Wird die große Witwenrente abgeschafft?

Gefragt von: Klaus-Dieter Steffen
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Nein, die große Witwenrente wird in Deutschland nicht abgeschafft, aber es gibt Diskussionen und Reformvorschläge, und die Schweiz hat ihre lebenslange Witwenrente aufgrund eines EGMR-Urteils kürzlich geändert, was in Deutschland Debatten auslöst. In Deutschland bleiben bestehende Renten unangetastet; die großen Diskussionen drehen sich um Gerechtigkeit und die Anreize für Erwerbstätigkeit, wobei die Meinungen von Experten variieren, aber es gibt derzeit keine beschlossene Abschaffung der großen Witwenrente.

Wann wird die Witwenrente in Deutschland abgeschafft?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Wie lange gibt es noch die große Witwenrente?

Die große Witwenrente wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, was den Anspruch beendet. Auch bei Erfüllung der Voraussetzungen (wie z. B. Mindestalter und Ehe-Dauer) wird sie bis zum Tod ausgezahlt, aber eine erneute Heirat führt zum Erlöschen des Rentenanspruchs.
 

Was ändert sich bei der großen Witwenrente 2025?

Anfang Juli werden alle gesetzlichen Renten um 3,74% angehoben. Entsprechend steigt auch die Witwenrente bzw. Witwerrente. Aus brutto 1.000 Euro Hinterbliebenenrente werden so zum Beispiel ab Juli 2025 1.037,40 Euro.

Wann kommt die Kürzung der Witwenrente?

Für Empfängerinnen und Empfänger der Witwenrente ist Vorsicht geboten. „Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern“, klärt die Deutsche Rentenversicherung auf.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Was ändert sich bei der Witwenrente 2026?

2026 ändert sich an der Grundstruktur der Witwenrente wenig, aber es gibt Anpassungen: Die Freibeträge für den Hinzuverdienst werden erhöht, was zu höheren Renten führen kann. Wichtig wird die neue Einkommensanrechnung durch die Zusammenlegung von Erwerbsminderungsrente und Zuschlag (ab Dezember 2025). Das Alter für die kleine Witwenrente steigt leicht an (ca. 46 Jahre und 6 Monate). 

Wann tritt die neue Witwenrente in Kraft?

Die Reform trägt überdies dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung. Tritt sie 2026 in Kraft, wird sie bis 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken ermöglichen, davon Einsparungen für den Bund von 70 Millionen Franken.

Was ist mit der Witwenrente los?

Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenrente, die nach dem Tod des Partners gezahlt wird, wobei es eine kleine (befristet, 24 Monate) und eine große (unbefristet, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie Alter, Kindererziehung, Erwerbsminderung) gibt und sie sich nach dem Einkommen des Hinterbliebenen richtet, wobei Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet wird, der sich aber 2025 erhöht hat. Seit Juli 2025 gibt es zudem eine bundesweite Rentenerhöhung von 3,74 %, die auch die Witwenrente betrifft. Wichtig ist auch: Bei Wiederheirat endet der Anspruch, es gibt aber eine Abfindung. 

Wer bekommt keine Witwenrente mehr?

Niemand bekommt keine Witwenrente mehr, aber sie wird gekürzt oder gestrichen (Nullrente) bei hohem eigenem Einkommen, durch Wiederheirat (man erhält eine Abfindung), nach Scheidung (Ausnahmen beachten) oder wenn die Ehe sehr kurz war (unter 1 Jahr bei der gesetzlichen Rente). Auch die Höhe der Witwenrente hängt stark vom eigenen Verdienst und dem des Verstorbenen ab. 

Wer bekommt die große Witwenrente mit 60 %?

Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“. Das bedeutet, dass die große Witwenrente oder Witwerrente dann 60 Prozent der Rente beträgt, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau neben dem Erbe (gesetzlicher Anteil: oft 1/4 plus pauschaler Zugewinnausgleich, also insgesamt 3/8 oder mehr) auch eine Witwenrente zu – die ersten drei Monate in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, danach die große Witwenrente (ca. 55-60% der Rente, je nach Ehebeginn/Alter) – sowie Kranken- und Pflegeversicherungsschutz (ggf. Familienversicherung) und ggf. ein Anspruch auf Elterngeld für Verwitwete. 

Wer bekommt die große Witwenrente nach neuem Recht?

Nach neuem Recht bekommt die große Witwenrente, wer die Altersgrenze (2025: 46 J. + 4 Mo.) erreicht, erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 (oder ein behindertes Kind) erzieht, wobei die Rente 55 % der Rente des Verstorbenen beträgt und lebenslang gezahlt wird (plus Kinderzuschlag), solange nicht wieder geheiratet wird. Es gelten das „neue Recht“, wenn Sie nach 2002 geheiratet haben oder beide Partner nach 1961 geboren wurden, sonst gilt das „alte Recht“ mit 60 %.
 

Warum wird die Witwenrente gestoppt?

Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung schlagen Alarm: Immer mehr Witwen (Stand 2024 = 137.000) erhalten nach dem Sterbevierteljahr keine Witwenrente mehr ausgezahlt. Der Grund ist die Einkommensanrechnung, die besonders Frauen mit eigenem Einkommen hart trifft.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Ja, die große Witwenrente wird grundsätzlich lebenslang gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten und die Voraussetzungen erfüllt sind, wie ein bestimmtes Mindestalter (steigt bis 2029 auf 47 Jahre), Erwerbsminderung oder die Erziehung eines Kindes. Sie endet bei Wiederheirat (dann gibt es eine Abfindung) oder durch eine Entscheidung für das Rentensplitting. 

Warum bekommen immer mehr Witwen keine Witwenrente?

Der Hauptgrund: die Witwenrenten reichen nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Witwen müssen arbeiten gehen oder die Erwerbstätigkeit zeitlich ausdehnen. Witwenrenten sind nicht auskömmlich, also Bedarfsdeckend.

Wird die Witwenrente komplett abgeschafft?

Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft, aber nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verwitwete Frauen sollen in der Schweiz zukünftig keine lebenslange Witwenrente mehr erhalten. Grund der Änderung der Rechtslage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR) vom 11. Oktober 2022.

Wann fällt die große Witwenrente weg?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Was ändert sich bei bestehender Witwenrente 2025?

Beispiel der DRV: So wirkt sich die Umstellung aus

erhält im November 2025 eine EM‑Rente von 1.111,11 Euro plus 50 Euro Zuschlag. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag Teil der Rente: 1.161,11 Euro. Für die Witwenrente zählt der Zuschlag als Einkommen – angerechnet wird das aber regelmäßig erst zum 1. Juli 2026.

Wann tritt die Witwenrente in Kraft?

Die Witwenrente beginnt entweder ab dem Todestag, wenn der Verstorbene noch keine eigene Rente bezog, oder frühestens ab dem Monat nach dem Tod, wenn der Verstorbene bereits Rente erhielt (in diesem Monat bekommt der Hinterbliebene noch die volle Rente). Wichtige Voraussetzungen sind die Ehedauer (mindestens 1 Jahr), die Erfüllung der Wartezeit (mind. 5 Jahre), sowie das Alter des Hinterbliebenen (für die große Witwenrente) oder die Kindererziehung/Erwerbsminderung, wobei Einkommen angerechnet wird. 

Erhält eine Ehefrau die Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Sind Änderungen bei der Witwenrente geplant?

Ja, es gibt wichtige Änderungen bei der Witwenrente, vor allem zum 1. Juli 2025 durch die reguläre Rentenerhöhung (ca. 3,74 %), die auch Hinterbliebenenrenten anhebt, sowie zum 1. Dezember 2025, wo der bislang separate Rentenzuschlag in die reguläre Rente integriert wird, was bei einigen zu einer Neuberechnung und potenziellen Kürzung führen kann, wenn Einkommen angerechnet wird. Auch die Freibeträge für Hinzuverdienst wurden bereits im Juli 2025 angepasst, was mehr Spielraum für Einkommen ermöglicht, bevor die Rente gekürzt wird.
 

Wann kommt die Kürzung Witwenrente?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Vermietung) nach dem sogenannten Sterbevierteljahr einen bestimmten Freibetrag übersteigt – aktuell (Juli 2025 bis Juni 2026) sind das 1.076,86 € pro Monat, plus 228,42 € pro Kind. Vom Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, werden in der Regel 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. 

Wie hoch ist die Rente für 2025-2026?

Die vollständigen Sätze für 2026/27 lauten: 241,30 £ pro Woche für die neue staatliche Rente (für diejenigen, die das Rentenalter am oder nach dem 6. April 2016 erreichen) – gegenüber 230,25 £ im Jahr 2025/26. 184,90 £ pro Woche für die staatliche Basisrente (den Kernbetrag im alten staatlichen Rentensystem) – gegenüber 176,45 £ im Jahr 2025/26.

Wann wird die Steuer für Rentner abgeschafft?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du keine Einkommensteuer zahlen musst. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Rentner bei etwa 12.096 €. Dies bedeutet, dass Rentner, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen.