Wird jetzt die Witwenrente abgeschafft?

Gefragt von: Claudia Hein
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Nein, die Witwenrente wird nicht abgeschafft; es gibt aber politische Diskussionen und Reformvorschläge, die zu Einschränkungen führen könnten, insbesondere nach Vorbild der Schweiz, wo aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) lebenslange Renten gekürzt werden, um Männer und Frauen gleichzustellen. In Deutschland gibt es aktuell keine Pläne zur Abschaffung der lebenslangen Witwenrente, aber es gibt Diskussionen um Anpassungen, wie z.B. eine geplante Erhöhung des Freibetrags, die möglicherweise nicht umgesetzt wird, und die Einkommensanrechnung trifft viele Witwen bereits hart.

Wann wird die Witwenrente in Deutschland abgeschafft?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Hinterbliebene, die jünger als 46 Jahre und vier Monate sind (2025) bzw. 46 Jahre und sechs Monate (2026), erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente" (bzw. "Kleine Witwerrente"). Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Was ändert sich ab 1.7.2025 bei der Witwenrente?

Ab dem 1. Juli 2025 steigen Witwen- und Witwerrenten durch eine allgemeine Rentenerhöhung um 3,74 %, wobei sich auch der Einkommensfreibetrag erhöht: Er liegt dann bei 1.076,86 € netto pro Monat, zuzüglich 228,42 € pro Kind. Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, was zu Kürzungen führen kann, wobei die Rentenhöhe und Freibeträge automatisch angepasst werden.
 

Wann tritt die neue Witwenrente in Kraft?

Die Reform trägt überdies dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung. Tritt sie 2026 in Kraft, wird sie bis 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken ermöglichen, davon Einsparungen für den Bund von 70 Millionen Franken.

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Wann tritt die Witwenrente in Kraft?

Die Witwenrente beginnt entweder ab dem Todestag, wenn der Verstorbene noch keine eigene Rente bezog, oder frühestens ab dem Monat nach dem Tod, wenn der Verstorbene bereits Rente erhielt (in diesem Monat bekommt der Hinterbliebene noch die volle Rente). Wichtige Voraussetzungen sind die Ehedauer (mindestens 1 Jahr), die Erfüllung der Wartezeit (mind. 5 Jahre), sowie das Alter des Hinterbliebenen (für die große Witwenrente) oder die Kindererziehung/Erwerbsminderung, wobei Einkommen angerechnet wird. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau neben dem Erbe (gesetzlicher Anteil: oft 1/4 plus pauschaler Zugewinnausgleich, also insgesamt 3/8 oder mehr) auch eine Witwenrente zu – die ersten drei Monate in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, danach die große Witwenrente (ca. 55-60% der Rente, je nach Ehebeginn/Alter) – sowie Kranken- und Pflegeversicherungsschutz (ggf. Familienversicherung) und ggf. ein Anspruch auf Elterngeld für Verwitwete. 

Wann kommt die Kürzung der Witwenrente?

Für Empfängerinnen und Empfänger der Witwenrente ist Vorsicht geboten. „Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern“, klärt die Deutsche Rentenversicherung auf.

Wer bekommt keine Witwenrente mehr?

Niemand bekommt keine Witwenrente mehr, aber sie wird gekürzt oder gestrichen (Nullrente) bei hohem eigenem Einkommen, durch Wiederheirat (man erhält eine Abfindung), nach Scheidung (Ausnahmen beachten) oder wenn die Ehe sehr kurz war (unter 1 Jahr bei der gesetzlichen Rente). Auch die Höhe der Witwenrente hängt stark vom eigenen Verdienst und dem des Verstorbenen ab. 

Was ist mit der Witwenrente los?

Die Witwenrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Hinterbliebene, die je nach Einkommen und Alter des Witwers/der Witwe entweder als kleine (24 Monate) oder große Rente (lebenslang) gezahlt wird, wobei die Renten seit Juli 2025 um 3,74 % gestiegen sind und Einkommen über einem Freibetrag angerechnet wird. Wichtige Aspekte sind die automatische Rentenerhöhung, der anrechnungsfreie Hinzuverdienst, der Anspruch bei Wiederheirat und die Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Wer bekommt die 60% Witwenrente?

Die 60-Prozent-Witwenrente gibt es nur noch für Sonderfälle unter dem alten Recht, also wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Alle anderen Fälle, die die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllen (Alter, Erwerbsminderung, Kindererziehung), erhalten nach dem neuen Recht 55 Prozent. 

Erhält eine Witwe die Altersrente ihres verstorbenen Mannes?

Die Hinterbliebenenrente ist eine steuerfreie monatliche Leistung für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner mit geringem Einkommen. Beide Leistungen werden bis zum 65. Lebensjahr bezogen. Danach wird sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, durch die gesetzliche Altersrente ersetzt.

Wer bekommt Witwenrente nach neuem Recht?

Nach neuem Recht (Ehen ab 2002) bekommen Witwen und Witwer eine Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestand, der Verstorbene 5 Jahre rentenversichert war, man nicht wieder geheiratet hat und entweder das Mindestalter (z.B. 47 Jahre, stufenweise Anhebung) erreicht hat, erwerbsgemindert ist, ein Kind erzieht (unter 18 oder behindert), um die große Rente zu bekommen; sonst gibt es die kleine Rente für 24 Monate, so die Sparkasse. 

Warum werden Witwenrenten gestoppt?

Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung schlagen Alarm: Immer mehr Witwen (Stand 2024 = 137.000) erhalten nach dem Sterbevierteljahr keine Witwenrente mehr ausgezahlt. Der Grund ist die Einkommensanrechnung, die besonders Frauen mit eigenem Einkommen hart trifft.

Wie lange gibt es noch die große Witwenrente?

Die große Witwenrente wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, was den Anspruch beendet. Auch bei Erfüllung der Voraussetzungen (wie z. B. Mindestalter und Ehe-Dauer) wird sie bis zum Tod ausgezahlt, aber eine erneute Heirat führt zum Erlöschen des Rentenanspruchs.
 

Für wen wird die Witwenrente gestrichen?

Witwen oder Witwer, die ein höheres monatliches auf Netto bereinigtes Gesamteinkommen haben, müssen damit rechnen, dass ihre Witwenrenten gekürzt oder komplett gestrichen werden. Die Anrechnung erfolgt zu 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens.

Wird die Witwenrente für alle abgeschafft?

Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft, aber nicht in Deutschland sondern in der Schweiz. Verwitwete Frauen sollen in der Schweiz zukünftig keine lebenslange Witwenrente mehr erhalten. Grund der Änderung der Rechtslage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR) vom 11. Oktober 2022.

Warum bekommen immer mehr Witwen keine Witwenrente?

Der Hauptgrund: die Witwenrenten reichen nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Witwen müssen arbeiten gehen oder die Erwerbstätigkeit zeitlich ausdehnen. Witwenrenten sind nicht auskömmlich, also Bedarfsdeckend.

Was geschieht mit der Rente meines Mannes, wenn er stirbt?

Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben

Nach Ihrem Tod kann Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner unter Umständen eine höhere staatliche Rente beziehen . Falls er oder sie nicht die volle staatliche Rente erhält, könnte eine Erhöhung möglich sein. Um dies herauszufinden, sollte er oder sie sich an den Rentenservice wenden.

Bei welchem Einkommen bekommt man keine Witwenrente mehr?

Man bekommt die Witwenrente nicht bei einem bestimmten Einkommen komplett gestrichen, sondern sie wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen (z.B. aus Rente, Job) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei 1.076,86 € liegt und sich jährlich erhöht; nur wenn das gesamte anzurechnende Einkommen höher als der eigene Rentenanspruch ist, kann die Witwenrente wegfallen, wobei die Kürzung meist 40 % des übersteigenden Betrags beträgt, aber es gibt auch Fälle, in denen die Rente bei sehr hohem Einkommen komplett entfällt. 

Was ändert sich bei der Witwenrente ab Juli 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 steigen Witwen- und Witwerrenten durch eine allgemeine Rentenerhöhung um 3,74 %, wobei sich auch der Einkommensfreibetrag erhöht: Er liegt dann bei 1.076,86 € netto pro Monat, zuzüglich 228,42 € pro Kind. Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, was zu Kürzungen führen kann, wobei die Rentenhöhe und Freibeträge automatisch angepasst werden.
 

Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Wann bekommt der Ehepartner keine Witwenrente?

Ein Ehepartner erhält keine Witwenrente, wenn er oder sie wieder heiratet (mit Ausnahmen bei Kindern) oder wenn die Ehe kürzer als ein Jahr bestand (Versorgungsehe). Auch bei Scheidung entfällt der Anspruch meist, es sei denn, es gab vor dem 1. Juli 1977 eine Scheidung und Unterhaltspflicht. Zudem wird sie gekürzt oder gestrichen bei eigenem Einkommen über bestimmten Freibeträgen oder bei Bezug von Renten. 

Wie lange bin ich steuerfrei nach dem Tod des Partners?

Steuererklärung für Verstorbene: Gesetze im Überblick

25 EStG – Veranlagung zur Einkommensteuer: Die Einkommensteuerpflicht des Verstorbenen bleibt bis zum Todestag bestehen. Die Steuererklärung ist bei Bestehen einer Abgabepflicht für das Jahr des Todes noch von den Erben einzureichen.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt: Aktuell (Stand 2025) liegt dieser bei 1.076,86 €, plus 228,42 € pro Kind, wenn dieses Waisenrente bezieht; Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet. Es kommt also auf das Einkommen über diesem Betrag an, nicht auf das gesamte Einkommen.