Wie wird die Rente bei Hinzuverdienst besteuert?

Gefragt von: Helmuth Baur
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Der Hinzuverdienst zur Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber durch den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für 2025) geschützt, sodass oft erst bei höherem Gesamteinkommen (Rente + Job) Steuern anfallen; ab 2026 kommt die Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Regelaltersgrenze ermöglicht, während Minijobs bis 556 €/Monat weiterhin steuerarm bleiben, aber nur bis 2025 steuerfrei sind. Die genauen Regelungen hängen vom Renteneintrittsjahr, der Rentenart und dem Beschäftigungsstatus ab.

Wie wird die Rente und der Hinzuverdienst versteuert?

Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)

Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Welche Steuerklasse wenn ich als Rentner weiter arbeite?

Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen.

Wie viel darf ein Rentner hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen?

1. Altersrente: Hinzuverdienst ohne Einschränkungen

Rentnerinnen und Rentner können sowohl in einem Minijob als auch in einer Beschäftigung mit einem Verdienst über der Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro weiterhin arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Keine Steuern: ist der Hinzuverdienst neben der Rente wirklich steuerfrei?

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Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Wie wird die Rente versteuert, wenn man weiter arbeitet?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Welche Abzüge haben Rentner, wenn sie weiter arbeiten?

Wenn Rentner weiterarbeiten, müssen sie auf ihr Arbeitseinkommen Steuern (Einkommensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) zahlen, wobei es Unterschiede je nach Art der Rente (Regelaltersrente vs. vorzeitige Rente/Erwerbsminderungsrente) und Beschäftigungsart (Minijob, Vollzeit) gibt, wobei für die Regelaltersrente bald ein großer steuerfreier Freibetrag (Aktivrente) eingeführt wird und bei vorzeitigen Renten strenge Hinzuverdienstgrenzen gelten, die bei Überschreitung zu Rentenkürzungen führen können. 

Welche Steuerklasse gilt für Rentner mit Nebentätigkeit?

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) liegt im Jahr 2025 bei 556 Euro pro Monat. Verdient ein Rentner in einem Nebenjob mehr als diesen Betrag, gilt die Beschäftigung nicht mehr als Minijob, sondern als steuerpflichtiger Zweitjob – und fällt damit automatisch in Steuerklasse 6.

Ab welcher Rentenhöhe muss ich als Rentner Einkommensteuer bezahlen?

Ab welcher Rentenhöhe müssen Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer bezahlen? Einkommensteuer fällt erst dann an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2022 beträgt der Grundfreibetrag bei Einzelveranlagung 10.347 Euro und bei Zusammenveranlagung 20.694 Euro.

Warum gilt meine Steuerklasse 6 als Rentner?

Als Rentner mit einem Nebenjob musst du besonders auf die Lohnsteuerklasse 6 achten. Sobald du neben deiner Altersrente noch arbeitest, fällt dein Einkommen aus diesem Job unter die Lohnsteuerklasse 6. Deine Rente wird als Haupteinkommen betrachtet und gehört zu einer der ersten fünf Steuerklassen.

Wie wird der Zusatzverdienst bei einem Regelaltersrentner besteuert?

Bei der Regelaltersrente ist der Hinzuverdienst seit 2023 unbegrenzt möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird, aber der Verdienst ist steuerpflichtig und wird mit der Rente zusammen besteuert, wobei der Grundfreibetrag (ca. 12.096 €/Jahr für 2025) greift; ab 2026 gibt es mit der Aktivrente zusätzlich einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich), was die Gesamtsteuerlast deutlich reduziert. 

Kann ich mit Abzügen in Rente gehen und weiter arbeiten?

Ja, Sie können mit Abschlägen in Rente gehen und gleichzeitig unbegrenzt weiterarbeiten, da die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten seit 2023 komplett entfallen sind. Sie erhalten Ihre vorgezogene Rente (mit den lebenslangen Abschlägen) und Ihr Arbeitsentgelt voll ausbezahlt, aber Sie sammeln durch die Arbeit weitere Rentenpunkte und können durch gemeinsame Sozialversicherungsbeiträge einen Teil der Abschläge wieder ausgleichen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Steuern auf das Einkommen zahlen und bei vorzeitigem Bezug Rentenpunkte verlieren, die sonst gesammelt worden wären.
 

Welche Abgaben gibt es bei Rente und Gehalt gleichzeitig?

Bei Gehalt und Rente gibt es Abzüge für Steuern (Lohn-/Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), wobei Rentner weniger Beiträge zahlen und auf Renten Einkommensteuern anfallen, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber, Rentner zahlen auf ihre Rente und Hinzuverdienst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber weniger zur Rentenversicherung. 

Was ist die beste Steuerklasse für Rentner?

Sind Sie Rentner und hat Ihre noch berufstätige Ehefrau ein wesentlich höheres Einkommen als Sie, sollte sie die Steuerklasse 3 wählen. Dann werden Sie automatisch in Steuerklasse 5 eingestuft. Die Kombination 4/4 empfiehlt sich, wenn Sie beide ein ähnlich hohes Einkommen haben.

Kann ich Vollzeit arbeiten und Rente beziehen?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Welche Steuerklasse als Rentner mit Zuverdienst?

Liegt der Lohn dabei nicht über 520 Euro brutto pro Monat, bleibt er als geringfügige Beschäftigung (Minijob) steuerfrei. Ist das Gehalt jedoch höher, muss der Zuverdienst nach Steuerklasse 6 versteuert werden.

Was passiert, wenn Rentner neben der Rente noch arbeiten?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Wie wird der Hinzuverdienst bei Rentner versteuert?

Der Hinzuverdienst zur Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber durch den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für 2025) geschützt, sodass oft erst bei höherem Gesamteinkommen (Rente + Job) Steuern anfallen; ab 2026 kommt die Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Regelaltersgrenze ermöglicht, während Minijobs bis 556 €/Monat weiterhin steuerarm bleiben, aber nur bis 2025 steuerfrei sind. Die genauen Regelungen hängen vom Renteneintrittsjahr, der Rentenart und dem Beschäftigungsstatus ab.
 

Wie hoch ist die Steuer auf Hinzuverdienst, wenn ich als Rentner arbeite?

Da von der Rente keine Steuer einbehalten wird, müssen Sie mit einer erheblichen Steuernachzahlung rechnen. Ihr Arbeitseinkommen wird meist komplett steuerpflichtig sein. Legen Sie deshalb sicherheitshalber rund 20 Prozent Ihres Arbeitseinkommens für die Steuer zurück.

Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst auf meine Rente aus?

Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)

Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.

Wie viel darf ein Rentner monatlich steuerfrei hinzuverdienen?

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. 

Welche Steuerklasse hat ein Rentner, wenn die Frau noch arbeitet?

Welche Steuerklasse empfiehlt sich, wenn der Partner in Rente geht? Geht der Partner in Rente und arbeiten Sie weiter, sollten Sie, sofern Sie bislang in die Steuerklassen IV + Faktor eingestuft waren, in Steuerklasse III wechseln. Sie profitieren dann weiterhin vom Splittingtarif.

Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.

Welche Lohnsteuern fallen bei beschäftigten Rentnern an?

Bei einer Beschäftigung von Rentnern fallen ganz normale Lohnsteuern an, die vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen sind. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten: Da die Rentenkasse keine Steuern von der Rente einbehält, muss ein beschäftigter Rentner ggf. mit Nachforderungen des Finanzamts rechnen.