Wie viel von der Rente meines Mannes steht mir zu?

Gefragt von: Hans-Josef Lang
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Ihnen steht eine Witwen- oder Witwerrente zu, die in der Regel 55 % der Rente Ihres Mannes beträgt, aber in den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) die volle Rente des Verstorbenen ist, bevor eigene Einkünfte angerechnet werden, und es gibt Sonderregeln für Ehen vor 2002 und eigene Einkommen. Es gibt eine große und eine kleine Variante der Rente, abhängig von Alter, Kindererziehung und Erwerbsminderung, wobei die große Rente 55 % der Rente des Partners ist (oder 60 % nach „altem Recht“ bei Heirat vor 2002 und bestimmtem Geburtsjahr), während die kleine Rente 25 % beträgt und zeitlich begrenzt ist, es sei denn, es gilt altes Recht.

Wie viel Rente bekommt die Frau, wenn der Mann verstirbt?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Was steht mir von der Rente meines Mannes zu?

Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach "neuem Recht" wird die "Kleinen Witwenrente" 24 Monate lang gezahlt, dann enden die Zahlungen. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und wurde einer der Ehepartner vor 1962 geboren, gilt das "alte Recht". Dann wird die Rente unbegrenzt ausbezahlt.

Was steht mir als Ehemann zu, wenn meine Frau stirbt?

Stirbt ein Ehepartner, hat der hinterbliebene Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente (Witwen- oder Witwerrente). Diese beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Haben Sie jedoch vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren, gilt altes Recht. Die Hinterbliebenen-Rente beträgt dann 60 %.

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind. 

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Erhält eine Ehefrau die Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Wie hoch darf die eigene Rente sein, um noch Witwenrente zu bekommen?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Was bekommt der Ehemann, wenn die Frau stirbt?

Die kleine Witwen/Witwer-Rente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Ist der Gatte vor dem 1.1.2024 und vor der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze gestorben, wird die Witwen/Witwer-Rente um einen Abschlag (maximal 10,8 %) gemindert.

Hat die erste Ehefrau Anspruch auf Witwenrente?

Ja, die erste Frau kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Witwenrente bekommen, vor allem wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, sie nicht wieder geheiratet hat und Unterhalt vom Ex-Partner bezog oder Anspruch darauf hatte, und der Ex-Partner die Mindestversicherungszeit erfüllt hat. Bei einer späteren Scheidung ist ein Anspruch unwahrscheinlicher, aber möglich, wenn sie z.B. während der Ehe in eine Notlage geriet und ein Unterhaltsanspruch bestand, der aber oft mit der Witwenrente der neuen Ehefrau verrechnet wird. 

Wie berechnet man die Höhe der Witwenrente?

Die Berechnung der Witwenrente erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird der Prozentsatz der Rente des Verstorbenen ermittelt (25 % für die kleine Rente, 55/60 % für die große), und danach werden eigene Einkünfte (z. B. eigene Rente, Arbeitseinkommen) mit 40 % des Betrags angerechnet, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Die kleine Witwenrente gibt es meist nur zwei Jahre, die große Rente (55/60 %) ist an Voraussetzungen wie Kindererziehung oder Erwerbsminderung geknüpft, kann aber unter bestimmten Umständen auch zeitlich unbegrenzt gezahlt werden. 

Wie hoch ist die Witwenrente bei 2500 € Rente?

2.500,00 € – 1.305,28 € = 1.194,72 € 40 % von 1.194,72 € = 477,89 € 990,00 € – 477,89 € = 512,11 € Witwenrente.

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Der Anspruch der Frau beträgt 60 Prozent der Pension ihres verstorbenen Mannes.

Wie wird die Rente berechnet, wenn ein Ehepartner stirbt?

Wenn der Partner stirbt, gibt es eine Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Witwerrente), die entweder als große (zeitlich unbegrenzt, 55-60 % der Rente des Verstorbenen) oder kleine (25 % der Rente, max. 24 Monate) gezahlt wird, abhängig von Alter, Erwerbsfähigkeit, Kindererziehung und Heiratseintritt – und eigenes Einkommen wird angerechnet, außer in den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr).
 

Was erbt die Ehefrau, wenn der Mann stirbt?

Wenn der Ehemann stirbt, erbt die Ehefrau nach dem gesetzlichen Erbrecht einen Anteil, der vom Güterstand und den Verwandten abhängt, die neben ihr erben: Meistens erbt sie neben Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB), zusammen mit dem pauschalen Zugewinnausgleich (großer Pflichtteil) erhält sie oft die Hälfte oder mehr des Erbes, während bei kinderlosen Ehen und je nach Verwandtschaftsgrad auch alles. Der überlebende Ehegatte hat auch einen hohen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 500.000 Euro. 

Wer hat Anspruch auf Witwenpension?

Welcher Personenkreis hat Anspruch auf eine Witwen(Witwer)pension? Ein hinterbliebener Ehepartner hat nach dem Tode seines versicherten Ehepartners Anspruch auf die Hinterbliebenenpension, wenn die Wartezeit erfüllt ist.

Wie lange wird die Rente für einen Verstorbenen gezahlt?

Der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kann Anspruch auf Leistungen des sogenannten Sterbevierteljahrs haben. Das bedeutet, dass die Rente nach dem Tod für 3 Monate in voller Höhe als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

Wie lange muss man verheiratet sein, um 60% Witwenrente zu bekommen?

Damit Ihnen eine Witwenrente gezahlt werden kann, müssen Sie bis zum Tod Ihres Ehe- oder Lebenspartners mindestens ein Jahr lang mit ihm verheiratet gewesen sein. Waren Sie weniger als ein Jahr lang verheiratet, haben Sie keinen Anspruch, da der Rentenversicherungsträger von einer Versorgungsehe ausgeht.

Wann bekommt die Ehefrau keine Witwenrente?

Man bekommt keine Witwenrente, wenn man wieder heiratet (außer bei bestimmten Ausnahmen), eine sogenannte Versorgungsehe geschlossen wurde (oft bei Heirat unter einem Jahr vor dem Tod), der Hinzuverdienst zu hoch ist (über dem Freibetrag), die Ehe kürzer als fünf Jahre bestand (bei betrieblicher Altersvorsorge), oder bei der Wahl des Rentensplittings. Auch nach einer Scheidung gibt es meist keinen Anspruch, es sei denn, es liegen spezielle Voraussetzungen vor, wie Unterhalt im letzten Ehejahr. 

Hat eine Ehefrau Anspruch auf Rente des Mannes?

Ja, eine Ehefrau hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) des Mannes, die in den ersten drei Monaten nach dem Tod in voller Höhe gezahlt wird und danach meist 55 % (oder 60 % unter alten Bedingungen) der ursprünglichen Rente beträgt, wobei Einkommen angerechnet werden kann. Wichtige Voraussetzungen sind die Ehe zum Todeszeitpunkt, eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen (5 Jahre oder Rentenbezug) und oft eine Mindestdauer der Ehe (1 Jahr), es sei denn, es liegt ein Unfall vor.
 

Wie viel Witwenrente bekommt ein Mann, wenn die Frau stirbt?

Wenn die Ehefrau stirbt, erhält der Mann eine Witwerrente, die entweder eine „kleine“ (25 % der Rente des Verstorbenen) oder eine „große“ (55 % oder 60 %) ist, abhängig von Alter, Erwerbsfähigkeit und Kindererziehung des Mannes, wobei in den ersten drei Monaten das volle Sterbevierteljahr gezahlt wird und danach eigenes Einkommen angerechnet werden kann. Die Höhe hängt stark vom Rentenanspruch der verstorbenen Frau ab, aber im Durchschnitt sind es oft 40 bis 75 % weniger als die Originalrente, mit konkreten Werten um die 400-500 Euro für Witwer. 

Was bekomme ich von der Rente meines Mannes, wenn er stirbt?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Wie berechnet man die Witwenrente, wenn man eine eigene Rente hat?

Bei eigener Pension wird die Witwenrente gekürzt, indem zuerst der Brutto-Pensionsbetrag um pauschal 14 % (für Neurentner ab 2011) in eine Netto-Pension umgerechnet wird, dann der Freibetrag (aktuell ca. 1.076,86 €) abgezogen wird, und schließlich 40 % des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen werden. Ihre eigene Rente bleibt davon unberührt. Bei Beamtenpensionen gelten oft ähnliche, aber spezifischere Anrechnungsregeln (z.B. 55 % der Ruhegehalts). 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt: Aktuell (Stand 2025) liegt dieser bei 1.076,86 €, plus 228,42 € pro Kind, wenn dieses Waisenrente bezieht; Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet. Es kommt also auf das Einkommen über diesem Betrag an, nicht auf das gesamte Einkommen.