Wie viel Geld darf man im Monat verdienen, wenn Witwenrente bekommen?

Gefragt von: Till Binder
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Wenn Sie Witwenrente bekommen, dürfen Sie monatlich bis zu 1.076,86 Euro Nettoeinkommen (Stand Juli 2025 bis Juni 2026) verdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird; Einkommen darüber hinaus wird zu 40 % mit der Witwenrente verrechnet, aber es gibt auch einen höheren Freibetrag für Kinder und spezielle Fälle (z.B. eigenes Renteneintrittsalter), wobei die genauen Regeln komplex sind und sich jährlich ändern.

Wie hoch darf das eigene Einkommen sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.076,86 Euro pro Monat; Einkommen darüber hinaus wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. Dieser Freibetrag steigt jährlich mit den Rentenwerten an und gilt für das gesamte Einkommen (abzüglich Freibeträge). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind im Haushalt gibt es einen zusätzlichen Freibetrag (2024: 220,19 €), der die Anrechnung weiter reduziert, erläutert Deutsche Rentenversicherung. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente 2025 gekürzt?

Die Einkommensgrenze (Freibetrag) für die Witwenrente liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat, zuzüglich 228,42 € pro Kind, und wird jährlich angepasst; Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, wobei frühere Einkommenserhöhungen erst im Folgejahr berücksichtigt werden, und ist ein wichtiges Thema für Hinterbliebene. 

Wird ein 520 € Job auf Witwenrente angerechnet?

Ja. Auf die Witwenrente wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet.

Wie viel darf man zur Witwenpension dazuverdienen?

Leistungsobergrenze: Überschreitet in einem Kalendermonat die Summe der Einkünfte inklusive Witwen-/Witwerpension den Betrag von 8.460 Euro, vermindert sich die Witwen-/Witwerpension um den Überschreitungsbetrag bis auf Null.

Einkommensanrechnung bei Witwenrenten - So viel können Sie hinzuverdienen

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Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenpension wird gekürzt, wenn eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt (ab Juli 2025: 1.076,86 € + Kinderzuschlag) und der Verstorbene vor dem 65. Geburtstag starb (>>Abschlag<<), oder bei Beamten nach kurzer Ehedauer oder großem Altersunterschied (>>Altersvorsorge<<, >>Versorgungsehe<<). Auch eine erneute Heirat führt zum Erlöschen des Anspruchs. 

Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenpension angerechnet?

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.

Was darf ich dazuverdienen, wenn ich Witwenrente bekomme?

Bei der Witwenrente gibt es einen Freibetrag, bis zu dem Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen können, der sich dynamisch anpasst und aktuell (Stand Juli 2025) bei ca. 1.076,86 Euro netto liegt; darüber hinaus wird das Einkommen zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wobei Kinder den Freibetrag erhöhen und Waisen sogar unbegrenzt verdienen dürfen, während für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, der Hinzuverdienst zur Rente grundsätzlich unbegrenzt möglich ist.
 

Welche Einkünfte werden nicht auf Witwenrente angerechnet?

Auf die Witwenrente werden bestimmte Einkommen nicht angerechnet, vor allem Bedarfsorientierte Sozialleistungen wie Grundsicherung und Bürgergeld sowie andere Hinterbliebenenrenten (z.B. Waisenrente) und Leistungen der Beamtenversorgung (Witwen-/Witwergeld), aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgeerträge (Riester) und der Anteil des Arbeitsentgelts bis zu einem bestimmten Freibetrag (z.B. ab Juli 2025 ca. 1.077 € brutto) werden nur teilweise oder gar nicht gekürzt, wobei für die ersten drei Monate (Sterbevierteljahr) gar keine Anrechnung erfolgt. 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Die Einkommensgrenze (Administrative Earnings Threshold, AET) kennzeichnet Leistungsbezieher ohne Einkommen oder mit einem Einkommen unterhalb der AET, die daher intensive Unterstützung erhalten . Diese Unterstützung soll ihnen helfen, ihr Einkommen durch die Aufnahme einer zusätzlichen oder besser bezahlten Tätigkeit – entweder jetzt oder in Zukunft – zu steigern.

In welchen Fällen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt (für Juli 2025 bis Juni 2026: 1.076,86 € plus Kinderzuschlag) und der darüber liegende Betrag zu 40 % angerechnet wird, wobei Einkünfte wie Lohn, Mieteinnahmen oder private Renten berücksichtigt werden, aber Waisen unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Eine Kürzung kann auch durch die Anrechnung einer eigenen Erwerbsminderungsrente erfolgen, und bei Neuheirat endet der Anspruch vollständig.
 

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Hinterbliebene, die jünger als 46 Jahre und vier Monate sind (2025) bzw. 46 Jahre und sechs Monate (2026), erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente" (bzw. "Kleine Witwerrente"). Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2026?

Für 2026 ändern sich bei der Witwenrente vor allem die Freibeträge durch die jährliche Anpassung (ab Juli 2026 höher), die Rentenhöhe selbst durch die allgemeine Rentenanpassung (im Westen mehr, im Osten weniger) und es wird eine neue Rechengröße für Einkommensgrenzen eingeführt, aber die Grundregeln (kleine/große Witwenrente) bleiben bestehen. Der spezielle Zuschlag bei Erwerbsminderungsrente wird ab Dezember 2025/2026 in die reguläre Rente integriert, was die Einkommensberechnung beeinflusst, aber eine Übergangsfrist bis Juli 2026 schützt. 

Wann bekommt man keine Witwenrente mehr?

Man bekommt keine Witwenrente mehr, wenn man wieder heiratet (Ende des Monats der Heirat) oder sich für das Rentensplitting entscheidet, aber auch bei zu hohem eigenen Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird die Rente gekürzt oder entfällt sogar ganz, wobei bei der kleinen Witwenrente auch nach 2 Jahren eine Abfindung möglich ist, während die große Rente bei erneuter Heirat endet. 

Welche Einnahmen werden auf die große Witwenrente angerechnet?

Die große Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Einkommen (wie Lohn, Mieteinnahmen, Renten) einen bestimmten Freibetrag übersteigt; dieser liegt aktuell (ab 1. Juli 2025) bei 1.076,86 € monatlich und erhöht sich pro Kind um 228,42 €, wobei 40 % des darüber liegenden Nettoeinkommens (nach pauschalen Abzügen vom Brutto) angerechnet werden. Es gibt auch Einkünfte, die gar nicht angerechnet werden, und das sogenannte "Sterbevierteljahr" ist anrechnungsfrei, daher sollten Sie sich individuell bei der Rentenversicherung beraten lassen.
 

Kann die Witwenrente auf null gekürzt werden?

Witwenrente auf NULL gekürzt – weil Witwer zu viel verdient: Bedeutung für Betroffene. Das Urteil zeigt, dass Einkommen aus einer berufsständischen Versorgung auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Dies kann dazu führen, dass die Rente entfällt oder gekürzt wird.

Was schmälert die Witwenrente?

Ja, die Witwenrente wird oft gekürzt, wenn der Hinterbliebene eigenes Einkommen (Rente, Gehalt) hat, das einen Freibetrag übersteigt; dieser liegt 2025 bei ca. 1.077 € (plus 228 € pro Kind), und 40 % des übersteigenden Betrags werden angerechnet, wobei die Kürzung nicht im Dezember 2025 stattfand. Früher gab es auch Kürzungen wegen des Altersunterschieds (große Rente 55 % statt 60 %) und der Dauer (kleine Rente befristet). 

Muss man die Rente zurückzahlen, wenn jemand stirbt?

„Obwohl keine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung solcher Schulden besteht , verstehen wir, dass manche Menschen bereit sind, Geld zurückzuzahlen, auf das sie keinen Anspruch hatten. Wir stellen alle Kontaktdaten zur Verfügung und ermutigen jeden, der Bedenken hat, uns anzurufen.“

Wie wird das Einkommen auf die Witwenrente nach altem Recht angerechnet?

Bei der Witwenrente nach altem Recht (wenn der Todesfall vor 2002 oder die Ehe vor 2002 geschlossen wurde, wobei eine Person vor 1962 geboren wurde) werden Vermögenseinkommen (Zinsen, Miete) nicht angerechnet, nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld, eigene Rente) über einem Freibetrag gekürzt; diese Kürzung beträgt 40 % des den Freibetrag übersteigenden Nettoeinkommens nach Abzug von Pauschalen. 

Wird ein 520 Euro Job auf Witwenrente angerechnet?

Aber Ihre eigene Rente und ein Minijob mindern die Witwenrente, wenn der Freibetrag in Höhe von 992,64 EUR mtl. (2024) überschritten wird. Vom darüber hinausgehenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Auf die Witwenrente werden bestimmte Einkommen nicht angerechnet, vor allem Bedarfsorientierte Sozialleistungen wie Grundsicherung und Bürgergeld sowie andere Hinterbliebenenrenten (z.B. Waisenrente) und Leistungen der Beamtenversorgung (Witwen-/Witwergeld), aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgeerträge (Riester) und der Anteil des Arbeitsentgelts bis zu einem bestimmten Freibetrag (z.B. ab Juli 2025 ca. 1.077 € brutto) werden nur teilweise oder gar nicht gekürzt, wobei für die ersten drei Monate (Sterbevierteljahr) gar keine Anrechnung erfolgt. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Rente, Vermietung) einen Freibetrag übersteigt, der seit Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt und sich pro Kind um 228,42 € erhöht; der Teil des Einkommens, der über diese Freibeträge hinausgeht, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. 

Wie viel darf eine Witwe ohne Abzüge dazuverdienen?

Als Witwe dürfen Sie aktuell (ab 1. Juli 2025) bis zu 1.076,86 € Netto-Einkommen monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen; darüber hinausgehende Einkünfte werden zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Einkünfte aus einem Minijob (520-Euro-Job) bleiben in der Regel komplett anrechnungsfrei, da der Freibetrag nicht überschritten wird. Für die Berechnung wird ein fiktives Nettoeinkommen aus Ihrem Brutto-Einkommen ermittelt, von dem pauschal 40 % abgezogen werden, bevor der Freibetrag angewendet wird. 

Wie hoch ist die Witwenpension bei eigenem Einkommen?

Sind die Einkommen gleich hoch, so beträgt die Hinterbliebenenpension 40 Prozent der Pension der verstorbenen Person. Ist das Einkommen der hinterbliebenen Person geringer als das Einkommen der verstorbenen Person, so steigt der prozentmäßige Anspruch, höchstens jedoch bis auf 60 Prozent.