Wie viel Geld darf man behalten, wenn man in einem Pflegeheim lebt?

Gefragt von: Frau Dr. Marianne Geyer B.A.
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Wenn Sie im Pflegeheim leben, dürfen Sie ein sogenanntes Schonvermögen behalten: Alleinstehende dürfen 10.000 Euro, Ehepaare 20.000 Euro behalten. Hinzu kommt ein monatlicher Barbetrag von 152,01 Euro (Stand 2025) für persönliche Ausgaben, der nicht angetastet wird. Auch selbst bewohntes, angemessenes Wohneigentum ist geschützt, wird aber bei der Sozialhilfe teilweise angerechnet oder muss beliehen werden.

Wie viel Barvermögen darf ich behalten, wenn ich in ein Pflegeheim muss?

Wenn Sie ins Pflegeheim kommen, dürfen Sie ein sogenanntes Schonvermögen behalten, das vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist: Für Alleinstehende sind das aktuell in der Regel 10.000 € (bei Paaren 20.000 €), plus Hausrat, ein angemessenes Auto und eine selbstgenutzte Immobilie. Alles darüber hinaus muss grundsätzlich für die Pflegeheimkosten eingesetzt werden, bevor das Sozialamt einspringt, wobei Einkommen und Vermögen des Ehepartners ebenfalls geprüft werden, sagt dieser Artikel von Ihre Vorsorge und diese Quelle von Finanztip. 

Wie kann man Geld vor einem Pflegeheim schützen?

Um Ihr Geld vor Pflegeheimkosten zu schützen, gibt es Strategien wie frühzeitige Schenkungen (mit 10-Jahres-Frist!), die Nutzung des Schonvermögens (ca. 10.000 € + Altersvorsorge/Immobilie), den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung oder die Errichtung einer Stiftung/Treuhand; entscheidend ist eine proaktive Planung in Abstimmung mit Fachleuten (Anwalt, Steuerberater), um spätere Rückforderungen des Sozialamts zu vermeiden und Vermögen für die Erben zu sichern.
 

Welches Vermögen ist unantastbar?

Es gibt kein pauschal "unantastbares" Vermögen, aber das sogenannte Schonvermögen ist bei Bezug von Sozialleistungen (wie Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung) geschützt und darf nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen werden, darunter fallen Freibeträge für Bargeld (z.B. 10.000 € für Einzelpersonen), eine selbstgenutzte Immobilie, ein angemessenes Auto, Hausrat und bestimmte Altersvorsorgeverträge. Was als "angemessen" gilt, hängt oft vom Einzelfall ab, aber bestimmte Gegenstände (z.B. für Berufsausübung oder altersgerechte Wohnung) bleiben ebenfalls unantastbar.
 

Kann das Pflegeheim auf Besitz zurückgreifen?

Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig.

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Wie kann ich mein Eigentum vor einem Pflegeheim schützen?

Um Ihr Eigentum vor Pflegeheimkosten zu schützen, sind frühzeitige, transparente Strategien entscheidend, wie z.B. die zeitnahe Schenkung von Vermögen (unter Beachtung der 10-Jahres-Frist) mit Nießbrauch- oder Wohnrecht, die Nutzung von Freibeträgen, der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung oder eine intelligente testamentarische Gestaltung, wobei Sie sich am besten von einem Notar oder Anwalt beraten lassen, um den Zugriff des Sozialamts zu minimieren und gleichzeitig rechtliche Fallstricke zu vermeiden. 

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich in ein Pflegeheim komme?

Viele Menschen befürchten, dass Pflegeheime ihr gesamtes Geld aufbrauchen und sie mittellos zurücklassen. Die Realität ist jedoch differenzierter. Zwar können Pflegeheime nicht ihr gesamtes Vermögen einbehalten, aber je nach Ihrer finanziellen Situation müssen Sie möglicherweise einen erheblichen Teil Ihres Einkommens und Ihrer Ersparnisse für die Pflegeheimkosten aufbringen .

Wie lange zurück prüft das Sozialamt, ob Vermögen vorhanden war?

Das Sozialamt prüft Schenkungen bis zu 10 Jahre zurück, wenn es um die Rückforderung von Leistungen (z.B. bei Pflegekosten) geht, basierend auf § 529 BGB. Diese Frist beginnt mit der Vollendung der Schenkung, etwa bei Immobilien mit der Eintragung ins Grundbuch. Größere Geldbewegungen und Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums müssen erklärt werden, wobei angemessene Anstandsschenkungen (Geburt, Hochzeit) ausgenommen sind, wenn der Beschenkte nicht mehr über den Wert verfügt oder die Schenkung für den Lebensunterhalt diente, so betanet.de. 

Wie viel Schonvermögen darf man behalten?

Beim Bar- und Bankvermögen gibt es Freibeträge, die je nach Sozialleistung variieren können. Zum Beispiel dürfen Menschen, die die Grundsicherung für Bedürftige erhalten, einen Freibetrag von insgesamt 10.000 Euro (Verheiratete und Verpartnerte: 20.000 Euro) behalten.

Welches Vermögen darf ich bei Pflegebedürftigen haben?

Bei der Berechnung der Bedürftigkeit wird sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehegatten bzw. Lebenspartners herangezogen. Die Vermögensfreigrenzen sind für Alleinstehende auf 10.000 Euro und für Eheleute auf 20.000 Euro angehoben worden.

Was passiert mit dem gesparten Geld, wenn man ins Pflegeheim kommt?

Reichen deine Rente und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, wird dein Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Allerdings gelten 10.000 Euro pro Person als Schonvermögen.

Wie hoch ist die maximale Zuzahlung im Pflegeheim 2025?

Anfang 2025 lag der Eigenanteil bereits bei 2.984 Euro. Seit Mitte 2025 beträgt er nun 3.108 Euro.

Kann ich mein Schonvermögen verschenken?

Grundsätzlich ist jeder geschäftsfähige Mensch berechtigt, mit seinem Vermögen nach seinen eigenen Vorstellungen zu verfahren. Das beinhaltet auch, dass Geld, Immobilien und andere Vermögenswerte an Verwandte, aber auch andere Personen oder Institutionen verschenkt werden können.

Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?

Um Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Pflegeheims zu schützen, sollten Sie frühzeitig handeln und rechtliche sowie finanzielle Strategien nutzen, wie z.B. geplante Schenkungen mit 10-Jahres-Frist (Vorsicht bei Rückforderung), eine Pflegezusatzversicherung, die Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt (mit steuerlicher Prüfung) oder die Einrichtung einer Familienstiftung, wobei eine individuelle rechtliche Beratung unerlässlich ist, um die Fallstricke der Schenkungsrückforderung und die Schonvermögensgrenzen zu beachten. 

Wie hoch ist der Barbetrag für Heimbewohner 2025?

Der Barbetrag (Taschengeld) für Heimbewohner in Deutschland bleibt 2025 unverändert bei mindestens 152,01 € monatlich für Erwachsene, ergänzt durch eine Bekleidungspauschale von ca. 30 €; dieser Betrag dient der freien Verfügung für persönliche Ausgaben wie Friseur oder Fußpflege, wobei bei zusätzlichem Bedarf auf Antrag mehr möglich ist, während die Pflegekosten selbst steigen, was höhere Eigenanteile bedeutet. 

Wann müssen Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen?

Kinder müssen für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern nur dann aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt, seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes 2020; darunter übernimmt das Sozialamt die Kosten, wobei das eigene Vermögen der Eltern (bis auf Schonbeträge) sowie deren Renten und Pflegeversicherungsleistungen zuerst aufgebraucht werden müssen. 

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, wenn man ins Pflegeheim kommt?

Wenn Sie ins Pflegeheim kommen, dürfen Sie ein sogenanntes Schonvermögen behalten, das nicht für die Pflegekosten herangezogen wird: Das sind derzeit 10.000 € pro Person (bei Paaren zusammen 20.000 €) sowie Hausrat, ein angemessenes Auto und eine selbstgenutzte, angemessene Immobilie. Darüber hinaus steht Ihnen ein monatlicher Barbetrag (Taschengeld) für persönliche Ausgaben zu, der derzeit bei etwa 152 € pro Monat liegt. 

Wie viel Geld bleibt mir, wenn mein Mann ins Heim kommt?

Wenn Ihr Mann ins Pflegeheim kommt, bleibt Ihnen ein Grundfreibetrag für den Lebensunterhalt (oft um die 1.300 € bis 1.500 € oder mehr, abhängig von Ihren Einkommen und der Pflegekasse), zusätzlich wird Ihr Schonvermögen von 20.000 € (bei Ehepaaren) nicht angetastet, und die Pflegekasse zahlt einen Teil der Heimkosten; danach wird Ihr gemeinsames Einkommen zur Deckung der Restkosten herangezogen, wobei der Sozialhilfeträger einspringt, wenn das Geld nicht reicht, aber auch Ihr Einkommen und Vermögen prüft, daher ist eine individuelle Beratung wichtig. 

Wie hoch ist das Schonvermögen 2025 bei Heimunterbringung?

Für das Jahr 2025 gilt: Das Schonvermögen bleibt bei 10.000 € pro Person (Alleinstehende) bzw. 20.000 € bei Ehepaaren unangetastet, um Pflegeheimkosten zu decken, ebenso wie eine selbstgenutzte, angemessene Immobilie, wenn der Partner darin wohnt. Der monatliche Barbetrag für persönliche Ausgaben beträgt 152,01 €. Bei Einkommen oder Vermögen darüber hinaus wird der Eigenanteil der Pflegekosten gedeckt, aber ein Freibetrag bleibt geschützt. 

Hat ein Pflegeheim Zugriff auf ein Sparbuch?

Durch diese Bestimmung ist der Rückgriff auf vorhandenes Vermögen, d. h. Ersparnisse, Sparbücher, Wertpapiere, Haus und Wohnung, ausgeschlossen. Heimbewohner haben jedoch die Kosten des Pflegeheimes weiterhin aus eigenem Einkommen, d. h. Rente, Pension, Unterhaltszahlungen und Pflegegeld, selbst zu bezahlen.

Kann das Sozialamt meine Konten einsehen?

Ja, das Sozialamt darf Ihre Konten einsehen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, hauptsächlich bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch oder zur Klärung Ihrer finanziellen Situation bei der Antragstellung für Sozialleistungen (wie Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Pflegehilfe), um Einkommen und Vermögen zu prüfen; dies geschieht oft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Stammdaten oder durch direkte Anfragen bei der Bank, wobei Sie grundsätzlich verpflichtet sind, Auskunft zu geben oder entsprechende Kontoauszüge vorzulegen. 

Welche Schenkung darf das Sozialamt nicht zurückfordern?

Das Sozialamt kann Schenkungen, die älter als 10 Jahre sind, nicht zurückfordern, sowie sogenannte „Anstands-“ oder „Pflichtschenkungen“ (z. B. übliche Geburtstags- oder Hochzeitsgeschenke), wenn der Schenker durch die Schenkung nicht vorsätzlich verarmt ist oder der Beschenkte durch die Rückgabe selbst verarmen würde (Notbedarfseinrede), oder wenn der Schenker durch die Schenkung nicht in eine Notlage geraten wäre. Die Zehnjahresfrist ist dabei der stärkste Schutz. 

Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich in ein Pflegeheim komme?

Wenn Sie ins Pflegeheim müssen, wird Ihr Erspartes (und sonstige Vermögen wie Immobilien) grundsätzlich zur Deckung der Pflegekosten herangezogen, wenn Rente und Pflegekasse nicht ausreichen, aber Schonvermögen von ca. 10.000 € (Stand 2025) bleibt unangetastet, ebenso eine selbstgenutzte Immobilie, solange ein Ehepartner oder Kind darin wohnt. Vermögen, das innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt wurde, kann das Sozialamt zurückfordern, und "schnelles Abheben" ist keine gute Strategie. 

Wie viel kann man sparen, wenn man in einem Pflegeheim lebt?

Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung bei den Pflegekosten durch Ihre Gemeinde, wenn: Sie über Ersparnisse im Wert von mehr als 23.250 £ verfügen – dies wird als obere Kapitalgrenze (Upper Capital Limit, UCL) bezeichnet. Sie Eigentümer einer Immobilie sind (dies gilt nur, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen).

Kann das Sozialamt Heimkosten zurückfordern?

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn eine Person vor acht Jahren eine größere Geldsumme an ein Familienmitglied verschenkt hat und nun pflegebedürftig wird, kann das Sozialamt diese Schenkung zurückfordern, um die Heimkosten zu finanzieren.