Wird eigenes Einkommen auf die Witwenpension angerechnet?

Gefragt von: Simon Jacobs MBA.
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Ja, eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, allerdings erst nach Abzug eines Freibetrags (derzeit ca. 1.076 €/Monat für 2025/2026) und nur zu 40 % des übersteigenden Nettobetrags, wobei Einkünfte wie Lohn, selbstständige Arbeit, aber auch Renten und Vermögenseinkommen (Zinsen, Mieten) relevant sind. In den ersten drei Monaten ("Sterbevierteljahr") nach dem Tod gibt es keine Anrechnung, um den Übergang zu erleichtern, so die Deutsche Rentenversicherung.

Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen (aus Arbeit, Rente, etc.) nach dem sogenannten Sterbevierteljahr einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei etwa 1.077 € liegt und sich pro Kind erhöht; der übersteigende Teil wird zu 40 % angerechnet. Zusätzlich kann es bei Beamten zu Kürzungen kommen, wenn Gesamtbezüge eine Grenze überschreiten, und es gibt einen Abschlag (meist 10,8%), wenn der/die Verstorbene vor dem 65. Geburtstag starb und die Rente vor dem 62. Geburtstag begann. Auch eine erneute Heirat beendet den Anspruch, macht aber eine Abfindung möglich. 

Wird bei Witwenpension eigenes Einkommen angerechnet?

Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn eigenes Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des Nettoeinkommens, das den Freibetrag übersteigt. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.

Werden Mieteinnahmen auf die Witwenpension angerechnet?

Ja, Mieteinnahmen können die Witwenrente kürzen, aber das hängt vom sogenannten "alten" oder "neuen" Hinterbliebenenrecht ab, das durch das Todesdatum des Ehepartners und das Heiratsdatum bestimmt wird: Nach dem alten Recht (relevant, wenn der Ehepartner vor 2002 starb oder bestimmte Heirat/Geburtskriterien erfüllt sind) werden Mieteinnahmen nicht angerechnet; nach dem neuen Recht (ansonsten) werden sie als Vermögenseinkommen einbezogen und führen zur Kürzung, wenn der Freibetrag überschritten wird. Bei Anrechnung werden 25 % pauschal abgezogen, und der übersteigende Betrag wird zu 40 % von der Rente abgezogen. 

Wie hoch darf die eigene Rente sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Wer mit seiner anzurechnenden Nettorente unterhalb des neuen Freibetrags von 1.076,86 Euro bliebt, kann eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten. Für Rentner ist das der Fall, wenn sie brutto nicht mehr als 1.252 Euro Rente bekommen. Denn zieht man von 1.252 Euro 14% ab, so verbleiben 1.076,72 Euro.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wird die eigene Rente bei der Witwenpension angerechnet?

Ja, die eigene Rente wird grundsätzlich auf die Witwenpension angerechnet, aber erst nach einem bestimmten Freibetrag und nicht in den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr). Es werden bis zu 40 % des Einkommens oberhalb des Freibetrags abgezogen, der sich nach der Rentenhöhe richtet und jährlich angepasst wird. 

Wie wird die Witwenpension eines Beamten gekürzt?

Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.

Welche Einnahmen werden bei der Witwenrente berücksichtigt?

Auf die Witwenrente wird grundsätzlich fast jedes eigene Einkommen angerechnet, das einen bestimmten Freibetrag (ab Juli 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei vom rechnerischen Nettoeinkommen 40 % abgezogen werden; hierzu zählen Arbeitslohn, eigene Renten, Krankengeld, Gewinne aus Selbstständigkeit oder Mieteinkünfte (ggf. mit unterschiedlichen Abzugssätzen) – Kindergeld und Minijob-Einkünfte zählen meist nicht, aber es gibt Ausnahmen und spezielle Regeln für verschiedene Einkommensarten.
 

Wird Vermietung und Verpachtung auf die Rente angerechnet?

Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können unter bestimmten Umständen auf die Rente angerechnet werden, aber es hängt stark von der Rentenart ab: Bei der Erwerbsminderungsrente zählen sie als Hinzuverdienst, wenn sie gewerblich sind, bei Altersrenten (besonders der vorgezogenen) sind sie meist unbedenklich, und bei der Witwenrente kommt es darauf an, ob altes oder neues Recht gilt – nach altem Recht gibt es meist keine Anrechnung, während es nach neuem Recht eine gibt. 

Bei welchem Einkommen wird Witwenrente gestrichen?

Man bekommt keine Witwenrente mehr, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der sich jährlich ändert: Ab dem 1. Juli 2025 liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro monatlich (Stand: Juli 2025 - Juni 2026), zuzüglich eines Kinderfreibetrags von 228,42 € pro Kind. Liegt das Einkommen darüber, werden 40 % des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet, bis die Witwenrente vollständig gekürzt ist, was bei sehr hohem Einkommen zu einer sogenannten Nullrente führen kann. 

Wie hoch ist die Witwenpension bei eigenem Einkommen?

Sind die Einkommen gleich hoch, so beträgt die Hinterbliebenenpension 40 Prozent der Pension der verstorbenen Person. Ist das Einkommen der hinterbliebenen Person geringer als das Einkommen der verstorbenen Person, so steigt der prozentmäßige Anspruch, höchstens jedoch bis auf 60 Prozent.

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.

Werden Kapitalerträge auf Witwenrente angerechnet?

Ja, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) werden auf die Witwenrente nach neuem Recht angerechnet, sofern sie den jährlichen Sparer-Pauschbetrag (2024/2025: 1.000 €) übersteigen, indem 40 % des übersteigenden Betrags vom Einkommen abgezogen werden, was zu einer Kürzung der Witwenrente führen kann. Bei älteren Rentenansprüchen (nach altem Recht) findet in der Regel keine Anrechnung von Kapitaleinkünften statt, wenn der Ehepartner vor 2002 verstarb oder die Ehe vor 2002 geschlossen wurde. 

Wann verliert man die Witwenpension?

Heiratet die Witwe(der Witwer) wieder, fällt die laufende Witwen(Witwer)pension weg. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe der 35-fachen Monatspension.

Was bekommt eine Beamtenwitwe?

Die Witwenversorgung für Beamte (Witwengeld) beträgt in der Regel 55 % des Ruhegehalts des verstorbenen Beamten, bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, oder wenn einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, sind es 60 %. Anspruch besteht bei mindestens einjähriger Ehedauer und wenn der Beamte zum Zeitpunkt der Heirat das Pensionsalter noch nicht erreicht hatte, sonst kann Unterhalt gezahlt werden. Das Witwengeld wird gekürzt, wenn eigene Einkünfte (Rente, Erwerbseinkommen) eine bestimmte Grenze überschreiten. 

Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?

Mindestdauer der Ehe für eine unbefristete Witwen*Witwerpension: 3 Jahre bei einem Altersunterschied bis zu 20 Jahre. 5 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 20 bis zu 25 Jahre. 10 Jahre bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren.

Wird Einkommen aus Vermietung auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, Mieteinnahmen können auf die Witwenrente angerechnet werden, aber es hängt vom "alten" oder "neuen" Recht ab: Nach neuem Recht (wenn der Ehepartner nach 2001 gestorben ist und die Ehe nicht vor 2002 geschlossen wurde) werden Mieteinnahmen berücksichtigt; nach altem Recht (wenn der Partner vor 2002 starb oder wichtige Fristen vor 2002 liegen) bleiben sie meist unberücksichtigt, da sie als Vermögenseinkommen gelten. Bei Anrechnung werden 25 % der Mieteinnahmen pauschal abgezogen, und bei Überschreitung des Freibetrags werden 40 % des Mehrbetrags von der Rente gekürzt. 

Werden Mieteinnahmen auf Pension angerechnet?

Nein, in der Regel werden normale Mieteinnahmen (aus Vermietung und Verpachtung) nicht auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente angerechnet, da sie als Vermögenserträge und nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst gelten, aber es gibt Ausnahmen, wie bei gewerblichen Mieteinnahmen oder speziellen Witwenrenten, wo das "Alte Recht" (vor 2002) noch greift und Mieteinnahmen oft gar nicht berücksichtigt werden, während das "Neue Recht" (nach 2002) Mieteinkünfte als anrechenbare Vermögenserträge zählt, wenn sie den Freibetrag übersteigen. 

Was schmälert die Witwenrente?

Ja, die Witwenrente wird gekürzt, wenn das eigene Einkommen (z.B. eigene Rente, Lohn) einen bestimmten Freibetrag übersteigt – aktuell ca. 1.077 € (Stand Juli 2025), plus Kinderzuschlag – wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden. Diese Kürzung erfolgt nach dem sogenannten Sterbevierteljahr (ersten drei Monate nach dem Tod), in dem es keine Kürzung gibt, und kann bis zu 2 Millionen Empfänger betreffen, da der Freibetrag oft nicht ausreicht. Wichtige Faktoren sind Ihr Nettoeinkommen, der Freibetrag und die Anrechnungsgrenze (40 %). 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwe ohne Kinder verfügt neben ihrer Witwenrente noch über ein Nettoeinkommen von 1.700 Euro. Dieses übersteigt den genannten Freibetrag um 623,14 Euro. Die Witwenrente wird deshalb um 249,26 Euro (40 Prozent von 623,14 Euro) gekürzt.

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente 2025 gekürzt?

Die Einkommensgrenze (Freibetrag) für die Witwenrente liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat, zuzüglich 228,42 € pro Kind, und wird jährlich angepasst; Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, wobei frühere Einkommenserhöhungen erst im Folgejahr berücksichtigt werden, und ist ein wichtiges Thema für Hinterbliebene. 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Ist bei einer nicht 60-prozentigen Witwenpension/Witwerpension das Gesamteinkommen der/des Überlebenden niedriger als 2 547,91 Euro brutto (Wert 2025), wird die Pension auf eine 60-prozentige Witwen-/Witwerpension erhöht; das Gesamteinkommen darf nach der Erhöhung 2 547,91 Euro brutto nicht übersteigen.

Wie berechne ich meine Witwenpension?

Für eine Witwenpension-Berechnung nutzt man Online-Rechner, die den Prozentsatz des Verstorbenen (meist 55% der Rente) berechnen und dann eigenes Einkommen (§ 97 SGB VI) berücksichtigen, indem Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen zu 40 % gekürzt wird, bis zu einem bestimmten Betrag, was eine Simulation der "kleinen" oder "großen" Witwenrente ermöglicht, oft mit Schutzbeträgen für Geringverdiener. 

Wie viel Prozent der Pension bekommt eine Beamtenwitwe?

Die exakte Höhe der Beamtenpension richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit. Pro Jahr erhöht sich die Pension um rund 1,79 Prozent. Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird ab einer Dienstzeit von 40 Jahren erreicht. Reicht die Pension im Alter nicht aus, können Beamte die Grundsicherung beantragen.