Wird die Schulzeit auf die Rente angerechnet?

Gefragt von: Cäcilie Gerber
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Ja, Schulzeiten zählen für die Rente als sogenannte Anrechnungszeiten, aber erst ab dem 17. Geburtstag und maximal bis zu 8 Jahre insgesamt. Diese Zeiten werden dem Rentenkonto gutgeschrieben, auch wenn keine Beiträge gezahlt wurden, und helfen, Rentenlücken zu schließen, aber sie erhöhen die Rente nicht so stark wie Beitragszeiten. Um diese Zeiten anerkennen zu lassen, müssen Sie sie bei der Deutschen Rentenversicherung melden und entsprechende Nachweise einreichen.

Welche Schule wird bei der Rente angerechnet?

Bis zu acht Jahren

Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit.

Wie viele Rentenpunkte gibt es für die Schulzeit?

Die Anrechnungszeiten aufgrund einer Fachschulausbildung werden frühestens ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit 75 Prozent der errechneten Gesamtleistungsbewertung bewertet. Maximal werden jedoch 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bzw. 0,0625 Entgeltpunkte pro Kalendermonat gutgeschrieben.

Was bringt die Schulzeit für die Rente?

Ja, Schulzeiten (ab dem 17. Geburtstag) und Studienzeiten zählen als sogenannte Anrechnungszeiten für die Rente und helfen, Rentenlücken zu schließen, indem sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen und so z.B. einen früheren Rentenbeginn ermöglichen, auch ohne dass Beiträge gezahlt wurden. Bis zu acht Jahre können angerechnet werden, wobei oft eine Schulzeitbescheinigung und der Antrag V0510 bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden muss, um diese Zeiten offiziell ins Rentenkonto zu bekommen. 

Werden Schulzeiten bei der Rente mit 63 berücksichtigt?

Schule und Studium

Wer länger für Schule oder Studium braucht, muss bei der Rente nicht zurückstecken. Denn auch wenn Schüler*innen und Student*innen keine Beiträge zahlen, können sie sich die Zeit anrechnen lassen - vom 17. Geburtstag an für maximal acht Jahre.

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Was zählt als Beitragsjahr für die Rente mit 63?

Rentenbeginn: Was zählt als Beitragsjahr für die Rente mit 63? Wollen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen, dann müssen sie insgesamt 45 Beitragsjahre vorweisen. Beitragsjahre sind dabei die Zeiten, in denen Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

Wie weise ich Schulzeiten für die Rente nach?

Damit dir die Deutsche Rentenversicherung die Zeiten auf deinem Rentenkonto anrechnen kann, brauchst du eine Schulzeitbescheinigung. Das Formular kannst du dir auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Darin wird vermerkt, von wann bis wann du an welcher Schule, Fachschule oder Uni warst.

Welche Zeiten zählen nicht zur Rente?

Welche Zeiten sind keine Grundrentenzeiten?

  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II.
  • Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung.
  • Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente.
  • Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs/ Rentensplittings erlangt wurden.

Was zählt alles zu den 45 Jahren Rente?

Zu den 45 Jahren für die Rente zählen alle Zeiten mit Pflichtbeiträgen (Arbeit, Selbstständigkeit, Minijobs mit eigener Zahlung), Kindererziehungs- und Pflegezeiten (bis 10 Jahre/Angehörige), Wehr-/Zivildienst, Bezug bestimmter Sozialleistungen (Krankengeld, ALG I) und Ersatzzeiten (DDR). Wichtig: Schulzeiten zählen nicht, und der Renteneintritt (abschlagsfrei) verschiebt sich je nach Geburtsjahr, da die „Rente mit 63“ schrittweise auf 65 Jahre angehoben wurde. 

Welche Zeugnisse sind für einen Rentenantrag notwendig?

Eventuelle Nachweise Bsp.: Schulzeugnisse, Geburtsurkunden für Kindererziehung, Schulausbildung, Studium, Ausbildungszeiten, Bescheinigung über Wehr- oder Zivildienst usw. sind im Original mitzubringen.

Was besagt die 5-Jahres-Regel für die Rente?

Die Veräußerung von Vermögenswerten, die mehr als fünf Jahre vor dem Bezug von Sozialleistungen oder einer Rente erfolgt, wird nicht berücksichtigt. Vermögenswerte, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Antragsdatum veräußert werden, sind ab dem Datum der Schenkung fünf Jahre lang steuerpflichtig .

Was bringt der V0510?

Antrag V0510: So lässt Du Deine Schul- und Studienzeit auf die Rente anrechnen. Wenn Du nach dem 17. Geburtstag zur Schule oder Uni gegangen bist, kannst Du dafür Rentenpunkte bekommen. Dafür musst Du den Antrag V0510 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

Wie werden Schul- und Studienzeiten auf die Rente angerechnet?

Einen erfolgreichen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Lediglich die genaue Studiendauer muss nachgewiesen werden. Maximal können für Schul- und Studienzeiten insgesamt acht Jahre angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für Ihre spätere Rente zählen, obwohl Sie keine Beiträge einzahlen.

Welche Jahre zählen zu den Rentenjahren?

Für die Rente zählen grundsätzlich alle Jahre des Erwerbslebens, also Pflichtbeitragszeiten (Arbeit, Selbstständigkeit) und auch rentenrechtliche Zeiten ohne Beiträge, wie z.B. Kindererziehungszeiten, Schul- und Studienzeiten (bis zu 8 Jahre), Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG I) oder Pflegezeiten, die sogenannte Wartezeit erfüllen. Jedes dieser Jahre trägt durch sogenannte Entgeltpunkte zur Rentenhöhe bei, wobei die ersten und letzten Jahre mathematisch gleich behandelt werden – hohe Einkommen in späteren Jahren erhöhen die Rente aber stärker. 

Was kann man sich alles auf die Rente anrechnen lassen?

Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören: → Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation, → Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, → Arbeitslosigkeit sowie → Schulbesuch und Studium.

Kann ich mit 45 Jahren in Rente gehen?

Ja, nach 45 Arbeitsjahren können Sie in Deutschland in die sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gehen, oft früher ohne Abschläge, aber das genaue Alter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab; für nach 1964 Geborene ist es mit 65 Jahren möglich, während es für ältere Jahrgänge gestaffelt ist, aber nicht vor dem Rentenalter mit Abschlägen möglich ist, nur maximal zwei Jahre früher abschlagsfrei. 

Welche Anrechnungszeiten zählen zu den 45 Beitragsjahren?

Für die 45-jährige Wartezeit zählen hauptsächlich Pflichtbeiträge aus Beschäftigung/Selbstständigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst sowie bestimmte Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen (wie ALG I, Krankengeld), wobei ALG I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn oft ausgenommen ist, es sei denn, es liegt eine Insolvenz vor. Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind, und auch hier gelten Einschränkungen für die letzten zwei Jahre. Nicht angerechnet werden z.B. Fachschulzeiten oder Bürgergeld (ALG II).
 

Warum sind die letzten 5 Jahre vor der Rente wichtig?

Die letzten 5 Jahre vor der Rente sind wichtig, weil sie das finanzielle Finale darstellen, in dem Sie durch strategische Entscheidungen (z.B. Vollzeit arbeiten, Ausgleichszahlungen) noch Einfluss auf Ihre Rente nehmen können und Ihre Altersvorsorge optimieren, obwohl jedes Beitragsjahr grundsätzlich gleich viel zählt, da Sie in dieser Zeit oft am meisten verdienen und so Extra-Punkte sammeln, was Ihre Gesamtrente positiv beeinflusst, aber nicht überproportional erhöht. 

Kann ich nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen?

So steigt dieser mit Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 14,4 % (4 Jahre x 3,6 %). Bei 45 Dienstjahren ist ein abschlagfreier Ruhestand mit dem 65. Lebensjahr möglich.

Wie wirkt sich die Schulzeit auf die Rente aus?

Ja, Schulzeiten (ab dem 17. Geburtstag) und Studienzeiten zählen als sogenannte Anrechnungszeiten für die Rente und helfen, Rentenlücken zu schließen, indem sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen und so z.B. einen früheren Rentenbeginn ermöglichen, auch ohne dass Beiträge gezahlt wurden. Bis zu acht Jahre können angerechnet werden, wobei oft eine Schulzeitbescheinigung und der Antrag V0510 bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden muss, um diese Zeiten offiziell ins Rentenkonto zu bekommen. 

Wie wirken sich Krankheitstage auf die Rente aus?

Krankheitstage wirken sich auf die Rente aus, indem sie die Beiträge zur Rentenversicherung reduzieren und damit die Rentenhöhe leicht mindern, da Beiträge aus dem niedrigeren Krankengeld gezahlt werden (ca. 80% des Lohns). Gleichzeitig zählen Krankheits- und Rehabilitationszeiten als sogenannte Anrechnungszeiten, die für die Wartezeiten für eine frühere Altersrente (z.B. Schwerbehinderung) angerechnet werden können und somit den Rentenbeginn sogar vorziehen können. Langfristig können sie bei chronischen Krankheiten auch zu einer Erwerbsminderungsrente führen, die eine Alternative darstellt. 

Sind Lehrjahre Beitragsjahre?

Ausbildungszeiten sind nur Anrechnungszeiten, wenn sie nach Vollendung des 17. Lebensjahrs zurückgelegt worden sind. Die Vollendung des 17. Lebensjahres bestimmt sich nach den Regelungen der §§ 187, 188 BGB.

Welche Schulen werden auf die Rente angerechnet?

Zu den Anrechnungszeiten zählen Zeiten, die du ab deinem 17. Geburtstag in einer schulischen Ausbildung verbringst. Dazu gehört auch der Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität. Insgesamt kannst du dir so bis zu 8 Jahre für deine Rente anrechnen lassen.

Welche Nachweise fordert die Rentenversicherung ein?

Nachweise in der Rentenversicherung sind Dokumente wie der Versicherungsnummernachweis (früher Sozialversicherungsausweis) und der Beitragsnachweis (jährliche Bescheinigung über gezahlte Beiträge), die Ihre Rentenansprüche belegen; für die Rentenantragstellung benötigen Sie zusätzlich Unterlagen zu Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit, Krankengeldbezug sowie Geburtsurkunden und Zeugnisse. Diese Dokumente werden oft von Arbeitgebern ausgestellt, aber auch online bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert. 

Was zählt als Anrechnungszeit?

Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Perioden in der deutschen Rentenversicherung, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Rentenberechnung relevant sind und zur sogenannten Wartezeit beitragen, zum Beispiel durch Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr, Krankheit, Mutterschutz, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Sie schließen Lücken im Versicherungsverlauf und können die spätere Rente erhöhen oder den Anspruch auf bestimmte Rentenarten sichern.