Wie wird die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2025 besteuert?

Gefragt von: Jaqueline Klein
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Ab 1.1.2025 wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet, vielmehr sind die Umsätze steuerbefreit. Deshalb hat der Kleinunternehmer aus seinen Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug (dies galt auch schon bei der Alt-Regelung).

Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer im Jahr 2025 zahlen?

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer:in steuerfrei verdienen? Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Einkünfte unter diesem Betrag sind einkommensteuerfrei. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Umsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.

Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?

Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Wie hoch ist die neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Sie ist ebenfalls eine feste Grenze. Eine Umrechnung in einen Gesamtjahresumsatz entfällt. Wird die Grenze von 25.000 € im Erstjahr überschritten, kann ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Dies gilt bereits für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

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Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Neue Umsatzgrenze und Toleranzregelung

Seit Jahresbeginn gilt eine neue Umsatzgrenze von 55.000 Euro brutto pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Kleinunternehmerinnen/Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, können jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.

Ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung 2025 brutto oder netto?

Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR netto Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR, kann Kleinunternehmer*in sein (bis 2024 waren diese Grenzwerte 22.000 bzw. 50.000 EUR und es galten jeweils die Bruttobeträge).

Wie hoch ist die Toleranzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Neben der neuen Umsatzgrenze wird ab 1.1.2025 auch die Toleranzgrenze neu geregelt: Wenn die Umsatzgrenze um nicht mehr als 10 % überschritten wird, dürfen Rechnungen bis Jahresende ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Was ändert sich 2025 für Selbstständige?

Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung

Konkret gelten seit 2025 diese neuen Grenzen: Dein Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen (vorher: 22.000 Euro). Im laufenden Jahr kannst du bis zu 100.000 Euro Umsatz machen, ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren (vorher: 50.000 Euro).

Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?

Seit 2025 können Unternehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG): Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 überflüssig?

Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.

Wie hoch ist die Grenze für die Ist-Besteuerung im Jahr 2025?

Für das Kalenderjahr 2025 muss U zur Sollbesteuerung nach § 13 UStG übergehen, da der tatsächliche Gesamtumsatz im Vorjahr mehr als 800.000 € beträgt.

Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?

Grundfreibetrag steigt: Ab 2026 liegt er bei 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet: Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei – eine spürbare Entlastung für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige.

Ist die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden, wenn man erneut verzichtet?

Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn er/sie dies tut, ist er/sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Dies gilt auch unabhängig davon, dass unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wie dies hier der Fall ist.

Wie hoch ist die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen ab 2025?

Rechnungen unterhalb der Kleinbetragsgrenze

Als Kleinbetragsrechnung gelten Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.

Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2024 für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen.

Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmer-Regelung ab 2025?

Kleinunternehmer Gewinngrenze

Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).

Ist ein Kleingewerbe im Jahr 2025 steuerfrei?

U ist im Jahre 2025 Kleinunternehmer, da er die Umsatzgrenze von 25.000 EURO unterschreitet. Wichtig: Der Umsatz, der im Gründungsjahr die 25.000 Euro übersteigen lässt, führt zu einer sofortigen Beendigung der Kleinunternehmerregelung und unterliegt der Regelbesteuerung.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten?

Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Wie viel sollte man als Kleinunternehmer 2025 verdienen?

Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro). Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmerstatus erhalten, solange der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze im SVS im Jahr 2025?

Die Versicherungsgrenze im Jahr 2025 beträgt EUR 6.613,20 jährlich.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 verdiene?

Im Jahr 2021 erzielt er einen Umsatz von 38.000 Euro. Damit liegt er zwar unter der Grenze von 50.000 Euro, aber er hat bereits im Vorjahr (2020) die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten und ist damit umsatzsteuerpflichtig.

Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschritten hat?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen, die für das vorangegangene Jahr gilt (25.000 Euro), so unterliegen Sie für das nächste Jahr der Regelbesteuerung. Sie sind somit im Folgejahr verpflichtet, Ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.

Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?

Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Wer keine Umsatzsteuer ausweist, kann auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie also teure Investitionen wie einen neuen PC, Büroeinrichtungen oder Maschinen tätigen, können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen.

Kann ein Kleinunternehmer Netto einkaufen?

Bitte beachten Sie: Seit dem 1.1.2018 liegt die GWG-Grenze bei 800 Euro (netto). Kleinunternehmer dürfen seitdem Anschaffungen im Wert von bis zu 952 Euro (800 Euro plus 19% USt = 952 Euro) bereits im ersten Jahr als geringwertige Wirtschaftsgüter steuerlich geltend machen.