Wird die eigene Rente mit der Witwenrente verrechnet?
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Ja, die eigene Rente wird mit der Witwenrente verrechnet, aber nicht sofort und nicht vollständig; es gibt ein Sterbevierteljahr, in dem keine Anrechnung erfolgt, danach wird die Witwenrente gekürzt, wenn die eigene Rente einen bestimmten Freibetrag übersteigt, wobei nur ein Teil des Überschusses angerechnet wird (meist 40 % des Betrags über dem Freibetrag). Die eigene Altersrente bleibt immer vollständig erhalten, nur die Hinterbliebenenrente wird angepasst.
Wie hoch darf die eigene Rente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?
Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
Kann eine Frau ihre eigene Rente und zusätzlich die Witwenrente beziehen?
Wer beides bezieht, muss mit Abzügen rechnen. Hinterbliebene, die selbst das Rentenalter erreicht haben, können grundsätzlich sowohl ihre eigene Altersrente als auch die Witwenrente gleichzeitig beziehen. Beide Leistungen stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, haben aber unterschiedliche Funktionen.
Wird meine Altersrente auf meine Witwenrente angerechnet?
Ja, die eigene Altersrente wird auf die Witwenrente angerechnet, aber erst nach einem Freibetrag und nur zu 40 % des übersteigenden Betrags, wobei die eigene Altersrente selbst gekürzt wird. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) gibt es keine Anrechnung. Der Freibetrag für die Anrechnung liegt derzeit bei ca. 1.038 € (Stand Juli 2024).
Wird die Rente des Ehepartners auf meine Rente angerechnet?
Richtig ist: Die Rente Ihres Ehepartners hat keinen Einfluss auf Ihre eigene Altersrente. Lediglich bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz hat der Gesetzgeber die Ansprüche begrenzt.
Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Rente, Vermietung) einen Freibetrag übersteigt, der seit Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt und sich pro Kind um 228,42 € erhöht; der Teil des Einkommens, der über diese Freibeträge hinausgeht, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt.
Wann wird meine Rente gekürzt?
Rentenkürzungen können durch frühzeitigen Rentenbezug (Abschläge von bis zu 14,4 % bei Rente mit 63), steigende Krankenkassenbeiträge (wie die Erhöhung des Zusatzbeitrags 2025, die sich auf die Nettorente auswirkt) und zukünftige steuerliche Änderungen (geplant für 2026) entstehen, wobei letztere noch nicht final beschlossen sind, aber zu einem geringeren Auszahlbetrag führen könnten. Die Kürzungen sind oft schleichend und betreffen unterschiedliche Gruppen zu verschiedenen Zeitpunkmen, oft ohne neuen Rentenbescheid.
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rentner bin?
Wenn Sie selbst Rente beziehen, wird Ihre eigene Altersrente zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, allerdings erst nach Abzug eines Freibetrags: Vom Bruttobetrag Ihrer Rente werden pauschal 14 % abgezogen (für neuere Rentner), um das anzurechnende Nettoeinkommen zu ermitteln, und nur der Teil, der über dem Freibetrag (2025: 1.076,86 €) liegt, wird zu 40 % gekürzt. Ihre eigene Rente bleibt dabei immer in voller Höhe bestehen.
Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner mit Witwenrente?
Wenn Sie eigene Rente und Witwenrente beziehen, wird Ihr Einkommen über einem Freibetrag auf die Witwenrente angerechnet: Seit Juli 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 1.076,86 € monatlich (plus 228,42 € pro Kind). Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf Ihre Witwenrente angerechnet, wobei Pauschalen für die Umrechnung von Brutto- in Nettoeinkommen gelten.
Kann man als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?
Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen.
Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?
Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird.
Werden Witwenrente und eigene Rente zusammen versteuert?
Ja, sowohl Ihre eigene Rente als auch die Witwenrente werden steuerlich zusammenaddiert und versteuert, wobei beide Einkunftsarten den allgemeinen Grundfreibeträgen unterliegen und nur der Teil, der über den Freibeträgen (und dem individuellen Rentenfreibetrag) liegt, steuerpflichtig wird; es gibt aber auch eine separate Einkommensanrechnung, bei der Einkommen über einem Freibetrag die Witwenrente kürzen kann.
Wird private BU-Rente auf Witwenrente angerechnet?
Neben Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen werden zusätzlich auch Ihre eigenen Einkünfte aus private (Unfall-)Renten, Betriebsrenten, Vermögen und das Elterngeld auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Vergleichbare ausländische Einkommen werden ebenfalls berücksichtigt.
Wann bekomme ich 60% Witwenrente?
Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind.
Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?
Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.
Kann die Witwenrente auf null gekürzt werden?
Witwenrente auf NULL gekürzt – weil Witwer zu viel verdient: Bedeutung für Betroffene. Das Urteil zeigt, dass Einkommen aus einer berufsständischen Versorgung auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Dies kann dazu führen, dass die Rente entfällt oder gekürzt wird.
Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?
Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.
Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?
Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei Witwen?
Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt. Bis zum 31. Dezember 2022 betrug dieser 801 Euro bzw. 1.602 Euro.
Kann man Witwenrente und Altersrente gleichzeitig bekommen?
Ja, Witwenrente und eigene Altersrente können gleichzeitig bezogen werden, aber Ihre Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führen kann, falls Ihr bereinigtes Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod gibt es eine Schonfrist ohne Anrechnung, danach wird der übersteigende Betrag (Netto-Altersrente minus Freibetrag) zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Ihre eigene Altersrente bleibt davon unberührt.
Wie hoch ist die Witwenrente bei 1500 € Rente?
Die Höhe der Witwenrente bei 1500 € Einkommen hängt davon ab, ob dies Ihr eigenes Einkommen oder die Rente des Verstorbenen ist, wobei bei eigenem Einkommen ein Freibetrag (ca. 1.076,86 € für 2025) gilt: Übersteigt Ihr eigenes Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden 40 % des Mehrbetrags von Ihrer Rente abgezogen, sodass Sie bei 1500 € Nettoeinkommen einen Abzug von etwa 169 € hätten, was die Witwenrente mindert, aber die Rente des Verstorbenen (ca. 55 % der Originalrente) wird dadurch nicht direkt berechnet.
Erhält eine Witwe die Altersrente ihres verstorbenen Mannes?
Die Hinterbliebenenrente ist eine steuerfreie monatliche Leistung für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner mit geringem Einkommen. Beide Leistungen werden bis zum 65. Lebensjahr bezogen. Danach wird sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, durch die gesetzliche Altersrente ersetzt.
Wann wurden die Renten gekürzt?
Die Abbildung weist aus, dass das Netto-Rentenniveau vor Steuern in den Jahren seit 1990 mehr oder minder kontinuierlich gesunken ist: von 55,1 % (1990) und 52,9 % (2000) auf 48 % (2016). Nach den Vorausberech- nungen der Bundesregierung wird das Niveau bis 2030 auf 44,5 % fallen.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente jetzt gekürzt?
Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Rente, Vermietung) einen Freibetrag übersteigt, der seit Juli 2025 bei 1.076,86 € liegt und sich pro Kind um 228,42 € erhöht; der Teil des Einkommens, der über diese Freibeträge hinausgeht, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt.