Wie wirkt sich Kindergeld auf die Rente aus?

Gefragt von: Johanna Albrecht
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Kindergeld selbst wirkt sich nicht direkt mindernd auf Ihre gesetzliche Altersrente aus, aber die Kindererziehungszeiten, die Sie durch die Erziehung Ihrer Kinder erwerben, erhöhen Ihre spätere Rente erheblich, da sie als Beitragszeiten angerechnet werden, so als hätten Sie durchschnittlich verdient. Für jedes Kind gibt es bis zu drei Jahre (bei vor 1992 Geborenen zwei Jahre und sechs Monate) Kindererziehungszeit, die Ihnen Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutschreibt und damit Ihren Rentenanspruch steigert, was ein Ausgleich für die Rentenverluste durch die Kinderbetreuung ist.

Hat Kindergeld Einfluss auf die Rente?

das Kindergeld wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Zur Frage, ob eine Anrechnung der Rente wegen Erwerbsminderung auf das Kindergeld erfolgt, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Familienkasse. Gerne beraten wir Sie persönlich. Hier zu den Beratungsangeboten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie viele Jahre bekommt man pro Kind zur Rente angerechnet?

Für jedes Kind gibt es Rentenpunkte (Entgeltpunkte), die die Rente erhöhen: Pro Jahr Kindererziehung gibt es aktuell (Stand 2025/2026) fast 1 Punkt, was ca. 40,79 € monatliche Rente bedeutet; für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind es 2,5 Jahre, danach 3 Jahre pro Kind. Die genaue Höhe hängt vom Alter der Kinder und dem aktuellen Rentenwert ab, es können bis zu 3 Jahre pro Kind angerechnet werden, plus 10 Jahre Berücksichtigungszeit, und die Zeiten werden auch für die Mindestversicherungszeit angerechnet.
 

Werden Kinder automatisch bei der Rente berücksichtigt?

Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt; Sie müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung aktiv beantragen (z.B. mit Formular V0800), damit sie Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden und sich später positiv auf Ihre Rente auswirken. Sobald die Zeiten aber einmal erfasst sind, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. 

Was bringen 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten?

10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit sind Gold wert, weil sie deine Rentenbiografie aufwerten: Sie füllen Beitragslücken, helfen dir, Wartezeiten (z.B. für die Rente mit 63) schneller zu erfüllen, sichern den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und können Teilzeiteinkommen um bis zu 50% aufwerten, was zu mehr Rentenpunkten führt – besonders bei mehreren Kindern oder Zeiten ab 1992, sodass deine Rente spürbar steigt (ca. 12-30€ pro Jahr mehr, je nach Situation), obwohl sie keine direkten Beiträge sind. 

Has the federal government now lost its mind?

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Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?

Für zwei Kinder gibt es je nach Geburtsjahr unterschiedliche Rentenpunkte (Entgeltpunkte) bei der Rente, was aktuell (2025) etwa 200 bis über 200 € monatlich ausmacht: Sind beide Kinder nach 1992 geboren, gibt es ca. 6 Rentenpunkte (3 pro Kind), was monatlich etwa 240 € entspricht, während bei zwei vor 1992 geborenen Kindern rund 5 Rentenpunkte (2,5 pro Kind) gutgeschrieben werden, was ungefähr 200 € monatlich bedeutet, wobei die genaue Summe vom aktuellen Rentenwert abhängt.
 

Woher weiß ich, ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden?

Ob dir Kindererziehungszeiten angerechnet wurden, erkennst du im Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid – dort sind die Zeiträume und Punkte klar aufgeführt. Fehlt der Eintrag, wurden die Zeiten vermutlich nie beantragt. Dann solltest du aktiv werden und das unbedingt nachholen.

Warum Kinder angeben bei Rentenantrag?

Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Aus gleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.

Wie wirken sich Kindererziehungszeiten auf die Rente mit 63 aus?

Ja, Kindererziehungszeiten werden bei der Rente mit 63 angerechnet und erhöhen die Rentenhöhe, da sie als Beitragszeiten gelten und Ihnen Entgeltpunkte (ca. 1 pro Jahr) bringen, was zu mehr Rente führt, aber nicht automatisch, Sie müssen die Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es bis zu 2,5 Jahre, für Kinder ab 1992 bis zu 3 Jahre pro Kind, wobei die Zeit bis zum 10. Lebensjahr zählt. 

Wie viele Rentenpunkte erhält man pro Kind?

Pro Kind gibt es bis zu 3 Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit, wobei die genaue Anzahl von den Geburtsjahren abhängt und mit der Mütterrente (auch Mütterrente III) angerechnet wird, um Eltern (meistens die Mütter) eine höhere Rente zu verschaffen, wobei für Kinder vor 1992 2,5 Jahre (also 2,5 Punkte) und für Kinder ab 1992 3 Jahre (also 3 Punkte) angerechnet werden, um die Gleichstellung zu erreichen. Ein Rentenpunkt entspricht dabei aktuell (2025) etwa 40,79 € mehr monatlicher Rente. 

Wie kann ich Kindererziehungszeiten für meine Rente nachweisen?

Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach? Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus. Die Geburt der Kinder müssen Sie durch eine Geburtsurkunde nachweisen.

Wie viel Rente gibt es mehr pro Kind?

Pro Kind gibt es in der Deutschen Rentenversicherung Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit, die sich je nach Geburtsjahr des Kindes unterscheiden: 2,5 Jahre (2,5 Rentenpunkte) für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, und 3 Jahre (3 Rentenpunkte) für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, was aktuell (Stand 2025) monatlich rund 100 bis 120 Euro mehr Rente bedeuten kann, abhängig von der Rentenpunktbewertung und dem Rentenwert. Dies muss bei der Rentenversicherung beantragt werden, meist über das Formular V0800. 

Wann sollte man V0800 stellen?

Den V0800-Antrag für Kindererziehungszeiten sollten Sie idealerweise bis zum 10. Geburtstag Ihres Kindes einreichen, um die vollen „Berücksichtigungszeiten“ zu sichern und eine höhere Rente ab dem Antragsmonat zu erhalten; Sie können ihn aber jederzeit stellen, auch noch im Rentenalter, aber dann ohne Nachzahlung für vergangene Jahre, oft wird er automatisch bei der Renten-Kontenklärung (Formular V0100) mit abgefragt und ist auch online möglich. 

Wie viele Jahre werden pro Kind bei der Rente angerechnet?

Pro Kind werden in Deutschland 30 Monate (2,5 Jahre) für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, und 36 Monate (3 Jahre) für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, als Kindererziehungszeit angerechnet, was direkt Rentenpunkte bringt; zusätzlich gibt es bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit pro Kind bis zum 10. Geburtstag, was die Wartezeiten (z.B. für Rente mit 63) erfüllt, aber keine direkten Rentenpunkte gibt. Diese Zeiten werden dem Elternteil gutgeschrieben, der das Kind überwiegend erzogen hat. 

Was ändert sich für Rentner 2025?

Für Rentner in Deutschland ändert sich 2025 vor allem die Rentenanpassung zum 1. Juli mit 3,74 % mehr Rente, die Verlängerung der Rentenniveau-Haltelinie bei 48 % und der Übergang zum integrierten Auszahlungsformat des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten ab Dezember, während ab 2026 die neue Aktivrente für weiterarbeitende Rentner mit bis zu 2.000 € steuerfrei Einkommen kommt. 

Warum wird Kindergeld angerechnet?

Kommt Ihr Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung zu dem Ergebnis, dass für Sie der Abzug der steuerlichen Freibeträge vorteilhafter ist, so wird der zu zahlenden Einkommensteuer der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld hinzugerechnet.

Kann man mit 63 in Rente gehen ohne 35 Arbeitsjahren?

Ja, man kann mit 63 in Rente gehen, wenn man 35 Versicherungsjahre erreicht hat, aber es gibt Abschläge, da die abschlagsfreie "Rente mit 63" (für besonders langjährig Versicherte) nur für ältere Jahrgänge galt; für Jahrgänge um 1963 liegt die Grenze höher, aber mit 35 Jahren kann man mit 63 vorzeitig in Rente gehen, wenn man die Abschläge (0,3 % pro Monat) akzeptiert, wobei Kindererziehungszeiten und andere Phasen (z.B. Pflege, Arbeitslosigkeit) die 35 Jahre füllen können. 

Wird Kindergeld auf die Rente angerechnet?

das Kindergeld wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und ist nicht steuerpflichtig. Umgekehrt spielt die Höhe der Rente und sonstiger Einkünfte eine Rolle, ob und in welcher Höhe Kindergeld ausgezahlt werden kann.

Ist es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente zu gehen?

Ein neues Gesetz für die „Rente mit 63 ohne Abzug“ gibt es aktuell nicht; die Regelungen zur abschlagsfreien Frührente (45 Versicherungsjahre) werden schrittweise angehoben und gelten nur noch für ältere Jahrgänge, während für spätere Jahrgänge (ab 1964) die Grenze bei 65 Jahren liegt und die „Rente mit 63“ (35 Jahre) immer Abschläge von bis zu 14,4 % hat, die man durch Rentenkauf ausgleichen kann, aber eine generelle „Rente mit 63 ohne Abzug“ gibt es so nicht mehr für alle. 

Werden Kinder automatisch auf die Rente angerechnet?

Nein, Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch berücksichtigt; Sie müssen sie bei der Deutschen Rentenversicherung aktiv beantragen (z.B. mit Formular V0800), damit sie Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden und sich später positiv auf Ihre Rente auswirken. Sobald die Zeiten aber einmal erfasst sind, werden sie bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. 

Warum braucht man beim Rentenantrag die Geburtsurkunde der Kinder?

Die Geburtsurkunde der Kinder wird beim Rentenantrag benötigt, um Kindererziehungszeiten nachzuweisen, die Ihr Rentenkonto stärken (mehr Rente), und um einen günstigeren Beitragssatz in der Pflegeversicherung zu erhalten, da jedes Kind 3 Jahre Vorversicherungszeit bringt, was auch fehlende Zeiten in der Krankenversicherung ausgleichen kann. Es geht also um Ihre finanzielle Sicherheit und bessere Konditionen im Alter. 

Kann ich als Rentner noch Kindererziehungszeiten beantragen?

Alle Elternteile, die Kinder erzogen haben, können bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Anerkennung von Kindererziehungszeiten beantragen. Dies gilt auch für Mitglieder und Rentner berufsständischer Versorgungswerke.

Kann ich nachträglich Kindererziehungszeiten für meine Rente beantragen?

Tatsächlich kann die Kindererziehungszeit auch nachträglich angerechnet werden. Und: Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden, um die Rente zu erhöhen. Die DRV schreibt: "Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat."

Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten mit dem V0800-Antrag?

Die V0800-Voraussetzungen für Kindererziehungszeiten sind, dass Sie ein Kind hauptsächlich erzogen haben (in Deutschland), einen Anspruch auf Altersrente haben und mindestens 5 Jahre versichert waren (oft durch diese Zeiten erfüllt), wobei der Antrag mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt wird – idealerweise, wenn das Kind älter ist, mit Geburtsurkunde und oft im Rahmen einer Kontenklärung. Auch leibliche, Stief-, Pflegeeltern oder Großeltern können Anspruch haben, wenn das Obhutsverhältnis besteht.
 

Wann werden Kinderberücksichtigungszeiten nicht angerechnet?

Kinderberücksichtigungszeiten wegen der Erziehung deines Kindes werden bis zum vollendeten 10. Lebensjahr angerechnet und beginnen mit dem Tag der Geburt des ersten Kindes. Durch die Geburt eines zweiten Kindes verlängern sich die Kinderberücksichtigungszeiten nicht.