Wie viel darf ein Rentner monatlich steuerfrei hinzuverdienen?
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Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Wie viel darf ich als Rentner steuerfrei im Monat dazuverdienen?
Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen, was einen jährlichen steuerfreien Betrag von 24.000 Euro bedeutet. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen im Monat 2026?
Ab 2026 dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten – das ist die neue Aktivrente. Darüber hinaus gilt der allgemeine jährliche Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro (2026), aber die Aktivrente bietet einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag für Arbeit nach der Rente, der nicht auf den Steuersatz des restlichen Einkommens durchschlägt.
Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?
Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt.
Wie viel darf ich 2025 als Rentner hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?
Als Rentner 2025 dazuverdienen ist flexibel möglich: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung; für Erwerbsminderungsrentner gelten 2025 neue Grenzen (ca. 19.661 € bei voller EM, 39.322 € bei teilweiser EM) und Minijobs haben eine Grenze von 556 € pro Monat, wobei ab 2026 603 € geplant sind. Neue Gesetzesentwürfe, wie die geplante Aktivrente, könnten 2025 sogar bis zu 2.000 € steuerfrei erlauben.
Keine Steuern: ist der Hinzuverdienst neben der Rente wirklich steuerfrei?
Wie hoch ist der Freibetrag 2025 für Rentner?
Der aktuelle regelmäßige Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich. Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen durch die Neuberechnung des Zuschlages ab Dezember 2025 über dem Freibetrag, wird sich das aber erst ab 1. Juli 2026 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.
Wie werden Rente und Hinzuverdienst versteuert?
Der Hinzuverdienst zur Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber durch den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für 2025) geschützt, sodass oft erst bei höherem Gesamteinkommen (Rente + Job) Steuern anfallen; ab 2026 kommt die Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Regelaltersgrenze ermöglicht, während Minijobs bis 556 €/Monat weiterhin steuerarm bleiben, aber nur bis 2025 steuerfrei sind. Die genauen Regelungen hängen vom Renteneintrittsjahr, der Rentenart und dem Beschäftigungsstatus ab.
Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?
Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen.
Wie hoch ist die Steuerfreigrenze für Rentner?
Genau wie Arbeitnehmer können auch steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Der steuerliche Grundfreibetrag dafür liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro.
Welche Abzüge fallen bei einem Minijob für Rentner an?
Für Arbeitnehmer – auch für jobbende Rentner – fallen in der Regel keinerlei Abzüge für Sozialversicherung und Steuer an. Wer in einem solchen Job beispielsweise 538 Euro brutto verdient, bekommt auch 538 Euro ausgezahlt. Auch nachträglich fällt keine Steuer an.
Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?
Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.
Wie hoch ist die neue Minijobgrenze für Rentner im Jahr 2026?
Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Obergrenze von 8.842 Euro pro Jahr. Grund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren vor allem Rentner, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern möchten.
Wie viel kann ich steuerfrei dazuverdienen?
Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).
Wie viel darf ein Rentner pro Monat steuerfrei dazuverdienen?
Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Wie viel darf ein Rentner im Monat nebenbei verdienen?
Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze mehr, sie dürfen unbegrenzt verdienen, aber ab dem 1. Januar 2026 wird eine neue „Aktivrente“ eingeführt, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei macht; für vorgezogene Altersrenten gelten weiterhin spezielle Grenzen, während Minijobs grundsätzlich bis 556 € monatlich steuer- und abgabenbegünstigt bleiben.
Welche Einkünfte sind für Rentner steuerfrei?
Rentner können ab 2026 durch die neue "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten (ca. 24.000 € jährlich), was den Grundfreibetrag ergänzt und so bis zu rund 36.000 € steuerfrei machen kann. Wichtig: Diese Neuregelung gilt nur für versicherungspflichtige Beschäftigungen, nicht für Selbstständige oder Minijobs, und erfordert weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung, betont Steuertipps und tagesschau.de.
Wie viel darf ich als Rentner zu verdienen, ohne Steuern zu bezahlen?
Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)
Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.
Bei welchem Einkommen müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Solange seine Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, muss er keine Steuererklärung abgeben. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 15.000 Euro würde ein alleinstehender Rentner jedoch den Grundfreibetrag überschreiten und wäre zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Kann ich als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Die Hinzuverdienstgrenzen sind für die vorgezogenen Altersrenten vollständig weg gefallen.
Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen 2025?
Für Rentner 2025 gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt steuerfrei zur Rente hinzuverdienen, aber ab 2026 gibt es die "Aktivrente" mit 2.000 € monatlich steuerfreiem Zuverdienst. Für Minijobs liegt die Grenze bei 556 € monatlich, die steuerbegünstigt sind. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten höhere, aber spezifische Hinzuverdienstgrenzen, die sich 2025 erhöht haben (z.B. ca. 19.661 €/Jahr bei voller EM).
Kann eine bestehende Rente gekürzt werden?
Ja, eine bestehende Rente kann gekürzt werden, aber nicht willkürlich oder pauschal wegen der Haushaltslage, sondern nur bei Vorliegen spezifischer gesetzlicher Gründe wie fehlerhaften Bescheiden (Überzahlungen), dem Überschreiten von Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten oder durch den Versorgungsausgleich bei Scheidung; auch Zusatzbeiträge der Krankenkassen können die Nettorente mindern. Die gesetzliche Rente ist durch eine Rentengarantie gegen generelle Senkungen geschützt, aber individuelle Renten sind anpassbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?
Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist.
Wie wird ein Nebenjob als Rentner versteuert?
Für Sie als Rentnerin oder Rentner spielt sie in der Steuererklärung keine Rolle. Anders sieht es aus, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben und somit mehr verdienen als 556 Euro monatlich. Dann wird der Zusatzverdienst neben der Rente entsprechend Ihrer Steuerklasse versteuert.
Welche Steuerklasse als arbeitender Rentner?
Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen.