Wie werden Erziehungszeiten angerechnet?
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Wie werden die Erziehungsjahre angerechnet?
Dort steht in § 56: „Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren“. Das bedeutet, dass Mütter für jedes Kind, das sie derzeit zur Welt bringen, von der gesetzlichen Rentenversicherung drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet bekommen.
Werden die Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet?
Im Gegensatz zu den Arbeitszeiten werden Kindererziehungszeiten nicht automatisch erfasst.
Wie wirken sich Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung auf die Rente aus?
Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente aktuell um 34,19 Euro (West) bzw. um 33,47 Euro (Ost).
Wie zählen 2 Kinder bei der Rente?
Seit der jüngsten Reform (Mütterrente II) gilt: Für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten Erziehende bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf ihr Rentenkonto angerechnet. Als Verdienst wird der deutsche Durchschnittsverdienst angenommen. Entsprechend gibt es bis zu 2,5 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto.
Kindererziehungszeiten
Wie viel Rentenjahre bekomme ich pro Kind?
Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
Wer meldet die Elternzeit an die Rentenversicherung?
1 Experten-Antwort. Die Rentenversicherungsträger erhalten von den Meldeämtern eine Information über die Geburt eines Kindes. Daraufhin erhalten die Eltern ein Informationsschreiben über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten und deren mögliche Aufteilung unter den Eltern.
Was bedeutet 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?
Was sind Kinderberücksichtigungszeiten? Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung?
Die Berücksichtigungszeit beginnt mit dem Geburtstag des ersten (ältesten) Kindes und endet am Tag vor dem 10. Geburtstag des letzten (jüngsten) Kindes. Anders als bei der Kindererziehungszeit gibt es hier keine Verlängerung für gleichzeitig vorliegende Zeiten. Insgesamt werden 9 Jahre Kinderziehungszeiten angerechnet.
Wann muss ich den Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen?
Kindererziehungszeiten werden nur anerkannt, wenn dies be- antragt wird. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenver- sicherung stellen. Der Antrag kann bereits nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Wann werden Kindererziehungszeiten anerkannt?
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden bis zu 36 Monate als Kindererziehungszeiten anerkannt. Das entspricht drei Entgeltpunkten (Rentenpunkten). Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, bekommen Mütter oder Väter bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Warum muss ich Kindererziehungszeiten beantragen?
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.
Was bringt der Antrag V0800?
Damit die Rentenversicherung Kindererziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kindererziehungszeit beantragen. Das Formular dafür heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden (). Eltern könnten sich mit dem Antrag theoretisch bis zur Rente Zeit lassen.
Wie viel rentenpunkte gibt es für Kindererziehungszeiten?
Für jeden Kalendermonat Kindererziehungszeiten gibt es einen Entgeltpunkt von 0,0833. Für ein Jahr sind es somit = 12 Monate x 0,0833 = 0,9996 Entgeltpunkte = 1,0000 EP. Für drei Jahre sind es 36 Monate x 0,0833 = 2,9988 = 3,0 EP.
Kann man Kindererziehungszeiten teilen?
Die Kindererziehungszeit wird immer nur einem Elternteil gegeben. In aller Regel der Mutter, wenn man nichts anderes bestimmt. Es können sich auch beide Eltern die Kindererziehungszeit teilen.
Kann man Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen?
Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert.
Wann werden Kinderberücksichtigungszeiten nicht angerechnet?
Die Kindererziehungszeit im Sinne der Rentenversicherung endet, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Die Zeit danach bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes wird als "Kinderberücksichtigungszeit" gewertet. Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus.
Wie beantrage ich Kindererziehungszeiten für die Rente?
Eltern müssen ihre Rente für die Kindererziehungszeit beantragen, damit diese berücksichtigt wird. Das entsprechende Formular dazu heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Eltern können sich dazu zwar theoretisch bis zur Rente Zeit lassen.
Wie beantrage ich Kinderberücksichtigungszeiten?
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Was ist mit erziehungszeiten gemeint?
Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren (§ 56 I SGB VI). Sie werden bei dem Elternteil berücksichtigt, dem die Erziehungszeit zuzuordnen ist, wenn die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht (§ 56 Abs.
Kann man früher in Rente gehen wenn man Kinder hat?
Die Rentenversicherung berücksichtigt die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrechtliche Zeit. Das kann helfen, Voraussetzungen für bestimmte Renten zu erfüllen – so müssen Versicherte etwa 35 Versicherungsjahre nachweisen, um früher in Rente gehen zu können.
Was zählt zu den anrechnungszeiten?
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Wie viele rentenpunkte verliere ich durch Elternzeit?
So viel Rente gibt es für Kindererziehungszeiten
Entscheidend für die Berechnung der Rentenhöhe sind die sogenannten Entgeltpunkte. Für die Kindererziehungszeiten gilt: 1 Monat Kindererziehungszeit entspricht 0,0833 Entgeltpunkte. 1 Jahr Kindererziehungszeit macht dann 0,0833 x 12 Monate = 1 Entgeltpunkt.
Hat Elternzeit Auswirkung auf Rente?
Auswirkungen der Kindererziehungszeit auf Ihre Rente
Der erziehende Elternteil bekommt für jeden Monat Kindererziehungszeit 0,083 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit führt also zu einem Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener erreicht - nämlich etwa 1 Entgeltpunkt pro Jahr.
Wird Elternzeit bei der Rente berücksichtigt?
Üben Sie in Ihrer Elternzeit einen Minijob aus, besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Von Ihrem Einkommen werden 3,6 % direkt an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Der Arbeitgeber übernimmt den gleichen Anteil.