ab 2026 kommt die Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Regelaltersgrenze ermöglicht, während Minijobs bis 556 €/Monat weiterhin steuerarm bleiben, aber nur bis 2025 steuerfrei sind. Die genauen Regelungen hängen vom Renteneintrittsjahr, der Rentenart und dem Beschäftigungsstatus ab.
 

Wie viel darf ein Rentner 2025 steuerfrei hinzuverdienen?

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Sie orientiert sich an Ihrem höchsten Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Sie beträgt mindestens rund 39.322 Euro (Stand 01.01.2025).

Was ändert sich 2025 bei der Steuer für Rentner?

Sie hängen ab von Faktoren wie dem Jahr des Rentenbeginns, dem Geburtsjahr oder dem Alter. Bei der gesetzlichen Rente zum Beispiel erhalten Neurentner, die 2025 in Rente gehen, einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Freibetrag bei 16 Prozent und bei Rentenbeginn 2027 bei 15,5 Prozent.

Wie hoch darf meine Rente sein, um steuerfrei zu bleiben?

Für 2022 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 10.347 Euro und bei Zusammenveranlagung 20.694 Euro. Für 2023 liegen die Grundfreibetragsgrenzen bei 10.908 bzw. 21.816 Euro und für 2024 liegt die vorläufige Grundfreibetragsgrenze bei 11.604 bzw. 23.208 Euro.

Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen, ohne es zu versteuern?

Voraussichtlich ab Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin erwerbstätig sind, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Was hinter dieser Sozialleistung steckt und wer davon profitiert.

Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen. 

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen. 

Was dürfen Rentner ab 2026 steuerfrei dazuverdienen?

Ab 2026 dürfen Rentner im Rahmen der neuen "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei zu ihrem Einkommen hinzuverdienen, zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente, was ein Jahresfreibetrag von 24.000 Euro bedeutet und direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, wobei dieser Betrag den Steuersatz nicht erhöht. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, schließt aber Selbstständige und Minijobber (mit Minijob-Grenze von 603 €) aus, während Sozialabgaben weiterhin anfallen. 

Was ändert sich 2026 bei der Rente?

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Welche Einkünfte sind für Rentner steuerfrei?

Rentner können ab 2026 durch die neue "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten (ca. 24.000 € jährlich), was den Grundfreibetrag ergänzt und so bis zu rund 36.000 € steuerfrei machen kann. Wichtig: Diese Neuregelung gilt nur für versicherungspflichtige Beschäftigungen, nicht für Selbstständige oder Minijobs, und erfordert weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung, betont Steuertipps und tagesschau.de.