Wie werden Berücksichtigungszeiten berechnet?

Gefragt von: Klaus-Peter Christ
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Als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung zählt die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder unter 10 Jahren endet die Berücksichtigungszeit 10 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes. Grundsätzlich werden die Zeiten der leiblichen Mutter zugeordnet.

Wie werden die Berücksichtigungszeiten angerechnet?

Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.

Wie berechnet man die Kinderberücksichtigungszeiten?

Kinderberücksichtigungszeiten mit Pflichtbeiträgen

Für ein (volles) Jahr werden damit die Entgeltpunkte maximal um (0,0278 x 12 Monate) 0,3336 Entgeltpunkte erhöht. Das heißt, dass bei einem Zusammentreffen von Pflichtbeiträgen mit einer Kinderberücksichtigungszeit zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt werden.

Was heißt Beitragszeit wegen gleichzeitiger Berücksichtigungszeiten?

Es handelt sich dabei weder um eine Pflichtbeitragszeit noch um freiwillige Beiträge. Die Beiträge können aber auf die Wartezeiten, die Sie für einen Rentenanspruch erfüllen müssen, angerechnet werden. Zudem werden Ihnen für die Beitragszeiten Entgeltpunkte gutgeschrieben, die in die Rentenberechnung einfließen.

Wann werden Kinderberücksichtigungszeiten nicht angerechnet?

Die Kindererziehungszeit im Sinne der Rentenversicherung endet, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Die Zeit danach bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes wird als "Kinderberücksichtigungszeit" gewertet. Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus.

Kinderberücksichtigungszeiten - der Booster für die Rente

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Werden Kinderberücksichtigungszeiten automatisch angerechnet?

Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!

Wie werden die Kinderberücksichtigungszeiten bei der Grundrente angerechnet?

Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungszeiten. Bei der Berechnung einer gesetzlichen Rente erhalten Versicherte, die Kinder erzogen haben, für die Kindererziehungszeit Entgeltpunkte gutgeschrieben. Neben der Kindererziehungszeit gibt es als weitere rentenrechtliche Zeit noch die Kinderberücksichtigungszeit.

Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten?

Über die Kindererziehungszeit hinausgehende Zeiten der Erziehung bis zum 10. Geburtstag eines Kindes sind sog Berücksichtigungszeiten. Damit die Zeiten der Kindererziehung dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, ist ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger erforderlich.

Sind Berücksichtigungszeiten Pflichtbeitragszeiten?

Grundsätzliche Regelung! Im § 57 SGB VI ist geregelt, wer Anspruch auf Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes hat! Wer ein Kind in Deutschland erzieht bekommt neben den Pflichtbeitragszeiten aus Kindererziehung auch Berücksichtigungszeiten für die Erziehungszeit anerkannt.

Wann beantrage ich Kinderberücksichtigungszeiten?

Sie können Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten beantragen, wenn Sie ein Kind in der Bundesrepublik Deutschland erzogen haben. Auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern können Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragen.

Werden Berücksichtigungszeiten auf die Wartezeit angerechnet?

Auswirkungen auf Wartezeiten

Berücksichtigungszeiten zählen für die meisten Wartezeiten dazu, unter anderem bei den Wartezeiten von 35 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) und von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Sie zählen nicht bei der allgemeinen Wartezeit.

Wie viel Rentenjahre werden für ein Kind angerechnet?

Für Geburten bis 1991 werden als Zeiten der Erziehung 2,5 Jahre und für Geburten ab 1992 drei Jahre für die Rente angerechnet.

Wie zählen 2 Kinder bei der Rente?

Seit der jüngsten Reform (Mütterrente II) gilt: Für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten Erziehende bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf ihr Rentenkonto angerechnet. Als Verdienst wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen. Entsprechend gibt es bis zu 2,5 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto.

Werden Berücksichtigungszeiten bei der Grundrente angerechnet?

Wie werden Zeiten der Kindererziehung bei der Grundrente angerechnet? Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

Wer bekommt Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung?

Der Elternteil, welcher das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür.

Was ist keine anrechnungszeit?

Die Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschutz und Arbeitslosigkeit sind in der Regel nur dann anrechenbar, wenn durch sie eine versicherte Tätigkeit unterbrochen wird. Eine Ausnahme gilt, wenn die Zeiten zwischen Ihrem 17. und 25. Geburtstag liegen.

Ist in der Rente schon die Mütterrente mit eingerechnet?

Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet

Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer - im Jahr 2014 - um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach?

Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererzie hungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.

Wie werden Kindererziehungszeiten auf die Rente mit 63 angerechnet?

Für die Regelaltersrente muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt sein. Durch die Mütterrente soll ab 1. Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit (= Beitragszeit) angerechnet werden.

Wie viel rentenpunkte gibt es für ein Kind?

Für vor 1992 geborene Kinder erhalten Sie seit dem 1. Januar 2019 pro Kind 2,5 Rentenpunkte. Für Eltern von nach dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern entfällt die Mütterrente – sie bekommen stattdessen automatisch bis zu drei Rentenpunkte.

Kann man auch noch nachträglich Kindererziehungszeiten geltend machen wenn man schon Rente bezieht?

Kindererziehungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auf die gesetzliche Rente angerechnet werden. Allerdings müssen Eltern aktiv werden, denn die Anrechnung ist nur auf Antrag möglich. Eine Anrechnung kann auch nachträglich gestellt werden.

Wem werden Kindererziehungszeiten angerechnet?

Grundsätzlich erhält derjenige Elternteil die Kindererziehungszeit angerechnet, der das Kind überwiegend erzieht. Verdient die Mutter gut und arbeitet kurz nach der Geburt wieder, wird sie nicht von den vollen Rentenansprüchen der Kindererziehungszeit profitieren.

Werden Ausbildungszeiten bei der Grundrente berücksichtigt?

Nachgewiesene betriebliche Ausbildungszeiten (nicht jedoch: Schul- und Studienzeiten) werden bei der Rentenberechnung in der Regel höherbewertet – und zwar auf maximal 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in jeweiligen Jahr. Höhergewertet werden maximal drei Ausbildungsjahre.

Wie beantrage ich Kindererziehungszeiten für die Rente?

Die Anerkennung der Kindererziehungszeit muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800. Das ist eine reine Formsache, wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann.

Was bringt der Antrag V0800?

Damit die Rentenversicherung Kindererziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kindererziehungszeit beantragen. Das Formular dafür heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden (). Eltern könnten sich mit dem Antrag theoretisch bis zur Rente Zeit lassen.