Wie viel Geld darf man bei Privatinsolvenz besitzen?

Gefragt von: Cäcilia Jacob
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Bei einer Privatinsolvenz darf man einen monatlichen Grundfreibetrag behalten, der seit dem 1. Juli 2025 bei mindestens 1.559,99 € netto liegt (Stand Juli 2025), wenn keine Unterhaltspflichten bestehen; dieser Betrag steigt mit jeder unterhaltsberechtigten Person (z.B. Kind) an, wobei der genaue pfändbare Anteil vom monatlichen Einkommen abhängt und in der offiziellen Pfändungstabelle festgelegt wird, die regelmässig aktualisiert wird.

Wie viel Geld darf ich bei einer Privatinsolvenz auf dem Konto haben?

Grundfreibetrag: Selbstbehalt bei Privatinsolvenz 2025/2026

Der Grundfreibetrag, auch Pfändungsfreibetrag genannt, beläuft sich gemäß der Pfändungstabelle auf 1.559,99 Euro (Stand: Juli 2025). So viel muss mindestens allen Schuldner*innen zum Leben bleiben.

Was darf ich bei einer Privatinsolvenz noch besitzen?

Was darf ich trotz Privatinsolvenz behalten? Als Schuldnerin oder Schuldner dürfen Sie unter anderem Haushaltsgegenstände, Möbel und Kleidung behalten. Ein Auto nur dann, wenn es zwingend zur Ausübung eines Berufs nötig ist.

Wie viel Geld steht mir bei Privatinsolvenz monatlich zu?

Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.555,00 Euro monatlich (bisher: 1.491,75 Euro). Die Höhe der Pfändungsfreibeträge steht in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Das BMJV hat zudem eine Broschüre zu den Pfändungsfreigrenzen veröffentlicht.

Wie hoch ist das Existenzminimum bei Privatinsolvenz?

Bei der Privatinsolvenz sichert das Existenzminimum durch den Pfändungsfreibetrag den notwendigen Lebensunterhalt, der seit dem 1. Juli 2025 mindestens 1.559,99 € pro Monat beträgt (Stand Juli 2025) und sich bei Unterhaltspflichten erhöht. Dieser geschützte Betrag muss dem Schuldner verbleiben, um Grundbedürfnisse wie Essen, Miete und Kleidung zu decken, während nur das Einkommen darüber hinaus an die Gläubiger abgeführt wird. Die genaue Höhe wird durch die Pfändungstabelle bestimmt und steigt mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. 

Wie viel darf man in der Insolvenz eigentlich noch verdienen?

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Was ist der Mindestbetrag, der zur Insolvenz führt?

1 Crore . Die Mindestschwelle für die Einleitung von Insolvenzverfahren nach dem Insolvenz- und Konkursgesetz (IBC) wurde von der indischen Regierung im März 2020 auf 1 Crore Rupien angehoben.

Wie viel Geld muss mir zum Leben bleiben?

Wie viel Geld zum Leben übrig bleiben muss, hängt stark von den eigenen Lebenshaltungskosten ab, aber mindestens muss der staatlich garantierte Pfändungsfreibetrag übrig bleiben (aktuell für Alleinstehende ca. 1.555 € netto), während Durchschnittshaushalte rund 2.800 bis 3.000 € pro Monat für Konsum ausgeben und nach der 50/30/20-Regel 20 % für Sparen ideal sind. Es gibt also keinen festen Betrag, sondern eine Spanne, die von Existenzminimum bis zum gewünschten Lebensstandard reicht. 

Ist man nach 3 Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei?

Ja, in der Regel ist man nach drei Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei, wenn man die Auflagen erfüllt hat, da seit dem 1. Oktober 2020 die Restschuldbefreiung bereits nach dieser Zeit erteilt wird – früher waren es sechs Jahre, mit Verkürzungsmöglichkeiten, die jetzt entfallen sind. Diese Regelung gilt für neue Anträge und befreit von den meisten Schulden (außer z. B. Geldstrafen), aber die Wohlverhaltensphase mit ihren Pflichten muss erfolgreich durchlaufen werden.
 

Wie viel Vermögen ist unpfändbar?

Der Pfändungsfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt aktuell bei 1.559,99 Euro. Für eine alleinstehende Person gilt eine Pfändungsgrenze bei zu leistendem Kindesunterhalt in Höhe von 2.149,99 Euro. Bei zwei Kindern steigt der pfändungsfreie Betrag auf 2.469,99 Euro (Stand: 1.7.2025).

Welche Nachteile hat ein Privatkonkurs?

Nachteile einer Privatinsolvenz

  1. Einschränkung der finanziellen Freiheit. Während des Insolvenzverfahrens darf nur ein begrenzter Teil des Einkommens behalten werden. ...
  2. Schufa-Eintrag und eingeschränkte Kreditwürdigkeit. ...
  3. Verfahrenskosten. ...
  4. Möglicher Verlust von Vermögenswerten. ...
  5. Pflichten in der Wohlverhaltensphase.

Welche Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen?

Bei einer Privatinsolvenz werden hauptsächlich Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (wie Betrug), Geldstrafen und Bußgelder, vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt sowie alle neuen Schulden, die nach der Insolvenzeröffnung entstehen, nicht erlassen. Auch bestimmte Steuerschulden, wenn sie aus Steuerstraftaten resultieren, bleiben bestehen. 

Was passiert mit Handyvertrag bei Privatinsolvenz?

Im Normalfall können Sie Ihren Handyvertrag bei Privatinsolvenz behalten. Ihr Insolvenzverwalter hat zwar das Recht, Verträge zu kündigen; beim Handyvertrag ist das aber eher unwahrscheinlich. Entscheidend ist, ob Sie den Vertrag aus Ihrem unpfändbaren Einkommen zahlen können.

Wie hoch sind die Kosten für eine Privatinsolvenz?

Die Kosten einer Privatinsolvenz liegen oft zwischen 2.000 und 4.000 Euro und setzen sich aus Gerichts- und Insolvenzverwaltergebühren zusammen, abhängig von Insolvenzmasse und Verfahrensdauer; bei geringem Einkommen können diese Kosten gestundet werden (Stundung), um eine Ablehnung mangels Masse zu verhindern, wobei die Kosten später aus der Masse gedeckt oder bei geringer Masse erlassen werden können. Alternativ kann eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern kostenfrei sein (mit Beratungshilfe) oder wenige hundert Euro kosten, wenn dies fehlschlägt.
 

Wo bekomme ich ein Konto trotz Privatinsolvenz?

Ein Pfändungsschutzkonto kann von jedem bei jeder Bank oder jedem Kreditinstitut in Deutschland beantragt werden. Jeder hat ein Recht darauf, sich für den Fall einer drohenden Pfändung den gesetzlich vorgeschriebenen Freibetrag zu sichern um laufende Kosten und Gebühren wie Ihre Miete weiter bezahlen zu können.

Wird Miete bei Privatinsolvenz berücksichtigt?

Muss ich trotz Privatinsolvenz Miete zahlen – und wenn ja, wovon? Ja, Schuldner müssen die Wohnungsmiete während der Privatinsolvenz von ihrem pfändungssicheren Freibetrag zahlen.

Was ändert sich 2025 mit der Privatinsolvenz?

Für 2025 bleibt die Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre bestehen, entgegen früherer Diskussionen über eine Rückkehr zu 6 Jahren; die Befristung der 3-Jahres-Regel für Verbraucher endete zwar am 30.06.2025, aber das Gesetz wurde angepasst, sodass die verkürzte Dauer auch danach gilt. Wichtig ist auch die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags zum 1. Juli 2025 auf ca. 1.559,99 €. 

Wie hoch ist das Existenzminimum bei einer Privatinsolvenz?

Auch bei der Privatinsolvenz gilt ein Selbstbehalt zugunsten des Schuldners, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dieser lässt sich mithilfe der Pfändungstabelle ermitteln. Er beträgt derzeit mindestens 1.559,99 Euro (Stand: 1.7.2025).

Welche Geldeingänge sind nicht pfändbar?

Nicht pfändbar sind grundsätzlich ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag (aktuell ca. 1.560 € monatlich, steigend mit Unterhaltsberechtigten) auf einem normalen Konto oder bis zu 1.560 € auf einem P-Konto, sowie bestimmte zweckgebundene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld und das Bürgergeld (bis zur Pfändungsgrenze). Auch bestimmte Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Haushalts werden geschützt. 

Kann ein N26 Konto gepfändet werden?

Sofern du genug Guthaben auf deinem N26 Konto hast, kannst du den Pfändungsbetrag mit einem Überweisungsauftrag bezahlen. Bitte beachte, dass der Überweisungsauftrag auch alle Zinsen und Gebühren abdecken muss, die mit der Pfändung einhergehen. Nur dann können wir dein Konto freischalten.

Wann bin ich nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig?

Nach der Restschuldbefreiung sind Sie nicht sofort wieder voll kreditwürdig, da der negative SCHUFA-Eintrag noch sechs Monate bestehen bleibt, bevor er gelöscht wird. Danach beginnt die Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit langsam, erfordert Geduld, einwandfreies Zahlungsverhalten (z. B. pünktliche Rückzahlung kleiner Kredite) und positive Kontoführung, aber Banken bleiben oft vorsichtig, weshalb es dauern kann, bis Sie wieder die gleichen Konditionen wie vor der Insolvenz erhalten.
 

Was darf man nicht bei Privatinsolvenz?

Bei der Privatinsolvenz darf man nicht mit den Gläubigern verhandeln, Vermögen verheimlichen, unvernünftige Ausgaben tätigen (z.B. Luxusreisen, Glücksspiel), Schulden aus vorsätzlicher Straftat (z.B. Steuerhinterziehung, betrügerische Handlungen) oder Unterhaltsschulden (bei vorsätzlicher Nichtzahlung) anhäufen und eine zumutbare Arbeit ablehnen oder Arbeitslosigkeit nicht melden – all dies kann die Restschuldbefreiung gefährden. Man muss dem Insolvenzverwalter jede Änderung seiner Adresse, seines Arbeitsplatzes oder Einkommens melden und Erbschaften sofort abgeben. 

Wie lange vor der Privatinsolvenz sollte man das Auto verkaufen?

Bei drohender Privatinsolvenz das Auto vorher verkaufen? Zweifelsfall durch den Insolvenzverwalter angefochten werden kann, sofern er innerhalb einer gewissen Zeitspanne vor der Insolvenz getätigt wurde. In der Regel handelt es sich hierbei um die letzten Monate vor Insolvenzeröffnung.

Wie hoch ist das Existenzminimum für 1 Person 2025?

seit 1. Januar 2025

Eine alleinstehende Person erhält 2025 einen Regelsatz von 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012 Euro. Der Regelsatz umfasst die Kosten für Bedarfe des täglichen Lebens, vor allem für Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom.

Sind 1000 € im Monat zum Leben viel?

In kleineren Städten und ländlichen Gebieten reichen 1000 Euro in der Regel gut aus. Du wirst komfortabel leben können und dir auch einige Extras gönnen können. In Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt musst du eventuell etwas sparsamer haushalten, aber es ist definitiv machbar.

Wie hoch ist der Selbstbehalt ab dem 1. Januar 2026?

Der Selbstbehalt in der neuen Düsseldorfer Tabelle 2026 bleibt beim Kindesunterhalt stabil bei 1.450 € für erwerbstätige Unterhaltspflichtige und 1.200 € für Nichterwerbstätige, während beim Eltern- und Enkelunterhalt neue Mindestbeträge eingeführt wurden, etwa 2.650 € für erwachsene Kinder (Elternunterhalt) bzw. Großeltern. Die Hauptänderung für 2026 sind die höheren Bedarfssätze für Kinder und das erhöhte Kindergeld (259 €), während die Selbstbehalte kaum angepasst wurden, trotz gestiegener Lebenshaltungskosten.