Wie wird die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage versteuert?
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Früher mussten Betreiber ihre Einnahmen aus einer PV-Anlage versteuern. Das betraf sowohl die Einspeisevergütung als auch den selbst genutzten Strom. Seit dem 1. Januar 2022 sind kleinere Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit.
Wie muss die Einspeisevergütung versteuert werden?
Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?
Der Nettobetrag errechnet sich aus der Differenz der Vergütung (–6.178,95 EUR) minus dem Messstellenbetrieb (67,18 EUR) und minus der EEG-Umlage (891,70 EUR). Hier werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen an Sie summiert dargestellt. Diese werden vom Bruttobetrag der Vergütung abgezogen.
Ist die Einspeisevergütung brutto oder netto?
Ist die Einspeisevergütung brutto oder netto? Die Einspeisevergütung wird brutto ausgezahlt. Ob Sie diesen Betrag noch versteuern müssen, hängt von der Größe der Anlage ab. Seit 2023 gilt de facto, dass Anlagen in der Größe bis 30 kWp steuerfrei sind.
Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?
Nein, eine allgemeine „rückwirkende Einspeisevergütung“ für bereits erzeugten Strom gibt es in der Regel nicht; die Vergütung startet mit der offiziellen Inbetriebnahme und Anmeldung Ihrer PV-Anlage. Es gibt jedoch eine rückwirkende Steuerbefreiung für Einnahmen aus Kleinanlagen (bis 30 kWp) für das Jahr 2022 (und danach), was bedeutet, dass diese Einnahmen steuerfrei sind, wenn die Anlage bis zum 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurde. Für eine korrekte Anmeldung und um Strafzahlungen (sogenannte Sanktionen) zu vermeiden, sollten Sie Ihre Anlage immer fristgerecht im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren, was auch eine rückwirkende Reduzierung möglicher Strafen ermöglicht.
PV-Anlage Steuern 2025 für Privat & Gewerbe (WICHTIG!)
Was tun nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Nach Ende der Photovoltaik Einspeisevergütung nach 20 Jahren stehen Betreiber vor Entscheidungen. Eine Möglichkeit ist, weiterhin Solarstrom ins Netz einzuspeisen, allerdings fällt die Vergütung für PV-Strom nach 20 Jahren geringer aus.
Wie wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt meist in monatlichen Abschlagszahlungen durch den zuständigen Netzbetreiber, frühestens ab März des Folgejahres nach Inbetriebnahme, wobei die Beträge jährlich anhand der tatsächlichen Einspeisung verrechnet werden (Jahresabrechnung). Sie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt, wobei die Sätze halbjährlich sinken und die Höhe je nach Anlagengröße und Einspeiseart (Teil- oder Volleinspeisung) variiert. Nach der Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber beginnt die Auszahlung.
Kann man eine PV-Anlage von der Steuer absetzen?
Arbeitskosten, die Ihnen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen einer Photovoltaikanlage im eigenen Haushalt entstehen, können Sie bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Was ändert sich bei der Einspeisevergütung 2026?
Alle Anlagen, die ab dem 01. Januar 2026 in Betrieb gehen, erhalten ab der ersten Viertelstunde mit negativen Preisen an der Strombörse keine EEG-Förderung mehr. Das gilt sowohl für die Marktprämie als auch die feste Einspeisevergütung.
Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 nicht mehr notwendig?
Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.
Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?
Anlagenbesitzer erhalten die Einspeisevergütung für die Einspeisung von überschüssigem selbst produziertem Solarstrom in das öffentliche Netz. Die Pflicht zur Abnahme des Stroms und die Höhe der Einspeisevergütung sind durch das EEG geregelt. Aktuell beträgt die Vergütung für Überschusseinspeisung 7,86 Cent/kWh.
Wann wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt?
Wenn an sonnigen Tagen zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zeitweise zu negativen Spotmarktpreisen im Großhandel führt, erhalten Betreiber neu installierter PV-Anlagen seit Ende Februar 2025 keine Einspeisevergütung mehr.
Wann zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Solaranlage 20 Jahre lang als fester Betrag ausgezahlt.
Sind Einspeisevergütungen umsatzsteuerpflichtig?
Was die wenigsten wissen: Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung ist ein Nettowert, der Netzversorger zahlt die Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer.
Wie gebe ich Photovoltaik in die Steuererklärung ein?
Die Anschaffungskosten Ihrer PV-Anlage tragen Sie in der Anlage G (für Gewinneinkünfte) oder in der Anlage EÜR (für Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ein, abhängig davon, wie Sie Ihre Steuererklärung gestalten. In der Regel müssen Sie den Kaufpreis der Anlage in der Zeile für “Sonstige Wirtschaftsgüter” angeben.
Was zahlt die ÖMAG fürs Einspeisen 2025?
Die OeMAG (E-Control) zahlt für die Einspeisung von Photovoltaikstrom in Österreich 2025 einen monatlich angepassten Marktpreis, der stark schwankt (z.B. ca. 9,167 Cent/kWh im Oktober/November 2025, aber auch niedriger), während in Deutschland nach dem EEG 2024 feste Vergütungssätze gelten (z.B. 12,47 ct/kWh für Volleinspeisung bis 10 kWp vom 1. Aug. 2025 – 31. Jan. 2026), also: OeMAG ist Österreich (variabel), Deutschland hat feste Sätze.
Wie geht es mit der Einspeisevergütung weiter?
Weitere Kürzung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung sinkt kontinuierlich weiter. Ab Februar 2026 erhalten Sie nur noch: 7,78 Cent/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp (aktuell: 7,86 Cent) 12,35 Cent/kWh für Volleinspeisung bis 10 kWp (aktuell: 12,47 Cent)
Wie lange wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Wie lange wird die Einspeisevergütung bezahlt? Die gesetzliche Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) wird für 20 Jahre - zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs - gezahlt.
Kann die Einspeisevergütung gestrichen werden?
Vom Finanzministerium ist nun geplant, die Einspeisevergütung für neue Anlagen so schnell wie möglich ganz wegfallen zu lassen. Realistisch scheint hier ein Wegfall der Förderung ab dem Jahr 2025. Wer dann eine neue Solaranlage anschließt, erhält für den ins Netz eingespeisten Strom also keine Vergütung mehr.
Ist die Einspeisung aus einer Photovoltaikanlage steuerfrei?
Auf Einnahmen (Einspeisung bzw. Verkauf) und Entnahmen (Selbstverbrauch) aus dem Betrieb einer PV-Anlage muss keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden – und zwar rückwirkend ab 1.1.2022. Dabei ist unerheblich, wofür der erzeugte Strom verwendet wird.
Wie kann ich eine PV-Anlage im Jahr 2025 abschreiben?
Photovoltaik-Anlagen haben eine lange Lebensdauer von 30 oder sogar 40 Jahren. Die Nutzungsdauer – relevant für die AfA-Tabelle – liegt 2025 jedoch offiziell bei 20 Jahren. Das bedeutet, dass du eine PV-Anlage über 20 Jahre abschreiben kannst, pro Jahr also grundsätzlich 5 Prozent der Investitionskosten.
Sind private PV-Anlagen steuerpflichtig?
Das Wichtigste in Kürze: Der private Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wurde aus steuerlicher Sicht stark vereinfacht. Beim Kauf einer privaten Solaranlage für ein Wohnhaus wird seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr fällig. Gewinne aus einer privaten PV-Anlage sind in der Regel steuerfrei.
Was muss ich tun, um die Einspeisevergütung zu erhalten?
Neben der Registrierung beim Netzbetreiber müssen Sie Ihre Solaranlage auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Diese Registrierung ist verpflichtend und Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung.
Was passiert, wenn zu viel Strom eingespeist wird?
Abregelung und Entschädigungen
Fließt zu viel Strom ins Netz, kann es überlasten. Das führt zu Spannungsspitzen und sogar Ausfälle drohen. Damit das nicht passiert, werden PV- und Windkraftanlagen abgeregelt. Sie produzieren weniger Strom, obwohl mehr möglich wäre.
In welchem Rhythmus wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?
Seit dem 1. Februar 2024 gilt sie jedoch wieder.
Seither sinkt die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um ein Prozent – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.