Wie wird die Aufwandsentschädigung ausgezahlt?

Gefragt von: Juliane Schubert
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Die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung erfolgt meist als pauschale Zahlung (z.B. monatlich oder jährlich) per Überweisung oder Barzahlung, oft ohne Einzelnachweise bis zu steuerfreien Grenzen (Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale), oder durch Erstattung tatsächlicher Kosten gegen Belege wie Fahrtenbücher oder Quittungen. Die genaue Methode hängt von der Organisation und Art der Tätigkeit ab und wird meist vertraglich geregelt, wobei eine Dokumentation der Zahlungen wichtig ist, so die Staffomatic Webseite.

Wann wird die Aufwandsentschädigung ausgezahlt?

Eine Aufwandsentschädigung erhält man für nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen oder öffentlichen Bereichen (z.B. Sportverein, Feuerwehr, Pflege), wenn die Tätigkeit meist unter einem Drittel einer Vollzeitstelle liegt und die Auszahlung steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen (Ehrenamtspauschale: 840 €/Jahr; Übungsleiterpauschale: bis zu 3.000 €/Jahr für bestimmte Tätigkeiten) erfolgt. Auch Betreuern (amtlich bestellt) oder bei tarifvertraglichen Ansprüchen (z.B. Auslöse im Baugewerbe) kann es eine Aufwandsentschädigung geben, die jedoch oft andere Regeln hat. 

Wie wird die Ehrenamtspauschale ausgezahlt?

Die Ehrenamtspauschale (bis 840 €/Jahr) wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss vom Verein beschlossen und direkt an den Ehrenamtlichen (z. B. monatlich 70 €) ausgezahlt werden, wobei die Auszahlung transparent dokumentiert werden muss, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt und erst Beträge über 840 € steuerpflichtig werden. Die Auszahlung erfolgt als Aufwandsentschädigung, nicht als Lohn, und muss im Rahmen der steuerlichen Freibeträge liegen. 

Wann wird die Aufwandspauschale ausgezahlt?

Die Aufwandspauschale wird jährlich rückwirkend gezahlt, erstmals ein Jahr nach der Betreuer- bestellung. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gegenüber der betreuten Person oder dem Betreuungsgericht geltend gemacht wird.

Wie wird die Aufwandsentschädigung besteuert?

Aufwandsentschädigungen gelten als Einkünfte und sind daher grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Für das Ehrenamt gelten allerdings Freibeträge. Nur wenn diese überschritten werden, muss der Mehrbetrag versteuert werden.

KEINE Steuern: Diese Einkünfte sind steuerfrei!

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Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Gibt es eine Höchstgrenze für die Aufwandsentschädigung? Ja. Steuerfrei sind bis zu 840 Euro pro Jahr (Ehrenamtspauschale) bzw. bis zu 3.000 Euro pro Jahr (Übungsleiterpauschale).

Wo wird die Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung eingetragen?

Arbeitnehmer:in: Deine Aufwandsentschädigung für dein ehrenamtliches Engagement bis höchstens 960 Euro trägst du in Anlage N in Zeile 22 ein. Übersteigen deine Einnahmen den Ehrenamtsfreibetrag, wird die Differenz als Arbeitslohn in Zeile 21 der Anlage N eingetragen.

Wie hoch ist eine Aufwandsentschädigung pro Stunde?

Die Höhe der Aufwandsentschädigung pro Stunde variiert stark je nach Tätigkeit und liegt oft unter dem Mindestlohn, da sie steuerfrei ist: Bei der Ehrenamtspauschale (840 €/Jahr) sind es rechnerisch oft 5-10 €/Stunde, bei der Übungsleiterpauschale (3.000 €/Jahr für Trainer, Betreuer) können es höhere Sätze sein, und bei öffentlichen Ämtern (Schöffe, Wahlhelfer) sind es auch oft 10-15 €/Stunde, wobei der Satz je nach Einsatz und Regelung festgelegt wird, z.B. bis zu 11 € bei Nachbarschaftshilfe oder bis zu 60 €/Stunde für Übungsleiter, wenn der Verein es so festlegt. 

Wer zahlt die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer?

die Vergütung (§ 1876 BGB) durch die betreute Person zu zahlen ist. Nur in dem Falle, in dem die betreute Person mittellos im Sinne der § 1880 und § 1879 BGB sein sollte, ist eine Zahlung der Aufwandspauschale aus der Staatskasse (also aus dem Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes) vorgesehen.

Wie wird ehrenamtliche Tätigkeit versteuert?

Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür Geld erhält, hat Anspruch auf den sogenannten Ehrenamtsfreibetrag. Aktuell beträgt er 840 Euro pro Jahr. Auch wenn Sie mehrere Ehrenämter ausüben, gibt es diesen bestimmten Freibetrag nur einmal jährlich.

Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung zählt zu den Einkünften und ist somit vom Prinzip her steuerpflichtig. Im Rahmen des Ehrenamtes gibt es jedoch Freibeträge (Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale), die steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind.

Kann die Ehrenamtspauschale rückwirkend ausgezahlt werden?

Ja, die Ehrenamtspauschale (aktuell 840 €/Jahr) kann rückwirkend geltend gemacht werden, solange die Tätigkeit im betreffenden Jahr stattfand, sie wird in der Steuererklärung für das Vorjahr erklärt und muss innerhalb der gesetzlichen Frist (normalerweise bis 31. Juli des Folgejahres) angemeldet werden, oft durch eine sogenannte Rückspende (Honorar wird gezahlt und sofort gespendet) oder direkte Geltendmachung des Freibetrags. Wichtig: Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein und Sie müssen einen Nachweis haben.
 

Wie hoch ist der steuerfreie Betrag für die Aufwandsentschädigung im Jahr 2025?

Fazit: Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt 2025

Mit der Ehrenamtspauschale sind bis zu 840 Euro steuerfrei. Die Übungsleiterpauschale ermöglicht bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Beide Pauschalen können kombiniert werden, wenn unterschiedliche Tätigkeiten vorliegen.

Wann wird die Ehrenamtspauschale ausgezahlt?

Die Ehrenamtspauschale wird nicht zu einem festen Datum ausgezahlt, sondern rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr, wenn der Verein (z.B. Sportverein, Feuerwehr, gemeinnützige Organisation) einen Vorstandsbeschluss oder eine Satzungsregelung hat, die diesen Anspruch festlegt, und die Zahlung auch tatsächlich vorgenommen wird, oft im Rahmen der Steuererklärung, um die 840 Euro steuerfrei geltend zu machen. Sie können den Betrag flexibel erhalten, auch wenn die Tätigkeit nur saisonal war, wichtig ist die Dokumentation der ehrenamtlichen Arbeit. 

Wie hoch ist der Aufwendungsersatz?

Die Aufwandspauschale gemäß § 1878 BGB beträgt zurzeit 425,00 € pro Jahr.

Wie wird das Ehrenamt bezahlt?

Ehrenamtliche Vergütung in Deutschland läuft meist über die steuerfreie Ehrenamtspauschale (aktuell 840 €/Jahr, ab 2026 bis zu 960 €) oder die höhere Übungsleiterpauschale (3.000 €/Jahr) für spezielle Tätigkeiten, wodurch Aufwandsentschädigungen bis zu diesen Grenzen steuer- und abgabenfrei gezahlt werden können, um bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Wichtig ist, dass die Zahlung eine Aufwandsentschädigung ist und nicht als reguläres Gehalt gilt; bei Überschreitung der Freibeträge wird der Mehrbetrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. 

Wer kann eine Ehrenamtspauschale auszahlen?

Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, kann dafür bis zu € 840 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Das bedeutet, dass weder der Verein noch der Ehrenamtliche Steuern oder sonstige Abgaben bezahlen müssen. Die Ehrenamtspauschale kann an jede Person, also auch Nicht-Mitglieder, bezahlt werden.

Kann ein Betreuer über das Geld des Betreuten frei verfügen?

Kontrolliert werden vor allem Entscheidungen um die Finanzen, denn der Betreuer kann ja relativ frei über das Geld des Betreuten verfügen. Berufsbetreuer müssen deshalb jeden Cent ganz genau abrechnen.

Wann kann ich die Aufwandsentschädigung erhalten?

Die Auszahlungsdauer für Aufwandsentschädigungen variiert stark je nach Art (z.B. Pflege, Ehrenamt, Betreuung) und Institution, oft sind es einige Wochen nach Einreichung oder Abrechnungsschluss (z.B. bis zum 15. des Folgemonats bei der TK). Bei Betreuungsfällen erfolgt die Pauschale oft jährlich rückwirkend nach Antragstellung bis zu einer Ausschlussfrist (z.B. 31.03. des Folgejahres), und die Auszahlung selbst kann danach einige Zeit dauern. 

Welche Fahrtkosten werden im Ehrenamt erstattet?

Fahrtkosten im Ehrenamt werden idealerweise vom Verein steuerfrei erstattet, meist über eine Kilometerpauschale (z.B. 30 Cent/km), was unkompliziert ist. Werden sie nicht erstattet, können sie in der Steuererklärung nur begrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden, oft nur über die sogenannte Ehrenamtspauschale (bis 840 € pro Jahr steuerfrei) hinaus, wobei Nachweise nötig sind. Grundsätzlich gilt: Ehrenamtliche sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben, aber die Erstattung muss ordnungsgemäß abgewickelt werden, oft durch interne Regelungen oder Verträge. 

Wie wird die Aufwandsentschädigung berechnet?

Soweit durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt, ist die Aufwandsentschädigung bei hauptamtlich tätigen Personen in voller Höhe und bei ehrenamtlich tätigen Personen in Höhe von 1/3 der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 250 Euro monatlich steuerfrei.

Ist eine Aufwandsentschädigung ein Gehalt?

Eine Aufwandsentschädigung ist grundsätzlich kein Entgelt, sondern der Ersatz für tatsächliche Kosten, die jemand (z.B. im Ehrenamt) hatte; sie wird aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zum Entgelt, wenn sie den tatsächlichen Aufwand übersteigt oder pauschal gezahlt wird, ohne den tatsächlichen Aufwand abzudecken. Es kommt auf den Zweck der Zahlung an: Ist es Auslagenersatz, ist es oft steuerfrei; wird damit die Arbeitsleistung selbst vergütet, ist es Entgelt. 

Wie müssen Aufwandsentschädigungen versteuert werden?

Die Aufwandsentschädigungen, die Sie aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer, Vormund oder Pfleger erhalten, sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen der Übungsleiterpauschale den Freibetrag in Höhe von 3.000 Euro nicht überschreiten.

Kann ich Fahrtkosten für mein Ehrenamt steuerlich absetzen?

Dies bedeutet, dass auf die Gesamtdauer der Tätigkeit gesehen ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielt werden muss. Werden ehrenamtliche Tätigkeiten . wie häufig . unentgeltlich ausgeübt, können die hierbei entstehenden Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Wohin bucht man Aufwandsentschädigung?

Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aufwandsentschädigungen für eine Mietwohnung, handelt es sich um Barlohn, welcher im Regelfall steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Die Buchung der Aufwandsentschädigung erfolgt auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).