Wie viel Witwenrente bekommt man, wenn man selber Rente bezieht?

Gefragt von: Werner Rudolph
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Wenn Sie selbst Rente beziehen, wird Ihre eigene Rente (nach Abzug von Freibeträgen und pauschalen Kosten) zu 40 % auf Ihre Witwenrente angerechnet, allerdings erst nach dem sogenannten Sterbevierteljahr; in den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten Sie die volle Witwenrente, ohne Abzug. Die Höhe der Witwenrente hängt von der Rente des Verstorbenen ab (kleine Rente 25 %, große Rente 55 % bzw. 60 %) und wird durch Ihren Freibetrag und die Anrechnung reduziert, sodass Sie die Witwenrente nur noch gekürzt erhalten.

Wie hoch darf die eigene Rente sein, um noch Witwenrente zu erhalten?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Wie hoch ist die Witwenrente bei 1500 Euro Rente?

Die Höhe der Witwenrente bei 1500 € Einkommen hängt davon ab, ob dies Ihr eigenes Einkommen oder die Rente des Verstorbenen ist, wobei bei eigenem Einkommen ein Freibetrag (ca. 1.076,86 € für 2025) gilt: Übersteigt Ihr eigenes Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden 40 % des Mehrbetrags von Ihrer Rente abgezogen, sodass Sie bei 1500 € Nettoeinkommen einen Abzug von etwa 169 € hätten, was die Witwenrente mindert, aber die Rente des Verstorbenen (ca. 55 % der Originalrente) wird dadurch nicht direkt berechnet. 

Wird die Rente des Ehepartners auf meine Rente angerechnet?

Nein. Auf Ihre eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet. Es gibt lediglich Ausnahmen bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz (bei Deutschen aus Osteuropa).

Wie viel Rente bekommt die Ehefrau, wenn der Mann verstirbt?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Warum SIE so FRÜH wie möglich in Rente gehen sollten! (6 Gründe)

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Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt: Aktuell (Stand 2025) liegt dieser bei 1.076,86 €, plus 228,42 € pro Kind, wenn dieses Waisenrente bezieht; Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet. Es kommt also auf das Einkommen über diesem Betrag an, nicht auf das gesamte Einkommen. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Wird meine Altersrente auf meine Witwenrente angerechnet?

Ja, die eigene Altersrente wird auf die Witwenrente angerechnet, aber erst nach einem Freibetrag und nur zu 40 % des übersteigenden Betrags, wobei die eigene Altersrente selbst gekürzt wird. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) gibt es keine Anrechnung. Der Freibetrag für die Anrechnung liegt derzeit bei ca. 1.038 € (Stand Juli 2024). 

Wann bekomme ich 60% der Witwenrente?

Wer bekommt die 60-Prozent-Witwenrente? Zunächst muss dafür mindestens einer der folgenden Aspekte auf Sie zutreffen: Wenn das Todesjahr 2025 ist, sind Sie mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt. Zwischen 2025 und 2028 steigt das Mindestalter für die große Witwenrente jedes Jahr um 2 Monate.

Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner mit Witwenrente?

Wenn Sie eigene Rente und Witwenrente beziehen, wird Ihr Einkommen über einem Freibetrag auf die Witwenrente angerechnet: Seit Juli 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 1.076,86 € monatlich (plus 228,42 € pro Kind). Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf Ihre Witwenrente angerechnet, wobei Pauschalen für die Umrechnung von Brutto- in Nettoeinkommen gelten. 

Was ändert sich 2025 bei der Witwenrente?

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,74 % auch für Witwen- und Witwerrenten sowie eine Anhebung des Einkommensfreibetrags auf ca. 1.077 € (plus Kinder-Zuschlag), was zu einer finanziellen Entlastung führt, wobei der bisher separate Rentenzuschlag ab Dezember 2025 in die reguläre Rente integriert wird und sich erst ab Juli 2026 auf die Anrechnung auswirkt. Wichtig ist auch die Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente. 

Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenpension zu bekommen?

Für eine Witwenpension muss man in Deutschland meist mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, es sei denn, der Tod war unvorhersehbar (z.B. durch Unfall) oder es gibt andere Gründe gegen eine sogenannte Versorgungsehe (z.B. gemeinsame Kinder). Österreich hat komplexere Regeln abhängig vom Altersunterschied: Bis 20 Jahre Altersunterschied sind 3 Jahre Ehe nötig, bei über 25 Jahren sind es 10 Jahre für eine unbefristete Pension, es sei denn, ein Kind wurde geboren, dann reichen oft 10 Jahre. 

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Wie viel von der Rente meines Mannes steht mir zu?

Wenn Ihr Ehepartner vor 2002 einen Anspruch auf eine zusätzliche staatliche Rente (auch SERPS genannt) erworben hat, können Sie mindestens 50 % dieses Betrags erben . Je nach Geburtsdatum Ihres Ehepartners kann dieser Prozentsatz jedoch bis zu 100 % betragen. Eine Tabelle mit Daten und Prozentsätzen finden Sie unter: Zusätzliche staatliche Rente ...

Wie hoch darf die eigene Rente sein, um Witwenrente zu erhalten?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Wie hoch ist die Witwenrente bei 1500 Euro?

Die Höhe der Witwenrente bei 1500 € Einkommen hängt davon ab, ob dies Ihr eigenes Einkommen oder die Rente des Verstorbenen ist, wobei bei eigenem Einkommen ein Freibetrag (ca. 1.076,86 € für 2025) gilt: Übersteigt Ihr eigenes Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden 40 % des Mehrbetrags von Ihrer Rente abgezogen, sodass Sie bei 1500 € Nettoeinkommen einen Abzug von etwa 169 € hätten, was die Witwenrente mindert, aber die Rente des Verstorbenen (ca. 55 % der Originalrente) wird dadurch nicht direkt berechnet. 

Erhält eine Witwe die Altersrente ihres verstorbenen Mannes?

Die Hinterbliebenenrente ist eine steuerfreie monatliche Leistung für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner mit geringem Einkommen. Beide Leistungen werden bis zum 65. Lebensjahr bezogen. Danach wird sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, durch die gesetzliche Altersrente ersetzt.

Hat ein Ehemann Anspruch auf die Rente seiner verstorbenen Frau?

Ja, ein Witwer hat in Deutschland in der Regel Anspruch auf eine Witwerrente (eine Form der Hinterbliebenenrente) von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn seine verstorbene Frau rentenversichert war und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind; es gibt eine kleine und eine große Witwerrente, die auf Antrag gezahlt wird und die wirtschaftliche Existenz sichern soll. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem die Ehedauer, die Rentenversicherungsbeiträge des Verstorbenen (Wartezeit) und dass der Witwer bestimmte Bedingungen erfüllt, wie z.B. Alter oder Kindererziehung. 

Wie wird die Witwenrente und die eigene Rente besteuert?

Witwenrente und eigene Rente werden zusammen als Einkommen betrachtet und sind grundsätzlich steuerpflichtig, wobei ein Teil steuerfrei bleibt (Rentenfreibetrag, steigt jährlich), bis die gesamte Rente steuerpflichtig wird (ca. 2040). Das eigene Einkommen (Rente, Gehalt) wird oberhalb eines bestimmten Freibetrags (aktuell ca. 1.077 € monatlich) zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt, aber nicht zu einer Doppelbesteuerung. Für die Steuererklärung kommen beide Renten in die Anlage R, und der persönliche Grundfreibetrag (2025 ca. 12.096 € für Alleinstehende) schützt einen Teil des Gesamteinkommens vor Steuern.
 

Wie lange bin ich steuerfrei nach dem Tod des Partners?

Steuererklärung für Verstorbene: Gesetze im Überblick

25 EStG – Veranlagung zur Einkommensteuer: Die Einkommensteuerpflicht des Verstorbenen bleibt bis zum Todestag bestehen. Die Steuererklärung ist bei Bestehen einer Abgabepflicht für das Jahr des Todes noch von den Erben einzureichen.

Wer bekommt noch 60% Witwenrente?

Die 60-Prozent-Witwenrente gibt es nur noch für Fälle, in denen das "alte Recht" gilt: Sie müssen vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben UND mindestens einer der Ehepartner (auch der Verstorbene) vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde; unter diesen Bedingungen greift das großzügigere alte System, während neuere Ehen meist nur 55 % der Rente erhalten, zuzüglich Kinderzuschlägen. 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Wird meine Witwenrente auf meine Altersrente angerechnet?

Ja, die eigene Altersrente wird auf die Witwenrente angerechnet, aber erst nach einem Freibetrag und nur zu 40 % des übersteigenden Betrags, wobei die eigene Altersrente selbst gekürzt wird. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) gibt es keine Anrechnung. Der Freibetrag für die Anrechnung liegt derzeit bei ca. 1.038 € (Stand Juli 2024).