Wird die Altersrente bei Hinzuverdienst gekürzt?

Gefragt von: Christoph Pfeiffer
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Nein, bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine generellen Hinzuverdienstgrenzen mehr; Sie dürfen unbegrenzt arbeiten und Ihre Rente wird nicht gekürzt. Diese Regelung gilt für alle Altersrenten, unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente beziehen. Informieren Sie trotzdem Ihren Rentenversicherungsträger über den Hinzuverdienst.

Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen. 

Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst auf meine reguläre Altersrente aus?

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus. Auch bei Hinterbliebenenrentenn, wie z.B. Witwen- oder Witwerrenten, wird Ihr Einkommen (unabhängig Ihres Alters) angerechnet. Bei Waisenrenten wird zusätzliches Einkommen nicht berücksichtigt.

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt bekommen?

Die gute Nachricht gleich vorweg: Ja, du darfst neben deiner Rente arbeiten – und zwar so viel du willst. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ganz egal, ob du 500 Euro, 2.000 Euro oder sogar 5.000 Euro als Gehalt dazuverdienst: Deine Rente wird nicht gekürzt.

Bei welchem Hinzuverdienst wird die Rente gekürzt?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten.

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Kann ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Ja, als Rentner können Sie arbeiten, und seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen mehr, Ihre Rente wird also nicht gekürzt. Allerdings können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wobei für 2026 die Aktivrente (2.000 € steuerfrei pro Monat bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze) geplant ist, was das Arbeiten attraktiver macht.
 

Wird die Rente gekürzt, wenn man weiter arbeitet?

Nein, seit 2023 wird die Altersrente in Deutschland nicht mehr gekürzt, wenn Sie arbeiten – egal ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es jedoch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 deutlich angehoben wurden (ca. 17.820 € für volle EM, ca. 35.650 € für teilweise EM) und an die Höhe der Rente gekoppelt sind. 

Kann ich Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Wie wird man besteuert, wenn man Rente bezieht und Gehalt?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Wie viel darf ich dazuverdienen, wenn ich meine Regelaltersrente erreicht habe?

Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen, was einen jährlichen steuerfreien Betrag von 24.000 Euro bedeutet. Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Wie viel kann ein Altersrentner steuerfrei dazuverdienen?

Ja, mit der neuen Aktivrente, die am 1. Januar 2026 startet, können Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Diese Regelung gilt für die nichtselbstständige Tätigkeit und ergänzt den steuerlichen Grundfreibetrag. Wichtig: Ausgeschlossen sind Freiberufler, Selbstständige und Personen, die vorzeitig Rente beziehen. 

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen. 

Welche Steuerklasse als arbeitender Rentner?

Auch Rentner und Studenten fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie über 556 Euro monatlich verdienen und daneben entweder eine Betriebsrente beziehen oder einem anderen sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf nachgehen.

Kann eine bestehende Rente gekürzt werden?

Ja, eine bestehende Rente kann gekürzt werden, aber nicht willkürlich oder pauschal wegen der Haushaltslage, sondern nur bei Vorliegen spezifischer gesetzlicher Gründe wie fehlerhaften Bescheiden (Überzahlungen), dem Überschreiten von Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten oder durch den Versorgungsausgleich bei Scheidung; auch Zusatzbeiträge der Krankenkassen können die Nettorente mindern. Die gesetzliche Rente ist durch eine Rentengarantie gegen generelle Senkungen geschützt, aber individuelle Renten sind anpassbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Kann man nach Renteneintritt weiterarbeiten?

Ja, man kann nach Renteneintritt weiterarbeiten, sogar unbegrenzt, denn seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr – das gilt auch für Frührenten. Man bezieht die Rente und verdient zusätzlich dazu, muss aber bei Regelaltersgrenze oft keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen (Arbeitgeber zahlt weiter). Wer die Regelaltersgrenze hinausschiebt und weiterarbeitet, bekommt einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat.
 

Welche Abzüge habe ich als Rentner, wenn ich arbeiten gehe?

Wenn Sie als Rentner arbeiten, fallen je nach Rentenart und Alter Abzüge für Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und Steuern an, wobei bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen und Sie unbegrenzt hinzuverdienen können, während bei vorgezogenen Renten Einkommensgrenzen gelten, die zu Kürzungen führen. 

Wird Rente und Hinzuverdienst zusammen versteuert?

Ungeachtet der geänderten Hinzuverdienstgrenzen dürfen Sie nicht vergessen, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin ihr Einkommen versteuern müssen. Sowohl Rentenzahlungen als auch Hinzuverdienste sind steuerpflichtig.

Kann ich Rente und Gehalt beziehen?

Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist. 

Wie wird meine Rente besteuert, wenn ich weiter arbeite?

Wenn Rentner arbeiten, müssen sie ihre Einkünfte versteuern, aber der steuerliche Freibetrag ist höher (Grundfreibetrag 2025 ca. 12.096 €) und es gibt steuerfreie Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale. Einkommen aus Arbeit wird zum steuerpflichtigen Anteil der Rente addiert, was zu Steuernachzahlungen führen kann, aber seit 2023 entfällt die Anrechnung auf die Rente bei Altersrenten. Ab 2026 soll die geplante „Aktivrente“ bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei machen, allerdings bleiben Sozialabgaben fällig. 

Wie wird der Zusatzverdienst bei einem Regelaltersrentner besteuert?

Bei der Regelaltersrente ist der Hinzuverdienst seit 2023 unbegrenzt möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird, aber der Verdienst ist steuerpflichtig und wird mit der Rente zusammen besteuert, wobei der Grundfreibetrag (ca. 12.096 €/Jahr für 2025) greift; ab 2026 gibt es mit der Aktivrente zusätzlich einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich), was die Gesamtsteuerlast deutlich reduziert. 

Kann ich mit 63 in Rente gehen und noch arbeiten?

Ja, Sie können trotz Rente mit 63 weiterarbeiten, und seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrenten – Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie viel Sie verdienen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) beantragen, da Sie so zusätzlich zum Einkommen die Rente aufbessern können, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen. 

Kann ich Rente beziehen und trotzdem Vollzeit arbeiten?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Was ist zu beachten, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?

Wenn ein Mitarbeiter in Rente geht, muss der Arbeitgeber vor allem den Arbeitsvertrag prüfen, um zu sehen, ob dieser das Arbeitsverhältnis automatisch beendet (meist bei Erreichen der Regelaltersgrenze). Falls nicht, müssen Vereinbarungen getroffen, administrative Aufgaben wie die Endabrechnung erledigt und die Personalakten aktualisiert werden, während gleichzeitig die Sozialversicherungsmeldungen für den Statuswechsel vorbereitet werden müssen, auch wenn die Rentenversicherung oft automatisch informiert. 

Wie viel dürfen Rentner neben der Rente hinzuverdienen?

Rentner können in Deutschland unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Für Minijobs gelten die üblichen Grenzen (556 €/Monat 2025), aber auch hier kann man mehr verdienen, da es keine generelle Obergrenze gibt, nur die spezielle Minijob-Grenze. Ab 2026 plant die Regierung zudem eine Aktivrente mit einem steuerfreien Freibetrag von 2.000 €/Monat für Arbeit nach der Regelaltersgrenze.