Wie wird das Einkommen bei der Witwenpension angerechnet?
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Bei der Witwenpension wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 % angerechnet: Vom bereinigten Nettoeinkommen wird zuerst ein Freibetrag abgezogen (derzeit ca. 1.077 €/Monat, Stand Juli 2025), und von der verbleibenden Differenz werden 40 % von der Witwenrente abgezogen, um Kürzungen zu vermeiden; es werden also nur 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet. Es gelten pauschale Abzüge (oft 40 %) vom Brutto für Steuern und Sozialabgaben, um das Nettoeinkommen zu ermitteln, wobei sich der Freibetrag jährlich ändert.
Wird eigenes Einkommen auf Witwenpension angerechnet?
Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?
Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, eigener Rente, Vermietung) einen bestimmten Freibetrag übersteigt – ab Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € (ohne Kind); der darüber hinausgehende Betrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. Zusätzlich gibt es ein Sterbevierteljahr, in dem die Rente noch nicht gekürzt wird, sowie einen Kinderfreibetrag.
Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?
Auf die Witwenrente wird Einkommen bis zu einem bestimmten Freibetrag (2024/2025 ca. 1.038 €/1.077 €) nicht angerechnet; darüber hinaus wird meist nur der Überschuss zu 40 % abgezogen, wobei bestimmte Einkünfte komplett ausgenommen sind, wie z. B. Bürgergeld, Grundsicherung oder das Einkommen aus einer staatlich geförderten Riester-Rente. Auch Waisenrenten werden nicht angerechnet.
Wie wird die Witwenpension eines Beamten gekürzt?
Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.
Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?
Damit Ihre Witwenrente nicht gekürzt wird, darf Ihr Nettoeinkommen (inkl. eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigen, der jährlich angepasst wird und ab dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt, zuzüglich 228,42 € pro Kind (Stand Juli 2025). Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall ("Sterbevierteljahr") gibt es jedoch keine Anrechnung.
Wie berechne ich meine Witwenpension?
Das berechnet sich wie folgt: Vom Bruttogehalt des Hinterbliebenen zieht die Deutsche Rentenversicherung pauschal 40 Prozent und davon den Einkommensfreibetrag ab. Von diesem Betrag werden 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Was darf ich verdienen, damit meine Witwenrente nicht gekürzt wird?
Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 1.076,86 € (Nettoeinkommen), bis zu diesem Betrag wird die Rente nicht gekürzt. Überschreitet das eigene Einkommen diesen Betrag, werden 40 % des Mehrbetrags von der Witwenrente abgezogen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 228,42 €.
Wie hoch ist die Witwenrente bei Pensionären?
Die Höhe des Witwen-/Witwergelds beträgt 55 Prozent (früher noch 60 Prozent) des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente jetzt gekürzt?
Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der seit Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt (plus 228,42 € pro Kind), wobei 40 % des Einkommens, das diesen Betrag übersteigt, von der Rente abgezogen wird. Diese Anrechnung beginnt nach dem sogenannten Sterbevierteljahr, also nach den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners, in denen die volle Rente gezahlt wird.
Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?
Ergebnis: Es wird weder die Witwen-/Witwergeld noch die Rente gekürzt.
Werden Mieteinnahmen auf die Witwenpension angerechnet?
Zum Vermögen zählen nicht die angelegten beziehungsweise eingezahlten Beträge, sondern nur die daraus erwirtschafteten Erträge (also beispielsweise Sparbuchzinsen oder Mieteinnahmen). Ausnahmsweise kann auch das laufende Einkommen berücksichtigt werden, wenn es um wenigstens zehn Prozent niedriger ist.
Wie wird die Witwenpension berechnet?
Sind die Einkommen gleich hoch, so beträgt die Hinterbliebenenpension 40 Prozent der Pension der verstorbenen Person. Ist das Einkommen der hinterbliebenen Person geringer als das Einkommen der verstorbenen Person, so steigt der prozentmäßige Anspruch, höchstens jedoch bis auf 60 Prozent.
Wann wird die Witwenpension gekürzt?
Wie schon erwähnt, wird Ihre Witwenrente um einen Abschlag gekürzt, wenn Ihr/e Ehepartner/in vor dem 65. Geburtstag stirbt. Wie hoch der Abschlag ausfällt, ist vom Lebensalter abhängig: Beginnt die Witwenrente vor dem 62.
Wann bekommt man keine Witwenpension?
Keine Witwenpension/Witwerpension erhalten Personen, deren Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (wie Pension, Kranken- oder Wochengeld, Arbeitslosengeld) das Doppelte der Höchstbeitragsgrundlage des Jahres 2012 überschreitet (monatlich 8.460 Euro).
Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?
Ja, gesetzliche Renten werden in der Regel auf die Beamtenpension angerechnet, wenn die Summe aus beiden eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet, die sich nach der Besoldung richtet (meist 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge), um eine Überversorgung zu vermeiden, wobei es Ausnahmen gibt, wie z.B. Renten aus privater Vorsorge oder bestimmte Freiwilligkeitsbeiträge. Die Anrechnung erfolgt nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und kann zu einer Kürzung der Pension führen, wenn die Grenze überschritten wird.
Wer bekommt noch 60% Witwenpension?
60 Prozent Witwen-/Witwerpension (Witwengeld) bekommen Hinterbliebene, die unter das „alte Recht“ fallen: Die Ehe muss vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sein, und mindestens eine Person (der Verstorbene oder der Hinterbliebene) muss vor dem 2. Januar 1962 geboren sein. Ansonsten gibt es 55 Prozent (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Alter über 46/47 Jahre oder Kindererziehung) erfüllt sind, oder 25 Prozent (kleine Witwenrente).
Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?
Mindestdauer der Ehe für eine unbefristete Witwen*Witwerpension: 3 Jahre bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre. 5 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 20 bis zu 25 Jahre. 10 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren.
Wie berechnet sich die Witwenrente bei Beamten?
Witwen-/Witwergeld
erhalten Sie gemäß § 23 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) Witwen- beziehungsweise Witwergeld in Höhe von 55 Prozent des Ruhegehalts der verstorbenen Person.
Welches Einkommen wird bei der Witwenrente berücksichtigt?
Auf die Witwenrente werden grundsätzlich fast alle eigenen Einkommensarten angerechnet, die einen bestimmten Freibetrag (ca. 1.077 € für 2025, Stand Juli) übersteigen, darunter Arbeitsentgelt, Renten (eigene Altersrente, Erwerbsminderungsrente, etc.), Krankengeld, Lohnersatzleistungen und Gewinne aus selbständiger Tätigkeit; nur ein Teil (40 %) des Nettoeinkommens über dem Freibetrag wird gekürzt, wobei eigene Renten (gesetzlich) mit einem geringeren Prozentsatz (ca. 14 %) angerechnet werden.
Wird ein 520 Euro Job auf Witwenrente angerechnet?
"Haben Sie ausschließlich Einkommen aus einem 520-Euro-Job, würde die Witwenrente nicht gekürzt werden, da der Freibetrag nicht überschritten wird." Lesen Sie hier, wann Sie überhaupt Anspruch auf die Witwenrente haben.
Wie wird die Witwenrente auf meine Pension angerechnet?
Die eigene Pension wird nicht gekürzt. Bei der Witwenrente gibt es die Abzüge. Ihr Pensionsbetrag der über etwa 800€ liegt wird miit 40% auf die Rente angerechnet. Also dieser 40%Betrag wird von der zustehenden Witwenrente abgezogen und den Rest gibt es dann als Witwenrente.
Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?
Witwenpension und eigene Rente: Das Wichtigste in Kürze
Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen, beträgt die Witwenpension 60 Prozent des Ruhegehalts des oder der Verstorbenen. Ansonsten 55 Prozent. Bezieht der oder die Hinterbliebene eine gesetzliche Rente, bleibt die Witwenpension in voller Höhe bestehen.
Wird die Witwenpension vom Brutto oder Netto berechnet?
Der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Hinterbliebenenrente steigt zum 1. Juli von 1.038,05 Euro auf 1.076,86 Euro monatlich. Auch dieser Wert gilt bundeseinheitlich. Der Teil der anzurechnenden Nettoeinkünfte, der darüber liegt, wird zu 40% mit der Hinterbliebenenrente verrechnet.
Wie viel Prozent der Pension bekommt eine Beamtenwitwe?
Die exakte Höhe der Beamtenpension richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit. Pro Jahr erhöht sich die Pension um rund 1,79 Prozent. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird ab einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht. Reicht die Pension im Alter nicht aus, können Beamte die Grundsicherung beantragen.